Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 18.05.2015 Mobile Reserven und Unterrichtsausfall an den Grundund Mittelschulen in den oberbayerischen Landkreisen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Mobile Reserven standen den allgemeinbildenden Schulen in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen seit den Schuljahren 2012/2013 bis 2014/2015 zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Landkreisen, b) der Anzahl der jeweils zur Verfügung stehenden Lehrkräfte der mobilen Reserve (Personenzahl und Vollzeitstellenäquivalente ) und c) Grund- bzw. Mittelschullehrkräften bzw. den Fachlehrkräften ? 2. Wie viele Unterrichtsstunden mussten in den einzelnen Schulamts- bzw. MB-Aufsichtsbezirken Oberbayerns in den oben genannten Schuljahren vertreten werden bzw. sind ersatzlos ausgefallen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Schulamtsbzw . MB-Aufsichtsbezirken, b) der Anzahl der vertretenen Unterrichtsstunden an den einzelnen Schularten und c) der Anzahl der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden an den einzelnen Schulen in den jeweiligen Landkreisen? 3. Wie groß war der Anteil der Lehrkräfte der Mobilen Reserve jeweils zu Schuljahresbeginn 2014/2015, bei denen mit Schuljahresbeginn bereits feststand, dass sie nicht das ganze Schuljahr über zur Verfügung stehen werden (z. B. aufgrund Schwangerschaft, Ruhestand usw.), aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl dieser Lehrkräfte in den einzelnen Schularten und b) der Anzahl dieser Lehrkräfte in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen? 4. In welchen Fällen standen Lehrkräften der mobilen Reserve für den Einsatz außerhalb ihrer Stammschule Dienstfahrzeuge zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a) Anzahl der jeweiligen Lehrkräfte in den einzelnen Schuljahren seit 2011/2012 und Schulen und b) den dadurch entstandenen Kosten für Freistaat bzw. Sachaufwandsträger? 5. Wie viele Lehrkräfte der Mobilen Reserve an den oberbayerischen Schulen mussten in den Schuljahren seit 2011/2012 ihr privates Fahrzeug nutzen, um die jeweilige Einsatzstelle zu erreichen, aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl der jeweiligen Lehrkräfte nach Schulamtsbezirken bzw. weiterführenden Schulen in den einzelnen Landkreisen und b) den in den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 erstatteten Reisekosten? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Benachteiligung von Lehrkräften der mobilen Reserve in ländlichen Regionen, die über ein schlechteres ÖPNV-Netz als die größeren Städte Bayerns verfügen , zu beenden, aufgeschlüsselt nach: a) Verringerung der Unterrichtsverpflichtung zur Kompensation der höheren Arbeitszeit und b) verbesserte Reisekostenerstattung aufgrund der Nutzung von Privatfahrzeugen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.07.2015 1. Wie viele Mobile Reserven standen den allgemeinbildenden Schulen in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen seit den Schuljahren 2012/2013 bis 2014/2015 zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Landkreisen , b) der Anzahl der jeweils zur Verfügung stehenden Lehrkräfte der Mobilen Reserve (Personenzahl und Vollzeitstellenäquivalente) und c) Grund- bzw. Mittelschullehrkräften bzw. den Fachlehrkräften ? Grundschulen, Mittelschulen Die Sicherstellung des Unterrichts ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung und es werden