Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 13.01.2014 Investitionen und Betriebskosten bei kommunalen Kindertageseinrichtungen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch waren in jedem Jahr von 2004 bis 2013 die Investitionen in alle kommunalen Kindertageseinrichtungen in Bayern zusammen, wie hoch war davon jeweils absolut und prozentual die Förderung a) durch den Freistaat Bayern, b) durch den Bund und c) in welcher absoluten und prozentualen Höhe finanzier- ten jeweils die Kommunen die Investitionen? 2. Wie hoch waren in jedem Jahr von 2004 bis 2013 die Betriebskosten aller kommunaler Kindertageseinrichtungen in Bayern zusammen, wie hoch war davon jeweils absolut und prozentual die Förderung a) durch den Freistaat Bayern, b) durch den Bund und c) in welcher absoluten und prozentualen Höhe finanzier- ten jeweils die Kommunen die Betriebskosten? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.02.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Günther Knoblauch wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. Wie hoch waren in jedem Jahr von 2004 bis 2013 die Investitionen in alle kommunalen Kindertageseinrichtungen in Bayern zusammen, wie hoch war davon jeweils absolut und prozentual die Förderung a) durch den Freistaat Bayern, b) durch den Bund und c) in welcher absoluten und prozentualen Höhe finan- zierten jeweils die Kommunen die Investitionen? Vorbemerkung: Für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sind die Gemeinden zuständig (Art. 5 BayKiBiG). Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden durch Zuschüsse . Betriebskosten werden kindbezogen nach Maßgabe des BayKiBiG gefördert. Die Investitionskosten werden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bezuschusst. Ergänzend gibt es staatliche Sonderförderprogramme, z. B. das Sonderinvestitionsprogramm zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (seit 2008). Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Kinderbetreuung in erster Linie durch zeitlich befristete Investitionsprogramme . Dies betraf bzw. betrifft den Ausbau der Schülerbetreuung (Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung IZBB – 2003 bis 2008) und den Ausbau der Kinderbetreuung U3 (zwei Sonderprogramme 2008 bis 2013 bzw. 2012 bis 2014). Ferner hat der Bund den Anteil der Länder an der Umsatzsteuer erhöht, um die Betriebskosten für die Betreuung der Kleinkindbetreuung U3 dauerhaft zu fördern (Kinderförderungsgesetz vom 10.12.2008 – KiföG). Die Investitionskostenförderung nach dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAG) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Finanzministeriums (StMFLH), das Sonder- investitionsprogramm zum Ausbau der Kinderbetreuung für Plätze unter drei Jahren und die Betriebskostenförderung in den des Bayerischen Familienministeriums (StMAS). Die gewünschten absoluten und prozentualen Angaben zu den Investitionen liegen der Staatsregierung nicht vor und wären nur mit größtem, nicht zumutbarem Verwaltungsaufwand ermittelbar. Um z. B. die Daten zu den Investitionskosten zu ermitteln, müssten allein für das Sonderinvestitionsprogramm U3 über 3.800 Akten gezogen werden. Verfügbar sind lediglich die Daten zu den Gesamtausgabemitteln, wobei der Anteil der kommunalen Kindertageseinrichtungen nicht herausgerechnet werden kann. FAG: Die Gesamtkosten aller im jeweiligen Jahr finanzierten Maßnahmen sowie die im entsprechenden Haushaltsjahr in der Summe bewilligten Kita-Beträge nach Art. 10 FAG ergeben sich aus folgender Auflistung: Jahr Gesamtkosten anzufinanzierender Maßnahmen Jahreszuweisung gesamt 2004 102.271.461,00 € 14.419.469,00 € 2005 