Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Florian von Brunn, Susann Biedefeld SPD vom 26.05.2015 Entwicklung und Verbesserungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie werden die unterschiedlichen Betriebsgrößen in der Vieh- und Geflügelhaltung (nach Anzahl der gehaltenen Tiere) in Bayern eingeteilt oder kategorisiert, zum Beispiel für die Statistik? b) Wie haben sich die Betriebsgrößen (gemessen an der Anzahl gehaltener Tiere) in der Vieh- und Geflügelhaltung in Bayern in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte für die jeweiligen Tierarten getrennt aufführen)? c) Welche regionalen Schwerpunkte in der Vieh- und Geflügelhaltung gibt es derzeit in Bayern (bitte getrennt nach Regierungsbezirken aufführen)? 2. a) Wie definieren sich Großställe in der Vieh- und Geflügelhaltung (bitte mit Nennung der Grundlage für die Definition)? b) Wie hat sich die Anzahl der Großställe in Bayern für die einzelnen Mast- und Nutztierarten in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte für die jeweiligen Tierarten getrennt aufführen)? c) Wie verteilen sich die Großställe in Bayern derzeit, getrennt nach Tierart, auf die Regierungsbezirke und Landkreise? 3. a) Welche Tierwohlprobleme gab es in bayerischen Großställen in den letzten 5 Jahren (bitte getrennt nach Tierart)? b) Welche Tierwohlprobleme gab es hauptsächlich in der Vieh- und Geflügelhaltung außerhalb von Großställen in den letzten 5 Jahren in Bayern (bitte getrennt nach Tierart)? c) Welche Haltungsformen oder andere Faktoren verursachen aus Sicht der Staatsregierung hauptsächlich die unter 3 a und 3 b angesprochenen Probleme? 4. a) Welche Position nimmt die Staatsregierung bzgl. der „Kleingruppenhaltung“ bei Legehennen und derzeit diesbezüglich geltender Vorschriften ein? b) Welche Probleme sieht die Staatsregierung hierbei vor allem? c) Welche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Tierwohls sieht die Staatsregierung hier? 5. a) Welche Position nimmt die Staatsregierung bzgl. der Anbindehaltung von Rindern ein? b) Welche Probleme sieht die Staatsregierung hierbei vor allem? c) Welche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Tierwohls sieht die Staatsregierung hier? 6. a) Welche Position nimmt die Staatsregierung bzgl. Spaltenböden in der Rinder- und Schweinehaltung ein? b) Welche Probleme sieht die Staatsregierung hierbei vor allem? c) Welche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Tierwohls sieht die Staatsregierung hier? 7. a) Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen Anzahl der gehaltenen Tiere pro Betrieb und Verstößen gegen Tierwohlbestimmungen? b) Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen Anzahl der gehaltenen Tiere pro Betrieb und Verstößen gegen Seuchen-, Gesundheits- und Hygienebestimmungen ? 8. a) Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen Produktionsweise – ökologisch oder konventionell – und Verstößen gegen Tierwohlbestimmungen? b) Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen Produktionsweise – ökologisch oder konventionell – und Verstößen gegen Seuchen-, Gesundheitsund Hygienebestimmungen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.07.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wie folgt beantwortet: 1. a) Wie werden die unterschiedlichen Betriebsgrößen in der Vieh- und Geflügelhaltung (nach Anzahl der gehaltenen Tiere) in Bayern eingeteilt oder kategorisiert , zum Beispiel für die Statistik? b) Wie haben sich die Betriebsgrößen (gemessen an der Anzahl gehaltener Tiere) in der Vieh- und Geflügelhaltung in Bayern in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte für die jeweiligen Tierarten getrennt aufführen)? Grundlage für die in den Anlagen dargestellten Betriebsgrößen sind Auswertungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung und des Statistischen Bundesamtes mit den dort definierten Größenklassen. Die BeDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.10.2015 17/7808 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7808 triebsgrößenentwicklung ergibt sich für Rinder aus Anlage b), für