Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 26.02.2015 Schließung der Mittelschule in Burgkunstadt Mit dem Schuljahr 2015/16 soll die Friedrich-Baur-Mittelschule in Burgkunstadt geschlossen werden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Warum muss die Friedrich-Baur-Mittelschule zugunsten der Schule im benachbarten Altenkunstadt geschlossen werden, obwohl beide Schulen erst vor ein paar Jahren gemeinsam einen Schulverbund zum Erhalt beider Standorte gebildet haben? 2.1 Wer hat die Schließung der Mittelschule empfohlen? 2.2 Und wer hat die Schließung schlussendlich angeordnet bzw. beschlossen? 3. Warum dürfen wenigstens nicht die bestehenden Klassen in Burgkunstadt auslaufen, sondern müssen die Schule wechseln, was vor allem für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse erhebliche Nachteile nach sich ziehen wird? 4. Warum wurden die Eltern über die Schließung der Schule im Vorfeld nicht ausreichend informiert? 5. Wie wird künftig das in Burgkunstadt ursprünglich vorhandene flexible Angebot der offenen Ganztagsschule geregelt werden, auf das berufstätige Eltern angewiesen sind? 6. Warum lehnt die Staatsregierung das Konzept der Gemeinschaftsschule weiterhin konsequent ab, obwohl damit nachweislich Schulstandorte, wie der in Burgkunstadt , gerettet werden könnten? 7. Welches Konzept verfolgt die Staatsregierung, um künftig die prognostizierten Schließungen von ähnlichen Standorten wie in Burgkunstadt zu vermeiden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.07.2015 1. Warum muss die Friedrich-Baur-Mittelschule zugunsten der Schule im benachbarten Altenkunstadt geschlossen werden, obwohl beide Schulen erst vor ein paar Jahren gemeinsam einen Schulverbund zum Erhalt beider Standorte gebildet haben ? Die Schülerzahlentwicklung und der drängende Sanierungsbedarf der Friedrich-Baur-Mittelschule Burgkunstadt haben die Stadt Burgkunstadt veranlasst – auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und zukünftiger Kosten –, die Schulschließung als Möglichkeit ins Auge zu fassen. 2.1 Wer hat die Schließung der Mittelschule empfohlen ? Die Bürgermeisterin der Stadt Burgkunstadt hatte hinsichtlich verschiedener Fragen zur Mittelschule Burgkunstadt um ein Beratungsgespräch mit der Regierung von Oberfranken gebeten. In diesem Gespräch wurden grundsätzliche Themen von der Klassenbildung über die Schulorganisation bis zu den notwendigen Baumaßnahmen und deren Auswirkungen auf den Schulstandort bzw. den Verbund mit der Mittelschule Altenkunstadt besprochen. Eine Empfehlung zur Schließung der Schule erfolgte durch die Regierung von Oberfranken nicht. 2.2 Und wer hat die Schließung schlussendlich angeordnet bzw. beschlossen? Der Stadtrat von Burgkunstadt hat über dieses Thema beraten und sich dann mehrheitlich für die Schließung der Friedrich -Baur-Mittelschule bereits zum kommenden Schuljahr 2015/2016 ohne Auslaufregelung entschieden. Auf Antrag des Schulaufwandsträgers vom 23.01.2015 wurde das Anhörungsverfahren zur Änderung der Schulorganisation am 08.04.2015 eingeleitet. Die Regierung von Oberfranken sieht wegen der guten schulischen Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler an der Mittelschule Altenkunstadt und der geringen Entfernung von Burgkunstadt und Altenkunstadt keine Probleme hinsichtlich der beantragten schulorganisatorischen Veränderung . Nach Abschluss des Verfahrens sollen die Friedrich-BaurMittelschule Burgkunstadt sowie der Mittelschulverbund aufgelöst und der Schulsprengel der Mittelschule Altenkunstadt neu gefasst werden. Die Regierung von Oberfranken beabsichtigt , die Rechtsverordnung mit Wirkung zum 01.08.2015 zu erlassen (vgl. Art. 26 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG). Der Verbundvertrag läuft am Ende des Schuljahres 2014/2015 nach fünf Jahren aus. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7791 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7791 3. Warum dürfen wenigstens nicht die bestehenden Klassen in Burgkunstadt auslaufen, sondern müssen die Schule wechseln, was vor allem für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse erhebliche Nachteile nach sich ziehen wird? Die Regelung wurde nach Kenntnis der Regierung von Oberfranken wegen des anstehenden Sanierungsbedarfs und des Unterrichtsbetriebs so getroffen. Für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen entstehen keine Nachteile, vielmehr profitieren sie vom umfangreicheren Unterrichtsangebot in Altenkunstadt. Teilweise müssen die Schülerinnen und Schüler schon jetzt zum Fachunterricht , Sport etc. nach Altenkunstadt fahren. 4. Warum wurden die Eltern über die Schließung der Schule im Vorfeld nicht ausreichend informiert? Die Erziehungsberechtigten wurden im Nachgang zur öffentlichen Stadtratssitzung informiert. Die Stadt Burgkunstadt wollte zunächst die Beratung und Entscheidungsfindung im Stadtrat abwarten. Am 25.06.2015 hat auf Veranlassung der Schulaufsicht eine Elterninformation zur geplanten Auflösung der Mittelschule Burgkunstadt stattgefunden. 5. Wie wird künftig das in Burgkunstadt ursprünglich vorhandene flexible Angebot der offenen Ganztagsschule geregelt werden, auf das berufstätige Eltern angewiesen sind? Im Rahmen der Informationsveranstaltungen haben die Eltern sich entweder für die Beschulung in einer Regelklasse oder für das an der Mittelschule Altenkunstadt angebotene gebundene Ganztagsangebot entschieden. Die Möglichkeit, ein offenes Angebot einzurichten, wurde angeboten, aber seitens der Eltern aktuell nicht nachgefragt. 6. Warum lehnt die Staatsregierung das Konzept der Gemeinschaftsschule weiterhin konsequent ab, obwohl damit nachweislich Schulstandorte, wie der in Burgkunstadt, gerettet werden könnten? Die Errichtung von Gemeinschaftsschulen sieht das bayerische Schulrecht nicht vor. Der Bayerische Landtag hat die Einführung einer solchen Schulform vor allem aus fachlichpädagogischen Gründen abgelehnt (vgl. z. B. die Beschlüsse vom 18.07.2012, Drs. 16/13408, und vom 27.03.2012, Drs. 16/12014) und entschieden, am differenzierten begabungsgerechten Schulsystem festzuhalten (vgl. Art. 6 BayEUG ). 7. Welches Konzept verfolgt die Staatsregierung, um künftig die prognostizierten Schließungen von ähnlichen Standorten wie in Burgkunstadt zu vermeiden ? Ziel des Staatsministeriums ist es, möglichst viele Mittelschulen möglichst lange in Zeiten des demografischen Wandels und rückläufiger Schülerzahlen zu erhalten. Die Verbundstruktur hilft, auch kleinere Mittelschulen zu erhalten . Bei der Entscheidung, ob eine Schule erhalten oder aufgelöst werden soll, ist insbesondere auch die Haltung des Schulaufwandsträgers von Bedeutung.