Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.06.2015 Bodenerosion in Bayern Die Vereinten Nationen haben 2015 zum „Internationalen Jahr des Bodens“ ausgerufen, um bewusst zu machen, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen eine knappe, nicht vermehrbare Ressource sind und immer mehr fruchtbare Böden weltweit durch Erosion, Versalzung und Wüstenbildung verloren gehen bzw. vergiftet oder versiegelt werden. Die Bodenerosion ist auch in Bayern eine große Gefahr für den Boden. Der zunehmende Maisanbau auf ungeeigneten Flächen oder mit unzureichenden Erosionsschutzmaßnahmen führt zu massiven Erosionsschäden, die nicht nur zum Verlust wertvollen Bodens führen, sondern auch vielfach Gewässer massiv belasten. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Hektar erosionsgefährdete Ackerflächen (CC-Wasser 1) sind im Erosionsgefährdungskataster ausgewiesen und wie sind diese auf die bayerischen Landkreise verteilt? b) Wie viele Hektar dieser CC-Wasser 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mais bestellt ? c) Wie viele Hektar dieser CC-Wasser 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit anderen Reihenkulturen bestellt? 2. a) Wie viele Hektar hohe erosionsgefährdete Ackerflächen (CC-Wasser 2) sind im Erosionsgefährdungskataster ausgewiesen und wie sind diese auf die bayerischen Landkreise verteilt? b) Wie viele Hektar dieser CC-Wasser 2 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mais bestellt ? c) Wie viele Hektar dieser CC-Wasser 2 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit anderen Reihenkulturen bestellt? 3. a) Wie viele Hektar erosionsgefährdete Ackerflächen (CC-Wind 1) sind im Erosionsgefährdungskataster ausgewiesen und wie sind diese auf die bayerischen Landkreise verteilt? b) Wie viele Hektar dieser CC-Wind 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mais bestellt? c) Wie viele Hektar dieser CC-Wind 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit anderen Reihenkulturen bestellt? 4. a) Wie viele Hektar der CC-Wasser 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Winterbegrünung nach KULAP A32 bestellt? b) Wie viele Hektar der CC-Wasser 2 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Winterbegrünung nach KULAP A32 bestellt? c) Wie viele Hektar der CC-Wind 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Winterbegrünung nach KULAP A32 bestellt? 5. a) Wie viele Hektar der CC-Wasser 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mulchsaatverfahren nach KULAP A33 bestellt? b) Wie viele Hektar der CC-Wasser 2 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mulchsaatverfahren nach KULAP A33 bestellt? c) Wie viele Hektar der CC-Wind 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mulchsaatverfahren nach KULAP A33 bestellt? 6. a) In welchen Landkreisen wurden jeweils in den letzten drei Jahren Ausnahmen von den Verpflichtungen zum Erosionsschutz gestellt? b) Wie viel Prozent der Anträge wurde in den einzelnen Landkreisen jeweils stattgegeben? c) Welche Gründe wurden jeweils für die Ausnahme von den Verpflichtungen zum Erosionsschutz genannt? 7. Wie viele CC-Verstösse gegen Mindestpraktiken zur Begrenzung der Erosion wurden in den letzten drei Jahren jeweils festgestellt? 8. a) Hält die Staatsregierung die aktuell bestehenden Maßnahmen zum Erosionsschutz für ausreichend? b) Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen wären erforderlich, um den Schutz der Ackerböden vor der Bodenerosion in Bayern zu verbessern? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.08.2015 1. a) Wie viele Hektar erosionsgefährdete Ackerflächen (CC-Wasser 1) sind im Erosionsgefährdungskataster ausgewiesen und wie sind diese auf die bayerischen Landkreise verteilt? Siehe Anlage Spalte C–E. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.10.2015 17/7863 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7863 b) Wie viele Hektar dieser CC-Wasser 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mais bestellt? Siehe Anlage Spalte F–H. c) Wie viele Hektar dieser CC-Wasser 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit anderen Reihenkulturen bestellt? Siehe Anlage Spalte I–K. 2. a) Wie viele Hektar hohe erosionsgefährdete Ackerflächen (CC-Wasser 2) sind im Erosionsgefährdungskataster ausgewiesen und wie sind diese auf die bayerischen Landkreise verteilt? Siehe Anlage Spalte L–N. b) Wie viele Hektar dieser CC-Wasser 2 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mais bestellt? Siehe Anlage Spalte O–Q. c) Wie viele Hektar dieser CC-Wasser 2 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit anderen Reihenkulturen bestellt? Siehe Anlage Spalte R–T. 3. a) Wie viele Hektar erosionsgefährdete Ackerflächen (CC-Wind 1) sind im Erosionsgefährdungskataster ausgewiesen und wie sind diese auf die bayerischen Landkreise verteilt? Siehe Anlage Spalte U–W. b) Wie viele Hektar dieser CC-Wind 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mais