in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen unternommen. Um Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Lehrkräfte der Mobilen Reserve eingesetzt. Das Konzept der Mobilen Reserve sieht neben einer Grundversorgung ab Schuljahresbeginn regelmäßige Aufstockungen in den Monaten November, Januar und Februar vor. Seit Jahren kommt dabei eine konstante Anzahl von bayernweit 1.900 Vollzeitstellen im Bereich Lehramt Grundschule und Lehramt Mittelschule sowie 212 Vollzeitkapazitäten für Fachlehrer für die Mobile Reserve ab Schuljahresbeginn zum Einsatz. Es hat sich bewährt, die Zahl der Mobilen Reserven jährlich im November um 150 Vollzeitkapazitäten und im Januar Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7795 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7795 um 80 Vollzeitkapazitäten zu erhöhen. Im Februar wird zusätzlich jeweils der gesamte Ersatzbedarf für die im ersten Schulhalbjahr in den Ruhestand eingetretenen oder anderweitig ausgeschiedenen Lehrkräfte durch zusätzliche Einstellungen abgedeckt. Die Aufstockungen werden jeweils bedarfsorientiert auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen vorgenommen, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation (z. B. längerfristige Erkrankungen, Schwangerschaften, etc.) werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt. Damit kann die Mobile Reserve unter Bezugnahme auf die konkreten Vertretungssituationen dem unterschiedlich steigenden Bedarf während des Schuljahres angepasst werden. Im Regierungsbezirk Oberbayern wurden entsprechend der Schüler- und Klassenzahlentwicklung in den letzten drei Schuljahren folgende Kapazitäten aus dem Gesamtkontingent der 1.900 Mobilen Reserven jeweils ab Schuljahresbeginn zwingend vorgehalten: Tabelle 1 zu 1: Klassen an staatlichen Grund- und Mittel-/Hauptschulen in Oberbayern im Schuljahr 2011/2012 2012/2013 2013/2014 9.699 9.709 9.758 Verpflichtend zu bildende Mobile Reserve (in Vollzeitäquivalenten) in Oberbayern im Schuljahr 2011/2012 2012/2013 2013/2014 706 734 736 Darüber hinaus können die einzelnen Staatlichen Schulämter Kapazitäten, die sich aus einer günstigen Klassenbildung oder aus nicht verschiebbaren Fachlehrerüberkapazitäten ergeben, zusätzlich in die Mobile Reserve geben. Die Verteilung dieser Kontingente auf die Schulamtsbezirke wird von den Regierungen vorgenommen und richtet sich nach den Schülerzahlen sowie ggf. vorab bekannten besonderen Erfordernissen, wobei auch Verschiebungen zwischen den Schulamtsbezirken im Verlauf des Schuljahres erfolgen können. Auf Basis der im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten jährlich zum Stichtag 1. Oktober an den Grund- und Mittelschulen erhobenen Lehrer- und Unterrichtsdaten ist aufgrund des Erhebungskonzepts eine vollständige, trennscharfe Differenzierung nach Stammlehrkräften und Lehrkräften der Mobilen Reserve nicht möglich. Eine Beantwortung der Frage kann daher auf der Grundlage der Amtlichen Schuldaten nicht vorgenommen werden. Förderschulen An den Förderschulen wurden in den Schuljahren 2012/2013 bis 2014/2015 folgende Stundenkontingente für die Mobile Reserve festgelegt: Tabelle 2 zu 1: Regierungsbezirk Lehrerstunden von Lehrkräften für Sonderpädagogik Oberbayern 2.115 Niederbayern 698 Oberpfalz 634 Oberfranken 656 Mittelfranken 1.251 Unterfranken 951 Schwaben 1.107 insgesamt 7.412 Realschulen Um den ersatzlosen Unterrichtsausfall an staatlichen Realschulen weiter