Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Markus Ganserer, Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.05.2015 Flexible Arbeitszeitgestaltung im TVöD Aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts von 2005 ist es möglich, bei Verträgen im öffentlichen Dienst bei schwankendem Personalbedarf die Arbeitszeit zu flexibilisieren . In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung: 1. Macht die Staatsregierung von dieser Möglichkeit Gebrauch ? 2. Wie beurteilt die Staatsregierung diese Möglichkeit der Arbeitszeitflexibilisierung? 3. Macht die Staatsregierung dabei nur von der Möglichkeit einer sog. 25%igen Erhöhungsfunktion Gebrauch oder auch von der Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit von 20 %? 4. Wie viele Arbeitsverträge hat die Staatsregierung mit einer entsprechenden Klausel abgeschlossen? 5. In wie vielen Fällen wurde in den letzten 4 Jahren konkret von der Erhöhung bzw. Absenkung Gebrauch gemacht? 6. Um welche Tätigkeitsbereiche handelt es sich dabei? 7. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie die bayerischen Kommunen mit dieser Flexibilisierungsmöglichkeit umgehen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 28.07.2015 Zu 1.: Die Möglichkeit findet in der Praxis wenig Anwendung. Zu 2.: Abrufarbeitsverhältnisse sind eine Möglichkeit der Arbeitszeitflexibilisierung , mit der auf die Bedürfnisse vor Ort schnell und unkompliziert reagiert werden kann. Zu 3.: Es wird sowohl von der Erhöhung als auch von der Absenkung der Arbeitszeit Gebrauch gemacht. Zu 4.: Die Anzahl der Abrufarbeitsverhältnisse stellte sich in den Jahren 2011 bis 2014 wie folgt dar: 2011: 10 Arbeitsverhältnisse 2012: 21 Arbeitsverhältnisse 2013: 12 Arbeitsverhältnisse 2014: 14 Arbeitsverhältnisse Zu 5.: Von der Möglichkeit der Erhöhung bzw. der Absenkung der Arbeitszeit wurde in den letzten vier Jahren wie folgt Gebrauch gemacht: Jahr Anzahl der Fälle, in denen eine erhöhte Arbeitszeit abgerufen wurde Anzahl der Fälle, in denen von der Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit Gebrauch gemacht wurde 2011 10 2012 21 3 2013 12 2014 15 Zu 6.: Die Tätigkeitsbereiche, in denen Abrufarbeit erfolgt, sind der Küchenbereich, die Forstverwaltung (Vegetationsgutachten) und der Burgführerdienst. Zu 7.: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie mit dieser Flexibilisierungsmöglichkeit im Bereich der bayerischen Kommunen umgegangen wird. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7811 Bayerischer Landtag