Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 18.06.2015 Interkommunale Zusammenarbeit Seit Kurzem fördert der Freistaat Bayern die interkommunale Zusammenarbeit bei „neuen vorbildhaften interkommunalen Kooperationsprojekten“ mit einem Betrag von bis zu 50.000 €, max. jedoch 85 % der förderfähigen Kosten. In Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf kann die Zuwendung bis zu 90.000 € betragen. In einigen Regionen haben aufgrund dieser Förderung mehrere Kommunen neue Zweckverbände gegründet oder sich mit bestehenden beworben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Projekte werden nach der „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ derzeit gefördert? 2. Gab es Projekte, welche nach dieser Richtlinie gefördert werden wollten, die von den zuständigen Regierungen abgelehnt worden sind? Wenn ja, warum? 3. Steht der Förderbetrag jedem Kooperationsprojekt nur einmalig zu oder können von den Kooperationspartnern mehrere Projekte eingereicht werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.07.2015 Zu 1.: Seit der Neufassung der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 10.03.2015 und der Erstreckung ihres Anwendungsbereichs auf ganz Bayern werben das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie die Regierungen als Förderbehörden verstärkt für das Programm. Mit einem Flyer für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeis ter, Landrätinnen und Landräte sowie die Mitglieder der kommunalen Kollegialorgane werden die örtlichen Mandatsträger über die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit und über die Fördervoraussetzungen informiert. Die Regierungen haben seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie zahlreiche Anfragen zu den Fördermöglichkeiten erhalten, das Interesse am Förderprogramm nimmt zu. Aktuell werden folgende interkommunale Kooperationsprojekte gefördert: Die Regierung der Oberpfalz fördert ein gemeinsames Kommunalunternehmen der Städte Burglengenfeld und Teublitz im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens. Daneben hat die Regierung der Oberpfalz für folgende interkommunale Kooperationsprojekte einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt: • Gemeinsames Gewerbegebiet der Städte Teublitz und Maxhütte-Haidhof an der A 93; • Gründung eines Zweckverbands „Thermische Klärschlammverwertung “ im Landkreis Schwandorf; • Gründung eines Archivpflegevereins im Landkreis Regensburg ; • Errichtung einer gemeinsamen Atemschutz-Übungsanlage im Gebiet des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz. Die Regierung von Unterfranken hat für die Gründung eines Zweckverbands „Gewerbepark Würzburg-West“ einen vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Zu 2.: Die Regierung von Unterfranken hat einen Antrag auf Förderung für ein gemeinsames seniorenpolitisches Gesamtkonzept von Stadt und dem Landkreis Würzburg abgelehnt, da mit dem Vorhaben bereits begonnen worden war. Zu 3.: Jedes Kooperationsprojekt kann nur einmal gefördert werden . Es können aber mehrere Kooperationsprojekte von denselben Kooperationspartnern eingereicht werden. Die einzelnen Kooperationsprojekte müssen jeweils die Fördervoraussetzungen der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 10.03.2015 erfüllen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7772 Bayerischer Landtag