Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.06.2015 Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen Bezug nehmend auf meine Anfrage zum Plenum vom 8. Juni 2015 Drs. 17/6960 frage ich die Staatsregierung: 1. In welcher Höhe werden sich jährlich die Rück flüsse aus den Wohnungsbaudarlehen bis 2025 belaufen? 2. Wie wird sich das auf den Bewilligungsrahmen und die Höhe der Wohnraumförderung auswirken? a) Wird die Staatsregierung die Differenz durch zusätzliche finanzielle Mittel ausgleichen? 3. Wie viele sozial gebundene Wohnungen sind in Bayern in den letzten 10 Jahren jährlich entstanden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk)? 4. Wie viele Wohneinheiten müssten in Bayern pro Jahr geschaffen werden, um die Gesamtzahl der sozial gebundenen Wohnungen bis 2025 zu halten? 5. Für wie viele Wohneinheiten reicht die Summe, die im laufenden Jahr 2015 für den Bau öffentlich geförderter Wohnungen zur Verfügung steht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.08.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beantwortet: 1. In welcher Höhe werden sich jährlich die Rück flüsse aus den Wohnungsbaudarlehen bis 2025 belaufen? Eine Prognose der Rückflüsse aus den Wohnungsbaudarlehen bis 2025 ist nicht möglich. Die Höhe der Rückflüsse hängt von der Höhe der künftigen Bewilligungsrahmen, aber insbesondere auch von der weiteren Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt ab. Die lang anhaltende Niedrigzinsphase veranlasst die Darlehensnehmer vermehrt dazu, ihre Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. 2. Wie wird sich das auf den Bewilligungsrahmen und die Höhe der Wohnraumförderung auswirken? a) Wird die Staatsregierung die Differenz durch zu sätzliche finanzielle Mittel ausgleichen? Die künftige Höhe des Bewilligungsrahmens in der Wohnraumförderung wird im Rahmen der jeweiligen Verhandlungen zur Haushaltsaufstellung beziehungsweise den daran anschließenden parlamentarischen Beratungen im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags im jeweiligen Haushaltsgesetz festgelegt. Vorab können hierzu keine Aussagen getroffen werden. 3. Wie viele sozial gebundene Wohnungen sind in Bayern in den letzten 10 Jahren jährlich entstan den (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk)? Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms werden bedarfsgerechte Miet- und Eigenwohnungen, aber auch Heimplätze für Menschen mit Behinderung sowie bauliche Anpassungen von Wohnungen an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert. In nachfolgender Tabelle sind die in den vergangenen zehn Jahren mit staatlichen Mitteln geförderten Mietwohnungen aufgeführt. Regierungsbezirke Jahr Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben WE WE WE WE WE WE WE 2005 820 34 73 32 352 6 73 2006 803 89 77 74 351 0 127 2007 827 32 88 46 235 20 53 2008 693 47 148 31 133 0 69 2009 782 27 96 67 124 19 165 2010 991 37 154 59 192 12 172 2011 668 0 93 92 111 0 111 2012 836 9 96 0 122 34 100 2013 787 28 107 50 137 81 228 2014 915 31 98 33 234 110 262 4. Wie viele Wohneinheiten müssten in Bayern pro Jahr geschaffen werden, um die Gesamtzahl der sozial gebundenen Wohnungen bis 2025 zu hal ten? Die Zahl der sozial gebundenen Mietwohnungen in Bayern ist rückläufig. Ein großer Teil der zahlreichen in den 50er- bis 70er-Jahren gebauten Sozialmietwohnungen verliert durch planmäßige Tilgung der Förderdarlehen ihre Eigenschaft als öffentlich geförderte Wohnung. Viele der ehemaligen Sozialmietwohnungen stehen auch nach dem Auslaufen der Sozialbindung – als preisgünstige Altbauwohnungen – für einkommensschwächere Haushalte weiter zur Verfügung oder dienen als Wohnung einer kommunalen oder kirchlichen Wohnungsbaugesellschaft der jeweils örtlichen Wohnraumversorgung. Insbesondere in zwischenzeitlich entspannten Wohnungsmärkten werden auch nicht mehr so viele sozial geDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7847 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7847 bundene Mietwohnungen nachgefragt, als dass der rein numerische Ersatz angezeigt wäre. Wo – wie im Ballungsraum München – sozial gebundener Mietwohnraum fehlt, setzt die Staatsregierung alles daran, diesem Mangel abzuhelfen. 5. Für wie viele Wohneinheiten reicht die Summe, die im laufenden Jahr 2015 für den Bau öffentlich ge förderter Wohnungen zur Verfügung steht? Die Bewilligungsstellen für die Miet- und Eigenwohnraumförderung setzen die Mittel in eigener Verantwortung nach der Dringlichkeit der Maßnahmen ein. Das Förderergebnis steht somit erst nach Beendigung des jeweiligen Programmjahres fest. Die BayernLabo gibt jährlich einen Förderbericht über ihre Tätigkeit als Organ der staatlichen Wohnungspolitik heraus. Der Förderbericht stellt ausführlich die staatliche Wohnraumförderung dar. Der Förderbericht für das Jahr 2014 wurde im Mai 2015 vorgelegt. Die Mitglieder des Bayerischen Landtags erhalten üblicherweise jeweils ein Exemplar des Förderberichts. Im Internet ist der Bericht unter http:// bayernLabo.de/foerderbericht/2014/ einsehbar.