Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 02.03.2015 Kapazität der Mobilen Reserve Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Lehrkräfte sind im Schuljahr 2014/15 der Mobilen Reserve zugeordnet (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Unterrichtsstunden sind für das Schuljahr 2014/15 der Mobilen Reserve zugeordnet (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) In welchem Beschäftigungsverhältnis befinden sich die Lehrkräfte der Mobilen Reserve (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. a) Wie viele Stunden der Mobilen Reserve sind bereits verplant b) Wie viele Stunden verbleiben zur freien Verfügung für das restliche Schuljahr (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Erhebt die Staatsregierung die Gründe für den Einsatz der Mobilen Reserve statistisch? 3. Wenn ja, wie verteilen sich die jeweiligen Stunden der eingesetzten Mobilen Reserve auf die Gründe (Krankheit , Schwangerschaft, ...) (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.07.2015 1. a) Wie viele Lehrkräfte sind im Schuljahr 2014/15 der Mobilen Reserve zugeordnet (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Unterrichtsstunden sind für das Schuljahr 2014/15 der Mobilen Reserve zugeordnet (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Grundschulen, Mittelschulen Die Sicherstellung des Unterrichts ist dem Staatsministerium ein wichtiges Anliegen und es werden in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen unternommen. Zum Schuljahresbeginn stehen den Staatlichen Schulämtern in Bayern insgesamt Lehrerstunden im Umfang von 1.900 Vollzeitkontingenten sowie Fachlehrerstunden im Umfang von 212 Vollzeitkontingenten zur Verfügung. Diese Zahl bedeutet bei seit Jahren rückläufigen Klassenzahlen eine stete Verbesserung der Einsatzlage. Die Kontingente werden den Schüleranteilen entsprechend auf die sieben Regierungsbezirke verteilt. Die Verteilung dieser Kontingente auf die Schulamtsbezirke wird von den Regierungen vorgenommen und richtet sich nach den Schülerzahlen sowie ggf. vorab bekannten besonderen Erfordernissen, wobei auch Verschiebungen zwischen den Schulamtsbezirken im Verlauf des Schuljahres erfolgen können. Auf Basis der im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten jährlich zum Stichtag 1. Oktober an den Grund- und Mittelschulen erhobenen Lehrer- und Unterrichtsdaten ist aufgrund des Erhebungskonzepts eine vollständige, trennscharfe Differenzierung nach Stammlehrkräften und Lehrkräften der Mobilen Reserve nicht möglich. Eine Beantwortung der Frage kann daher auf der Grundlage der Amtlichen Schuldaten nicht vorgenommen werden. Die Kontingente der Mobilen Reserve wurden zusätzlich wie in den Vorjahren im November um 150 und im Januar um 80 Vollzeitäquivalente erhöht. Im Februar wurden darüber hinaus alle Kapazitäten von Lehrkräften ersetzt, die in den Ruhestand eintraten oder während des ersten Schulhalbjahres aus dem Schuldienst ausgeschieden sind. Die Aufstockungen erfolgen jeweils bedarfsorientiert, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt. Die Zuweisung orientiert sich dabei an einem sich ggf. abzeichnenden Bedarf, der durch das bereits zur Verfügung stehende Aushilfskontingent nicht mehr angemessen abgedeckt werden kann. Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve gehören dabei nicht einer Schule an, sondern werden im gesamten Schulamtsbezirk eingesetzt und im Vertretungsfall bedarfsgerecht zuDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7793 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7793 gewiesen. Ziel ist es, Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden. Trotz dieser umfangreichen Bereitstellung von Lehrkräften für Vertretungsfälle lässt sich nicht restlos ausschließen, dass es an einigen Schulen zu unvorhersehbaren Engpässen kommt. Hier sind flexible Lösungen erforderlich. Hierzu zählen schulhausinterne Maßnahmen wie z. B. Klassenzusammenlegungen oder Parallelführungen, sowie die gegenseitige Unterstützung benachbarter Schulämter. Realschulen Damit die Schulleitungen der staatlichen Realschulen auch auf kurzfristig oder mittelfristig auftretenden Unterrichtsausfall eigenverantwortlich vor Ort aufgrund des an der weiterführenden Schulart Realschule vorhandenen „Fachlehrerprinzips “ noch besser reagieren können, wurden die im Schuljahr 2012/2013 für eine Mobile Reserve erstmals zur Verfügung gestellten 110 Lehrerkapazitäten zum Schuljahr 2013/2014 für den Aufbau einer sog. „integrierten