60.086.643,00 € 9.671.640,00 € 2006 71.451.589,00 € 11.457.684,00 € 2007 74.609.256,00 € 11.633.000,00 € 2008 132.418.912,00 € 20.569.000,00 € 2009 172.721.954,00 € 25.594.581,00 € 2010 152.133.570,00 € 24.784.067,00 € 2011 299.461.489,00 € 40.592.349,00 € 2012 217.116.745,00 € 29.847.630,00 € 2013 391.424.725,00 € 32.623.260,00 € Summe 1.673.696.344,00 € 221.192.680,00 € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/780 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/780 U3- Ausbau: Das Sonderinvestitionsprogramm U3 wird gespeist aus Mitteln des Bundes und des Landes. Beide Sonderinvestitionsprogramme des Bundes (2008 bis 2013 und 2012 bis 2014) wurden in das bayerische Förderprogramm integriert: Landesmittel Jahr bewilligte Ge- samtzuweisung Kap. 13 30 Tit. 883 75 bewilligte Gesamtzuweisung Kap. 10 07 Tit. 883 01 gesamte Landesmittel 2008 - - 850.068.841,00 € 2009 - - 2010 90.458.421,00 € 36.760.400,00 € 2011 4.598.350,00 € 194.960.160,00 € 2012 4.151.850,00 € 335.039.360,00 € 2013 224.500,00 € 183.875.800,00 € Summe 99.433.121,00 € 750.635.720,00 € Bundesmittel Jahr bewilligte Ge- samtzuweisung Kap. 10 07 Tit. 883 87 bewilligte Gesamtzuweisung Kap. 10 07 Tit. 710 87 gesamte Bundesmittel 2008 76.246.922,00 € - € 428.970.316,00 € 2009 166.259.046,00 € 924.900,00 € 2010 92.543.298,00 € - € 2011 240.550,00 € - € 2012 797.700,00 € - € 2013 91.957.900,00 € - € Summe 428.045.416,00 € 924.900,00 € gesamte Mittel Jahr pro Jahr insgesamt 2008 76.246.922,00 € 1.279.039.157,00 € 2009 167.183.946,00 € 2010 219.762.119,00 € 2011 199.799.060,00 € 2012 339.988.910,00 € 2013 276.058.200,00 € IZBB: Mit dem Investitionskostenprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung 2003–2008“ (IZBB) hat sich der Bund mit 70.559.295 Euro an Investitionsmaßnahmen für die Schaffung von 255 Horten in Bayern beteiligt. 2. Wie hoch waren in jedem Jahr von 2004 bis 2013 die Betriebskosten aller kommunaler Kindertageseinrichtungen in Bayern zusammen, wie hoch war davon jeweils absolut und prozentual die Förderung a) durch den Freistaat Bayern, b) durch den Bund und c) in welcher absoluten und prozentualen Höhe fi- nanzierten jeweils die Kommunen die Betriebkosten ? Der Staatsregierung liegen keine Informationen zu den Betriebskosten der kommunalen Kindertageseinrichtungen vor. Der staatliche Anteil der kindbezogenen Förderung (2005/2006 eingeführt) wird über die Landkreise und Regierungen an die Gemeinden ausbezahlt. Hierbei erfolgt haushaltsrechtlich keine Unterscheidung nach Trägerarten. Überblick über die Höhe der staatlichen Betriebskostenzuschüsse seit 2006: Jahr Landesmittel Bundesmittel 2006 545.710.893,35 € - € 2007 593.328.439,30 € - € 2008 636.099.876,15 € - € 2009 739.230.765,86 € 2.300.539,73 € 2010 778.252.511,43 € 15.113.056,94 € 2011 838.070.339,16 € 49.021.733,47 € 2012 915.405.411,09 € 56.595.001,81 € 2013 1.003.307.543,00 € 98.540.136,31 € Eine Gesamtaufstellung der öffentlichen Ausgaben für Kindertageseinrichtungen nach Ländern und Körperschaftsgruppen (Grundmittel, d. h. Betriebs- und Investitionskostenmittel ohne Anteil Elternbeitrag) im Bereich der Kindertageseinrichtungen liefert der Bildungsfinanzbericht 2012 (Tabelle 4.1.1.1, S. 116, https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/ BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/Bildungsfinanzbericht 1023206127004.pdf?__blob=publicationFile) Daraus ergibt sich folgende Kostenverteilung: In 1.000 € 2005 % 2009 % 2012 (Soll) % Staat 554.891 39,75 780.999 41,24 1.233.790 51,54 Gemeinden 841.005 60,25 1.112.986 58,76 1.160.111 48,46 gesamt 1.395.896 1.893.985 2.393.901 Quelle: Bildungsfinanzierungsbericht 2012 S. 116)