Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.06.2015 Schienenersatzverkehr bei der Waldbahn Vom 26. Mai bis 7. Juni 2015 war zwischen Plattling und Bay erisch Eisenstein ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden, da wegen Bauarbeiten an den Brückenbauten die Strecke komplett gesperrt wurde. Dabei kam es offensichtlich mehrmals vor, dass die Reisenden wegen Verspätungen im SEV ihre Anschlusszüge in Plattling nicht erreicht haben. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Bei wie vielen Fahrverbindungen des Schienenersatzverkehrs von Bayerisch Eisenstein nach Plattling wurden wegen Verspätung die Anschlusszüge nicht erreicht? b) Wie viele Fahrgäste waren davon betroffen? 2. a) Seit wann war die Vollsperrung der eingleisigen Strecke bekannt? b) Wer hat den SEV-Fahrplan ausgearbeitet? c) Seit wann steht der SEV-Fahrplan fest? 3. a) Wie viele Baustellen bestanden auf den Straßen, auf denen der SEV verkehrte? b) Seit wann waren diese Baustellen auf den Straßen bekannt ? c) Inwiefern haben die zuständigen Behörden das dazugehörige Baustellenmanagement untereinander koordiniert und abgestimmt? 4. a) Wie oft und an welchen Stationen wurden Fahrgäste wegen Überfüllung der Busse stehen gelassen? b) Wurde den betroffenen Fahrgästen eine Ersatzbeförderungsmöglichkeit angeboten und wie wurde dies an die Betroffenen kommuniziert? Wenn nein, warum nicht? c) Gibt es eine Beförderungspflicht während eines Schienenersatzverkehrs ? 5. a) Wie oft kam es vor, dass die SEV-Busse mit stehenden Fahrgästen auf der Autobahn von Deggendorf nach Pankofen fuhren? b) Wer kontrolliert, ob dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden? c) Wer trägt die Verantwortung bei einem möglichen regelwidrigen Verhalten? 6. a) Sind generell Beschwerden wegen des SEV in der Zeit vom 26. Mai bis 7. Juni 2015 eingegangen? b) Wenn ja, wie viele und mit welchen konkreten Beschwerden ? 7. a) Welche Qualitätsstandards hat die Bayerische Staatsregierung bezüglich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Komfort hinsichtlich der Fahrgastmitnahme festgelegt ? b) Wie kontrolliert die Staatsregierung diese Standards? c) Wie bewertet die Staatsregierung die Qualität des SEV? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.07.2015 1. a) Bei wie vielen Fahrverbindungen des Schienenersatzverkehrs von Bayerisch Eisenstein nach Plattling wurden wegen Verspätung die Anschlusszüge nicht erreicht? b) Wie viele Fahrgäste waren davon betroffen? Die Fragen 1 a und 1 b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Staatsregierung sind keine Fälle von nicht erreichten Anschlüssen aufgrund verspäteter Schienenersatzverkehrsbusse bekannt. Laut Aussage der Länderbahn sind auch dort keine Fälle von nicht erreichten Anschlüssen in Plattling oder Zwiesel bekannt, die konkret auf verspätete Ersatzbusse zurückzuführen sind. Allerdings enthalten die Pünktlichkeitsdaten keine separate Kategorie für Verspätungen, die auf Schienenersatzverkehr zurückzuführen sind, sodass eine Datenauswertung hierzu nicht möglich ist. 2. a) Seit wann war die Vollsperrung der eingleisigen Strecke bekannt? Die vier Brückensanierungen und die damit verbundene Streckensperrung wurden am 19. November 2014 im Zuge des 3. Bau- und Informationsgesprächs 2014 der DB Netz AG Regionalbereich Süd vorgestellt. b) Wer hat den SEV-Fahrplan ausgearbeitet? Den SEV-Fahrplan hat das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen , hier also die Länderbahn, ausgearbeitet. c) Seit wann steht der SEV-Fahrplan fest? Laut Auskunft der Länderbahn wurde der SEV-Fahrplan am 9. März 2015 erstmals online veröffentlicht. 3. a) Wie viele Baustellen bestanden auf den Straßen, auf denen der SEV verkehrte? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7853 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7853 Folgende Baustellen/Behinderungen waren im genannten Zeitraum auf der Strecke des Schienenersatzverkehrs: • B 85 Geh- und Radwegunterführung Marcher Berg, Baustellenumfahrung , keine besondere Behinderung • B 85 Instandsetzung der Brücke über Feldweg westl. Regen (halbseitige Sperre mit Ampelregelungen teilweise mit Problemen, da Lücke für Linksabbieger in das Gewerbegebiet Metten nicht freigehalten wurde und dadurch Stauungen entstanden. Problem wurde mit gelben Haltebalken beseitigt.) • B 11 Gotteszell – nördlich Ruhmannsfelden, unfallbedingte Schutzplankenreparatur, kein Stau • B 11 Bahnbrückensanierung beim Fällenrechen durch die DB selbst, Sanierung findet von B 11 aus statt, teilweise mit kurzem Ampelbetrieb • B 11 Regen und Zwiesel – Nord 1.