Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 01.07.2015 Bürokratie beim Schulfruchtprogramm 3 Bezug nehmend auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Bürokratie beim Schulfruchtprogramm“ vom 05.06.2015 frage ich die Staatsregierung: 1. Wie lange dauerte die Auszahlung an die Lieferanten im 1. Quartal (August bis Oktober) 2014 im Einzelnen (aufgeschlüsselt nach den drei schnellsten Auszahlungen , dem Durchschnitt und den drei Auszahlungen mit der größten Laufzeit)? 2. a) Kam es bei der Auszahlung zum III. Quartal (Februar bis April) erneut zu Verzögerungen, obwohl in der Antwort vom 05.06.2015 auf die Schriftliche Anfrage Drs. 17/6987 zur Frage 1 b mitgeteilt wurde, dass die fristgerechten Anträge zum III. Quartal Februar bis April bis „ Mitte Juni“ ausgezahlt werden? b) Wenn ja, warum? c) Wie lange dauerte die Verzögerung? 3. a) Trifft es zu, dass die für die Abrechnung des Schulfruchtprogramms nötigen Angaben im System KiBiG. Web nicht eindeutig erfasst werden? b) Haben Kindergärten/Kitas die Möglichkeit, das Alter der Kinder abweichend vom tatsächlichen Alter anzugeben ? c) Wenn ja, wie kann diese Diskrepanz bei der Abrechnung der Lieferanten ohne großen Verwaltungsaufwand (Widerspruch und Nachweispflicht des Lieferanten ) berücksichtigt werden? 4. Warum ist die in Frage 5 der Drs. 17/6987 dargestellte Neuregelung den Lieferanten bisher nicht mitgeteilt worden? 5. Wann wurde das Personal, wie in Frage 6 b der Drs. 17/6987 dargestellt, auf 2,2 AK tatsächlich aufgestockt ? 6. a) Trifft es zu, dass es weiterhin große Probleme bei der Abarbeitung der Förderanträge gibt? b) Wenn ja, wann wird der Personalstand erneut angeglichen ? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.08.2015 1. Wie lange dauerte die Auszahlung an die Lieferanten im 1. Quartal (August bis Oktober) 2014 im Einzelnen (aufgeschlüsselt nach den drei schnellsten Auszahlungen, dem Durchschnitt und den drei Auszahlungen mit der größten Laufzeit)? Zugrunde gelegt wurden der Zeitpunkt des Antragseingangs (vollständige und unvollständige bzw. fehlerhafte Anträge) und der Zeitpunkt der Auszahlung. Die drei schnellsten Auszahlungen erfolgten im 1. Quartal 2014 nach 12 bzw. 13 Kalendertagen . Der Durchschnitt lag bei 49,9 Kalendertagen. Die drei Auszahlungen mit der längsten Laufzeit benötigten 109, 106 und 105 Tage. Diese Verzögerungen waren bedingt durch enorme Auffälligkeiten (z. B. fehlende Unterschrift auf dem Antrag, falsche Einrichtungsnummern, abweichende Kinderzahlen, Abweichen von der schulwöchentlichen Lieferung , Ferienlieferungen, fehlende Bankverbindung, Ermessensausübung wegen mehrerer Lieferungen in einer Woche), die bei der Verwaltungskontrolle festgestellt wurden und zunächst geklärt werden mussten. 2. a) Kam es bei der Auszahlung zum 3. Quartal (Februar bis April) erneut zu Verzögerungen, obwohl in der Antwort vom 05.06.2015 auf die Schriftliche Anfrage Drs. 17/6987 zur Frage 1 b mitgeteilt wurde , dass die fristgerechten Anträge zum 3. Quartal Februar bis April bis „Mitte Juni“ ausgezahlt werden ? Bei der Auszahlung zum 3. Quartal kam es ebenfalls zu unerwarteten Verzögerungen. b) Wenn ja, warum? Zum 19.06.2015 konnte die Verwaltungskontrolle, Erfassung und vorgeschriebene Zweitkontrolle von insgesamt 263 Anträgen für über 3.000 Einrichtungen und einem Volumen von rund 1,16 Millionen Euro, die bis Ende Mai bei der LfL vollständig und gültig eingegangen sind, abgeschlossen werden. Der sich anschließende gemeinsame Zahlungslauf konnte nur verzögert durchgeführt werden, da aufgrund einzelner falscher Bankverbindungen und EDV-technischer Probleme die Auszahlungsdatei erst am 30.06.2015 weitergegeben werden konnte. c) Wie lange dauerte die Verzögerung? Die Beihilfe wurde am 10.07.2015 an die Lieferanten ausbezahlt . 