Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.06.2015 Bilanz G7-Gipfel in Elmau V – Einsatz der Polizei Der G7-Gipfel auf Schloss Elmau hat Bayern bewegt: Die Regierungschefs/-chefinnen der G7-Staaten haben, begleitet von zahlreichen bunten und kreativen Protesten der Zivilgesellschaft , über aktuelle internationale Fragen diskutiert. Im Nachgang des Gipfels ist es unerlässlich, die Frage nach einer Gesamtbilanz des Gipfels aus bayerischer Sicht zu stellen. Diese Frage drängt sich auf insbesondere mit Blick auf die hohen Kosten für den bayerischen Staatshaushalt , die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit der Gipfelgegnerinnen und Gipfelgegner, die Aufarbeitung von Vorfällen bei den zahlreichen Demonstrationen, den Einsatz von über 20.000 Sicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamten und sonstiger Einsatzkräfte sowie die Konsequenzen des G7-Gipfels in Elmau für Umwelt und Natur. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Arbeitsstunden haben die Polizeieinsatzkräfte insgesamt in Vorbereitung und bei der Durchführung des G7-Gipfels abgeleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und auch für die österreichische Polizei)? 2. Wie viele Überstunden hat der G7-Gipfel bei bayerischen Polizeieinsatzkräften verursacht? 2.1 Werden diese Überstunden ausbezahlt oder durch die Polizeieinsatzkräfte als Freizeitausgleich abgebaut? 2.2 Welche Kosten fallen voraussichtlich bei einer Auszahlung an? 3. Wie lange dauerten der Schichten der Polizeieinsatzkräfte im Schnitt und maximal? 4. Welche Zulagen erhalten die Polizeieinsatzkräfte? 5. Wie waren die Polizeipräsidien in Bayern zum Zeitpunkt des Gipfels besetzt? 6. Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, dass es an anderen Orten in Bayern zu erhöhten Einbruchszahlen während des G7-Gipfels gekommen ist? 7. Wie bewertet die Staatsregierung insgesamt den G7- Gipfel-Einsatz der Polizei? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.08.2015 1. Wie viele Arbeitsstunden haben die Polizeieinsatzkräfte insgesamt in Vorbereitung und bei der Durchführung des G7-Gipfels abgeleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und auch für die österreichische Polizei)? Neben den für den G7-Gipfel 2015 formell eingerichteten Vorbereitungsorganisationen der Bayerischen Polizei wurden auch die Verbände der Bayerischen Polizei mit der Vorbereitung einzelner konkreter Aufgabenbereiche beauftragt, die teilweise neben den Aufgaben der allgemeinen Aufbauorganisation erledigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Aufschlüsselung der geleisteten Gesamtstunden der Bayer. Polizei im Rahmen der Einsatzvorbereitung nicht möglich. Eine Gesamtzahl der im Einsatz geleisteten Mehrarbeit/ Überstunden durch bayerische Einsatzkräfte liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Über die Anzahl der Arbeitsstunden für die Vorbereitung des G7-Gipfels der Polizeien in anderen Bundesländern bzw. bei der österreichischen Polizei liegen hier keine Informationen vor. Die Abrechnung der geleisteten Einsatzstunden der Polizeien der Länder und des Bundes ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Hierzu wird im Abschlussbericht zu den Beschlüssen des Bayer. Landtags vom 10.06.2015 (LT-Drs. 17/6898 und 17/6900) eingegangen werden. 2. Wie viele Überstunden hat der G7-Gipfel bei bayerischen Polizeieinsatzkräften verursacht? Wie oben angeführt, liegt zum jetzigen Zeitpunkt eine Gesamtzahl der im Einsatz geleisteten Mehrarbeit/Überstunden noch nicht vor. Wir werden hierzu im Rahmen der Beschlüsse des Bayer. Landtags vom 10.06.2015 (LT-Drs. 17/6898 und 17/6900) abschließend berichten. 2.1 Werden diese Überstunden ausbezahlt oder durch die Polizeieinsatzkräfte als Freizeitausgleich abgebaut ? Der erfolgreiche polizeiliche Einsatz anlässlich des G7-Gipfels 2015 war für alle beteiligten Kräfte der Bayerischen Polizei zweifellos mit besonderen Belastungen verbunden. Herr Staatsminister Joachim Herrmann hat entschieden, dass sich die unmittelbar beim G7-Gipfel eingesetzten Kolleginnen und Kollegen der Bayerischen Polizei sofort auf Antrag 25 Überstunden auszahlen lassen können. Das betrifft rund 12.000 Mitarbeiter. Alle anderen Beschäftigten, die in den Heimatdienststellen für die Sicherheit der Bevölkerung gesorgt haben, können auf Antrag 15 Stunden vergütet bekommen . Dies hat Herr Staatsminister Herrmann bereits am Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7845 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7845 24.06.2015 im Ausschuss für kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport entsprechend dargestellt. Im Übrigen können grundsätzlich alle Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Ist eine solche Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so kann an ihrer Stelle abermals eine entsprechende Vergütung durch die tangierten Beschäftigten beantragt werden. 