Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.05.2015 Schwimmfähigkeit bayerischer Kinder und Jugendlicher Schwimmen zu können ist eine Kompetenz, die allen Kindern in Bayern zu ihrer eigenen Sicherheit und zum Heranführen an sportliche Betätigung ermöglicht werden sollte. Schwimmen zu lernen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Eltern, Schwimmvereinen und Wasserrettungsorganisationen wie der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) – aber im Grundschulalter ist sie auch Aufgabe der schulischen Ausbildung, die im Lehrplan verankert ist, damit sie allen Kindern zuteilwerden kann. Nach Informationen der DLRG ist es um die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in Bayern und Deutschland schlecht bestellt. Ein Drittel der Kinder und Jugendlichen in Bayern können nicht oder schlecht schwimmen , deutschlandweit ertrinken jährlich 30 Kinder. Bei der Vergabe von Schwimmabzeichen liegt Bayern auf dem vorletzten Platz – nur 37 % Prozent der Bayern besitzen ein Schwimmabzeichen und sind sichere Schwimmer. Mit Erhalt des Jugendschwimmabzeichens in Bronze (Freischwimmer) gelten Kinder und Jugendliche als sichere Schwimmer – dies muss das Ziel des Schulschwimmens sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. An wie vielen Schulen in Bayern, aufgegliedert nach Schulart und Regierungsbezirken, findet Schwimmunterricht statt? 1.1 Wie beurteilt die Staatsregierung den Rückgang der Schwimmfähigkeit bayerischer Kinder? 1.2 Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um das Schwimmen, sowohl in der Schule als auch im Verein, zu fördern und den Rückgang der Schwimmfähigkeit bayerischer Kinder und Jugendlicher aufzuhalten ? 2. Existieren (seit der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Felbinger vom 17.01.12, Drs. 16/10623) wissenschaftliche Daten zur Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler, insbesondere in der Grundschule ? 2.1 Existiert vor diesem Hintergrund ein Konzept zur Evaluation der Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler? 2.2 Falls nicht und vor dem Hintergrund des in der genannten Schriftlichen Anfrage DRS 16/10623 angesprochenen großen Verwaltungsaufwandes für die Schulen und der unklaren Definition und Erhebung von Schwimmfähigkeit, in wessen Zuständigkeit fällt nach Ansicht der Staatsregierung die Erhebung solcher Daten? 3. Existiert ein Konzept zur Förderung der Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler, und wenn ja, was beinhaltet es? 3.1 Falls nicht, ist ein Konzept zur Förderung der Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler in Planung ? 3.2 Wenn es kein Konzept hierfür gibt und keines in Planung ist, wer ist nach Ansicht der Staatsregierung für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Konzepts zuständig? 4. Wie ist der Betreuungsschlüssel der Schwimmgruppen der Grundschulen und bewertet die Staatsregierung diesen Betreuungsschlüssel als angemessen? 4.1 Welche Rolle spielt die Lehre von Schwimmfähigkeit in der Ausbildung von Grundschullehrer(-inne)n? 4.2 Wie wird der Schwimmunterricht an Grundschulen organisiert, die keine dafür ausgebildeten Grundschullehrer/-innen beschäftigen? 5. Wie wird das seit dem Schuljahr 2013/14 an bayerischen Grundschulen durchgeführte Programm „Sichere Schwimmer“ des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, in Kooperation mit DLRG und AOK Bayern , evaluiert? 5.1 Warum wird das Programm „Sichere Schwimmer“ nur an einer sehr geringen Anzahl bayerischer Grundschulen und nicht flächendeckend durchgeführt? 5.2 Ist eine flächendeckende Einführung des Programms geplant, und wenn ja, bis wann? 6. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass es keine Daten über Unfälle im Schulschwimmen gibt (vgl. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gehring vom 17.12.13, Drs. 17/639)? 7. Wie viele Schulschwimmbäder gibt es in Bayern, welchen Sanierungsbedarf haben diese und wie hoch ist der erwartete Finanzbedarf (aufgeschlüsselt nach Schularten und Regierungsbezirken)? 