Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.06.2015 Drittligarelegation Würzburger Kickers – 1. FC Saarbrücken : Kooperation von Polizei und DEHOGA Bayern Am 15. Mai 2015 versandte die Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bay ern e.V. per E-Mail einen gemeinsamen Warnhinweis mit der Polizeiinspektion Würzburg, um im Vorfeld der Drittligarelegation zwischen den Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015 Hoteliers und Gaststätten über die lokalen und anreisenden Fußballfans zu informieren: Die „Polizeiinspektion Würzburg befürchtet, dass einige gewaltbereite Fans des 1. FC Saarbrücken“ bereits frühzeitig anreisen und empfiehlt „erhöhte Vorsicht“. Die Kreisstelle Würzburg der DEHOGA empfiehlt darüber hinaus ihren Mitgliedern , sich „aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit (...) mit der Polizeiinspektion Würzburg in Verbindung zu setzen, um etwaige Sicherheitsmaßnahmen zu besprechen“ und „bei größeren Gruppen (...) sofort am Tisch abzurechnen “. Für alle weiteren Fragen wird von der DEHOGA ein Ansprechpartner der Würzburger Polizei genannt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Verbänden und Organisationen im Bereich Fußball in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen? 1.1 Mit welchen Verbänden und Organisationen im Bereich Fußball haben bayerische Sicherheitsbehörden seit 2008 in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen zusammengearbeitet und wie gestalteten sich diese Kooperationen? 2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der professionellen Fanarbeit (Fanbeauftragte) der Vereine im Bereich Fußball in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen? 2.1 Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der unabhängigen sozialpädagogischen Fanarbeit (Fanprojekte ) im Bereich Fußball in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen? 2.2 Mit welchen bayerischen und nichtbayerischen Fanprojekten im Bereich Fußball haben bayerische Sicherheitsbehörden in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen seit 2008 zusammengearbeitet und wie gestalteten sich diese Kooperationen? 3. Wie und auf wessen Initiative kam die Kooperation der Polizeiinspektion Würzburg mit der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. im Vorfeld der Drittligarelegation zwischen den Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015 zustande? 3.1 Wie begründet die Staatsregierung die Kooperation der Polizeiinspektion Würzburg mit der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. im Vorfeld der Drittligarelegation zwischen den Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015? 4. Wie begründet die Staatsregierung die Kooperation der Polizeiinspektion Würzburg mit der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. im Vorfeld der Drittligarelegation zwischen den Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015 vor dem Hintergrund , dass das Fanprojekt des 1. FC Saarbrücken nicht in die Planungen einbezogen wurde? 4.1 In welchem Umfang wurden im Zuge der Kooperation der Polizeiinspektion Würzburg mit der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. im Vorfeld der Drittligarelegation zwischen den Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015 und vor dem Hintergrund, dass die Fanbetreuung des 1. FC Saarbrücken nicht in die Planungen einbezogen wurde, die Sicherheits- und Fanbeauftragten beider Vereine in die Planungen einbezogen? 5. Wie begründet die Staatsregierung, das in der angesprochenen gemeinsamen E-Mail der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. als Ansprechpartner für weitere Fragen ein Vertreter der Würzburger Polizei genannt wird? 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Aussagen über „gewaltbereite Fans des 1. FC Saarbrücken“, die Mahnung zu „erhöhte[r] Vorsicht“ und die Empfehlung, sich bei bereits eingegangenen Zimmerreservierungen von Gästen aus Saarbrücken „mit der Polizeiinspektion Würzburg in Verbindung zu setzen“ sowie bei „zukünftigen Anfragen“ ebenfalls die Polizei zu kontaktieren? 6. Wie bewertet die Staatsregierung die genannte Kooperation im Nachgang der Drittligarelegation? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7775 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7775 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.07.2015 Dem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 30.09.2014, LT-Drs. 17/3129, betreffend der Sicherheit bei Sportveranstaltungen wurde mit schriftlichem Bericht vom 23.01.2015 umfassend Rechnung getragen. In diesem Bericht wurde u. a. auch auf die Themenbereiche • Dialogforum Fußball und Sicherheit, • Zusammenarbeit zwischen Polizei, Vereinen, Verbänden, den Sicherheitsdiensten und den Fan-Clubs, • Verbesserung des Verhältnisses zwischen Fans und Polizei und • Umsetzung der „Intensivierung des Dialogs mit Fans“ eingegangen, die in großen Bereichen Überschneidungen mit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage beinhalten. 1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Verbänden und Organisationen im Bereich Fußball in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen ? Das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) sieht die Errichtung eines „Örtlichen Ausschusses Sport und Sicherheit“ vor, bei dem sich die Netzwerkpartner austauschen und Lösungen zu vorliegenden Problemen erarbeiten. Diese Ausschüsse sind in Augsburg (Kriminalpräventiver Rat der Stadt Augsburg; „Arbeitskreis Sport und Sicherheit“), in München („Münchner Ausschuss Sport und Sicherheit“) und in Nürnberg („Arbeitskreis Sport und Sicherheit“) institutionalisiert. Weitestgehend besteht ein guter Kontakt zwischen Sicherheitsbehörden , Polizei, Vereinen, Verbänden und Sicherheitsdiensten. Vor den Spielen erfolgt ein lageangepasster Informationsaustausch der Netzwerkpartner. Zudem finden im Rahmen von Sicherheitsbesprechungen Abstimmungen hinsichtlich bestehender Gefahren und zur Gewährleistung der Sicherheit statt. Außerdem erfolgt bei Bedarf eine Nachbereitung von Fußballspielen, bei der kritische Ereignisse aus dem zurückliegenden Spiel erörtert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Der Kontakt zur Fanszene ist in den meisten Fällen gegeben (z. B. über die Fanbeauftragten der Vereine), insbesondere bei Vereinen mit problemlosen Fanclubs. Die Fanclubs mit problematischen Mitgliedern lehnen in der Regel den Kontakt und die Kommunikation mit der Polizei ab. Vereinzelt bestehen Unstimmigkeiten zwischen der Polizei und den Vereinen über den Umgang und die Sanktionen gegen eigene Problem-Fans. Weiterhin konnte in Einzelfällen festgestellt werden, dass sich die Vereinsführung, insbesondere die Fanbetreuung, von „Ultragruppierungen“ beeinflussen lässt. Die Zusammenarbeit der Polizei mit den jeweiligen Vereinen und Verbänden der 1., 2. und 3. Liga, den zuständigen Sicherheitsbehörden, Rettungs- und Feuerwehrdiensten sowie dem Sicherheits- bzw. Ordnungsdienst findet in vielfacher Weise statt: • Regelmäßig stattfindende Sitzungen im Ausschuss Sport und Sicherheit in München, Nürnberg und Fürth • Jährliche Sicherheitsbesprechung der Vereine • Anlassbezogene Besprechungen z. B. Präventivmaßnahmen - oder Verkehrsmaßnahmenkonzept • Dialogforen • An bestimmten Spielorten finden sich an den Spieltagen vor Spielbeginn und während der Halbzeitpause partiell bzw. anlassbezogen Vertreter von Polizei, Sicherheitsbehörde , Rettungs- und Ordnungsdienst, Fanbeauftragten sowie Vertreter der Fanprojekte zu einem Abstimmungsgespräch , sogenanntes „Kurvengespräch“, ein, in dessen Rahmen sicherheitsrelevante Punkte nochmals erörtert werden. • Gesonderte Sicherheitsgespräche im Vorfeld von Hochrisikospielen • Spielplanbestimmung mit dem Bayerischen Fußballverband über die Zentrale Informationsstelle (ZIS) für die Bundesligen 1.1 Mit welchen Verbänden und Organisationen im Bereich Fußball haben bayerische Sicherheitsbehörden seit 2008 in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen zusammengearbeitet und wie gestalteten sich diese Kooperationen? Im Rahmen der Vorbereitung auf Fußballspiele stehen die Polizeidienststellen mit den Sicherheitsbehörden, Sicherheits - und Ordnungsdiensten, Feuerwehr- und Rettungsdiensten , mit den jeweiligen Vereinsverantwortlichen, insbesondere Sicherheits- und Fanbeauftragten, in ständigem Kontakt. Die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, Polizei, Verbänden und Organisationen erfolgt regelmäßig wie auch anlassbezogen. Als Beispiele sind zu nennen: • Jährliche Arbeitstagungen der ZIS mit Einladung der Sicherheitsbeauftragten Deutscher Fußballbund e. V. (DFB) • Arbeitstagungen der Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) Bayern mit den Vereinsdienststellen und dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) • Anlassbezogene Besprechungen mit dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) • Veranstaltung des Dialogforums durch den BFV • Veranstaltung von jährlichen Regionalkonferenzen durch DFB/Deutsche Fußballliga (DFL) • Spielbezogene Sicherheitsbesprechungen • Kontaktaufnahme und Informationsgewinnung der polizeilichen Vereinsdienststellen mit den Fanbeauftragten der Vereine Weiterhin erfolgt ein Informationsaustausch und eine Informationsgewinnung zwischen den szenekundigen Beamten (SKB) der Heim- und Gastmannschaft unter Einbindung der jeweiligen Fanbeauftragten. An einigen Fußballstandorten wird zudem ein sogenannter „Fanbrief“ durch SKB der Polizei mit Informationen bzgl. Anfahrt, Stadionlage und Parkmöglichkeiten an den Gastverein mit der Bitte um geeignete Veröffentlichung versandt. 