zu verringern, wurden zum Schuljahr 2012/2013 den Realschulen erstmals 110 Stellen zur Bildung einer Mobilen Reserve zusätzlich zur Verfügung gestellt . Die Lehrkräfte, die für den Einsatz in der Mobilen Aushilfsreserve vorgesehen waren, wurden sog. Stammschulen zugewiesen. Die Festlegung der Stammschule sowie der Fächerverbindung der Mobilen Aushilfsreserve erfolgte unter dem Aspekt einer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen flächendeckenden Gleichversorgung aller staatlichen Realschulen in Bayern. Die Ministerialbeauftragten legten in der Folge im Falle eines Vertretungsbedarfs die Einsatzschulen der jeweiligen Lehrkraft in der Mobilen Reserve fest. Regionalisierte Aussagen zur Mobilen Reserve im Bereich der staatlichen Realschulen im Schuljahr 2012/2013 haben somit keine Relevanz, entsprechende Daten werden daher nicht erhoben. Damit die Schulleitungen der staatlichen Realschulen auch auf kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfall eigenverantwortlich vor Ort noch besser reagieren können, wurden die im Schuljahr 2012/2013 für die Mobile Reserve zur Verfügung gestellten 110 Lehrerkapazitäten zum Schuljahr 2013/2014 für den Aufbau einer sog. „integrierten Lehrerreserve “ genutzt. Diese bestand in gleichem Umfang auch im Schuljahr 2014/2015. Jeder staatlichen Realschule wurden dafür zusätzlich zum Grundbudget weitere Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt, die von der Schulleitung so geplant werden müssen, dass sie sofort verwendet werden können, wenn Unterrichtsausfall droht. Aufgrund der Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden an jede staatliche Realschule Bayerns zur Ausgestaltung einer integrierten Lehrerreserve gibt es hierbei keine regionalen Unterschiede – weder innerhalb eines Bezirks noch im Vergleich der Bezirke untereinander. Maßgeblich ist einzig die Schülerzahl der konkreten Einzelschule. Gymnasien: Im Bereich der staatlichen Gymnasien gehörten der Mobilen Reserve in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 jeweils insgesamt ca. 165 Vollzeitlehrkräfte an (je nach gewähltem Stichtag variiert die exakte Anzahl leicht). Die Mobile Reserve steht landesweit und damit für alle Regierungsbezirke zur Verfügung. Da bei den staatlichen Gymnasien die Personalplanung nicht bezirks- oder gar landkreisspezifisch erfolgt, sondern jede einzelne Schule dem Staatsministerium direkt ihren Bedarf meldet, haben regionalisierte Aussagen zur Mobilen Reserve keine Relevanz . Im Rahmen des Doppelhaushalts 2013/2014 wurden darüber hinaus zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, sodass seit dem Schuljahr 2013/2014 neben der Mobilen Reserve an allen staatlichen Gymnasien auch eine integrierte Lehrerreserve eingerichtet werden konnte. Im Schuljahr 2014/2015 wurde diese weiter ausgebaut, sodass bereits zu Schuljahresbeginn jede Schule über den regulären Stun- Drucksache 17/7795 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 denbedarf hinaus Personalzuweisungen im Umfang von ca. einer Lehrerstelle erhält; bei einem kurz- oder längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft können diese Personalressourcen direkt vor Ort ohne weitere Rücksprache mit dem Staatsministerium eingesetzt werden. Sofern ein längerfristiger Ausfall eintritt und in der entsprechenden Fächerverbindung keine Lehrerreserve zur Verfügung steht, erhält die betroffene Schule Mittel zugewiesen , mit denen eine Aushilfslehrkraft