Schweine aus Anlage c), für Geflügel aus Anlage d). Bei Rindern wurde die Erhebungsmethode 2008 umgestellt, bei Schweinen 2010. Die Tierzahlen für Rinder (vor 2008) und Schweine (vor 2010) sind aufgrund einer anderen Erhebungsgrundlage nicht unmittelbar vergleichbar. In den Jahren 2004, 2006 und 2008 wurde zwar eine Viehzählung im November durchgeführt. Hier wurden aber nur Ergebnisse für Tierhalter und Tierkategorien insgesamt auf Bayern-Ebene erstellt, eine Einteilung in Größenklassen fand in diesen Jahren nicht statt. Alternativ wurde auf Vorschlag des Landesamtes für Statistik die Größenklassentabelle für Rinder aus der Agrarstrukturerhebung (ASE) 2003 verwendet. Drucksache 17/7808 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7808 Drucksache 17/7808 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7808 Drucksache 17/7808 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7808 c) Welche regionalen Schwerpunkte in der Vieh- und Geflügelhaltung gibt es derzeit in Bayern (bitte getrennt nach Regierungsbezirken aufführen)? Die Rinderhaltung dominiert in den Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben. Die Zahl der Schweine ist in Niederbayern und Schwaben am höchsten. Bei der Anzahl der Legehennen liegen Niederbayern und die Oberpfalz vorne . Mastputen werden schwerpunktmäßig in Mittelfranken und Oberbayern gehalten, Masthähnchen in Niederbayern und der Oberpfalz. 2. a) Wie definieren sich Großställe in der Vieh- und Geflügelhaltung (bitte mit Nennung der Grundlage für die Definition)? Hierzu gibt es ebenso wenig eine rechtliche Definition wie für den Begriff Massentierhaltung. Eine Genehmigungspflicht gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung besteht ab 40.000 Hennen, Junghennen, Mastgeflügel, Puten, ab 2.000 Mastschweinen, ab 750 Sauen, ab 6.000 Ferkel. Bei Rindern werden nur einfache Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ) ab 600 Tierplätzen bzw. ab 500 Tierplätzen in der Kälbermast durchgeführt. b) Wie hat sich die Anzahl der Großställe in Bayern für die einzelnen Mast- und Nutztierarten in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte für die jeweiligen Tierarten getrennt aufführen)? In der Anlage e sind die Betriebe aufgeführt, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, einer Genehmigungspflicht mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen und für die eine Genehmigung erteilt wurde. Die Daten wurden dem „Informationssystem immissionsschutzrechtlich relevanter Anlagen in Bayern“ (ISA-B) am 01.07.2015 entnommen. Bei dieser Datenbank erfolgt eine fortlaufende Aktualisierung. Deshalb können keine Aussagen zur historischen Entwicklung gemacht werden. c) Wie verteilen sich die Großställe in Bayern derzeit, getrennt nach Tierart, auf die Regierungsbezirke und Landkreise? Es wird auf Anlage e verwiesen. 3. a) Welche Tierwohlprobleme gab es in bayerischen Großställen in den letzten 5 Jahren (bitte getrennt nach Tierart)? b) Welche Tierwohlprobleme gab es hauptsächlich in der Vieh- und Geflügelhaltung außerhalb von Großställen in den letzten 5 Jahren in Bayern (bitte getrennt nach Tierart)? c) Welche Haltungsformen oder andere Faktoren verursachen aus Sicht der Staatsregierung hauptsächlich die unter 3 a und 3 b angesprochenen Probleme? Tierwohlprobleme kann es in der Nutztierhaltung bei jeder Bestandsgröße geben. Über das Vorkommen von auf die Bestandsgröße zurückzuführenden Tierwohlproblemen in bayerischen (Groß-)Ställen liegen uns keine Informationen vor. Bei Tierschutzkontrollen werden Kondition, Konstitution , Verhalten und Gesundheitsstatus (inkl. Unversehrtheit) von Einzeltieren als Indizien zur Beurteilung der Einhaltung bzw. von Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften herangezogen. Störungen des Wohlbefindens von Tieren können auch ohne Vorliegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzrecht auftreten, z. B. bei einer Erkrankung. Bei der Datenerfassung von Verstößen gegen das Tierschutzrecht erfolgt keine Differenzierung nach Bestandsgrößen . Tierschutzrechtlich ist der Begriff „Großstall“ nicht definiert. Häufig