2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der professionellen Fanarbeit (Fanbeauftragte) der Vereine im Bereich Fußball in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen ? Fanbeauftragte nehmen eine vermittelnde Rolle zwischen Verein, Fans, Sicherheitsbehörden, Polizei sowie anderen Organisationen und Verbänden ein. Die Fanbeauftragten der Vereine nehmen überwiegend an den in der Antwort zu Frage 1 genannten Anlässen teil. Drucksache 17/7775 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Darüber hinaus erfolgt ein ständiger Austausch vor, während und nach Spielen mit den szenekundigen Beamten. 2.1 Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der unabhängigen sozialpädagogischen Fanarbeit (Fanprojekte ) im Bereich Fußball in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen ? In Bayern bestehen Fanprojekte an den Spielorten in München , Nürnberg und Fürth. Die unterschiedlichen Aufgabenbereiche und Interessen bedingen im Einsatz naturgemäß Differenzen bezüglich der Vorgehensweise zwischen der Polizei und den Fanprojekten . Dennoch erfolgt eine offene und lösungsorientierte Zusammenarbeit. Das Fanprojekt und die Fanbeauftragten sind für die Polizei wichtige Vermittler zu „Ultras“, die grundsätzlich den direkten Dialog mit der Polizei verweigern. Das Polizeipräsidium (PP) München führt auf verschieden Ebenen in unregelmäßigen Abständen Besprechungen mit dem Fanprojekt durch. Das Fanprojekt nimmt teil am Münchner Ausschuss Sport und Sicherheit und an Dialogforen . Analog zu den Fanbeauftragten bestehen enge Kontakte zu den Szenekundigen Beamten (SKB) im Zusammenhang mit Spielen. Das PP München ist außerdem Mitglied im Beirat des Fanprojektes. In Nürnberg erfolgt die Zusammenarbeit in einem anlassbezogenen Dialog zwischen dem „Fan-Projekt Nürnberg“ und der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd. Die Inspektionsleitung und die SKB treffen sich darüber hinaus jährlich zu einem grundsätzlichen Erfahrungsaustausch mit den Mitarbeitern des Fan-Projekts. Entsprechend den Empfehlungen des „Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ steht dem „Fan-Projekt Nürnberg“ zur wissenschaftlichen Begleitung und inhaltlichen Mitgestaltung der Fan-Projekt-Arbeit ein freier Beirat zur Seite. Neben Vertretern des 1. FC Nürnberg , des Jugendamtes der Stadt Nürnberg sowie Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Medien ist der Leiter der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd Mitglied des Beirats. Zu Beginn der Saison 2014/15 wurde auch in Fürth ein Fanprojekt gegründet. Das Fanprojekt in Fürth verfolgt jugendpädagogische Interessen und hat u. a. zum Ziel, gewaltpräventiv auf Jugendliche einzuwirken. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Kontaktpflege und, soweit erforderlich, den Informationsaustausch. Auf diesem Wege können polizeiliche Informationen an die Fans übermittelt werden. 2.2 Mit welchen bayerischen und nichtbayerischen Fanprojekten im Bereich Fußball haben bayerische Sicherheitsbehörden in der Vorbereitung und Durchführung von Erst-, Zweit- und Drittligaspielen seit 2008 zusammengearbeitet und wie gestalteten sich diese Kooperationen? Auf die Antwort zu Frage 2.1 wird verwiesen. Grundsätzlich erfolgt ein Austausch mit den Fanprojekten bei allen von der Polizei betreuten Spielen. Darüber hinaus werden keine Aufzeichnungen über die Zusammenarbeit mit bayerischen und nichtbayerischen Fanprojekten geführt. Eine wesentliche Gelegenheit zur Zusammenarbeit ist das von der Münchner Polizei entwickelte und mittlerweile bundes- weit etablierte „Kurvengespräch“. 3. Wie und auf wessen Initiative kam die Kooperation der Polizeiinspektion Würzburg mit der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. im Vorfeld der Drittligarelegation zwischen den Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015 zustande? 