bestellt? Siehe Anlage Spalte X–Z. c) Wie viele Hektar dieser CC-Wind 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit anderen Reihenkulturen bestellt? Siehe Anlage Spalte AA–AC. 4. a) Wie viele Hektar der CC-Wasser 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Winterbegrünung nach KULAP A32 bestellt? Siehe Anlage Spalte AD–AF. b) Wie viele Hektar der CC-Wasser 2 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Winterbegrünung nach KULAP A32 bestellt? Siehe Anlage Spalte AG–AI. c) Wie viele Hektar der CC-Wind 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Winterbegrünung nach KULAP A32 bestellt? Siehe Anlage Spalte AJ–AL. 5. a) Wie viele Hektar der CC-Wasser 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mulchsaatverfahren nach KULAP A33 bestellt? Siehe Anlage Spalte AM–AO. b) Wie viele Hektar der CC-Wasser 2 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mulchsaatverfahren nach KULAP A33 bestellt? Siehe Anlage Spalte AP–AR. c) Wie viele Hektar der CC-Wind 1 Ackerflächen wurden jeweils in den letzten drei Jahren mit Mulchsaatverfahren nach KULAP A33 bestellt? Siehe Anlage Spalte AS–AU. 6. a) In welchen Landkreisen wurden jeweils in den letzten drei Jahren Ausnahmen von den Verpflichtungen zum Erosionsschutz gestellt? In den Jahren 2012–2014 wurde nur im Amtsbereich des AELF Würzburg ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung zur Erosionsvermeidung gemäß § 2 Abs. 6 der DirektZahlVerpflV gestellt. b) Wie viel Prozent der Anträge wurde in den einzelnen Landkreisen jeweils stattgegeben? Dieser Antrag wurde genehmigt. c) Welche Gründe wurden jeweils für die Ausnahme von den Verpflichtungen zum Erosionsschutz genannt ? Grund für die Ausnahmegenehmigung war ein Langzeitbodenbearbeitungsversuch . 7. Wie viele CC-Verstösse gegen Mindestpraktiken zur Begrenzung der Erosion wurden in den letzten drei Jahren jeweils festgestellt? Jahr 2012 2013 2014 Verstöße 13 5 10 8. a) Hält die Staatsregierung die aktuell bestehenden Maßnahmen zum Erosionsschutz für ausreichend? Die Staatsregierung setzt auf die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen und Angebote zum Erosionsschutz. So wurde 2010 das Erosionsgefährdungskataster eingeführt, um im Rahmen der Cross Compliance-Verpflichtung „Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“ die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung einzuteilen. Cross Compliance Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft („Cross Compliance“). Cross Compliance-Regelungen umfassen u. a. Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Einer der Standards (GLÖZ 5) betrifft „Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“. Die Mindestpraktiken richten sich nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung der landwirtschaftlichen Flächen. Die in Deutschland und Bayern geltenden Standards von GLÖZ 5 beziehen sich im Wesentlichen auf den Anbau von Reihenkulturen. Auf das Pflugverbot vom 01.12. bis 15.02. Drucksache 17/7863 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 kann der Landwirt vor Reihenkulturen mit dem Anbau von Zwischenfrüchten oder mit pflugloser Grundbodenbearbeitung reagieren, Stroh- oder Zwischenfruchtmulche sorgen dann für Erosionsschutz. Bodenschutzrecht Cross Compliance ersetzt nicht das deutsche Fachrecht. Nach § 17 Bundes-Bodenschutzgesetz gehört zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis, dass „Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser - und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung, möglichst vermieden werden“. Leistungen der Staatsregierung Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Landwirte zusätzlich mit folgenden freiwilligen Angeboten bei der Erfüllung ihrer Vorsorgepflichten zum Erosionsschutz: • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, insbesondere die Maßnahmen zum Boden- und Wasserschutz • umfangreiches Beratungsangebot der für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vor Ort tätigen „Wasserberater “ • kostenlose Beratungsleistungen im Rahmen der gemeinwohlorientierten Beratung an allen 47 Ämtern für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten, der Landesanstalt für Landwirtschaft sowie der Selbsthilfeeinrichtungen (z. B. LKP) • Initiierung und Finanzierung von im Land verteilten „boden:ständig-Projekten“ Darüber hinaus wird dem Erosionsschutz in Ausbildung und Beratung generell ein hoher Stellenwert zugewiesen. Die Umsetzung von Erosionsschutzmaßnahmen durch die Landwirte soll in den kommenden Jahren insbesondere durch die genannten freiwilligen Angebote weiter verbessert werden. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen , dass von den Landwirten neben den gefährdeten Flächen weitere Flächen mit Zwischenfrüchten bestellt werden . b) Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen wären erforderlich, um den Schutz der Ackerböden vor der Bodenerosion in Bayern zu verbessern? Entfällt.