befristet beschäftigt werden kann. 2. Wie viele Unterrichtsstunden mussten in den einzelnen Schulamts- bzw. MB-Aufsichtsbezirken Oberbayerns in den oben genannten Schuljahren vertreten werden bzw. sind ersatzlos ausgefallen, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Schulamts - bzw. MB-Aufsichtsbezirken, b) der Anzahl der vertretenen Unterrichtsstunden an den einzelnen Schularten und c) der Anzahl der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden an den einzelnen Schulen in den jeweiligen Landkreisen? Um das Thema Unterrichtsausfall auf einer sachlichen Grundlage zu erörtern, wurde zum Schuljahr 2005/2006 das Konzept einer 1999/2000 im Auftrag des Bayerischen Landtags durchgeführten Erhebung zum Unterrichtsausfall aufgegriffen und kontinuierlich weitergeführt. Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden dabei in einer repräsentativen Stichprobe zwei Erhebungsarten durchgeführt: die sog. „Groberhebung“, bei der über das gesamte Schuljahr hinweg wichtige Grundgrößen zum Unterrichtsausfall erfasst werden, und die sog. „Feinerhebung“, bei der detaillierte und vertiefte Daten über die Ausfallgründe und Arten der Vertretung in einem Zeitraum von jeweils zwei Wochen im Herbst und Frühjahr eines Schuljahres gesammelt werden. Mit Beginn des Kalenderjahres 2012 wurde die Groberhebung auf sämtliche staatlichen Gymnasien und Realschulen ausgeweitet, sodass für diese Schularten auch statistisch belastbare regionalisierte Auswertungen möglich sind. Für die anderen Schularten, bei denen die Erhebung nur anhand einer Stichprobe durchgeführt wird, sind aufgrund der geringen Fallzahl nur Werte für Bayern statistisch sinnvoll. Bei der Auswertung der Daten zum Unterrichtsausfall kommt dem Staatsministerium im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht die besondere Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. So könnten beispielsweise Tabellen, die ein unmittelbares Ranking einzelner Schulen enthalten oder ermöglichen, unter Umständen großen Druck auf einzelne Schulen entstehen lassen, ohne dabei jedoch die genauen Voraussetzungen und Einflussfaktoren vor Ort in die Betrachtung einbeziehen zu können. Aus diesen Gründen unterbleiben Angaben auf Kreisebene ggf. vollständig, wenn Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht ausgeschlossen werden könnten. Die Erhebung für das laufende Schuljahr 2014/15 ist noch nicht abgeschlossen und kann daher noch keine belastbaren Ergebnisse liefern. In den Tabellen 1 bis 4 zu 2 ist für die staatlichen Realschulen und Gymnasien der Anteil der nicht planmäßigen Unterrichtsstunden und der Anteil der vertretenen und ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 in regionaler Gliederung angegeben. Für weitere Schularten sind die entsprechenden Werte für Bayern in den Tabellen 5 und 6 zu finden. 3. Wie groß war der Anteil der Lehrkräfte der mobilen Reserve jeweils zu Schuljahresbeginn 2014/2015, bei denen mit Schuljahresbeginn bereits feststand , dass sie nicht das ganze Schuljahr über zur Verfügung stehen werden (z. B. aufgrund Schwangerschaft , Ruhestand usw.), aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl dieser Lehrkräfte in den einzelnen Schularten und b) der Anzahl dieser Lehrkräfte in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen? Grund-, Mittel- und Förderschulen: Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve stehen grundsätzlich für einen Einsatz zur