Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 02.07.2015 Wohnungsfürsorge Ich frage die Staatsregierung, aufgeschlüsselt nach Dienststelle und ggf. Landkreis: 1. a) Wie viel Personal beschäftigt die Staatsregierung in Wohnungsfürsorgestellen? b) Was ist der Krankenstand des Personals? c) Was ist die Altersstruktur des Personals? 2. a) Wie hoch ist die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/-innen in den Wohnungsfürsorgestellen? b) Was ist der durchschnittliche Arbeitsaufwand einer Wohnungsanfrage? c) Wieviele Anfragen hat ein Mitarbeiter durchschnittlich zu bearbeiten? 3. a) Über wie viele Wohnungen verfügt der Freistaat? b) Wie viele Wohnungen werden im Jahr vergeben, zusätzlich aufgeschlüsselt nach Dringlichkeitsstufe? 4. a) Wie viele Anträge gibt es im Jahr, zusätzlich aufgeschlüsselt nach Dringlichkeitsstufe? b) Was ist der Bedarf für Staatsbedienstetenwohnungen im Großraum München? c) Wie soll dieser Bedarf finanziert werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 03.08.2015 Vorbemerkung: Seit März 2010 wurden die nach der Verwaltungsreform verbliebenen beiden Wohnungsfürsorgestellen Süd und Nord zur für ganz Bayern zuständigen Wohnungsfürsorgestelle am Landesamt für Finanzen, Dienststelle München zusammengefasst . 1. a) Wie viel Personal beschäftigt die Staatsregierung in Wohnungsfürsorgestellen? Zum 01.07.2015 waren in der Wohnungsfürsorgestelle 21 Beschäftigte tätig. b) Was ist der Krankenstand des Personals? Im Jahr 2014 betrug der durchschnittliche Krankenstand in der Wohnungsfürsorge 14,9 Arbeitstage. c) Was ist die Altersstruktur des Personals? Das Durchschnittsalter des Personals beträgt 54,19 Jahre (Stichtag 01.07.2015). 2. a) Wie hoch ist die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/ -innen in den Wohnungsfürsorgestellen? Die Arbeitsbelastung insgesamt kann nicht ohne weiteres dargestellt werden, da in der Wohnungsfürsorgestelle drei unterschiedliche Aufgabenbereiche bearbeitet werden: Aufgabenbereich I „Datenverarbeitung, Rechtsbehelfe, Zentrale Dienste“ Hier erfolgt insbesondere die fachliche Koordination (Leitstellenaufgaben ) sowie die Betreuung des EDV-Verfahrens (u. a. Mitentwicklung des neuen Wohnungsfürsorgeprogramms ) innerhalb des Referats. Zum 31.12.2014 waren in diesem Bereich 3,05 AK bzw. 4,05 AK inkl. Referatsleitung eingesetzt. Aufgabenbereich II „Wohnungsanträge und Vergaben“ Die Entwicklung des Arbeitsanfalls für diesen Aufgabenbereich ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Entwicklung der Arbeitsbelastung für diesen Bereich kann exemplarisch aus der Kennzahl Erledigungen pro AK abgeleitet werden. 2010 2011 2012 2013 2014 Erledigungen pro AK 252,05 287,92 293,36 276,21 278,22 Aufgabenbereich III „Wohnungsbestand Belegungsrechte und Einkommensorientierte Förderung“ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7856 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7856 Die Entwicklung des Arbeitsanfalls für diesen Aufgabenbereich ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Entwicklung der Arbeitsbelastung für diesen Bereich kann exemplarisch aus der Kennzahl Wohnungsbestand pro AK abgeleitet werden. Wohnungsbestand/ Belegungsrechte 2010 2011 2012 2013 2014 Wohnungsbestand pro AK 2.810 2.720 3.578 4.130 5.832 b) Was ist der durchschnittliche