3.1 Wie begründet die Staatsregierung die Kooperation der Polizeiinspektion Würzburg mit der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel - und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e.V. im Vorfeld der Drittligarelegation zwischen den Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015? Die Fragen 3 und 3.1 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet: Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken besteht zwischen dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband und der ehemaligen Polizeidirektion Würzburg bereits seit April 1999 eine Sicherheitspartnerschaft. Nach der Polizeireform im Jahr 2005 wurde die Sicherheitspartnerschaft zunächst von der Polizeiinspektion Würzburg-Ost und ab Oktober 2012 von der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt fortgeführt. Diese Zusammenarbeit wurde unter Federführung der Stadt Würzburg im Jahr 2007 im Rahmen eines Sicherheitsnetzes weiter intensiviert. Ein Ergebnis dieser verstärkten Kooperation ist u. a. das Projekt „Safer Party“, welches die Erhöhung der Sicherheit rund um Diskotheken und Gaststätten im Stadtgebiet Würzburg als Ziel verfolgt und als äußerst erfolgreich bezeichnet werden kann. Im Rahmen dieser seit 1999 bestehenden Sicherheitspartnerschaft findet ein regelmäßiger Dialog und ein ständiger Informationsaustausch zwischen den Beteiligten statt. Am 17.08.2014 hatte der FC Würzburger Kickers im DFBPokal -Wettbewerb Fortuna Düsseldorf zu Gast. Bereits am Vortag reisten mehrere Hundert Anhänger aus Düsseldorf nach Würzburg und übernachteten in verschiedenen Hotels in der Innenstadt. Am Abend kam es dort zu mehreren gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern von Fortuna Düsseldorf und Mitgliedern der Ultra NürnbergGruppierung „UN94“. Davor war es in einigen Gaststätten zu Zechbetrügereien und Diebstählen durch die angereisten Fans gekommen. Dabei gerieten auch unbeteiligte und friedfertige Fans in Verdacht, Speisen und Getränke nicht bezahlt zu haben. Aufgrund dieser Vorkommnisse zeigten sich einige Gaststättenbetreiber im Nachgang des Pokalspieles irritiert, weil sie im Vorfeld von der Würzburger Polizei im Rahmen der bestehenden Sicherheitspartnerschaft nicht über die Anreise der gewaltbereiten Fangruppierungen informiert wurden. Während der Vorbereitungsphase zum Relegationsspiel zwischen dem FC Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31.05.2015 erhielt die Würzburger Polizei von der Polizei aus Saarbrücken konkrete Informationen darüber , dass zwei Reisebusse mit ca. 100 Fans der Kategorie B (gewaltbereit) und C (gewalttätig) bereits am Vortag des Spiels nach Würzburg anreisen. Aufgrund der aus dem DFB-Pokalspiel gegen Fortuna Düsseldorf resultierenden Einsatzerfahrungen der Würzburger Polizei und der konkret vorliegenden Informationen der Saarbrücker Polizei über die Anreise von gewaltbereiten Fans, informierte die Würzburger Polizei im Rahmen der bestehenden Sicherheitspartnerschaft einen Vertreter des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands am 12.05.2015 fernmündlich über die zu erwartende vorzeitige Fananreise. In diesem Zusammenhang wurde vonseiten des Bayerischen Hotel- und Gast- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7775 stättenverbands DEHOGA Bayern e. V. der Wunsch nach einem zentralen Ansprechpartner der Würzburger Polizei geäußert, der entsprechend benannt wurde. Die Information über die Anreise von gewaltbereiten Fans sollte nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken den Gaststätteninhabern und Hoteliers auch dazu dienen, sich auf die Anreise von größeren Personengruppen vorzubereiten . Diese aus dem Telefongespräch gewonnenen Informationen formulierte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband anschließend in einem internen Schreiben und multiplizierte es in Unkenntnis und ohne Abstimmung mit der Polizei an seine Mitglieder. 4. Wie begründet die Staatsregierung die Kooperation der Polizeiinspektion Würzburg mit der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. im Vorfeld der Drittligarelegation zwischen den Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015 vor dem Hintergrund, dass das Fanprojekt des 1. FC Saarbrücken nicht in die Planungen einbezogen wurde? 