Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 08.07.2015 Versorgung von Asylbewerbern und die Tafeln Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, dass sich nach Abschaffung der Essenspakete immer mehr Asylbewerber bei den in vielen Gemeinden bestehenden Tafeln kostenlos mit Lebensmitteln versorgen und das für die tägliche Versorgung gedachte Geld zu Verwandten in ihre Heimatländer schicken, sodass die Tafeln nicht mehr genügend Vorräte für alle Bedürftigen haben? 2. In wie vielen Gemeinden besteht das Problem? 3. Haben sich bereits Gemeinden diesbezüglich an die Staatsregierung gewandt? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, diese Entwicklung zu stoppen? a) Durch die Rückkehr zu Essenspaketen? b) Durch die Einführung bestimmter Ausweise zur Vorlage bei den Tafeln, die Asylbewerbern evtl. nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden? c) Durch die Austeilung von Gutscheinen für Lebensmittelläden ? d) Andere Konzepte der Staatsregierung? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 11.08.2015 Zu 1.: Dem StMAS wurde vereinzelt von Helferkreisen und karitativen Organisationen berichtet, dass sich bei den Tafeln teilweise Asylbewerber ihren Nahrungsbedarf decken. Weitere Erkenntnisse – auch über die Hintergründe – liegen der Staatsregierung nicht vor. Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 4. a): Der Vorrang des Geldleistungsprinzips ist seit 1. März 2015 bundesgesetzlich im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Eine punktuelle Abkehr vom Geldleistungsprinzip ist nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen möglich. Zu 4. b): Die Tafeln sind eine freiwillige Leistung der Kommunen oder Verbänden der Wohlfahrt und sind dafür gedacht, Bedürftige (d. h. Personen, die am Existenzminimum leben) mit Lebensmitteln zusätzlich zu versorgen. Auch Asylbewerber erhalten lediglich Leistungen des Existenzminimums. Ein genereller Ausschluss von Asylbewerbern von den Tafeln würde zu einer Stigmatisierung der Asylbewerber führen. Dies wäre seitens der Staatsregierung aufgrund der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie bzw. der Privatautonomie auch rechtlich nicht möglich. Zu 4. c): Der Wechsel von Geldleistung zu Sachleistung ist nur unter eng begrenzten Voraussetzungen bundesgesetzlich möglich (siehe oben Antwort zu Frage 4 a). Zu 4. d): Da es sich hierbei um Einzelfälle handelt, ist eine sofortige Reaktion nicht erforderlich. Die Staatsregierung wird die Entwicklung beobachten und im Bedarfsfall mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden eine Lösung vor Ort entwickeln. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7874 Bayerischer Landtag