Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Hanisch FREIE WÄHLER vom 08.06.2015 Kosten für den Freistaat Bayern im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel 2015 in Elmau Der G7-Gipfel in Elmau ist dank der friedlichen Demonstrationen und des vernünftigen Einsatzes der Polizeikräfte weitgehend harmonisch verlaufen. Nachdem inzwischen bereits ein Überblick über die endgültige Ausgabensituation vorhanden sein müsste, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die endgültigen Gesamtkosten für die Durchführung des G7-Gipfels in Elmau (einzurechnen sind hierbei auch die Personalkosten für Beamte, Angestellte und Arbeiter des Freistaates Bayern sowie des Bundes)? 2. Versucht der Freistaat Bayern eine Erhöhung der Kostenbeteiligung des Bundes zu erreichen? a) Weshalb hat sich der Freistaat bereit erklärt, den wesentlichen Teil der Gesamtkosten für eine Bundesveranstaltung zu übernehmen? b) Welchen Anteil der auf den Freistaat Bayern entfallenden Kosten wird für die Entschädigung der Betroffenen verwendet? 3. Wie sieht hinsichtlich der Gesamtkosten und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Vergleich mit dem letzten Gipfeltreffen in Deutschland in Heiligendamm aus? 4. Wie hoch sind die durch den G7-Gipfel in Elmau entstandenen Personalkosten für Polizei und Hilfskräfte anderer Organisationen? a) Wie viele Überstunden fallen beim Personal an? Ist es unter realistischer Betrachtungsweise möglich, dass die angefallenen Überstunden durch Freizeitausgleich noch im Jahre 2015 abgebaut werden können? b) Wie viele Überstunden werden finanziell abgegolten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.05.2015 Die Schriftliche Anfrage wird Einvernehmen mit der Bayer. Staatskanzlei und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. Wie hoch sind die endgültigen Gesamtkosten für die Durchführung des G7-Gipfels in Elmau (einzurechnen sind hierbei auch die Personalkosten für Beamte, Angestellte und Arbeiter des Freistaates Bayern sowie des Bundes)? Die tatsächlichen Gesamtkosten zur Vorbereitung und Durchführung des G7-Gipfels 2015 können erst nach vollständiger haushalterischer Abwicklung beziffert werden, d. h. wenn beispielsweise die sog. Verbrauchskosten wie etwa Treibstoff oder die Einsatzkosten für Unterstützungskräfte anderer Länder vorliegen. Wie Herr Staatsminister Herrmann ausführlich in seiner Berichterstattung im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport angekündigt hat, wird es hierzu zu gegebener Zeit einen gesonderten Bericht geben. Im Übrigen liegen hier keine Erkenntnisse zu den Kosten vor, die dem Bund als Gastgeber des Gipfeltreffens entstanden sind. 2. Versucht der Freistaat Bayern eine Erhöhung der Kostenbeteiligung des Bundes zu erreichen? Der Freistaat Bayern hat am 13.05.2015 eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen, in der die Frage der Kostenbeteiligung des Bundes abschließend behandelt worden ist. Im Rahmen dieser Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund dem Freistaat zur pauschalen Abgeltung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen des G7-Gipfels auf Schloss Elmau einen Betrag in Höhe von 40 Mio. € abzüglich der dem Bund entstehenden Ausgaben (714.000 € einschließlich Versicherungssteuer) für die Versicherung im Rahmen des Gipfels mutwillig verursachter privater Sachschäden zur Verfügung . Daneben unterstützt der Bund den Freistaat bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch den Verzicht auf die Erstattung jeglicher Sach- und Personalkosten, insbesondere bei Unterstützungsleistungen in den Bereichen der Bundespolizei , der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks. a) Weshalb hat sich der Freistaat bereit erklärt, den wesentlichen Teil der Gesamtkosten für eine Bundesveranstaltung zu übernehmen? Mit Blick auf – die herausragende Chance, Bayern und vor allem die Region als modernes, weltoffenes Land mit hoher Zukunftskraft und Lebensqualität weltweit zu präsentieren, – die Zuständigkeit des Freistaats für die Sicherheit und Ordnung in Bayern und – die umfangreich getätigten Investitionen, die vor allem der Region zugutekommen, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2015 17/7854 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7854 hat die Staatsregierung die unter 2. genannte Kostenvereinbarung mit dem Bund verhandelt. b) Welchen Anteil der auf den Freistaat Bayern entfallenden Kosten wird für die Entschädigung der Betroffenen verwendet? Etwaige Schäden im Kontext des G7-Gipfels 2015 sind grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip zu regulieren. Für Schadensfälle, für die der Verursacher im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist und die somit durch die Betroffenen nicht ohne Weiteres liquidiert werden können, hat der Bund in enger Abstimmung mit dem Freistaat Bayern einen Vertrag mit der Versicherungskammer Bayern (VKB) abgeschlossen, der vor allem Privatleute und kleine Betriebe im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel 2015 zusätzlich absichert. Greift diese Versicherung des Bundes ebenfalls nicht, werden Schäden – insbesondere im Bereich der Landwirtschaft – im Rahmen einer Auffanglösung vom Freistaat Bayern beglichen. Für Schäden, die durch staatliche Einsatzkräfte verursacht werden, leistet der Freistaat Bayern Schadenersatz. Entschädigungsanträge können seitens etwaiger Geschädigter bis einschließlich 30.09.2015 bei der Zentralen Schadensausgleichsstelle gestellt werden. Mit Stand 30.06.2015 wurden dort – ungeachtet der Staatshaftungsfälle – insgesamt 19 Anträge über eine Summe von rund 34.000 € eingereicht. (Stand 01.07.2015) 3. Wie sieht hinsichtlich der Gesamtkosten und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Vergleich mit dem letzten Gipfeltreffen in Deutschland in Heiligendamm aus? Ein Vergleich mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm ist erst möglich, wenn die abschließende Kostenbilanz für den G7- Gipfel in Elmau vorliegt. 