Verfügung. Es ist jedoch nicht vermeidbar, dass auch Lehrkräfte der Mobilen Reserve selbst erkranken. Die Mobile Reserve wird entsprechend den Schüleranteilen auf die Regierungsbezirke verteilt und von dort bedarfsgerecht den Schulämtern bzw. Schulen (Bereich der Förderschulen ) zugewiesen. Der Umfang ist dabei grundsätzlich so bemessen, dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres abgedeckt werden können. Die Daten über die Abwesenheitszeiten einer Lehrkraft (Erkrankungen, Mutterschutz usw.) dürfen nicht zentral erfasst und gespeichert werden. Zur Beantwortung der Frage müsste daher eine Prüfung der Personalakten von mehr als 800 Lehrkräften an staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen an der Regierung von Oberbayern vorgenommen werden. Von einer solchen Erhebung wurde wegen unverhältnismäßigen Aufwands abgesehen. Jedoch werden im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve Abfragen zur generellen Vertretungssituation in den einzelnen Schulamtsbezirken vorgenommen. Die Rückmeldungen der Regierungen wiesen zu den jeweiligen Stichtagen eine Versorgungssituation aus, die auch bayernweit mit der der Vorjahre vergleichbar war, allerdings regional unterschiedliche Ausprägungen zeigte (z. B. erhöhter Vertretungsbedarf infolge von Schwangerschaften in bestimmten Schulamtsbezirken). Realschulen: Eine institutionalisierte Mobile Reserve bestand/besteht für den Bereich der staatlichen Realschulen in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 aus den oben genannten Gründen nicht. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen werden seit Einführung der integrierten Lehrerreserve Lehrkräfte im Status einer „Mobilen Reserve“ an Einzelschulen zugewiesen. Grund hierfür ist das Vorliegen besonderer Situationen an Einzelschulen, z. B. bereits in der Personalplanungsphase bekannte, krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften des Stammpersonals, die nicht durch Aushilfsverträge aufgefangen werden können. Diese Mobilen Reserven sind das ganze Schuljahr über ausschließlich an der Stammschule eingesetzt. Gymnasien: Seit Schuljahresbeginn 2014/2015 standen zu jedem Zeitpunkt mindestens 165 einsatzfähige Vollzeitlehrkräfte für die Mobile Reserve zur Verfügung. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7795 4. In welchen Fällen standen Lehrkräften der Mobilen Reserve für den Einsatz außerhalb ihrer Stammschule Dienstfahrzeuge zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach: a) Anzahl der jeweiligen Lehrkräfte in den einzelnen Schuljahren seit 2011/2012 und Schulen und b) den dadurch entstandenen Kosten für Freistaat bzw. Sachaufwandsträger? Für Lehrkräfte der Mobilen Reserve stehen keine Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Die Erstattung der Reisekosten erfolgt nach den Vorschriften des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG). 5. Wie viele Lehrkräfte der Mobilen Reserve an den oberbayerischen Schulen mussten in den Schuljahren seit 2011/2012 ihr privates Fahrzeug nutzen, um die jeweilige Einsatzstelle zu erreichen, aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl der jeweiligen Lehrkräfte nach Schulamtsbezirken bzw. weiterführenden Schulen in den einzelnen Landkreisen und b) den in den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 erstatteten Reisekosten? Im IHV (Integriertes Haushalts- und Kassenverfahren) ist für den Bereich der öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen , Realschulen und Gymnasien keine Ebene für „Mobile Reserve“ eingerichtet, sodass weder die Zahl der Lehrkräfte , die ein privates Kfz benutzen, noch die Höhe der dafür anfallenden Reisekostenerstattungen bekannt sind. Eine Auswertung nach einzelnen Landkreisen ist zudem in, IHV nicht vorgesehen. Für die Beantwortung müssten die Reisekostenstellen der Landesämter für Finanzen umfangreiche einzelfallbezogene Auswertungen (Einzelvorgänge bei bis zu 3.000 Lehrkräften ) vornehmen. Dies würde zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand führen und längere Zeit beanspruchen. Im Bereich der öffentlichen Grund- und Mittelschulen sowie der Förderschulen sind bei den Gesamtausgaben für die Reisekosten bei Kap. 05 12 Tit. 527 01 die Reisekosten der Mobilen Reserve in den IHV-Ebenen „Pauschvergütung“, „Reisen von Lehrkräften, die an mehreren Schulen unterrichten “ sowie „Dienstantritts- und Versetzungsreisen“ enthalten . Die Ausgaben für Personal der Grund- und Mittelschulen betrugen im Bereich der Regierung im Haushaltsjahr 2014: 366.436,35 € bei Gesamtausgaben von 960.999,08 €, im Haushaltsjahr 2013: 357.274,82 € bei Gesamtausgaben in Höhe von 907.709,61 € sowie im Haushaltsjahr 2012: 333.365,65 € bei Gesamtausgaben in Höhe von 900.528,94 €. Die Ausgaben für Personal der Förderschulen betrugen im Bereich der Regierung von Oberbayern im Haushaltsjahr 2014: 12.136,80 € bei Gesamtausgaben in Höhe von 95.629,65 €, im Haushaltsjahr 2013: 5.968,44 € bei Gesamtausgaben in Höhe von 107.151,36 € sowie im Haushaltsjahr 2012: 8.418,55 € bei Gesamtausgaben in Höhe von 92.320,37 €. Im Bereich der staatlichen Realschulen und Gymnasien sind die Ausgaben für die Reisekosten der „Mobilen Reserve “ bei Kap. 05 18 Tit. 527 01 in der IHV-Ebene „Dienstantritts -, Versetzungsreisen und Reisen von Lehrkräften, die an mehreren Schulen unterrichten“ mitenthalten. Die Ausgaben für Personal der Realschulen betrugen im Bereich der Regierung von Oberbayern im Haushaltsjahr 2014: 49.963 €, im Haushaltsjahr 2013: 39.648 € sowie im Haushaltsjahr 2012: 21.659 €. Die Gesamtausgaben im Gymnasialbereich betrugen auf dieser Ebene im Bereich der Regierung von Oberbayern im Haushaltsjahr 2012: 29.052,74 €, im Haushaltsjahr 2013: 49.672,88 € und im Haushaltsjahr 2014: 35.674,30 €. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Benachteiligung von Lehrkräften der mobilen Reserve in ländlichen Regionen, die über ein schlechteres ÖPNV-Netz als die größeren Städte Bayerns verfügen, zu beenden, aufgeschlüsselt nach: a) Verringerung der Unterrichtsverpflichtung zur Kompensation der höheren Arbeitszeit und b) verbesserte Reisekostenerstattung aufgrund der Nutzung von Privatfahrzeugen? Im Bereich der Grund- und Mittelschule hat die Mobile Reserve die Aufgabe, einen aus unterschiedlichen Gründen entstehenden Ausfall einer Lehrkraft auszugleichen und so eine weitgehende Kontinuität des Unterrichts in allen Klassen sicherzustellen. Die Tätigkeit in der Mobilen Reserve ist Teil der Dienstpflichten jeder Lehrkraft. Schwerbehinderte sowie schwangere Lehrerinnen sind vom Dienst in der Mobilen Reserve freigestellt. Die Auswahl der Lehrkräfte für die Mobile Reserve erfolgt durch die Staatlichen Schulämter im Benehmen mit den Schulleitern. Dabei sollen freiwillige Meldungen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Ist aktuell im Landkreis eine Lehrkraft zu vertreten, so übernimmt das jeweilige