Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 28.04.2015 Mittelzuweisung Studierendenvertretung Universität Augsburg Laut Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 18.03.2014 Drs. 17/1729 betreffend die Mittelzuweisung an die bayerischen Studienvertretungen wurden der Universität Augsburg für das Jahr 2013 76.602,53 € zugewiesen. Für das Jahr 2014 war eine Angabe der Mittelzuweisung zum damaligen Zeitpunkt, aufgrund der noch fehlenden Übertragung der Reste durch das StMFLH, noch nicht möglich. Der Betrag wird sich auf rund 80.000 € belaufen. In einem Gespräch mit der Studierendenschaft der Universität Augsburg im Januar 2015 berichtete der Kultusminister, weitere finanzielle Mittel würden vom Finanzministerium nicht genehmigt , da es noch einen so hohen unverbrauchten Restposten gäbe. Die Studierendenvertretung der Universität Augsburg besitzt aber vier Konten. Davon war eines tatsächlich 2013 mit 76.602 € im Plus. Die anderen drei waren aber verschuldet, so dass der Studierendenvertretung nur circa. 20.000 € zu Verfügung standen. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. a) Inwieweit wurden die Schulden der genannten Studierendenschaft bei der Ablehnung weiterer finanzieller Mittel berücksichtigt? b) Ist daher anzunehmen, dass die Studierendenvertretung der Universität Augsburg im Jahr 2013 über 76.602,53 € zur Verfügung hatte und dieses Geld auch ausgeben hätte können? 2. Handelt es sich bei den Geldern, die der Studierendenvertretung der Uni Augsburg zugewiesen wurden, ausschließlich um die Gelder des AStA (also der zentralen Studierendenvertretung) oder sind dabei auch die sog. StuRas auf fakultärer Ebene berücksichtigt worden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30.06.2015 Zu 1. a): Insgesamt wurden der Universität Augsburg für das Jahr 2013 zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenvertretung 76.602,53 € zugewiesen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem für 2013 zustehenden Zuweisungsbetrag in Höhe von 24.110 €, welcher die Studierendenzahl sowie die sieben Fakultäten der Hochschule berücksichtigt, sowie den übertragenen Resten aus dem Jahr 2012 in Höhe von 52.492,53 €. Weitere Mittel konnten im Rahmen der Haushaltsaufstellung nicht durchgesetzt werden. Hinsichtlich der angesprochenen „verschuldeten Konten“ wurde die Universität Augsburg um Stellungnahme gebeten. Es wurde von der Universität Augsburg plausibel dargelegt, dass keine Unterdeckung bei der Kostenstellengruppe für den Sprecherrat bestand. Zu 1. b): Wie bei Frage 1 a beschrieben, standen der Universität Augsburg zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenvertretung für das Jahr 2013 76.602,53 € zur Verfügung. Die interne Mittelverteilung obliegt der Universität Augsburg. Entsprechend der Nachfrage bei der Universität Augsburg hat diese den Studierendenvertretungen Mittel in vorgenannter Höhe zur Verfügung gestellt. Zu 2.: Die Universität Augsburg hat laut ihrer Stellungnahme sowohl dem Sprecherrat als auch den Vertretern der Fakultäten Mittel zur Verfügung gestellt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.09.2015 17/7830 Bayerischer Landtag