7.1 Wie viele durch Schulen genutzte Schwimmbäder wurden im Jahr 2014 geschlossen? 7.2 Wie viele durch Schulen genutzte Schwimmbäder schließen im Jahr 2015? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7801 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7801 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.07.2015 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet: 1. An wie vielen Schulen in Bayern, aufgegliedert nach Schulart und Regierungsbezirken, findet Schwimmunterricht statt? 1.1 Wie beurteilt die Staatsregierung den Rückgang der Schwimmfähigkeit bayerischer Kinder? 2. Existieren (seit der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Felbinger vom 17.01.12, Drs. 16/10623) wissenschaftliche Daten zur Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler, insbesondere in der Grundschule? 2.1 Existiert vor diesem Hintergrund ein Konzept zur Evaluation der Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler? 2.2 Falls nicht und vor dem Hintergrund des in der genannten Schriftlichen Anfrage DRS 16/10623 angesprochenen großen Verwaltungsaufwandes für die Schulen und der unklaren Definition und Erhebung von Schwimmfähigkeit, in wessen Zuständigkeit fällt nach Ansicht der Staatsregierung die Erhebung solcher Daten? Der Schwimmunterricht ist originärer Bestandteil des Sportunterrichts in Bayern und in allen Schularten über alle Jahrgangsstufen hinweg verbindlich in den Fachlehrplänen Sport verankert. Da die Umsetzung von Lehrplaninhalten und das Erreichen einzelner Lehrplanziele generell statistisch nicht erfasst werden, liegen der Staatsregierung auch keine Zahlen zur Schwimmfähigkeit von bayerischen Schülerinnen und Schülern vor. Hinzu kommt, dass keine einheitliche wissenschaftlich anerkannte Definition der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zur Erhebung der Schwimmfähigkeit existiert. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine belastbare Untersuchung oder eine Erhebung an Schulen nicht gegeben. Öffentliche Aussagen zur Schwimmfähigkeit stützen sich daher oft auf die Abfrage abgelegter Schwimmabzeichen oder spiegeln subjektive Einschätzungen wider. 1.2 Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um das Schwimmen, sowohl in der Schule als auch im Verein, zu fördern und den Rückgang der Schwimmfähigkeit bayerischer Kinder und Jugendlicher aufzuhalten? 3. Existiert ein Konzept zur Förderung der Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler, und wenn ja, was beinhaltet es? 3.1 Falls nicht, ist ein Konzept zur Förderung der Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler in Planung? 3.2 Wenn es kein Konzept hierfür gibt und keines in Planung ist, wer ist nach Ansicht der Staatsregierung für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Konzepts zuständig? Die hohe Priorität, die das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einem qualifizierten und sicheren Schwimmunterricht und damit der Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler einräumt, wird an einer Vielzahl an Maßnahmen und Regelungen deutlich. So ist die Sportart Schwimmen in jeder Schulart und über alle Jahrgangsstufen hinweg fest in den Fachlehrplänen Sport verankert und ferner elementarer Bestandteil im Rahmen des Lehramtsstudiums des Faches Sport als Didaktikfach, Unterrichtsfach oder vertieft studiertes Fach. Zugleich nimmt die Sportart Schwimmen auch im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht durch umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen eine zentrale Rolle ein, um u. a. die sicherheitsrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten der bayerischen Lehrkräfte in der Sportart Schwimmen auch nach deren Ausbildung kontinuierlich zu schulen und auf dem aktuellsten Stand zu halten. Allein in den letzten fünf Jahren wurden bayernweit 224 Fort- und Weiterbildungen zum Schwimmen