3. a) Trifft es zu, dass die für die Abrechnung des Schulfruchtprogramms nötigen Angaben im System KiBiG .Web nicht eindeutig erfasst werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2015 17/7851 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7851 b) Haben Kindergärten/Kitas die Möglichkeit, das Alter der Kinder abweichend vom tatsächlichen Alter anzugeben? Das KiBiG.web ist ein onlinegestütztes Programm ausschließlich zur Berechnung der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Die Daten werden zentral im Rechenzentrum Nord gespeichert. Aus Gründen des Datenschutzes werden die erforderlichen kindbezogenen Daten nur anonymisiert ohne Hinterlegung von Geburtsdaten erfasst. Eine Eingabe erfolgt lediglich nach der Zugehörigkeit der Kinder zu den Altersgruppen von unter drei Jahren, von drei Jahren bis zum Schuleintritt und ab dem Schuleintritt. c) Wenn ja, wie kann diese Diskrepanz bei der Abrechnung der Lieferanten ohne großen Verwaltungsaufwand (Widerspruch und Nachweispflicht des Lieferanten) berücksichtigt werden? Es obliegt der Einrichtung bzw. dem jeweiligen Träger, im KiBiG.web monatlich die genaue Anzahl der Kinder in den einzelnen Altersgruppen zu melden und so zeitgerecht die Übereinstimmung mit den Zahlen im Schulobst- und -gemüseprogramm sicherzustellen. Um Unstimmigkeiten und Aufwand für den Lieferanten bezüglich der Anzahl der beihilfefähigen Kinder und den daraus resultierenden Kürzungen oder Rückforderungen zu vermeiden, werden die Einrichtungen künftig gezielt darauf hingewiesen, dem Lieferanten exakt die Anzahl Kinder zu melden, die auch im KiBiG.web gemeldet sind. 4. Warum ist die in Frage 5 der Drs. 17/6987 dargestellte Neuregelung den Lieferanten bisher nicht mitgeteilt worden? Mit der Neuregelung des Schulobst- und -gemüseprogramms zum Schuljahr 2014/15 besteht die Vorgabe, dass die Lieferungen grundsätzlich einmal wöchentlich mit Ausnahme der Ferien erfolgen. Diese Umstellung auf die schulwöchentliche Lieferung ist sowohl im Vertrag als auch im Merkblatt explizit aufgeführt. Diese Informationen stehen den Lieferanten spätestens seit der Veröffentlichung der erforderlichen Unterlagen und rechtlichen Grundlagen am 12.09.2014 im Internet zur Verfügung. 5. Wann wurde das Personal, wie in Frage 6 b der Drs. 17/6987 dargestellt, auf 2,2 AK tatsächlich aufgestockt ? Die personelle Aufstockung um 2,2 AK fand zum 01.11.2014 statt. Zum 01.06.2015 konnte durch eine interne Umschichtung eine weitere AK zur Verfügung gestellt werden. 6. a) Trifft es zu, dass es weiterhin große Probleme bei der Abarbeitung der Förderanträge gibt? Mit der Ausweitung des Schulobst- und -gemüseprogramms auf Kindergärten und Häuser für Kinder stieg die Anzahl der Anträge für bisher etwa 2.000 Schulen auf bis jetzt über 6.500 Einrichtungen im Schuljahr 2014/15 an. Die Zahl der fehlerhaften oder unvollständigen Förderanträge ist im Lauf des Schuljahres bereits stark zurückgegangen . Damit hat sich der Verwaltungsaufwand pro Antrag ebenfalls reduziert. In Einzelfällen gibt es weiterhin Probleme mit der zeitnahen Abrechnung der Anträge. Wir arbeiten intensiv daran, diese Probleme zu beheben. b) Wenn ja, wann wird der Personalstand erneut angeglichen ? Zur Unterstützung sowohl bei der Bearbeitung der Förderanträge als auch bei notwendigen Auswertungen hat das StMELF Aushilfskräftemittel für eine weitere AK bereitgestellt . Hierzu erfolgt derzeit die Ausschreibung. Diese Neueinstellung kann voraussichtlich zum 15.08.2015 erfolgen.