–3. Juni Mäharbeiten außerhalb des Berufsverkehrs, kein Stau • B 85 Regen – Oleumsbrücke 1.–3. Juni Mäharbeiten außerhalb des Berufsverkehrs, kein Stau b) Seit wann waren diese Baustellen auf den Straßen bekannt? c) Inwiefern haben die zuständigen Behörden das dazugehörige Baustellenmanagement untereinander koordiniert und abgestimmt? Die Fragen 3 b und 3 c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die beiden Brückenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesstraße 85 waren langfristig geplant. Bereits im November 2014 hat das für die Baustelle und für eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung zuständige Staatliche Bauamt Passau eine Verkehrsbesprechung für die beiden Maßnahmen durchgeführt. Unter anderem wurden die Verkehrsführungen (Umfahrung/halbseitige Sperrung mit Lichtsignalanlage ) und die geplanten Bauzeiten abgestimmt. Beteiligt waren die Vertreter des RBO (Busverkehr), der Polizei, des Landkreises Regen und der Stadt Regen. Anwesend bei dieser Verkehrsbesprechung war auch die Vertreterin des RBO, die u. a. den Schienenersatzverkehr für die Waldbahn organisiert. Die Vertreter der Waldbahn waren dazu nicht eingeladen, da deren Baumaßnahme an der Schiene mit dem erforderlichen Schienenersatzverkehr den Organisatoren der Verkehrsbesprechung nicht bekannt war. Für die Sanierung der Brücke über den Feldweg westlich Regen wurde die verkehrsrechtliche Anordnung 4 Wochen vor Baustellenbeginn versandt. Eine Mitteilung in der Presse erfolgte 3 Wochen vor Baubeginn. Für den Neubau der Geh- und Radwegunterführung am Marcher Berg wurde zeitgleich mit dem Beginn der Vorarbeiten, die außerhalb der Fahrbahn und ohne Auswirkungen auf den Verkehr geplant waren, eine Pressemitteilung versandt. Da im Zuge der Maßnahme eine zusätzliche Absicherung des Fahrbahnrands erforderlich wurde, hat das Bauamt die dazu erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung kurzfristig 2 Tage vor der erforderlichen Absicherung erstellt und versandt. 4. a) Wie oft und an welchen Stationen wurden Fahrgäste wegen Überfüllung der Busse stehen gelassen? Der Staatsregierung sind keine Fälle von überfüllten Bussen oder zurückgebliebenen Fahrgästen wegen überfüllter Busse bekannt. Nach Mitteilung der Länderbahn kam es in vier Fällen an zwei Tagen zu Kapazitätsengpässen. Die Länderbahn geht daher davon aus, dass grundsätzlich keine systematischen Überfüllungen vorliegen und diese Einzelfälle auf ein erhöhtes Reisendenaufkommen an diesen Tagen zurückzuführen sind. b) Wurde den betroffenen Fahrgästen eine Ersatzbeförderungsmöglichkeit angeboten und wie wurde dies an die Betroffenen kommuniziert? Wenn nein, warum nicht? Nach Mitteilung der Länderbahn ist ein Fall dokumentiert, in dem drei Reisende mit Kinderwagen, die im Ersatzbus nicht transportiert werden konnten, vom Servicepersonal einen Taxi-Gutschein bekamen. In anderen Fällen findet sich keine Aussage zur Entschädigung in den Aufzeichnungen. c) Gibt es eine Beförderungspflicht während eines Schienenersatzverkehrs? Das Eisenbahnverkehrsunternehmen bestellt für Schienenersatzverkehr Busse, deren Fahrgastkapazität auf der Basis der durchschnittlich zu erwartenden Bahnfahrgäste ermittelt wird. Grundlage hierfür sind die zwischen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) und den Eisenbahnverkehrsunternehmen bestehenden Verkehrsdurchführungsverträge . 5. a) Wie oft kam es vor, dass die SEV-Busse mit stehenden Fahrgästen auf der Autobahn von Deggendorf nach Pankofen fuhren? Der Staatsregierung sind keine Fälle von stehenden Reisenden in Bussen auf der Autobahn bekannt. Nach Mitteilung der Länderbahn wurde hierzu nichts dokumentiert, daher liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. b) Wer kontrolliert, ob dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden? Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Ersatzbusse wird im Rahmen der allgemeinen routinemäßigen polizeilichen Verkehrskontrollen überprüft. Spezielle Buskontrollen ohne besonderen Anlass werden im Rahmen von Schienenersatzverkehren nicht durchgeführt. c) Wer trägt die Verantwortung bei einem möglichen regelwidrigen Verhalten? Die Verantwortung tragen der Busfahrer und der Busunternehmer bzw. der von diesem eingesetzte Verkehrsleiter. 6. a) Sind generell Beschwerden wegen des SEV in der Zeit vom 26. Mai bis 7. Juni 2015 eingegangen? Bei der BEG sind keine Kundenbeschwerden hierzu eingegangen . Laut Auswertung des Kundencenters der Länderbahn sind dort insgesamt neun Beschwerden dokumentiert. Bei der Regierung von Niederbayern sind keine Beschwerden eingegangen. Beim Landratsamt Regen sind in den ersten Tagen des Schienenersatzverkehrs fünf Beschwerden eingegangen. Nachdem sich der betriebliche Ablauf eingespielt hatte, gab es keine weiteren Beschwerden mehr. b) Wenn ja, wie viele und mit welchen konkreten Beschwerden ? Die neun Beschwerden der Länderbahn betrafen drei Sachverhalte : Zum einen die gemäß Ersatzfahrplan nicht erreichbaren Kurzanschlüsse im Bahnhof Zwiesel Richtung Bodenmais und Grafenau, zum anderen Pünktlichkeitsprobleme einzelner Fahrten, die offensichtlich im Zusammenhang mit den parallelen Straßenbauarbeiten an der Bundesstraße 11 Drucksache 17/7853 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 standen. Eine einzelne Beschwerde führte angeblich nicht vorhandene Aushänge im Bahnhof Zwiesel an, was sich nach Überprüfung als nicht zutreffend erwiesen hat. Die beim Landratsamt Regen eingegangenen Beschwerden betrafen die Themen Kapazitäten in den Ersatzbussen und Busverspätungen. 7. a) Welche Qualitätsstandards hat die Staatsregierung bezüglich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Komfort hinsichtlich der Fahrgastmitnahme festgelegt ? Die BEG gibt folgende Qualitätsstandards bezüglich Pünktlichkeit , Zuverlässigkeit und Komfort bei geplantem Schienenersatzverkehr vor: Bei geplantem SEV darf von der ursprünglichen, fahrplanmäßig festgelegten Verkehrsleistung nur so wenig wie möglich abgewichen werden. Ein Ersatzfahrplan muss erstellt und vorab veröffentlicht werden. Es sind mindestens folgende Leistungen zu erbringen: • Für das jeweilige Fahrgastaufkommen ausreichende Platzkapazität, • Einhalten der im Ersatzfahrplan angegebenen Abfahrtszeiten (Pünktlichkeit); vor Plan abgefahrene und durchfahrende Busse gelten bis zum nächsten fahrplanmäßig bedienten Halt als ausgefallen, • Sicherstellung der im Ersatzfahrplan vorgesehenen Anschlüsse , • Datenaustausch mit anderen Verkehrsunternehmen zur Anschlusssicherung und Anschlussinformation, • bei unzumutbarer Verlängerung der Fahrzeit, d. h. mindestens ab einer Verdoppelung der Fahrzeit für den entsprechenden Abschnitt, ist in vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber zusätzlich eine Expressbuslinie einzurichten, die nur die wichtigsten Haltestellen (Knotenbahnhöfe und Stationen mit hohen Einund Aussteigerzahlen) bedient, • Möglichkeit der Rollstuhl- und Kinderwagenbeförderung sowie der Fahrradmitnahme. b) Wie kontrolliert die Staatsregierung diese Standards ? Die BEG führt stichprobenartig Kontrollen bei geplanten Baumaßnahmen mit Schienenersatzverkehr durch. Hierzu wird ein unabhängiges Institut beauftragt, einen spontanen Test durchzuführen. Zu den zu testenden Qualitätsmerkmalen gehören unter anderem die Fahrgastinformation der kompletten Reisekette, die Kapazitätsauslastung der Busse , Pünktlichkeit und Anschlusssicherung. Hinsichtlich des Ersatzverkehrs der Waldbahn wurde kein spontaner Test beauftragt, da aus finanziellen Gründen nur Stichproben möglich sind, weshalb nicht alle Schienenersatzverkehre getestet werden können. c) Wie bewertet die Staatsregierung die Qualität des SEV? Da zu dieser Maßnahme weder Ergebnisse aus Qualitätstests noch unmittelbar bei der BEG eingegangene Fahrgastbeschwerden vorliegen, kann die Staatsregierung die Qualität dieses SEV nicht bewerten. Aus dem rückläufigen Beschwerdeaufkommen beim Landratsamt Regen wird geschlossen , dass auf anfängliche Probleme bei der Abwicklung des Schienenersatzverkehrs angemessen reagiert wurde. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7853