4. Wie hoch sind die durch den G7-Gipfel in Elmau entstandenen Personalkosten für Polizei und Hilfskräfte anderer Organisationen? Die Personalkostenabrechnungen liegen noch nicht vor. a) Wie viele Überstunden fallen beim Personal an? Ist es unter realistischer Betrachtungsweise möglich, dass die angefallenen Überstunden durch Freizeitausgleich noch im Jahre 2015 abgebaut werden können? Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Aussage über die Höhe der angefallenen Überstunden für den Bereich der Bayer. Polizei noch nicht möglich. Die gesetzlichen Vorschriften sehen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayer. Polizei einen vorrangigen Ausgleich der Mehrarbeit durch Dienstbefreiung vor. Diesem wird wo immer möglich entsprochen. Es ist jedoch derzeit davon auszugehen, dass – auch mit Blick auf aktuelle Einsatzschwerpunkte – nicht alle einsatzbedingten Mehrarbeitsstunden vor Ablauf des Zwölfmonatszeitraumes allein durch Dienstbefreiung abgegolten werden können. Einsatzkräfte des nichtpolizeilichen Aufgabenbereiches werden überwiegend ehrenamtlich tätig. Überstunden bzw. Arbeitsstunden im formalen Sinn fallen damit nicht an. Soweit sie für den ehrenamtlichen Dienst von ihrer Tätigkeit freigestellt werden, werden den Arbeitgebern die Lohnkosten bzw. bei Selbstständigen der Verdienstausfall ersetzt. Eine Ermittlung der Einsatzstunden wurde daher für den ehrenamtlichen Bereich nicht durchgängig vorgenommen und wäre nachträglich auch nur mit einem enormen Aufwand realisierbar. Neben den ehrenamtlichen Einsatzkräften wurden auch hauptamtliche Kräfte während des G7-Gipfels sowie zu dessen Vorbereitung eingesetzt. Die erforderlichen Abfragen und Erhebungen zu dabei angefallenen Arbeits-, Über- bzw. Mehrarbeitsstunden, welche von den zuständigen Behörden und Stellen nach eigener Maßgabe und deshalb ggfs. nach unterschiedlichen Kriterien durchgeführt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Bei den nachfolgenden Angaben, die auf Auskünfte der jeweiligen Behörden und Stellen beruhen, können sich deshalb ggfs. noch Änderungen ergeben. Berufsfeuerwehr München Seitens der Berufsfeuerwehr München wurden während des G7-Einsatzes 2.804 Stunden geleistet. In der Vorbereitung sind bis zu 2.000 Arbeitsstunden angefallen. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Landesverband Bayern Während der Vorbereitungs- und Einsatzphase wurden durch hauptamtliche Kräfte rund 4.430 Stunden geleistet. Projektgruppe G7 der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz der bayerischen Hilfsorganisationen Im BRK-Kreisverband Garmisch-Partenkirchen wurden für den G7-Gipfel hauptamtlich insgesamt 4.193 Stunden geleistet , hiervon sind 1.102 Stunden als Überstunden ausgewiesen . Darüber hinaus sind 2.376 Stunden im Rahmen der Rettungsdienstvorbehalteerhöhung angefallen. Seitens der Bergwacht Bayern wurden für den G7-Gipfel 9.613 Stunden erbracht, davon sind 896 Stunden als Überstunden ausgewiesen. In der BRK-Landesgeschäftsstelle bzw. dem Gemeinsamen Einsatz- und Lagezentrum der bayerischen Hilfsorganisationen wurden während der Vorbereitungs- und Einsatzphase 6.973 Arbeitsstunden geleistet, hiervon 216 Überstunden. b) Wie viele Überstunden werden finanziell abgegolten ? Grundsätzlich obliegt es bei der Bayer. Polizei der Entscheidung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob sie ihre Mehrarbeitsstunden durch Freizeit ausgleichen oder finanziell vergüten wollen. Herr Staatsminister Herrmann hat entschieden, dass den während des G7-Gipfels 2015 in den Besonderen Aufbauorganisationen der Bayerischen Polizei eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Antrag bereits vor Ablauf des sogenannten Zwölfmonatszeitraums eine Auszahlung von 25 vergütbaren Mehrarbeitsbeziehungsweise Überstunden im Tarifbereich ermöglicht wird. Allen anderen Beschäftigten wird auf Antrag bereits vor Ablauf des Zwölfmonatszeitraumes eine Auszahlung von 15 vergütbaren Mehrarbeitsstunden beziehungsweise Überstunden im Tarifbereich ermöglicht . Anträge auf Vergütung nach dieser Sonderregelung sind bis spätestens 31. August 2015 zu stellen. Vor diesem Hintergrund ist für den Bereich der Bayer. Polizei daher derzeit nicht bezifferbar, wie viele Mehrarbeitsstunden finanziell abgegolten werden. Erst wenn für den nichtpolizeilichen Aufgabenbereich endgültig feststeht, wie viele Überstunden im hauptamtlichen Bereich angefallen sind, wird von den zuständigen Stellen und Behörden entschieden, ob die Überstunden durch einen Freizeitausgleich oder durch Auszahlung abgegolten werden. Insoweit wird auch auf die Antwort zu Ziffer 4 a verwiesen.