Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Schindler SPD vom 26.05.2015 Scheinwerkverträge mit dem Freistaat Bayern Bezug nehmend auf meine Schriftliche Anfrage vom 21.10.2013 und die Antwort der Staatsregierung vom 25.02.2014 (Drs. 17/913) frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der von den einzelnen Ministerien und nachgeordneten Bereichen abgeschlossenen Werkverträge seit dem der Schriftlichen Anfrage zugrunde gelegten Stichtag 30.09.2013 bis heute entwickelt? 2. Waren zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage am 25.02.2014 entgegen der Antwort der Staatsregierung sog. Statusverfahren gemäß § 7 a SGB IV anhängig, und falls ja, im Geschäftsbereich welcher Ministerien und mit welchem Ergebnis sind sie abgeschlossen worden und wie viele weitere Statusverfahren sind nach dem 25.02.2014 bis heute anhängig gemacht und mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden? 3. Falls in den unter 2. genannten Verfahren festgestellt worden sein sollte, dass es sich jeweils um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und nicht um Werkverträge gehandelt hat, in welcher Höhe hat der Freistaat in diesem Fall Beiträge zur Sozialversicherung nachentrichten müssen? 4. Bezug nehmend auf Ziff. 4 der damaligen Schriftlichen Anfrage Drs. 17/913 und die Antwort der Staatsregierung, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger (des Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht) zum 31.12.2013 betriebsbedingt gekündigt worden ist, frage ich, ob es zutrifft, dass das Arbeitsgericht München rechtskräftig entschieden hat, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, dass das Arbeitsverhältnis anschließend erst nach der Ankündigung der Vollstreckung zwar fortgesetzt worden ist, aber unter schlechteren Bedingungen, und dass der Personalrat hieran nicht beteiligt worden ist, und falls ja, wie begründet die Staatsregierung diese Vorgehensweise? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 10.08.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Franz Schindler vom 26. Mai 2015 betreffend Scheinwerkverträge mit dem Freistaat Bayern wird unter Beteiligung der Staatskanzlei und der Ressorts wie folgt beantwortet: 1. Wie hat sich die Zahl der von den einzelnen Ministerien und nachgeordneten Bereichen abgeschlossenen Werkverträge seit dem der Schriftlichen Anfrage zugrunde gelegten Stichtag 30.09.2013 bis heute entwickelt ? Die Anzahl der Werkverträge in der Staatskanzlei, den Staatsministerien und den jeweiligen nachgeordneten Bereichen , das zeitliche und finanzielle Volumen sind in der Anlage 1 dargestellt. Zum Stichtag (31. Mai 2015) waren insgesamt 1.319 Werkverträge geschlossen. Nicht enthalten sind in der Zusammenstellung  die Werkverträge für die Wartung von Gebäuden und Einbauten und  im Rahmen des üblichen Vergabeverfahrens an Unternehmen (z. B. Baufirmen) und freiberuflich Tätige (z. B. Architektur- und Ingenieurbüros) vergebene Aufträge. Die Gründe für den Abschluss von Werkverträgen sind, wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21. Oktober 2013 ausgeführt, sehr unterschiedlich und stellen sich insbesondere wie folgt dar: Bayerische Staatskanzlei: Hilfestellung bei der Erstellung des elektronischen Pressespiegels , Betrieb der Datenbank BAYERN-RECHT, He - ra usgabe des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes , Neuauflage des Fremdsprachenportals. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr /Oberste Baubehörde: Redaktionelle Mitarbeit bei der Zeitschrift brandwacht, Projektmanagement und Projektcontrolling der Integrierten Leitstellen (ILS), Gutachten zur Steigerung der Effizienz des Rettungsdienstes, Softwareanpassungen mit der Versionshebung der eGov-Suite Bayern V 2013, Erhebung der Verbraucherpreise . Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Grafische Gestaltung eines Logos für Homepage, Intranet, Erklärfilm, Infostelle und weitere Verwendung, Herstellung von Give-aways (z. B. Handreinigungsspray, VitaPlast Pflasterboxen, Kunststoffmarker, Kugelschreiber), Zuarbeit für Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalten, Prognosegutachten für Justizvollzug, Vermögenskontrollen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Restaurierung einer Entwurfszeichnung des Justizpalastes. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7873 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7873 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Seitens des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst können die Fragen „Anzahl der Unternehmen , Zweck der Werkverträge, Zeitdauer sowie finanzielles Volumen“ nicht beantwortet werden. Die Inhalte der jeweiligen Werkverträge werden nicht maschinell gespeichert bzw. hinterlegt. Für die Beantwortung der Fragen hätte daher jeder einzelne Vertrag geprüft werden müssen. Dies war wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht leistbar. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Druck und Erstellung Broschüren, Mediale Arbeiten, Bewertung BayZAL, Literaturdatenbank, Inventarisierung, Weich tierfauna, Vorstudie Rotwild, Schließdienst, Landschaftsplanung , Verfahrensarbeiten, Vitalitätscheck 2.0, Denkmalpflegerische Erhebungsbögen, Forstbetriebsgutachten , Forsteinrichtung, Natura-2000-Managementplan, ITDienstleistungen , Lohnanzucht Sanierungspflanzen, Schutzwaldsanierung -Inventuraufnahmen, Forstliches Gutachten. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz : EDV-Programmierung, Datenerfassung, Übersetzungsarbeiten , Planung und Durchführung von Biodiversitätsprojekten , Erstellung von Stallprotokollen, Borkenkäferkontrolle, Kläranlagenüberwachung. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Bearbeitung fachlich spezieller Fragestellungen. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Diabetesbericht Bayern, Ausstellungswesen und Messebau ZPG, Aufbereitung der DRG-Daten für die Gesundheitsberichterstattung , Kindergesundheitsbericht Bayern, Unterstützung der Laborarbeit im Projekt „Metawater“, Expertenberatung öffentliche Gesundheit, Organisationsentwicklung Krebsregistrierung. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Softwareanpassung bzw. Softwareerstellung, Restaurierung von Kunstgegenständen, Ausstellungsgestaltung, Gartenarbeiten , Grafik/Gestaltungen, Übersetzungen. 2. Waren zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage am 25.02.2014 entgegen der Antwort der Staatsregierung sog. Statusverfahren gemäß § 7 a SGB IV anhängig, und falls ja, im Geschäftsbereich welcher Ministerien und mit welchem Ergebnis sind sie abgeschlossen worden und wie viele weitere Statusverfahren sind nach dem 25.02.2014 bis heute anhängig gemacht und mit welchem Ergebnis abgeschlossen worden? Aufgrund der Frage 3 der Schriftlichen Anfrage vom 21. Oktober 2013 wurden die rechtshängigen Verfahren gemeldet. Darüber hinaus gab es im fraglichen Zeitpunkt (25. Februar 2014) Statusverfahren nach § 7a SGB IV im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz, die nicht rechtshängig waren. Seit diesem Zeitpunkt wurde eine Reihe von Statusverfahren nach § 7a SGB IV, immer jedoch auf Antrag des Freistaats Bayern, eingeleitet. Die Einzelheiten sind in der Anlage 2 dargestellt. 3. Falls in den unter 2. genannten Verfahren festgestellt worden sein sollte, dass es sich jeweils um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und nicht um Werkverträge gehandelt hat, in welcher Höhe hat der Freistaat in diesem Fall Beiträge zur Sozialversicherung nachentrichten müssen? Die Beiträge zur Sozialversicherung, die nachentrichtet werden mussten, sind in der Anlage 2 dargestellt. 4. Bezug nehmend auf Ziff. 4 der damaligen Schriftlichen Anfrage Drs. 17/913 und die Antwort der Staatsregierung , dass das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger (des Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht) zum 31.12.2013 betriebsbedingt gekündigt worden ist, frage ich, ob es zutrifft, dass das Arbeitsgericht München rechtskräftig entschieden hat, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, dass das Arbeitsverhältnis anschließend erst nach der Ankündigung der Vollstreckung zwar fortgesetzt worden ist, aber unter schlechteren Bedingungen , und dass der Personalrat hieran nicht beteiligt worden ist, und falls ja, wie begründet die Staatsregierung diese Vorgehensweise? Die