Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 21.05.2015 G7-Gipfel – Zusicherungen der Staatsregierung Die Staatsregierung hat mehrfach versprochen: „Sollte jemand wegen des G7-Gipfels zu Schaden kommen, so werden wir ihn damit nicht allein lassen. Dieses Versprechen halten wir“ – zuletzt in der Kabinettssitzung am 19.Mai 2015. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann und wie hat die Staatsregierung die Bürger und Bürgerinnen sowie die Gewerbetreibenden und Landwirte über die von ihr versprochenen Maßnahmen unterrichtet , mit denen sichergestellt worden sei, dass niemand wegen des G7-Gipfels zu Schaden kommen werde? 2. Hat die Staatsregierung die Bürger und Bürgerinnen rechtzeitig darüber informiert, ob sie über ihre eigene vorhandene Versicherung hinaus für eventuelle gipfelbedingte Schäden selber noch eine Zusatzversicherung abschließen müssen oder ob dies wegen der von Bund und Freistaat abgeschlossenen Versicherungen nicht notwendig ist? 3. Beinhaltet die vom Bund abgeschlossene „Versicherungslösung , die gipfelbedingte Schäden bei Privatpersonen und kleinen Gewerbetreibenden abdeckt“, oder die darüber hinaus vereinbarte „bayerische Entschädigungslösung “ auch die Entschädigung der Gewerbetreibenden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen für ihre teilweise erheblichen gipfelbedingten Umsatzausfälle? 4. Sollte die Frage 3 verneint werden: Wird die Staatsregierung die betroffenen Betriebe für ihre gipfelbedingten Umsatzausfälle entschädigen und welche Mittel wird sie dafür bereitstellen? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 22.07.2015 1. Wann und wie hat die Staatsregierung die Bürger und Bürgerinnen sowie die Gewerbetreibenden und Landwirte über die von ihr versprochenen Maßnahmen unterrichtet, mit denen sichergestellt worden sei, dass niemand wegen des G7-Gipfels zu Schaden kommen werde? Vorbemerkung: Die Staatsregierung hat zu keiner Zeit darüber informiert, dass niemand wegen des G7-Gipfels zu Schaden kommen werde. Vielmehr wurde darüber informiert, dass die Polizei alles dafür tun werde, die Bevölkerung und ihr Eigentum umfassend zu schützen. Sollte es trotzdem zu unmittelbaren gipfelbedingten Schäden kommen, wird Sorge getragen, dass niemand auf seinem Schaden sitzen bleibt. Für den Bereich der Landwirtschaft hat das StMELF gemeinsam mit Vertretern der Regierung von Oberbayern, des Planungsstabes der Polizei und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim bereits bei einer Veranstaltung für Landwirte am 21.11.2014 in Krün über das geplante Schadensausgleichskonzept informiert. Bei einer Informationsveranstaltung für Landwirte am 27.03.2015 in Krün wurde der damals aktuelle Stand des Schadensausgleichskonzeptes vorgestellt. Im Vorfeld des G7-Gipfels hat sich Herr Staatsminister Herrmann in verschiedenen Bürgerversammlungen am 15.05.2014 in Krün, am 24.11.2014 in Garmisch-Partenkirchen sowie am 15.04.2015 erneut in Krün den Fragen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort auch im Zusammenhang mit dem Thema „Entschädigung möglicher gipfelbedingter Schäden“ gestellt. Ich selbst habe auf der Bürgerversammlung am 15.04.2015 gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Seibert (Sprecher der Bundesregierung) die Eckpunkte der Versicherungslösung des Bundes und der bayerischen Auffanglösung vorgestellt. Vor dem Hintergrund des generellen Informationsbedürfnisses gerade der örtlichen Bevölkerung wurde zudem zum 25.08.2014 das sog. Bürgertelefon der Bayer. Polizei und am 15.04.2015 ein Bürgerbüro in Krün sowie am 18.05.2015 ein weiteres Bürgerbüro in Garmisch-Partenkirchen eingerichtet . Ergänzend waren ab dem 13.05.2015 zwei polizeiliche Infomobile im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und den angrenzenden Gemeinden des Landkreises Bad TölzWolfratshausen unterwegs. Am 06.05.2015 hat Herr Staatsminister Herrmann im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags über den Stand der Maßnahmen zur Vorbereitung des G7-Gipfels berichtet (Hinweis: Der Bericht wurde aufgenommen in die Sitzungsniederschrift und ist eingestellt auf der Internetseite des StMI unter Medien/ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7778 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7778 Aktuelle Meldungen). Herr Staatsminister Herrmann ging dabei auch auf die Sorge der Bürgerinnen und Bürger im Werdenfelser Land im Hinblick auf entstehende Schäden im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel ein. Er führte dabei u. a. aus, dass dafür Sorge getragen wird, dass niemand auf seinem Schaden sitzen bleibt, sofern es zu unmittelbar gipfelbedingten Schäden kommen sollte. Herr Staatsminister Herrmann skizzierte konkretisierend die zwei unbürokratischen Lösungen in Form der „Versicherungslösung des Bundes“ sowie der „Bayerischen Auffanglösung“. In diesem Zusammenhang hat Herr Staatsminister Herrmann als erste Anlaufstelle für Geschädigte eine zentrale Schadensausgleichsstelle im Landratsamt in Garmisch-Partenkirchen in Aussicht gestellt. Am 26.05.2015 fand eine Veranstaltung des Marktes Garmisch -Partenkirchen mit etwa 300 bis 400 Gewerbetreibenden in Garmisch-Partenkirchen statt. In der Veranstaltung wurden die Gewerbetreibenden von Herrn Staatssekretär Pschierer, Vertretern der Polizei und der Schadensausgleichsstelle G7 sowie Herrn Landrat Speer über Details zum Ablauf des G7-Gipfels und über Eckdaten zur Regulierung möglicher gipfelbedingter Schäden informiert. 