Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 02.07.2015 Mitteleinsatz bei staatlichen Wohnungsgesellschaften besser steuern In einer Stellungnahme des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat an den Obersten Rechnungshof vom 11. November 2014 lehnt das Ministerium einen Transfer freier finanzieller Resourcen vom Siedlungswerk Nürnberg GmbH (SWM) zur Stadibau GmbH zum Bau von Staatsbedienstetenwohnungen im Großraum München ab. Dies begründet es mit geplanten Investitionen des SWN in den freien Mietwohnungsbau i. H. v. 83 Mio. € zwischen 2014 und 2019. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Investitionen sind, nach Projekt und Jahr aufgeschlüsselt , zwischen 2014 und 2019 geplant? 2. Was ist das staatliche Interesse an den geplanten Investitionen im Raum Nürnberg? 3. Wie bewertet die Staatsregierung die Auffassung des ORH, dass der freie Mietwohnungsbau keine staatliche Aufgabe sei? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.07.2015 Zu 1.: Investitionen werden als „Baumaßnahmen“ angesehen und demzufolge wird für die Neubauvorhaben der Siedlungswerk Nürnberg GmbH die folgende Übersicht beigefügt (in Mio. EUR): Projektname 2014/15* 2016 2017 2018 2019 Altmühlweg 3,5 2,4 0,0 0,0 0,0 Döppelstraße 2,7 0,7 0,0 0,0 0,0 Eschenauerstraße 2,5 1,5 0,0 0,0 0,0 Fürth/Herrnstraße 0,5 1,3 0,2 0,0 0,0 Marconistraße 2,0 4,0 0,5 0,0 0,0 Röthenbacher Landgraben 7,6 15,0 5,0 0,0 0,0 Prager Straße 0,0 0,0 10,0 10,0 3,0 Flaschenhofstraße 0,0 8,0 10,0 12,0 0,0 Summe 18,8 32,9 25,7 22,0 3,0 * Die 2014er-Werte sind in den 2015er-Werten enthalten. Zu 2.: Beim Siedlungswerk Nürnberg handelt es sich um eine historisch gewachsene Beteiligung des Freistaates Bayern. Die geplanten Investitionen dienen der Zukunftssicherung des Unternehmens und den Interessen der Mieter. Die neu entstehenden Wohnungen werden in einem ersten Schritt der Wohnungsfürsorgestelle für eine vorrangige Vermietung an Staatsbedienstete angeboten und sollen im Übrigen den Nürnberger Wohnungsmarkt entlasten. Zu 3.: Die Haltung des ORH wird im Hinblick auf die bestehende Beteiligung am Siedlungswerk Nürnberg nicht geteilt, denn die zitierte Auffassung des ORH hätte zur Konsequenz, dass das Siedlungswerk Nürnberg jedwede Investitionstätigkeit und folglich jedwede Neubautätigkeit einstellen müsste. In weiterer Konsequenz bliebe der Kapitalzufluss aus Neuvermietungen aus, sodass mittel- bis langfristig die notwendigen Mittel fehlen würden, um in den vorhandenen Wohnungsbestand zu investieren. Langfristig hätte dies zur Folge, dass das Siedlungswerk Nürnberg zukünftig keine attraktiven und zeitgemäßen Wohnungen mehr im Bestand hätte. Leidtragende einer solchen Entwicklung wären insbesondere die Mieter. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.09.2015 17/7813 Bayerischer Landtag