Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.06.2015 Tod eines Polizisten in Asbach-Bäumenheim – Aufklärung nach Abschluss der Ermittlungen Am Freitag, den 11.07.2014, verschanzte sich ein bewaffneter 46-jähriger Polizist auf seinem Grundstück. Das Anwesen wurde von der Polizei daraufhin weiträumig umstellt. Am Ende des Einsatzes wurde der Polizist getötet. Mit Schriftlicher Anfrage vom 14.08.2014 Drs. 17/3121 habe ich die Staatsregierung zum Sachverhalt des Todes eines Polizisten in Asbach-Bäumenheim befragt, die Anfrage blieb – mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren – in weiten Teilen unbeantwortet. Rund ein Jahr später greife ich den Sachverhalt deshalb erneut auf. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele und welche Ermittlungsverfahren wurden im Anschluss an den vorgenannten Sachverhalt geführt? 1.2 Welchen Stand haben diese? 2. Welche ergänzenden Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungsverfahren in Hinblick auf den dem Vorfall zugrunde liegenden Sachverhalt? 3. Was erhoffte sich die Einsatzleitung davon, einen Diensthund, der schließlich angeschossen und getötet wurde, in das Haus des 46-Jährigen zu schicken? 4. Weshalb wurde das Haus, in dem der Polizist sich verschanzt hatte, gestürmt? 4.1 Wie lief die Erstürmung im Einzelnen ab? 4.2 Weshalb nahm die Erstürmung des Hauses einen tödlichen Ausgang? 5. Wie viele Schüsse wurden auf den Polizisten abgegeben ? 6. Hatte sich der 46-Jährige zuvor mit Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen über persönliche Probleme ausgetauscht? 7. Welche abschließende Bewertung hat die Nachbereitung der polizeilichen Einsatzlage erbracht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.08.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: In der gleichen Sache wurde bereits am 09.02.2015 ausführlich zum Beschluss des Bayerischen Landtags vom 23.10.2014 (LT-Drs. 17/3670) berichtet. Im Folgenden wird daher nur ergänzend zum Bericht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.02.2015 geantwortet . 1. Wie viele und welche Ermittlungsverfahren wurden im Anschluss an den vorgenannten Sachverhalt geführt? 1.2 Welchen Stand haben diese? Das Sachgebiet 131 des Bayer. Landeskriminalamts führte im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen im Rahmen einer Voruntersuchung Ermittlungen bzgl. des Schusswaffengebrauchs der Polizeibeamten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg durch. Diese wurden zum 02.10.2014 abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg verfügte daraufhin am 16.10.2014, dass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 152 Abs. 2 StPO abgesehen wird. Auf eine hiergegen gerichtete Beschwerde wurde die Sachbehandlung durch den Generalstaatsanwalt in München überprüft. Der Beschwerde wurde mit Bescheid des Generalstaatsanwalts in München vom 19.06.2015 nicht stattgegeben. Aufgrund der überregionalen Presseveröffentlichungen erstattete aufgrund der Tötung des SEK-Hundes eine Person aus Nordrhein-Westfalen Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Dieses Verfahren wurde ebenfalls am 02.10.2014 abgeschlossen, der Staatsanwaltschaft Augsburg übergeben und von dieser am 07.10.2014 gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 2. Welche ergänzenden Erkenntnisse erbrachten die Ermittlungsverfahren in Hinblick auf den dem Vorfall zugrunde liegenden Sachverhalt? Die den Ereignissen vorgelagerte Entwicklung wurde eingehend untersucht und im Bericht des StMI vom 09.02.2015 zum Beschluss vom 23.10.2014 (LT-Drs. 17/3670) im Detail erläutert. 3. Was erhoffte sich die Einsatzleitung davon, einen Diensthund, der schließlich angeschossen und getötet wurde, in das Haus des 46-Jährigen zu schicken ? Entgegen der Fragestellung wurde der Zugriff unter Einsatz des Diensthundes nicht im Haus, sondern im Freien auf dem Grundstück des Anwesens durchgeführt. Durch den Einsatz des Diensthundes für besondere EinDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.09.2015 17/7848 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7848 satzlagen sollte der Mann soweit gebunden und abgelenkt werden, dass eine Entwaffnung bzw. ein Zugriff durch Eingreifkräfte ermöglicht wird. Im günstigsten Fall hätte der Diensthundeeinsatz den Verlust der in der Hand befindlichen Schusswaffe zur Folge gehabt. Diese Zugriffsvariante versprach gegenüber allen erwogenen Maßnahmen einschließlich weiterer Verhandlungen die größten Erfolgsaussichten bei gleichzeitig geringstem Verletzungsrisiko für den Mann. 4. Weshalb wurde das Haus, in dem der Polizist sich verschanzt hatte, gestürmt? 4.1 Wie lief die Erstürmung im Einzelnen ab? 4.2 Weshalb nahm die Erstürmung des Hauses einen tödlichen Ausgang? Entgegen der Fragestellung wurde das Haus nicht gestürmt. Der Zugriff wurde im Freien auf dem Grundstück des Anwesens durchgeführt. Die Ereignisse, welche ein Eingreifen der Polizei erforderlich machten, wurden im Schreiben vom 09.02.2015 zum Beschluss vom 23.10.2014 (LT-Drs. 17/3670) dargelegt. 5. Wie viele Schüsse wurden auf den Polizisten abgegeben ? Insgesamt wurden fünf Schüsse durch zwei Polizeibeamte abgegeben. Von zwei dieser Schüsse wurde der Mann getroffen . 6. Hatte sich der 46-Jährige zuvor mit Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen über persönliche Probleme ausgetauscht? Nach Mitteilung des Bayerischen Landeskriminalamts zeigte sich im Zuge der Ermittlungen, dass der Mann ein äußerst verschlossener Mensch war, der seine Gefühle hinsichtlich empfundener Verletzungen und Belastungen niemandem anvertraute. Durch seine ihm immanente Art habe er seinen Kollegen und Vorgesetzten den Eindruck vermittelt, dass alles in Ordnung sei. Der Mann hat sich weder mit seinen Kollegen noch mit seinen Vorgesetzten über persönliche Probleme ausgetauscht. 7. Welche abschließende Bewertung hat die Nachbereitung der polizeilichen Einsatzlage erbracht? Im Ergebnis der Nachbereitung des Einsatzes gibt es für das einsatzführende Polizeipräsidium Schwaben Nord keine Veranlassung, die Zugriffsentscheidung und deren taktische Umsetzung infrage zu stellen. Der tragische Verlauf des Einsatzes sollte durch das abgestufte polizeiliche Vorgehen vermieden werden. Der tödliche Ausgang, der letztlich der Motivlage des Mannes entsprach, ist auf einen Handlungsablauf zurückzuführen, der in der Zugriffssituation von ihm noch bestimmt werden konnte und eine Notwehrreaktion zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der eingesetzten Einsatzkräfte auslöste.