resultieren Tierschutzprobleme unabhängig vom Haltungssystem aus unzureichenden Tierkontrollen. Dies kann auf Defizite im Management, der Sachkunde oder der Anzahl an tierbetreuendem Personal liegen. Daraus resultieren weitere Verstöße wie Mängel bei der ausreichenden Wasserversorgung oder der Instandhaltung der Haltungseinrichtungen . Unabhängig von den in tierhaltenden Betrieben vorgefundenen tierschutzrechtlichen Verstößen (siehe hierzu die Beantwortung der Schriftlichen Landtagsanfrage des Abgeordneten Florian von Brunn vom 26.05.2015 zu Kontrollen von tierhaltenden Landwirtschaftsbetrieben) gibt es verschiedenste mit den Entwicklungen der modernen Tierhaltungs- und Zuchtverfahren verbundene Tierschutzprobleme . Als Hauptproblemfeld sind ohne Betäubung durchgeführte nichtkurative Eingriffe, wie z. B. das Schnabelkupieren bei Legehennen und Puten oder das Schwanzkupieren bei Mastschweinen anzusehen. Derartige Eingriffe erfolgen, um tierschutzrelevante Folgen wie Kannibalismus zu verhindern, deren eigentliche Ursachen multifaktoriell und z. T. noch ungeklärt sind. Eine Ursache ist sicherlich in reizarmen Haltungssystemen zu sehen, die den Tieren wenig Beschäftigungsmöglichkeit bieten. Ein weiteres Hauptproblemfeld sind serienmäßig hergestellte Haltungseinrichtungen, die auch bei bestimmungsmäßigem Gebrauch zu Technopathien bei den Tieren führen. Beispiel hierfür sind z. B. Bodenbeläge, Abtrennvorrichtungen oder Sitzstangen, die sich erst im Verlauf der Nutzung als ungeeignet erweisen. In der Tierzucht ist viele Jahre vornehmlich auf Steigerung der Produktivität gezüchtet worden. Hierdurch wurden Aspekte wie Langlebigkeit und Robustheit vernachlässigt, die aber jetzt wieder verstärkt Beachtung finden. Durch die Zucht auf Hochleistung sind die Anforderungen an die Haltung und Fütterung gestiegen, um z. B. Stoffwechselentgleisungen zu verhindern. Bei Schweinen werden vermehrt Veränderungen am Fundament festgestellt (Bildung von Hilfsschleimbeuteln , Klauenschäden), deren Ursachen noch unklar sind, eine genetische Komponente jedoch zu vermuten ist. 4. a) Welche Position nimmt die Staatsregierung bzgl. der „Kleingruppenhaltung“ bei Legehennen und derzeit diesbezüglich geltender Vorschriften ein? b) Welche Probleme sieht die Staatsregierung hierbei vor allem? c) Welche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Tierwohls sieht die Staatsregierung hier? Grundsätzlich ist die Kleingruppenhaltung ein Auslaufmodell . Durch das Bundesverfassungsgericht wurden 2010 die Bestimmungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und eine Neuregelung bis 31. März 2012 gefordert. Die vom Bundesrat mit der Stimme Bayerns beschlossene entsprechende Änderungsverordnung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde durch die Bundesregierung nicht verkündet. Eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die das grundsätzliche Verbot der Kleingruppenhaltung und eine verfassungsrechtlich bestandskräftige Übergangsfrist für bestehende Einrichtungen vorsieht, wird begrüßt. Drucksache 17/7808 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 5. a) Welche Position nimmt die Staatsregierung bzgl. der Anbindehaltung von Rindern ein? b) Welche Probleme sieht die Staatsregierung hierbei vor allem? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Arnold verwiesen. (Drucksache 17/6154). Die Anbindehaltung von Kühen ist tierschutzrechtlich zulässig . Dabei gilt es aus Sicht des Tierschutzes, diese Haltungsform im Hinblick auf die Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden bei den angebundenen Kühen möglichst zu optimieren. c) Welche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Tierwohls sieht die Staatsregierung hier? Die beste Möglichkeit ist die Umwandlung in Laufställe. Mit dem neuen Agrarinvestitionsförderprogramm wird die Umstellung besonders gefördert. Speziell für Betriebe mit Anbindehaltung bieten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen mit den Verbundpartnern kompetente Beratung zum kostengünstigen Umbau zu Laufställen an (Leitfaden der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft „Kleine Milchviehlaufställe“). Darüber hinaus werden im Rahmen des Bayerischen Sonderprogrammes Landwirtschaft (BaySL) befestigte Tierausläufe gefördert. Dadurch kann den Rindern in Anbindehaltung zumindest zeitweise eine Bewegungsmöglichkeit angeboten werden. Auch die Weideprämie, eine geförderte Maßnahme im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP), unterstützt diese Intention. Aber auch ohne Systemumstellung können Betriebe mit Anbindehaltung ihren Kühen Gutes tun, z. B. durch neue Komfortliegematten, Standverlängerung, usw. Das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. als unser Verbundberatungspartner bietet hierzu eine spezielle Kuhkomfortberatung an. 6. a) Welche Position nimmt die Staatsregierung bzgl. Spaltenböden in der Rinder- und Schweinehaltung ein? b) Welche Probleme sieht die Staatsregierung hierbei vor allem? c) Welche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Tierwohls sieht die Staatsregierung hier? Die Haltung von Rindern und Schweinen auf Spaltenböden ist tierschutzrechtlich zulässig, ausgenommen Kälber im Alter von bis zu 2 Wochen. Die Verwendung von Spaltenböden hat Vor- und Nachteile, die im Einzelnen gegeneinander abzuwägen sind. Spaltenböden gelten allgemein als hygienischer als geschlossene Böden, können aber Risiken für die Klauengesundheit aufweisen. Die Haltung von Schweinen auf Spaltenböden ohne Einstreu führt zu Einschränkungen vor allem im Bereich des Erkundungsverhaltens. Dieser Mangel kann jedoch zumindest teilweise durch das Angebot vielfältiger, beweglicher und veränderbarer Beschäftigungsobjekte ausgeglichen werden. Der Haltung in eingestreuten Systemen stehen Vorteile des Spaltenbodens im Bereich der Hygiene und Sauberkeit gegenüber, die sich u. a. in geringeren Verlustraten niederschlagen. 2014 lagen die Tierverluste in bayerischen Schweinemastbetrieben, die Mitglied im Fleischerzeugerring sind, in eingestreuten Tieflaufställen mit 2,4 % signifikant höher als in Vollspaltenböden mit 1,9 %. Spaltenböden können durch ihre Schlitze sowie gegebenenfalls über ihre Härte und Rauigkeit zu Verletzungen und Schäden an den Gliedmaßen der Schweine beitragen. Dem kann durch die Verwendung einwandfreier Bodenelemente , die frei von scharfen Kanten und Graten sind, sowie durch die Verwendung von Böden mit geringerem Schlitzanteil im Liegebereich der Tiere entgegengewirkt werden. Aktuell befinden sich neue Produkte in der Entwicklung, die als Alternative bzw. Ergänzung zum Betonspaltenboden bei Mastschweinen und Sauen gedacht sind. Diese Produkte werden u. a. im Staatlichen Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Schweinehaltung in Schwarzenau erprobt. 7. a) Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen Anzahl der gehaltenen Tiere pro Betrieb und Verstößen gegen Tierwohlbestimmungen? Siehe Antwort zu den Fragen 3 a–c. b) Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen Anzahl der gehaltenen Tiere pro Betrieb und Verstößen gegen Seuchen-, Gesundheits- und Hygienebestimmungen? Unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere pro Betrieb hängt die Einhaltung von Seuchen-, Gesundheits- und Hygienebestimmungen im Betrieb in erster Linie vom Tierhalter und dessen Kenntnissen und Fähigkeiten ab. 8. a) Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen Produktionsweise – ökologisch oder konventionell – und Verstößen gegen Tierwohlbestimmungen ? Die veterinärrechtlichen Vorschriften einschließlich des Tierschutzrechts unterscheiden nicht zwischen ökologischer und konventioneller Tierhaltung, sie gelten für beide Produktionsweisen gleichermaßen. Eine getrennte Datenerfassung erfolgt nicht. b) Sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen Produktionsweise – ökologisch oder konventionell – und Verstößen gegen Seuchen-, Gesundheits- und Hygienebestimmungen? Die veterinärrechtlichen Vorschriften zu Seuchen-, Gesundheits - und Hygienebestimmungen unterscheiden nicht zwischen ökologischer und konventioneller Tierhaltung, sie gelten für beide Bereiche gleichermaßen. Eine getrennte Datenerfassung erfolgt nicht.