Lehrerreserve “ genutzt. Da sich die „integrierte Lehrerreserve“ bewährt hat, besteht diese im aktuellen Schuljahr 2014/2015 im gleichen Umfang fort. Jeder staatlichen Realschule wurden daher auch zum Schuljahr 2014/2015 zusätzlich zum Grundbudget weitere Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt, die von der Schulleitung so geplant werden müssen, dass sie sofort verwendet werden können, wenn kurzfristiger oder mittelfristiger Unterrichtsausfall droht. Langfristigem Unterrichtsausfall (Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit) wird bis zur Rückkehr der Stammlehrkraft i. d. R. mit Aushilfslehrkräften auf befristeten Arbeitsverträgen begegnet, für die entsprechende Personalmittel zur Verfügung stehen. Die an die Einzelschule für die integrierte Lehrerreserve zusätzlich zugewiesene Stundenzahl ist im Sinne des Budgetgedankens abhängig von der Gesamtschülerzahl der Schule. Dabei stehen einer durchschnittlich großen Realschule in etwa zehn zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Der Einsatz dieser Stunden erfolgt in Vertretungsfällen durch die Schulleitung in Eigenverantwortung vor Ort. Eine institutionalisierte Mobile Reserve besteht für den Bereich der staatlichen Realschulen im Schuljahr 2014/2015 aus den oben genannten Gründen nicht. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen werden seit Einführung der integrierten Lehrerreserve Lehrkräfte im Status einer „Mobilen Reserve“ an Einzelschulen zugewiesen. Grund hierfür ist das Vorliegen besonderer Situationen an Einzelschulen, z. B. bereits in der Personalplanungsphase bekannte, krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften des Stammpersonals, die nicht durch Aushilfsverträge aufgefangen werden können. Diese Mobilen Reserven sind das ganze Schuljahr über ausschließlich an der Stammschule eingesetzt. Aufgrund der Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden an jede staatliche Realschule Bayerns zur Ausgestaltung einer integrierten Lehrerreserve gibt es hierbei keine regionalen Unterschiede – weder innerhalb eines Bezirks noch im Vergleich der Bezirke untereinander. Maßgeblich ist einzig die Schülerzahl der konkreten Einzelschule. Gymnasien Die Mobile Reserve wird zur Kompensation längerfristiger Ausfälle von Lehrkräften eingesetzt; sie umfasst für das Schuljahr 2013/2014 im Bereich der staatlichen Gymnasien 165 Stellen. Die Mobile Reserve steht landesweit und damit für alle Regierungsbezirke zur Verfügung. Da bei den staatlichen Gymnasien die Personalplanung nicht bezirksspezifisch erfolgt, sondern jede einzelne Schule dem Staatsministerium direkt ihren Bedarf meldet, haben regionalisierte Aussagen zur Mobilen Reserve keine Relevanz. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2013/2014 wurden darüber hinaus zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, sodass seit dem Schuljahr 2013/2014 neben der Mobilen Reserve an allen staatlichen Gymnasien auch eine integrierte Lehrerreserve eingerichtet werden konnte. Im Schuljahr 2014/2015 wurde diese weiter ausgebaut, sodass dann bereits zu Schuljahresbeginn jede Schule über den regulären Stundenbedarf hinaus Personalzuweisungen im Umfang von ca. einer Lehrerstelle erhielt; bei einem kurz- oder längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft können diese Personalressourcen direkt vor Ort ohne weitere Rücksprache mit dem Staatsministerium eingesetzt werden. Sofern ein längerfristiger Ausfall eintritt und in der entsprechenden Fächerverbindung keine Lehrerreserve zur Verfügung steht, erhält die betroffene Schule Mittel zugewiesen , mit denen eine Aushilfslehrkraft befristet beschäftigt werden kann. Förderschulen An den Förderschulen wurden für das Schuljahr 2014/2015 folgende Stundenkontingente für die Mobile Reserve festgelegt : Regierungsbezirk Lehrerstunden von Lehrkräften für Sonderpädagogik Oberbayern 2.115 Niederbayern 698 Oberpfalz 634 Oberfranken 656 Mittelfranken 1.251 Unterfranken 951 Schwaben 1.107 insgesamt 7.412 Berufliche Schulen Im Bereich der beruflichen Schulen wurden bisher an Fachoberschulen und Berufsoberschulen Mobile Reserven eingeführt . Im Schuljahr 2014/15 mussten diese aufgrund von Schülermehrung und des damit verbundenen zusätzlichen Personalbedarfs an beruflichen Oberschulen fast vollständig zur Abdeckung des Pflichtunterrichts eingesetzt werden. c) In welchem Beschäftigungsverhältnis befinden sich die Lehrkräfte der Mobilen Reserve (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der nachfolgenden