Staatliche Schulamt die Koordinierung der Vertretungseinsätze und weist die Mobilen Reserven in der Regel unter Berücksichtigung der organisatorischen Voraussetzungen sowie persönlicher Härten den entsprechenden Schulen zu. Bei wechselnden Einsatzschulen ergeben sich in vielen Fällen unterschiedliche Distanzen und damit ein interner Ausgleich. Grundsätzlich umfasst die Arbeitszeit der Lehrkräfte vielfältige schulische und außerschulische Aspekte mit unterschiedlichen zeitlichen Ausprägungen. Diese Arbeitsbelastung kann sich während der Einsätze als Mobile Reserve im Gegensatz zu Festeinsätzen deutlich verringern. Eine isolierte Betrachtung nur eines Teilbereiches für die Zuteilung von Anrechnungen ist daher nicht angemessen. Auch die Unterrichtpflichtszeit der Lehrkräfte der Mobilen Reserve an Realschulen und Gymnasien unterscheidet sich nicht von der der anderen Lehrkräfte. Dies erscheint angesichts der überwiegend langfristigen Einsätze auch gerechtfertigt . Verbesserungen in der Reisekostenerstattung erfordern eine Änderung des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG). Eine Sonderregelung für Lehrkräfte der Mobilen Reserve wäre diesbezüglich nicht darstellbar. organisatorische Maßnahmen Vertretungen Oberbayern-Ost 10,2 % 1,0 % 7,8 % 1,4 % Oberbayern-West 11,1 % 2,0 % 7,3 % 1,8 % Ingolstadt x x x x München/Stadt 12,8 % 2,9 % 7,9 % 2,0 % Rosenheim/Stadt x x x x Altötting x x x x Berchtesgadener Land x x x x Bad Tölz-Wolfratshausen 11,2 % 1,6 % 7,6 % 2,0 % Dachau x x x x Ebersberg 9,7 % 0,4 % 8,0 % 1,2 % Eichstätt x x x x Erding x x x x Freising 10,6 % 1,0 % 8,7 % 0,9 % Fürstenfeldbruck 12,6 % 1,9 % 8,5 % 2,2 % Garmisch-Partenkirchen x x x x Landsberg am Lech 11,3 % 2,2 % 6,8 % 2,3 % Miesbach 9,8 % 1,1 % 7,8 % 1,0 % Mühldorf a.Inn x x x x München/Land 11,9 % 0,7 % 9,1 % 2,1 % Neuburg-Schrobenhausen x x x x Pfaffenhofen a.d.Ilm 9,3 % 2,2 % 6,3 % 0,9 % Rosenheim/Land 8,7 % 0,9 % 6,3 % 1,5 % Starnberg x x x x Traunstein 10,1 % 1,9 % 6,7 % 1,5 % Weilheim-Schongau 10,1 % 2,7 % 6,0 % 1,3 % x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht auszuschließen sind. MB-Bezirk ---------- Kreis Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden Tabelle 1 zu 2. Unterrichtsausfall an staatlichen Realschulen in Oberbayern im Schuljahr 2012/13 organisatorische Maßnahmen Vertretungen Oberbayern-Ost 10,6 % 1,2 % 8,1 % 1,3 % Oberbayern-West 11,0 % 2,3 % 7,1 % 1,5 % Ingolstadt x x x x München/Stadt 11,4 % 1,0 % 9,2 % 1,2 % Rosenheim/Stadt x x x x Altötting x x x x Berchtesgadener Land x x x x Bad Tölz-Wolfratshausen 11,4 % 1,6 % 9,3 % 0,6 % Dachau x x x x Ebersberg 10,0 % 0,4 % 8,3 % 1,4 % Eichstätt x x x x Erding x x x x Freising 10,7 % 1,7 % 8,3 % 0,7 % Fürstenfeldbruck 13,0 % 2,2 % 8,9 % 1,9 % Garmisch-Partenkirchen x x x x Landsberg am Lech 9,6 % 2,5 % 5,7 % 1,5 % Miesbach 10,6 % 1,4 % 7,8 % 1,4 % Mühldorf a.Inn x x x x München/Land 13,1 % 1,3 % 9,6 % 2,1 % Neuburg-Schrobenhausen x x x x Pfaffenhofen a.d.Ilm 10,7 % 2,2 % 7,6 % 0,9 % Rosenheim/Land 8,8 % 1,3 % 6,5 % 1,0 % Starnberg x x x x Traunstein 11,3 % 2,1 % 7,7 % 1,5 % Weilheim-Schongau 10,3 % 3,1 % 5,7 % 1,6 % x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht auszuschließen sind. Tabelle 2 zu 2. Unterrichtsausfall an staatlichen Realschulen in Oberbayern im Schuljahr 2013/14 MB-Bezirk ---------- Kreis Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden organisatorische Maßnahmen Vertretungen Oberbayern-Ost 