angeboten und hierdurch 3.885 Lehrkräfte im Schwimmen fort- und weitergebildet. In der Zusammenschau dieser weitreichenden, aufeinander abgestimmten Maßnahmen wird deutlich, welch hohen Stellenwert die Staatsregierung der Schwimmfähigkeit bayerischer Schülerinnen und Schüler beimisst. Über den schulischen Pflichtunterricht hinaus ermöglicht das Kooperationsmodell zur Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen „Sport nach 1“ den Brückenschlag hin zum Vereinssport auch in der Sportart Schwimmen. Derzeit bestehen 106 derartige Kooperationen. Bei der Förderung der Schwimmfähigkeit kann der Staat nicht in der alleinigen Verantwortung gesehen werden. Vielmehr geht es dabei ganz wesentlich auch um die Eigenund Mitverantwortung der Eltern. Deshalb unterstützt die Staatsregierung auch verbandliche Initiativen, die nicht nur an die Eigenverantwortung der Eltern appellieren, sondern zugleich den Eltern Wege aufzeigen, wie ihre Kinder das Schwimmen erlernen können. 4. Wie ist der Betreuungsschlüssel der Schwimmgruppen der Grundschulen und bewertet die Staatsregierung diesen Betreuungsschlüssel als angemessen? Die Schülerhöchstzahl für Sport- und somit für Schwimmklassen entspricht in der Regel den einschlägigen SchülerRichtzahlen für die Klassenbildung. Die durchschnittliche Klassenstärke an den Grundschulen liegt aktuell bei 21,1 Schülerinnen und Schülern. Darüber hinaus gilt die Maßgabe , dass für Schwimmer und Nichtschwimmer einer Schwimmklasse eigene Gruppen einzurichten sind, und Nichtschwimmergruppen nicht mehr als 15 Teilnehmer umfassen sollten. Schwimmklassen können geteilt werden, wenn eine zusätzliche Hilfskraft mit einer entsprechenden Qualifikation (mindestens Rettungsschwimmabzeichen Bronze; vgl. Punkt 2.5 der Bekanntmachung „Durchführung von Schwimm unterricht an Schulen“ vom 1. April 1996) unentgeltlich zur Verfügung steht. Die o. g. Bekanntmachung sieht außerdem vor, dass die Lehrkraft im Schwimmunterricht die notwendige Aufteilung in Kleingruppen veranlasst, die entweder gleichzeitig mit verschiedenen Aufgabenstellungen üben oder abwechselnd außerhalb des Wassers warten. Dies bedeutet, dass selbst bei größeren Schwimmklassen sich nicht alle Schülerinnen bzw. Schüler im Wasser befinden. Drucksache 17/7801 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4.1 Welche Rolle spielt die Lehre von Schwimmfähigkeit in der Ausbildung von Grundschullehrer- (-inne)n? Die Sportart Schwimmen ist gem. Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) verbindlicher Bestandteil aller Lehramtsstudiengänge des Faches Sport aller Schularten, einschließlich der Ausbildung von Lehramtsstudierenden des Didaktikfaches Sport an der Grundschule bzw. der Mittelschule. 4.2 Wie wird der Schwimmunterricht an Grundschulen organisiert, die keine dafür ausgebildeten Grundschullehrer/-innen beschäftigen? Im Schwimmunterricht an bayerischen Schulen dürfen ausschließlich qualifizierte Lehrkräfte eingesetzt werden, die eine Ausbildung in der Sportart Schwimmen sowie im Rettungsschwimmen erfolgreich absolviert haben. Dies gilt auch für den Bereich der Grundschule. Grundschullehrkräfte, die keine entsprechende Qualifikation im Rahmen des Lehramtsstudiums des Unterrichtsoder Didaktikfaches Sport erworben haben, können sich im Rahmen von Weiterbildungslehrgängen der staatlichen Lehrerfortbildung nachqualifizieren. Ein Großteil dieser seit Jahrzehnten erfolgreich durchgeführten Maßnahmen im Bereich Schwimmen richtet sich speziell an Lehrkräfte im Bereich der Grund- und Mittelschulen, um insbesondere die Grundschulen in Bayern mit für die Erteilung von Schwimmunterricht qualifizierten Lehrkräften zu versorgen. 5. Wie wird das seit dem Schuljahr 2013/14 an bayerischen Grundschulen durchgeführte Programm „Sichere Schwimmer“ des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, in Kooperation mit DLRG und AOK Bayern, evaluiert? 