Frage betrifft den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Das Projekt der Nachqualifizierung der Bodendenkmäler beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurde zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen. Dem Kläger wurde mangels anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeit betriebsbedingt gekündigt. Der hiergegen erhobenen arbeitsgerichtlichen Klage wurde stattgegeben, da die Kündigung aus formalen Gründen unwirksam war. Die Frage, ob materiell ein Kündigungsgrund vorgelegen hat, ist in dem Verfahren offengeblieben. Auf die Einlegung von Rechtsmitteln und eine erneute, formal korrekte Kündigung wurde verzichtet, um den Kläger nicht mit weiteren Rechtsstreitigkeiten zu belasten. Die Weiterbeschäftigung des Klägers hat sich verzögert, weil für diesen ein entsprechender Arbeitsplatz eingerichtet werden musste, was geraume Zeit in Anspruch genommen hat. Aufgrund der durch die Androhung der Zwangsvollstreckung gebotenen Eile wurde der Personalrat versehentlich erst im Nachhinein beteiligt. Zur streitigen Frage der tariflichen Eingruppierung sind zwei Verfahren vor dem Arbeitsgericht München anhängig. Drucksache 17/7873 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 1 Übersicht über die Anzahl der Werkverträge, der Unternehmen, mit denen Werkverträge geschlossen waren, Zeitdauer der Verträge, finanzielles Volumen zum 31. Mai 2015 Staatskanzlei/Staatsministerien Anzahl der Werkverträge Anzahl der Unternehmen , mit denen Werkverträge geschlossen waren Zeitdauer der Werkverträge in Monaten Finanzielles Volumen Bayer. Staatskanzlei 5 5 2 bis 86/zum Teil jährliches Kündigungsrecht > 10.000 €: 5 Verträge Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr/Oberste Baubehörde 42 40 3 bis 60, unbefristet bis zu 1.000 €; 36 Verträge > 10.000 €: 6 Verträge Bayer. Staatsministerium der Justiz 19 17 2 bis 48 bis zu 1.000 €: 4 Verträge 1.000 bis 5.000 €: 6 Verträge 5.000 bis 10.000 €: 2 Verträge > 10.000 €: 7 Verträge Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 850 ---- ---- ---- Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 2 2 36 > 10.000 €: 2 Verträge Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 174 85 2 bis 270 bis zu 1.000 €: 5 Verträge 1.000 bis 5.000 €: 71 Verträge 5.000 bis 10.000 €: 14 Verträge > 10.000 €: 84 Verträge Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 117 104 2 bis 78 bis zu 1.000 €: 11 Verträge 1.000 bis 5.000 €: 16 Verträge 5.000 bis 10.000 €: 20 Verträge > 10.000 €: 70 Verträge Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 6 6 1 bis 15 bis zu 1.000 €: 2 Verträge 1.000 bis 5.000 €: 4 Verträge Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 9 9 1,5 bis 24 bis zu 1.000 €: 1 Vertrag 1.000 bis 5.000 €: 1 Vertrag 5.000 bis 10.000 €: 2 Verträge > 10.000 €: 5 Verträge Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 95 65 1 bis 67, zum Teil unbefristet bis zu 1.000 €: 37 Verträge 1.000 bis 5.000 €: 30 Verträge 5.000 bis 10.000 €: 7 Verträge > 10.000 €: 21 Verträge Bayer. Oberster Rechnungshof ---- ---- ---- ---- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7873 Anlage 2 Anzahl der Statusverfahren gemäß § 7a SGB IV Staatskanzlei/ Staatsministerien Anzahl der am 25. Februar 2014 anhängigen Statusverfahren gemäß § 7a SGB IV Anzahl der in der Zeit vom 23. Februar 2014 bis 31. Mai 2015 anhängig gemachten Statusverfahren nach § 7a SGB IV Höhe der vom Freistaat Bayern ggf. nachentrichteten Sozialversicherungsbeiträge Wurde im Rahmen einer Prüfung z. B. durch den Rentenversicherungsträger in den Jahren 2013 und 2014 eine Scheinselbständigkeit festgestellt? Ggf. In wie vielen Fällen? Höhe der vom Freistaat Bayern im Rahmen einer festgestellten Scheinselbständigkeit ggf. nachentrichteten Sozialversicherungsbeiträge Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2 97 8.290,48 €1 Ja, in 35 Fällen 8.290,48 € Staatsministerium der Justiz 1 0 laufendes Verfahren, Summe ist nicht festgestellt laufendes Verfahren laufendes Verfahren 1 Hierbei handelt es sich um den ersten abgewickelten Nachzahlungsvorgang; es ist mit einer Reihe von weiteren Nachzahlungen zu rechnen, die derzeit nicht beziffert werden können.