2.2 Welche Kosten fallen voraussichtlich bei einer Auszahlung an? Die Auszahlung von Mehrarbeit/Überstunden richtet sich nach Anlage 9 zum Bayerischen Besoldungsgesetz bzw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe/Entgelteingruppierung des Antragstellers. Die im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel 2015 diesbezüglich anfallenden Kosten können erst nach Vorliegen aller Auszahlungsanträge ermittelt werden. Hierzu wird im Rahmen der Beschlüsse des Bayer. Landtags vom 10.06.2015 (LT-Drs. 17/6898 und 17/6900) abschließend berichtet werden . 3. Wie lange dauerten der Schichten der Polizeieinsatzkräfte im Schnitt und maximal? Mit Beginn der Einsatzmaßnahmen am 04.05.2015 wurden die Einsatzkräfte grundsätzlich in einem 8-StundenSchichtrhythmus eingesetzt. Von 05.06.2015, 07.00 Uhr, bis 09.06.2015, 07.00 Uhr, erfolgte die planmäßige Dienstverrichtung in einem Zwei-Schicht-Betrieb mit jeweils 12 Stunden . Lageabhängig hat sich die Dienstzeit in bestimmten Fällen noch erhöht. Aufgrund der hohen Anzahl der eingesetzten Kräfte, der Länge des Einsatzes über mehrere Wochen sowie der Vielschichtigkeit der Einsatzverrichtung ist die Angabe einer durchschnittlichen Einsatzzeit nicht möglich. 4. Welche Zulagen erhalten die Polizeieinsatzkräfte? Nach § 11 i. V. m. Anlage 4 BayZulV erhalten Beamtinnen und Beamte mit aufsteigenden Grundgehaltssätzen sowie Empfänger und Empfängerinnen von Anwärterbezügen eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden. Dienst zu ungünstigen Zeiten ist der Dienst: Nr. 1: an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr; dies gilt auch für den 24. und 31. Dezember jedes Jahres nach 12.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, Nr. 2: an den übrigen Samstagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie Nr. 3: im Übrigen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr. Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BayZulV ist auch der Bereitschaftsdienst , der zu ungünstigen Zeiten geleistet wird, berücksichtigungsfähig . Die Beträge für jede volle Zeitstunde ergeben sich nach Maßgabe der Anlage 4 BayZulV. Für Dienst über volle Stunden hinaus wird die Zulage anteilig gewährt (§ 11 Abs. 3 BayZulV). 5. Wie waren die Polizeipräsidien in Bayern zum Zeitpunkt des Gipfels besetzt? Um die Verfügbarkeit von Einsatzkräften der Bayer. Polizei anlässlich der G7-bedingten Einsatzmaßnahmen zu erhöhen , wurde eine zeitlich und nach Organisationszugehörigkeit gestaffelte Urlaubssperre bei der Bayer. Polizei verfügt. Diese sah beispielsweise für den Zeitraum vom 29.05.– 10.06.2015 eine Gewährung von Erholungsurlaub nur noch für besondere Härtefälle vor. Darüber hinaus wurde der Seminar - und Fortbildungsbetrieb eingestellt. Durch diese Maßnahmen standen grundsätzlich alle dienstfähigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bayer. Polizei in oben angegebenem Zeitraum zur Verfügung , um neben einer Unterstützung der Einsatzmaßnahmen anlässlich des G7-Gipfels 2015 insbesondere auch den Regelbetrieb der Alltagsorganisation im erforderlichen Umfang sicherzustellen. 6. Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, dass es an anderen Orten in Bayern zu erhöhten Einbruchszahlen während des G7-Gipfels gekommen ist? Eine belastbare Auswertung aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Beantwortung der Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da es sich um eine Ausgangsstatistik handelt, in die Vorgänge erst einfließen, wenn sie polizeilich abgeschlossen sind. Allerdings liegen bislang keine Erkenntnisse darüber vor, dass es an anderen Orten in Bayern zu Auffälligkeiten in Bezug auf Wohnungseinbrüche während des G7-Gipfels gekommen sein soll. 7. Wie bewertet die Staatsregierung insgesamt den G7-Gipfel-Einsatz der Polizei? Die drei Hauptziele des Einsatzes konnten vollumfänglich erreicht werden. Die Sicherheit der Teilnehmer des G7-Gipfels und der reibungslose Ablauf des Gipfeltreffens waren ebenso gewährleistet wie der Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als auch eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger im Einsatzraum. Die angekündigten umfangreichen Blockadeaktionen durch die Gipfelkritiker konnten verhindert werden.