Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.06.2015 Bilanz der Grenzkontrollen im Rahmen des G7-Gipfels auf Schloss Elmau Im Rahmen des G7-Gipfels auf Schloss Elmau wurden im Zeitraum vom 26. Mai bis zum 8. Juni 2015 rund 105.000 Personen bei Grenzkontrollen im Freistaat Bayern überprüft. Dabei hat die Bundespolizei nach eigenen Angaben mehr als 8.600 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt und ca. 430 Personen die Einreise verweigert. Zudem habe sie etwa 150 weitere Straftaten wie etwa Urkundendelikte, Rauschgiftdelikte und Vergehen nach dem Waffengesetz aufgedeckt und rund 350 gesuchte Personen festgestellt sowie knapp 60 Haftbefehle vollstreckt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Um welche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten handelt es sich bei den mehr als 8.600 Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz? 1.1 Von wie vielen Personen wurden diese mehr als 8.600 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz begangen? 2. Mit welchen Begründungen wurde ca. 430 Personen die Einreise verweigert? 3. Welche etwa 150 Straftaten (bitte unter Angabe des Delikts und der Anzahl der Taten) wurden aufgedeckt? 3.1 Wie viele Ermittlungsverfahren sind wegen welcher Delikte eingeleitet worden? 4. Wie viele und welche Waffen wurden sichergestellt? 4.1 Welche Mengen welcher Rauschgifte wurden sichergestellt ? 5. Welche Straftaten lagen den vollstreckten Haftbefehlen (knapp 60 Stück) zugrunde? 5.1 Aufgrund welcher Straftaten wurden die rund 350 aufgegriffenen Personen gesucht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.07.2015 Vorbemerkung: Auf Entscheidung des Bundesministeriums des Innern fanden im Zeitraum vom 26. Mai bis zum 15. Juni 2015 anlässlich des G7-Gipfels vorübergehende Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen statt. Diese Grenzkontrollen wurden lageabhängig, das heißt örtlich und zeitlich flexibel, an den deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen durchgeführt. Durch die Kontrollen sollte unter anderem die Anreise potenzieller Gewalttäter in die Bundesrepublik verhindert und ein ungestörter Verlauf der Veranstaltung garantiert werden. Die Bundespolizei hat im Rahmen der temporären Grenzkontrollen anlässlich des G7-Gipfels in Elmau eine hohe Anzahl an Delikten, wie z. B. nach dem Waffen- und Betäubungsmittelgesetz , festgestellt. Die Staatsregierung kann parlamentarische Anfragen nur in Bezug auf Bereiche beantworten, für die sie verantwortlich ist (siehe auch VerfGHE 54, 62/74). Die Schriftliche Anfrage bezieht sich aber auf das Handeln der Bundespolizei, das nicht in den Verantwortungsbereich der Staatsregierung fällt (siehe hierzu auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.06.2015, 2 BvE 7/11). 1. Um welche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten handelt es sich bei den mehr als 8.600 Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz? Siehe Vorbemerkung. 1.1 Von wie vielen Personen wurden diese mehr als 8.600 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz begangen ? Siehe Vorbemerkung. 2. Mit welchen Begründungen wurde ca. 430 Personen die Einreise verweigert? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche etwa 150 Straftaten (bitte unter Angabe des Delikts und der Anzahl der Taten) wurden aufgedeckt ? Siehe Vorbemerkung. 3.1 Wie viele Ermittlungsverfahren sind wegen welcher Delikte eingeleitet worden? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele und welche Waffen wurden sichergestellt ? Siehe Vorbemerkung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7817 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7817 4.1 Welche Mengen welcher Rauschgifte wurden sichergestellt ? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Straftaten lagen den vollstreckten Haftbefehlen (knapp 60 Stück) zugrunde? Siehe Vorbemerkung. 5.1 Aufgrund welcher Straftaten wurden die rund 350 aufgegriffenen Personen gesucht? Siehe Vorbemerkung.