5.1 Warum wird das Programm „Sichere Schwimmer“ nur an einer sehr geringen Anzahl bayerischer Grundschulen und nicht flächendeckend durchgeführt ? 5.2 Ist eine flächendeckende Einführung des Programms geplant, und wenn ja, bis wann? Die Aktion „Sichere Schwimmer“ war ein Bestandteil des „Bayerischen Programms zur Prävention von Ertrinkungsunfällen “ der DLRG-Jugend Bayern und wurde im Schuljahr 2013/14 an 10 Projektschulen durchgeführt (Küps, Kronach, Ebern, Hersbruck, Nürnberg, Emskirchen, zwei in Neumarkt/ Opf., Affing, Bad Aibling). Im Rahmen der Initiative Gesund. Leben.Bayern. fördert das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Projekte mit Modellcharakter. Durch eine Anschubfinanzierung soll die prinzipielle Machbarkeit des Projekts aufgezeigt werden und eine Evaluation erfolgen. Das „Bayerische Programm zur Prävention von Ertrinkungsunfällen “ beinhaltete neben der Aktion „Sichere Schwimmer“ drei weitere Module: ein ErtrinkungszahlenMonitoring , die Schaffung einer Datengrundlage zur strukturierten Bestandserhebung von Maßnahmen gegen den Ertrinkungstod sowie einen Unfallpräventionsbericht zum Thema Ertrinkungsfälle in Bayern. Für das „Bayerische Programm zur Prävention von Ertrinkungsunfällen“ wurden aus der Initiative Gesund.Leben.Bayern. über eine Projektlaufzeit 2013/14 insgesamt rund 106.000 € an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Weiterer Projektpartner war die AOK Bayern. Ein grundlegender Bestandteil aller aus der Initiative Gesund.Leben.Bayern. geförderten Projekte ist es, nach Abschluss der Durchführung einen Evaluationsbericht vorzulegen . Hierfür wird den Projektverantwortlichen ein spezielles „Formular zur Selbstevaluation“ zur Verfügung gestellt. Ebenso wurde vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gemeinsam mit dem Institut für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften der Universität Bayreuth ein Manual „Evaluation in der Gesundheitsförderung – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Gesundheitsförderer“ erstellt. Diese und weitere Materialien stehen (potenziellen) Projektpartnern der Initiative Gesund.Leben.Bayern. im Internet unter http://www.lgl.bayern .de/gesundheit/praevention/bayerisches praeventions programm/gesund_leben_bayern.htm zur Verfügung. Der Evaluationsbericht für das „Bayerische Programm zur Prävention von Ertrinkungsunfällen“ wurde dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im Juni 2015 zugeleitet. Zum Verlauf der Aktion „Sichere Schwimmer“ wird darin Folgendes ausgeführt (Auszug): „Die Pilotphase der Aktion ‚Sichere Schwimmer‘ kann als großer Erfolg verzeichnet werden. Alle vorgenommenen Ziele konnten gut umgesetzt werden. Die Aktion ‚Sichere Schwimmer‘ und das damit verbundene Ablegen des Deutschen Jugendschwimmabzeichens Bronze aller Schüler ist im Konzept so ausgelegt, dass die Schüler ein ganzes Schuljahr zum Schwimmen gehen. Viele Schulen organisieren den Schwimmunterricht so, dass die Schüler beginnend im 2. Schulhalbjahr und darauf aufbauend erneut im 1. Schulhalbjahr des darauffolgenden Schuljahres zum Schwimmen gehen. Daher können einige Schulklassen im Rahmen der Aktion lediglich ein halbes Schuljahr betreut werden, dafür profitieren durch den Klassenwechsel allerdings mehr Kinder von den Vorteilen der Aktion. Über 3/4 der Dritt- und Viertklässler erreichten am Ende der Pilotphase das Jugendschwimmabzeichen Bronze oder ein höheres Abzeichen und wurden so zu „sicheren Schwimmern“„ausgebildet. Nahezu alle anderen Kinder konnten zumindest das SeepferdchenAbzeichen ablegen – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum „sicheren Schwimmer“. Oft handelte es sich in diesem Fall um Kinder, welche absolute Schwimmanfänger waren und teilweise auch große Ängste im Element Wasser aufzeigten . Aufgrund von Unterbrechungen durch Schulferien oder Projekttage, überdurchschnittlich großer Angst gegenüber dem Element Wasser, fehlender koordinativer Fähigkeiten oder häufiger Fehltage einiger Kinder gab es leider am Ende der Aktion in den Schulen immer noch vereinzelte Fälle von verbleibenden unsicheren Schwimmern oder Nichtschwimmern. Im Durchschnitt betraf das 2–5 Prozent der Kinder in jeder Schule.