Tabelle 1 zu Frage 1 c kann auf Basis der Amtlichen Schuldaten zum Stichtag 1. Oktober 2014 die Zahl der im Schuljahr 2014/2015 in der Mobilen Reserve beschäftigten Lehrkräfte aufgegliedert nach den Rechtsverhältnissen , Schularten und Regierungsbezirken entnommen werden. Bei den Schularten Realschule und Gymnasium stehen für das Schuljahr 2014/2015 aufgrund einer Umstellung des Erhebungsverfahrens keine belastbaren Daten zur Anzahl der Lehrkräfte in der Mobilen Reserve zur Verfügung, sodass in Tabelle 2 zu Frage 1 c ersatzweise die entsprechenden Vorjahreswerte ausgewiesen werden. Drucksache 17/7793 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Eine getrennte Ausweisung der Lehrkräfte nach Landkreisen und kreisfreien Städten bei gleichzeitiger Aufgliederung nach dem Rechtsverhältnis hätte die Darstellung von Einzelfällen zur Folge. Neben der damit verbundenen geringen statistischen Aussagekraft wäre eine Abbildung in dieser Feinheit aus datenschutzrechtlichen Aspekten problematisch , da Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden können. Von einer weiteren Differenzierung der Auswertung wird aus diesen Gründen abgesehen. Tabelle 1 zu Frage 1 c. Mobile Reserven des Freistaats Bayern an staatlichen Grund- und Mittelschulen, Förderzentren und Fach- und Berufsoberschulen im Schuljahr 2014/15 nach Schulart, Regierungsbezirk und Rechtsverhältnis Schulart Region Mobile Reserven des Freistaats Bayern an staatlichen Schulen im Schuljahr 2014/15* insgesamt darunter befristet Angestellte** Personen Personen Anteil Grund- und Mittelschule Bayern insgesamt 2.747 182 6,6 % Oberbayern 908 69 7,6 % Niederbayern 312 26 8,3 % Oberpfalz 286 18 6,3 % Oberfranken 173 12 6,9 % Mittelfranken 332 6 1,8 % Unterfranken 313 31 9,9 % Schwaben 423 20 4,7 % Förderzentrum Bayern insgesamt 332 27 8,1 % Oberbayern 167 11 6,6 % Niederbayern 34 5 14,7 % Oberpfalz 36 4 11,1 % Oberfranken 3 x x Mittelfranken 19 x x Unterfranken 29 - 0 % Schwaben 44 6 13,6 % Fachoberschule und Berufsoberschule Bayern insgesamt 48 3 6,3 % Oberbayern 10 - 0 % Niederbayern 8 x x Oberpfalz 6 - 0 % Oberfranken 5 x x Mittelfranken 4 x x Unterfranken 5 - 0 % Schwaben 10 x x * Stichtag: 01.10.2014 an allgemeinbildenden Schulen und 20.10.2014 an Fachoberschule und Berufsoberschule. Ohne Fachlehrer. ** Ohne befristete Anstellungen mit einer Übernahmegarantie („Superverträge“). Tabelle 2 zu Frage 1 c. Mobile Reserven des Freistaats Bayern an staatlichen Realschulen und Gymnasien im Schuljahr 2013/14 nach Schulart, Regierungsbezirk und Rechtsverhältnis Schulart Region Mobile Reserven des Freistaats Bayern an staatlichen Schulen im Schuljahr 2013/14* insgesamt darunter befristet Angestellte** Personen Personen Anteil Realschule Bayern insgesamt 40 - 0 % Oberbayern 14 - 0 % Niederbayern 3 - 0 % Schulart Region Mobile Reserven des Freistaats Bayern an staatlichen Schulen im Schuljahr 2013/14* insgesamt darunter befristet Angestellte** Personen Personen Anteil Oberpfalz 2 - 0 % Oberfranken 4 - 0 % Mittelfranken 9 - 0 % Unterfranken 4 - 0 % Schwaben 4 - 0 % Gymnasium Bayern insgesamt 204 x x Oberbayern 82 x x Niederbayern 17 - 0 % Oberpfalz 13 - 0 % Oberfranken 22 x x Mittelfranken 38 - 0 % Unterfranken 10 - 0 % Schwaben 22 x x *Stichtag: 01.10.2013. ** Ohne befristete Anstellungen mit einer Übernahmegarantie („Superverträge“). 2. a) Wie viele Stunden der Mobilen Reserve sind bereits verplant? b) Wie viele Stunden verbleiben zur freien Verfügung für das restliche Schuljahr (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Erhebt die Staatsregierung die Gründe für den Einsatz der Mobilen Reserve statistisch? 3. Wenn ja, wie verteilen sich die jeweiligen Stunden der eingesetzten Mobilen Reserve auf die Gründe (Krankheit, Schwangerschaft, ...) (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve stehen grundsätzlich für einen Einsatz zur Verfügung. Der Umfang ist dabei so bemessen , dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres abgedeckt werden können. Die Daten über die Abwesenheitszeiten einer Lehrkraft oder über die Gründe für den Einsatz einer Lehrkraft der Mobilen Reserve (Erkrankungen, Mutterschutz usw.) dürfen weder an den Regierungen noch im Staatsministerium in elektronischer Form erfasst und gespeichert werden; zur Beantwortung der Frage müsste daher Abfrage an allen Stamm- und Einsatzschulen der Lehrkräfte der Mobilen Reserve vorgenommen werden, worauf zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands für diese verzichtet wurde.