Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alexandra Hiersemann SPD vom 19.06.2015 Programm „Alte Lasten – Neue Energien“ verlängern Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert seit 2012 die Umwandlung von alten Mülldeponien hin zu Nutzung und Erzeugung von Solarstrom. Das Förderprogramm „Alte Lasten – Neue Energien“ ist zum 31.12.2014 ausgelaufen. Die Förderung durch dieses Programm ermöglichte es, die erhöhten Baukosten von Photovoltaikanlagen auf Deponieflächen zu kompensieren und damit Deponieflächen interessant für die Umnutzung zu machen. Ohne die Förderung des Programmes würde die Umnutzung einer Deponiefläche zu einer Photovoltaikanlage für Investoren, z. B. auch Bürgerenergiegenossenschaften , für eine wirtschaftliche Realisierung problematisch. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie ist der Erfolg des Programms zu bewerten? 2. Wie viele Deponien konnten der Nutzung für erneuerbare Energien zugeführt werden? 3. Wie viel Megawatt installierte Leistung konnten auf Deponieflächen in Bayern installiert werden? 4. a) Konnten alle Antragsteller, die während der Laufzeit des Programmes einen Förderantrag gestellt haben, berücksichtigt werden? b) Falls nein, wie viele Anträge wurden gestellt und blieben unberücksichtigt? 5. Wie ist die Organisationsstruktur bzw. Rechtsform der Antragsteller (private Betreiber, öffentliche Hand, Betreiber unter Bürgerbeteiligung)? 6. a) Ist vonseiten der Staatsregierung geplant, die Laufzeit des Programmes zu verlängern, um weitere alte Deponieflächen einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen? b) Wenn ja, ab wann? c) Wenn nein, ist vonseiten der Staatsregierung geplant, ein adäquates neues Förderprogramm o. Ä. zu schaffen , um die sinnvolle Nutzung großer Deponiebrachflächen zur Gewinnung von regenerativen Energien zu garantieren? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.07.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. Wie ist der Erfolg des Programms zu bewerten? Der Erfolg des Programms ist u. a. deshalb als hoch zu bezeichnen , weil es antragsmäßig deutlich überzeichnet war und die zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig ausgeschöpft wurden. Es entstand ein doppelter Gewinn für die Umwelt, einerseits im Rahmen des Flächenrecyclings, andererseits im Hinblick auf einen signifikanten Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. Mit der installierten Leistung kann der rechnerische Strombedarf von rd. 10.000 4-Personen -Haushalten gedeckt werden. 2. Wie viele Deponien konnten der Nutzung für erneuerbare Energien zugeführt werden? Insgesamt wurden 38 Flächen in Bayern der Nutzung für erneuerbare Energien zugeführt, davon 14 Altlasten- und 24 Deponieflächen. 3. Wie viel Megawatt installierte Leistung konnten auf Deponieflächen in Bayern installiert werden? Insgesamt konnten rd. 34,4 Megawatt Leistung in Bayern installiert werden, davon rd. 14 Megawatt auf Altlasten- und 20,4 Megawatt auf Deponieflächen. 4. a) Konnten alle Antragsteller, die während der Laufzeit des Programmes einen Förderantrag gestellt haben, berücksichtigt werden? b) Falls nein, wie viele Anträge wurden gestellt und blieben unberücksichtigt? Von den insgesamt gestellten 73 Anträgen wurden 43 als förderfähig eingestuft; davon mussten 5 Anlagen unberücksichtigt bleiben. 5. Wie ist die Organisationsstruktur bzw. Rechtsform der Antragsteller (private Betreiber, öffentliche Hand, Betreiber unter Bürgerbeteiligung)? Von den insgesamt 73 Antragstellern waren 51 private Betreiber und 22 Betreiber der öffentlichen Hand; 15 Antragsteller waren Betreiber unter Bürgerbeteiligung. Die 38 geförderten Photovoltaikanlagen teilen sich in 24 private Betreiber und 14 Betreiber der öffentlichen Hand auf; 9 Anlagen werden unter Bürgerbeteiligung betrieben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7789 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7789 6. a) Ist vonseiten der Staatsregierung geplant, die Laufzeit des Programmes zu verlängern, um weitere alte Deponieflächen einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen? Nein. b) Wenn ja, ab wann? Entfällt. c) Wenn nein, ist vonseiten der Staatsregierung geplant , ein adäquates neues Förderprogramm o. Ä. zu schaffen, um die sinnvolle Nutzung großer Deponiebrachflächen zur Gewinnung von regenerativen Energien zu garantieren? Aufgrund der mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 für die Photovoltaik geänderten Rahmenbedingungen wird die Staatsregierung zu gegebener Zeit prüfen, welche Unterstützungsmaßnahmen ggf. für den weiteren Ausbau der Photovoltaik im Freistaat ergriffen werden können. Bezüglich der Förderung der Investitionskosten von Erneuerbare -Energien-Anlagen bestehen jedoch enge beihilferechtliche Grenzen. Die Genehmigungsentscheidung der EU-Kommission für das EEG 2014 enthält unter anderem die Auflage, dass Förderungen, die auf Grundlage des EEG 2014 an Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezahlt werden, nicht mit anderen Beihilfen für die gleichen förderfähigen Kosten kumuliert werden können.