“ 6. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass es keine Daten über Unfälle im Schulschwimmen gibt (vgl. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gehring vom 17.12.13, Drs. 17/639)? Die Anfrage des Herrn Abgeordneten Gehring vom 17.12.2013 (LT-Drs. 17/639) bezog sich nicht explizit auf den Schwimmunterricht, sondern betraf umfassende Statistiken zum Unfallgeschehen im gesamten schulischen Kontext, die in dieser Weise von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (LUK) nicht erhoben werden. Insoweit liegen bzw. lagen die damals gewünschten Informationen auch dem Staatsministerium so nicht vor. Für den Bereich des schulisch erteilten Schwimmunterrichts wird ergänzend zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Gantzer vom Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7801 11.03.2013 (LT-Drs. 16/16674) festgestellt, dass sich nach Angaben der KUVB im Zeitraum 2007 bis 2014 in Bayern ein Ertrinkungsfall (im Jahr 2008) ereignet hat. Für den gesamten Bereich des Wassersports an Schulen hat die KUVB Erhebungen des Spitzenverbandes der Unfallversicherungsträger (DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ) vorgelegt. Danach ist bundesweit die Zahl der Verletzungen im Wassersport (Wassersportunfälle) in Schulen von 14.705 (1998) auf 9.374 (2013) zurückgegangen (pro 1.000 Schüler von 0,83 Unfällen pro Jahr auf 0,55). Nach Angaben des KUVB ergeben sich gemäß einer Auswertung der DGUV die in der Tabelle dargestellten Unfallbzw . Verletzungsraten beim Wassersport aufgeschlüsselt nach Ländern. Demnach liegt Bayern in der Gruppe mit der niedrigsten Unfallrate beim Wassersport in Schulen (untersuchter Zeitraum: 2009 bis 2013). Wassersportunfälle je 1.000 Schüler 2009-2013 nach Ländern Land Unfälle je 1.000 Schüler Baden-Württemberg 0,71 Bayern 0,46 Berlin 0,29 Brandenburg 0,56 Bremen 0,41 Hamburg/Schleswig-Holstein 0,54 Hessen 0,33 Mecklenburg-Vorpommern 0,66 Niedersachsen 0,66 Nordrhein-Westfalen 0,74 Rheinland-Pfalz 0,62 Saarland 0,48 Sachsen 0,57 Sachsen-Anhalt 0,57 Thüringen 0,48 Insgesamt 0,59 7. Wie viele Schulschwimmbäder gibt es in Bayern, welchen Sanierungsbedarf haben diese und wie hoch ist der erwartete Finanzbedarf (aufgeschlüsselt nach Schularten und Regierungsbezirken)? 7.1 Wie viele durch Schulen genutzte Schwimmbäder wurden im Jahr 2014 geschlossen? 7.2 Wie viele durch Schulen genutzte Schwimmbäder schließen im Jahr 2015? Bayernweite Statistiken über die Anzahl an Schulschwimmbädern sowie deren Sanierungs- und Finanzierungsbedarfe sowie über die Anzahl an durch Schulen genutzten Schwimmbädern liegen dem Staatsministerium nicht vor. Eine diesbezügliche Erhebung wäre mit einem erheblichen Aufwand für die Kommunen verbunden, der nicht nur auf den Verwaltungsbereich beschränkt wäre, sondern zusätzlich die kommunalen Haushalte belasten würde. Denn die Kommunen müssten als Sachaufwandsträger etwaige Sanierungs - und Finanzierungsbedarfe ggf. erst ermitteln und hierfür entsprechende Leistungen vergeben. Auch insoweit sieht das Staatsministerium von einer entsprechenden Erhebung ab. Dies gilt umso mehr, als die etwaige Zusammenführung der einzelnen Rückmeldungen der Kommunen im Hinblick auf die zwangsläufig gegebene unterschiedliche Planungsreife kein belastbares Ergebnis über die bayernweiten Sanierungs- und Finanzierungsbedarfe im Bereich der Schulschwimmbäder erwarten lässt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die hoheitliche Entscheidung der Kommunen über die Weiterführung schulisch genutzter Schwimmbäder nicht nur von der etwaigen Realisierung einer Sanierung abhängt, sondern vielmehr untrennbar mit der Frage der Betriebskosten und der damit einhergehenden dauerhaften Belastung der jeweiligen kommunalen Haushalte verknüpft ist.