Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner, Bernhard Roos SPD vom 09.06.2015 Fahrplanmitbestimmung im Schienenpersonennahverkehr Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) stellt Fahrplanentwürfe bislang nicht ins Internet ein – im Gegensatz z. B. zu den Nachbarbundesländern Thüringen und BadenWürttemberg . Auf diese Weise können Bahnkunden beispielsweise auf der Bahnstrecke von Miltenberg (Lkr. Miltenberg in Bayern) nach Seckach (Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg), der sogenannten „Madonnenlandbahn “, auf der baden-württembergischen Teilstrecke Wünsche und Anregungen bei der Aufstellung des Fahrplans online einbringen. Bezüglich der bayerischen Strecken im bundeslandübergreifenden Bahnverkehr ist dies jedoch nicht möglich. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung: 1. Ist seitens der BEG zukünftig geplant, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einzuräumen, in die Planungen der Bahn-Fahrpläne in Bayern eingebunden zu werden? 2. Inwiefern wären wertvolle Anregungen der Bürgerinnen und Bürger dann tatsächlich von der BEG realisierbar? 3. Was sind die Gründe für die derzeitige Nicht-Beteiligungsmöglichkeit , da ein Bürgerfeedback der BEG wertvolle Informationen liefern könnte, um den tatsächlichen Bedarf an Verbindungen und Frequenzen besser auszuloten und möglicherweise Schwachstellen zu identifizieren und zu beseitigen? 4. Aus welchen Gründen hat die BEG ihr Pilotprojekt der Fahrplanmitbestimmung im Dezember 2011 im Allgäu nicht auf andere Strecken und Regionen ausgeweitet? 5. Bekommen Bahnkunden in Bayern an anderer Stelle im Rahmen eines Abstimmungs- oder Mitbestimmungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu Fahrplanentwürfen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.07.2015 1. Ist seitens der BEG zukünftig geplant, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einzuräumen, in die Planungen der Bahn-Fahrpläne in Bayern eingebunden zu werden? Bereits gegenwärtig haben die Fahrgäste die Möglichkeit, sich auf umfangreiche Art und Weise in die Arbeit der für die Planung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zuständigen Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) einzubringen. So fließen die Erkenntnisse aus der Auswertung von Befragungen, Beschwerden und Kundeneingaben in die Planungen und Neukonzeptionen von Fahrplänen ein. Anregungen etwa zur Beseitigung von Schwachstellen im Fahrplan können jederzeit über das Kontaktformular unter www.bahnland-bayern.de an die BEG gesendet werden. Die Umsetzbarkeit solcher Anregungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird daraufhin geprüft. Fahrgastinteressen werden zudem auch durch die Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vertreten, mit denen die BEG gemäß bayerischem ÖPNVGesetz das Benehmen über die Fahrpläne herbeiführt. Dies geschieht bei regelmäßigen Gesprächen und den in jedem Regierungsbezirk einmal jährlich stattfindenden Regionalkonferenzen . Auch das fachliche Votum des Beirats, dessen Mitglieder sich aus Vertretern von Verkehrsverbünden, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Interessenverbänden zusammensetzen, wird ebenso berücksichtigt wie die Erkenntnisse aus regelmäßigen Gesprächen mit den Vertretern der bayerischen Behindertenverbände im Rahmen des Arbeitskreises „Barrierefreies Bahnland Bayern“ sowie dem Austausch mit Fahrgastverbänden. Darüber hinaus prüft die BEG, künftig bereits Fahrplanentwürfe im Internet zu veröffentlichen , mit denen sich Bürgerinnen und Bürger über das künftige Fahrplanangebot im SPNV Bayerns informieren können. 2. Inwiefern wären wertvolle Anregungen der Bürgerinnen und Bürger dann tatsächlich von der BEG realisierbar ? Schon heute fließen die Anregungen, welche die BEG auf den unter Frage 1 dargestellten Wegen erhält, in die Fahrplangestaltung ein. Allerdings sind bei der Fahrplangestaltung unter anderem auch die Sicherung von Fernverkehrsanschlüssen , die infrastruktur- und fahrzeugbedingten Randbedingungen sowie die Erfordernisse des Güterverkehrs zu beachten. Nicht zuletzt lässt das begrenzte Budget nur wenige Gestaltungsspielräume für Angebotsausweitungen zu, was vom einzelnen Fahrgast als Enttäuschung wahrgenommen werden kann. 3. Was sind die Gründe für die derzeitige Nicht-Beteiligungsmöglichkeit , da ein Bürgerfeedback der BEG Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2015 17/7805 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7805 wertvolle Informationen liefern könnte, um den tatsächlichen Bedarf an Verbindungen und Frequenzen besser auszuloten und möglicherweise Schwachstellen zu identifizieren und zu beseitigen? Wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben, gibt es bereits heute umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für die Fahrgäste . Eine vollständige Veröffentlichung von Fahrplanentwürfen ist derzeit technisch noch nicht möglich. Die BEG erhält die Fahrplantabellen-Entwürfe einzeln von jedem Verkehrsunternehmen für deren jeweilige Züge. Da auf einer Strecke oft mehrere Verkehrsunternehmen fahren, müssen diese Entwürfe vor einer Veröffentlichung nach Strecken gebündelt zusammengefasst werden. Die Zusammenfassung der Züge aller Verkehrsunternehmen einer Strecke in eine Tabelle erfolgt aber erst nach Abschluss der Planungen wenige Wochen vor dem Fahrplanwechsel im Rahmen der Erstellung des Kursbuchs. Zu diesem Zeitpunkt ist es für eine Berücksichtigung von Änderungswünschen allerdings zu spät. Ein Zusammenführen der Entwurfstabellen zu einem früheren Zeitpunkt „von Hand“, um eine entsprechende Vorab -Veröffentlichung zu ermöglichen, ist mit den personellen Ressourcen der BEG nicht möglich. Deshalb bedarf es hierfür einer EDV-gestützten Zusammenführung der Tabellen mittels einer komplexen Softwarelösung und vor allem eines einheitlichen Datenformats. Eine Lösung dieser technischen Probleme prüft die BEG derzeit. 4. Aus welchen Gründen hat die BEG ihr Pilotprojekt der Fahrplanmitbestimmung im Dezember 2011 im Allgäu nicht auf andere Strecken und Regionen ausgeweitet ? Das Allgäu wurde als Pilotprojekt ausgewählt, weil es dort zum einen im Jahr 2011 extrem viele Veränderungen im Fahrplankonzept gab und zum anderen für dieses Gebiet ausreichend personelle Kapazitäten zur Verfügung standen. Im Rahmen dieses Pilotprojektes wurde allerdings auch der in diesem Umfang nicht erwartete hohe Aufwand offenbar, sodass dieses Modell bisher nicht, wie ursprünglich geplant, sofort bayernweit umgesetzt werden konnte. Stattdessen wird, wie in der Antwort zu Frage 3 erläutert, an einer EDVgestützten Umsetzung gearbeitet. 5. Bekommen Bahnkunden in Bayern an anderer Stelle im Rahmen eines Abstimmungs- oder Mitbestimmungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu Fahrplanentwürfen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.