Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 13.01.2014 Sozialmissbrauch und Steuerbetrug Mit Bezug auf die seit 01.01.2014 geltende volle Freizügigkeit innerhalb der EU für rumänische und bulgarische Staatsangehörige hat die CSU unverständlicherweise die Gefahr eines erhöhten betrügerischen Erschleichens von Sozialleistungen in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellt , deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele staatliche Sozialleistungen, die durch falsche Angaben von Zuwanderern aus den EU-Staaten erschlichen wurden, sind in den Jahren 2010, 2011 und 2012 festgestellt worden? 2. Wie viele versuchte Steuerbetrügereien wurden im selben Zeitraum von den bayerischen Finanzbehörden aufgedeckt und welcher Betrag wäre dem Fiskus dadurch entgangen? 3. Gibt es zu den Dunkelziffern der beiden Deliktsgruppen seriöse Schätzungen? 4. Wenn ja, von wem? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 11.02.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zu festgestellten Fällen von Sozialleistungen, die durch falsche Angaben erschlichen wurden, hat die Staatsregierung keine Erkenntnisse. Für den Bereich des SGB II gibt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Auskunft. Entsprechendes gilt für den Bereich des SGB XII (Statistik der statistischen Landesämter sowie des Statistischen Bundesamts) sowie für das Kindergeld (Statistik – Jahreszahlen – der Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Direktion). Eine systematische Erfassung findet nach Erkenntnis der Staatsregierung nicht statt. Bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um Bundesbehörden , für die keine Aufsicht des Landes besteht. Die einzelnen Sozialbehörden (z. B. Jobcenter, Sozialämter , Familienkassen) wären vermutlich unter erheblichem Aufwand in der Lage, Auskunft für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich zu geben. Vermutlich wäre dazu eine händische Durchsicht des vorhandenen Aktenbestandes – oder mindestens einer repräsentativen Stichprobe des Aktenbestandes – erforderlich. Zu 2.: Aufgrund des Kontextes (vgl. Einleitungssatz und Frage 1 der Schriftlichen Anfrage) wird auch Frage 2 als auf Zuwanderer aus EU-Staaten bezogen verstanden. Speziell im Zusammenhang mit Sozialbetrug stehende Steuerhinterziehungen werden nicht gesondert erfasst. Bei der Aufzeichnung von geführten Steuerstrafverfahren wird auch nicht nach Nationalität bzw. Migrationshintergrund differenziert . Zu 3.: Schätzungen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Zu 4.: Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 3 entfällt die Beantwortung der Frage 4. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/781 Bayerischer Landtag