Arbeitsaufwand einer Wohnungsanfrage? Zum Aufgabengebiet „Wohnungsanfragen“ gehören neben Wohnungsanträgen auch die Tätigkeiten des normalen Schriftverkehrs und Telefonate, welche nicht in einem Wohnungsantrag münden. Daher ist der durchschnittliche Arbeitsaufwand für eine Wohnungsanfrage nicht quantifizierbar . c) Wie viele Anfragen hat ein Mitarbeiter durchschnittlich zu bearbeiten? Wie bei Frage 2 b ausgeführt, kann der Aufwand für die Bearbeitung von Anfragen nicht beziffert werden. Vorbemerkung zu den Fragen 3 und 4: Mit der Wohnungsfürsorge verfolgt der Freistaat Bayern als Dienstherr vorrangig das Ziel, versetzten, abgeordneten oder neu eingestellten Beschäftigten baldmöglichst eine ihren Einkommens- und Familienverhältnissen angemessene Wohnung am Dienstort anzubieten. Der Schwerpunkt der staatlichen Wohnungsfürsorge befindet sich seit jeher aufgrund des hohen Mietniveaus im Ballungsraum München. Andere Regionen in Bayern sind im Vergleich zum Münchner Umland untergeordnet, weshalb auf eine Aufschlüsselung auf alle bayerischen Landkreise aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet wird. Die nachfolgenden Darstellungen beziehen sich auf den S-Bahn-Bereich von München sowie auf ganz Bayern. Zum Münchner S-Bahn-Bereich zählen die Landeshauptstadt München sowie die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen , München und Starnberg. 3. a) Über wie viele Wohnungen verfügt der Freistaat? Maßgeblich ist die Anzahl der Belegungsrechte an Staatsbedienstetenwohnungen . Anzahl Mietwohnungsbelegungsrechte Bayern zum 01.01.2015: 14.030 davon S-Bahn-Bereich München: 9.982 b) Wie viele Wohnungen werden im Jahr vergeben, zusätzlich aufgeschlüsselt nach Dringlichkeitsstufe ? Dargestellt sind die Wohnungszuweisungen im Jahr 2014: Dringlichkeitsstufe : 1a 1b 1c 1d Sa.1 2 3 Sa.1–3 Bayern 55 339 38 86 518 291 75 884 Wohnungszuweisungen davon: S-Bahn-Bereich München Wohnungszuweisungen 45 304 35 79 463 218 26 707 4. a) Wie viele Anträge gibt es im Jahr, zusätzlich aufgeschlüsselt nach Dringlichkeitsstufe? Dargestellt ist der Zugang an Anträgen auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung im Jahr 2014: Dringlichkeitsstufe : 1a 1b 1c 1d Sa.1 2 3 Sa.1–3 Bayern Zugang Wohnungsanträge 142 928 69 265 1.404 1.194 979 3.577 davon: S-BahnBereich München Zugang Wohnungsanträge 76 739 65 242 1.122 973 710 2.805 b) Was ist der Bedarf für Staatsbedienstetenwohnungen im Großraum München? Der Bedarf entspricht dem langfristigen Erhalt des gegenwärtigen Bestands an Belegungsrechten zugunsten der staatlichen Wohnungsfürsorge. Zukünftig wegfallende (zeitlich befristete) Belegungsrechte bei Privaten sollen über den Neubau von Staatsbedienstetenwohnungen durch die Stadibau GmbH ausgeglichen werden. c) Wie soll dieser Bedarf finanziert werden? Die Finanzierung von Staatsbedienstetenwohnungen erfolgt durch die Förderung aus dem Staatshaushalt mittels zinsvergünstigten Wohnungsfürsorgedarlehen und dem von der Stadibau GmbH zu erbringenden Finanzierungsanteil (eigene Mittel und Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo). Zusätzlich werden ab dem Jahr 2013 aufgrund der hohen Energie- und Baustandards von Staatsbedienstetenwohnungen Fördermittel der KfW von der Stadibau in Anspruch genommen (z. B. Programm KfW Effizienzhaus 55).