2. Hat die Staatsregierung die Bürger und Bürgerinnen rechtzeitig darüber informiert, ob sie über ihre eigene vorhandene Versicherung hinaus für eventuelle gipfelbedingte Schäden selber noch eine Zusatzversicherung abschließen müssen oder ob dies wegen der von Bund und Freistaat abgeschlossenen Versicherungen nicht notwendig ist? Bereits frühzeitig versicherte die Staatsregierung, dass niemand mit seinem Schaden alleingelassen wird und dass hierzu eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet wird, an die sich die Geschädigten wenden können. Hierüber wurde im Übrigen auch in den Medien ausführlich berichtet (z. B. im Münchner Merkur in der Ausgabe vom 07/.08.02.2015 im Nachgang einer Veranstaltung der Werbegemeinschaft Garmisch-Partenkirchen e. V. in Garmisch-Partenkirchen vom 05.02.2015). Unterstrichen wurde diese Zusicherung nochmals ausdrücklich und mit konkreten Details im Rahmen der Bürgerversammlung in Krün am 15.04.2015 in Anwesenheit von Herrn Staatssekretär Seibert, Staatsminister Herrmann und mir (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1). Informationen zum Thema Entschädigung waren für die Bürgerinnen und Bürger, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, auch über das polizeiliche Bürgertelefon, die polizeilichen Bürgerbüros in Krün und Garmisch-Partenkirchen sowie die polizeilichen Infomobile verfügbar. Informationen rund um das Thema „G7-Gipfel 2015“ waren darüber hinaus auch stets aktuell im Internet (z. B. http:// www.g7info.bayern.de/) abrufbar. Informationen zum Ausgleich möglicher gipfelbedingter Schäden erhielten Bürgerinnen und Bürger zudem ab dem 21.05.2015 über ein beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen für Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Schadensausgleich eingerichtetes Bürgertelefon. Darüber hinaus wurde ein Merkblatt mit allen Informationen zur Antragstellung zum Download über die Homepage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen abrufbar bereitgestellt, sowie in den Gemeindeverwaltungen des Landkreises ausgelegt. 3. Beinhaltet die vom Bund abgeschlossene „Versicherungslösung , die gipfelbedingte Schäden bei Privatpersonen und kleinen Gewerbetreibenden abdeckt“, oder die darüber hinaus vereinbarte „bayerische Entschädigungslösung“ auch die Entschädigung der Gewerbetreibenden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen für ihre teilweise erheblichen gipfelbedingten Umsatzausfälle? Aus Sicht des StMWi steht derzeit nicht fest, ob und in welcher Höhe den Gewerbetreibenden im Landkreis GarmischPartenkirchen , auch unter Berücksichtigung etwaiger kompensatorisch wirkender positiver Effekte des G7-Gipfels, tatsächlich gipfelbedingte Umsatzausfälle entstehen. Soweit einem geschädigten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder einem Angehörigen der Freien Berufe keine anderweitigen Mittel zur Verfügung stehen, wie z. B. Versicherungsleistungen, die jedenfalls vorrangig auszuschöpfen sind, können zur Abmilderung besonderer Härten im Einzelfall die nicht erwirtschafteten fortlaufenden (fixen) Kosten erstattet werden. Dies setzt voraus, dass dem Betreffenden aufgrund äußerer Umstände, die eindeutig im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel 2015 stehen, die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs objektiv unmöglich war. Auch eine Unterstützung von Geschäften, falls diese beispielsweise durch Blockaden von Demonstranten länger nicht zugänglich gewesen wären, ist damit möglich. Erstattungen nach dieser Ausnahmeregelung werden als De-minimis -Förderung nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgereicht. Des Weiteren kann eine staatliche Entschädigung für Betreiber von Geschäften und Lokalen in Betracht kommen, die beispielsweise von behördlich angeordneten Zugangsbeschränkungen (wie Sperrungen) von Ortsbereichen , Straßenzügen sowie Straßen tangiert waren, sofern keine alternative Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit bestand . Darüber hinaus ist aus Sicht des StMWi ein Ersatz von etwaigen Umsatzausfällen aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Ein solcher Ersatz ist selbst bei Naturkatastrophen wie dem Pfingsthochwasser 2013 nicht erfolgt und bei den Hilfen für Tornadogeschädigte nördlich von Augsburg nicht vorgesehen. Auch leistet der Freistaat keinen Ersatz bei einer Schließung aufgrund der Entscheidung des Gewerbetreibenden . Ebenfalls wird grundsätzlich kein entgangener Gewinn erstattet. In diesem Zusammenhang hat Herr Staatssekretär Pschierer bei der Veranstaltung am 26.05.2015 jedoch die Förderung einer Marketingmaßnahme für Handel und Dienstleistungen zugesagt, die der Belebung der innerörtlichen Geschäftszentren von Garmisch-Partenkirchen dienen soll. 4. Sollte die Frage 3 verneint werden: Wird die Staatsregierung die betroffenen Betriebe für ihre gipfelbedingten Umsatzausfälle entschädigen und welche Mittel wird sie dafür bereitstellen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.