4.1 In welchem Umfang wurden im Zuge der Kooperation der Polizeiinspektion Würzburg mit der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. im Vorfeld der Drittligarelegation zwischen den Würzburger Kickers und dem 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015 und vor dem Hintergrund, dass die Fanbetreuung des 1. FC Saarbrücken nicht in die Planungen einbezogen wurde, die Sicherheits- und Fanbeauftragten beider Vereine in die Planungen einbezogen? Die Fragen 4 und 4.1 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Generell finden zwischen den szenekundigen Beamten der jeweils örtlich zuständigen Polizeiinspektion und den Leitern der Fanprojekte sowie den Fan- und Sicherheitsbeauftragten der Fußballvereine regelmäßige Kontakte sowie ein ständiger Informationsaustausch statt. Eine direkte Kontaktaufnahme der einsatzführenden Polizeidienststelle mit den Fanprojektleitern und den Fan- und Sicherheitsbeauftragten der Gastmannschaft ist hingegen nicht üblich. Über die SKB, die als wichtige Schnittstelle zwischen den beteiligten Vereinen und den jeweils zuständigen Polizeidienststellen fungieren, ist aber stets gewährleistet, dass alle aus dem Informationsaustausch gewonnenen Erkenntnisse in die Bewertung der Sicherheitslage einfließen. Durch die SKB werden Informationen aus den Fanprojekten und vonseiten der Fan- und Sicherheitsbeauftragten der Fußballvereine an die einsatzführende Polizeidienststelle weitergegeben. Darüber hinaus fand im Vorfeld der beiden Relegationsspiele eine intensive Absprache der beiden Polizeiführer der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt und der Polizeiinspektion Saarbrücken-St. Johann hinsichtlich der Einsatzplanung und -durchführung statt. Die jeweiligen Polizeiführer und szenekundigen Beamten standen der einsatzführenden Dienststelle sowie dem Einsatzleiter sowohl beim Hinspiel in Saarbrücken als auch beim Rückspiel in Würzburg zur Beratung vor Ort zur Verfügung. 5. Wie begründet die Staatsregierung, das in der angesprochenen gemeinsamen E-Mail der Kreisstelle Würzburg des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Bayern e. V. als Ansprechpartner für weitere Fragen ein Vertreter der Würzburger Polizei genannt wird? Die Intention der Benennung eines polizeilichen Ansprechpartners für die Mitglieder des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes bestand darin, weitere Informationen zur Anreise größerer Personengruppen zu gewinnen. Zudem diente die Benennung eines Ansprechpartners bei der Polizei u. a. auch dem Schutz der Saarbrücker Anhänger vor Übergriffen durch verfeindete Ultragruppierungen, welche im Vorfeld bereits angekündigt wurden. Wie bereits zu den Fragen 3 und 3.1 dargelegt, wurde die betreffende E-Mail in Unkenntnis und ohne Abstimmung mit der Polizei erstellt. 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Aussagen über „gewaltbereite Fans des 1. FC Saarbrücken“, die Mahnung zu „erhöhte[r] Vorsicht“ und die Empfehlung , sich bei bereits eingegangenen Zimmerreservierungen von Gästen aus Saarbrücken „mit der Polizeiinspektion Würzburg in Verbindung zu setzen“ sowie bei „zukünftigen Anfragen“ ebenfalls die Polizei zu kontaktieren? Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, waren die Erfahrungen der Würzburger Polizei beim DFB-Pokalspiel gegen Fortuna Düsseldorf und die konkret vorliegenden Erkenntnisse der Saarbrücker Polizei über die Anreise gewaltbereiter Fans der Anlass für die fernmündliche Information des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes. Insgesamt reisten nach polizeilichen Informationen ca. 300 Anhänger des 1. FC Saarbrücken bereits am 30.05.2015 nach Würzburg. Im Vorfeld des Relegationsspiels meldete zudem der Betreiber eines lokalen Campingplatzes der Würzburger Polizei die Übernachtung von ca. 150 Fußballfans aus Saarbrücken. Aufklärungsmaßnahmen durch szenekundige Beamte der Polizei in Saarbrücken ergaben, dass es sich hierbei um gewaltbereite und gewalttätige Anhänger handelte . Aufgrund dieser neuen Erkenntnislage erfolgte im Rahmen einer erneuten Beurteilung der Lage die Erhöhung des polizeilichen Kräfteansatzes zum bevorstehenden Fußballspiel . Die Empfehlung diente entsprechend der Intention der Optimierung des polizeilichen Einsatzes zum Schutz der Besucher der Fußballbegegnung wie auch unbeteiligter Dritter. 6. Wie bewertet die Staatsregierung die genannte Kooperation im Nachgang der Drittligarelegation? Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken waren alle Beteiligten, insbesondere auch die vor Ort anwesenden Führungsbeamten der Saarbrücker Polizei der Auffassung, dass die Informationsgewinnung und -steuerung sowie die Einsatztaktik und Einsatzbewältigung der Würzburger Polizei letztlich Garant dafür war, dass die Veranstaltung sowohl im Vorfeld (Vorabend/Nacht) als auch während des Spiels und im Nachgang weitgehend friedlich verlief.