8,7 % 1,0 % 4,8 % 2,9 % Oberbayern-West 8,4 % 1,3 % 4,4 % 2,7 % Ingolstadt 7,8 % 0,9 % 4,5 % 2,4 % München/Stadt 8,3 % 1,3 % 4,2 % 2,8 % Rosenheim/Stadt 7,4 % 0,5 % 4,0 % 2,9 % Altötting 9,0 % 1,2 % 5,4 % 2,4 % Berchtesgadener Land 10,4 % 1,9 % 5,4 % 3,1 % Bad Tölz-Wolfratshausen 9,9 % 1,2 % 4,4 % 4,3 % Dachau 8,4 % 1,1 % 5,4 % 1,9 % Ebersberg 10,3 % 1,0 % 6,0 % 3,3 % Eichstätt 8,7 % 1,3 % 5,7 % 1,7 % Erding 8,8 % 1,1 % 4,9 % 2,8 % Freising 8,3 % 1,2 % 4,9 % 2,2 % Fürstenfeldbruck 9,1 % 1,4 % 4,5 % 3,3 % Garmisch-Partenkirchen x x x x Landsberg am Lech 7,9 % 0,6 % 4,6 % 2,8 % Miesbach x x x x Mühldorf a.Inn 7,4 % 0,4 % 4,4 % 2,6 % München/Land 8,9 % 0,9 % 5,1 % 2,9 % Neuburg-Schrobenhausen x x x x Pfaffenhofen a.d.Ilm x x x x Rosenheim/Land 9,2 % 1,3 % 4,8 % 3,2 % Starnberg 8,7 % 1,9 % 4,4 % 2,4 % Traunstein 7,9 % 1,0 % 4,6 % 2,3 % Weilheim-Schongau 7,1 % 0,6 % 3,4 % 3,1 % x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht auszuschließen sind. Tabelle 3 zu 2. Unterrichtsausfall an den staatlichen Gymnasien in Oberbayern im Schuljahr 2012/13 MB-Bezirk ---------- Kreis Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden organisatorische Maßnahmen Vertretungen Oberbayern-Ost 8,5 % 1,1 % 4,9 % 2,5 % Oberbayern-West 8,8 % 1,4 % 4,8 % 2,6 % Ingolstadt 8,3 % 0,9 % 5,2 % 2,2 % München/Stadt 8,9 % 1,6 % 4,6 % 2,6 % Rosenheim/Stadt 7,0 % 0,5 % 4,0 % 2,4 % Altötting 7,8 % 1,4 % 4,7 % 1,7 % Berchtesgadener Land 9,1 % 1,4 % 5,6 % 2,1 % Bad Tölz-Wolfratshausen 9,2 % 1,1 % 4,6 % 3,5 % Dachau 7,9 % 1,0 % 5,0 % 1,9 % Ebersberg 9,6 % 1,3 % 6,0 % 2,4 % Eichstätt 8,8 % 1,1 % 5,9 % 1,7 % Erding 9,2 % 1,8 % 5,2 % 2,2 % Freising 8,4 % 1,2 % 5,3 % 1,8 % Fürstenfeldbruck 9,8 % 1,4 % 5,4 % 3,0 % Garmisch-Partenkirchen x x x x Landsberg am Lech 8,4 % 0,5 % 5,2 % 2,7 % Miesbach x x x x Mühldorf a.Inn 6,9 % 0,3 % 4,1 % 2,5 % München/Land 9,3 % 1,1 % 5,3 % 2,9 % Neuburg-Schrobenhausen x x x x Pfaffenhofen a.d.Ilm x x x x Rosenheim/Land 8,5 % 1,0 % 4,8 % 2,7 % Starnberg 8,0 % 1,8 % 4,3 % 2,0 % Traunstein 8,1 % 0,7 % 5,3 % 2,1 % Weilheim-Schongau 7,9 % 0,5 % 4,5 % 3,0 % x Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht auszuschließen sind. Tabelle 4 zu 2. Unterrichtsausfall an den staatlichen Gymnasien in Oberbayern im Schuljahr 2013/14 MB-Bezirk ---------- Kreis Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden organisatorische Maßnahmen Vertretungen Grundschule 5,6 % 1,2 % 3,6 % 0,8 % Mittelschule 7,6 % 1,7 % 4,3 % 1,6 % Förderzentrum 8,1 % 3,5 % 2,9 % 1,7 % FOS/BOS 6,0 % 1,3 % 2,4 % 2,2 % Wirtschaftsschule 8,1 % 1,6 % 3,9 % 2,6 % Berufsschule 8,7 % 2,9 % 2,9 % 2,9 % Berufsfachschule 7,4 % 2,5 % 3,4 % 1,5 % Schulart Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden Tabelle 5 zu 2. Unterrichtsausfall an den staatlichen Grund- und Mittelschulen, Förderzentren, FOS/BOS, Wirtschafts-, Berufs- und Berufsfachschulen in Bayern im Schuljahr 2012/13 organisatorische Maßnahmen Vertretungen Grundschule 6,2 % 1,4 % 4,0 % 0,8 % Mittelschule 8,0 % 1,5 % 5,0 % 1,5 % Förderzentrum 6,3 % 3,1 % 2,4 % 0,8 % FOS/BOS 6,1 % 0,8 % 3,2 % 2,1 % Wirtschaftsschule 9,9 % 3,0 % 4,1 % 2,8 % Berufsschule 7,9 % 3,2 % 2,6 % 2,2 % Berufsfachschule 6,2 % 2,2 % 2,1 % 1,9 % Tabelle 6 zu 2. Unterrichtsausfall an den staatlichen Grund- und Mittelschulen, Förderzentren, FOS/BOS, Wirtschafts-, Berufs- und Berufsfachschulen in Bayern im Schuljahr 2013/14 Schulart Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden