Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.04.2015 Inklusion im Sport voranbringen Die im März 2009 durch die Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat auch in Deutschland in Kraft getretene UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung schreibt in Artikel 30 (5) unter dem Titel „Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport“ die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten auf allen Ebenen fest. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung, um Menschen mit Behinderung zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern ? 1.1 Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung, um sicherzustellen , dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sportund Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern? 1.2 Welche Maßnahmen gibt es bzw. plant die Regierung, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben? 2. Gibt es im Freistaat einen Aktionsplan für den Bereich Sport, um den Weg in eine inklusive Gesellschaft zu ermöglichen? 2.1 Wie viele Sportvereine in Bayern haben spezielle Angebote für Menschen mit Behinderung? 3. Welche Fördergelder werden dem Behindertensport zur Verfügung gestellt bzw. sind zukünftig dafür eingeplant , aufgeschlüsselt nach Bereichen/Sportarten? 3.1 Welche Fördergelder werden dem Behindertenleistungssport zur Verfügung gestellt bzw. sind zukünftig dafür eingeplant, aufgeschlüsselt nach Bereichen/ Sportarten? 4. Welche Möglichkeiten (Internetplattformen etc.) bietet die Landesregierung Menschen mit Behinderung bzw. der Öffentlichkeit an, um sich über regionale und kommunale Sportangebote zu informieren? 5. Wie plant die Staatsregierung inklusive Angebote im Zusammenhang mit dem Breitensportprogramm zu fördern, insbesondere im Bezug auf aktive Teilnahme und Wahrnehmung von Funktionen, wie z. B. Schiedsrichterin und Schiedsrichter oder Zeitnehmerin und Zeitnehmer? 5.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die bedarfsgemäße Situation von Helferinnen und Helfern (beispielsweise Blindenführerinnen und Blindenführer etc.) für den inklusiven Sportbetrieb? 6. Wie bewertet die Staatsregierung die Aufteilung der Zuständigkeiten auf die Ministerien im Inklusionsprozess und in welchem Ministerium sieht die Staatsregierung den Schwerpunkt? 6.1 In welchem Ausmaß plant die Staatsregierung die wissenschaftliche Forschung zum Thema Inklusion im Sport zu fördern? 7. Welche Angebote der Lehrerfort- und Weiterbildung zum Themenbereich Inklusion wurden vom zuständigen Staatsministerium für Bildung und Kultus im Jahr 2014 direkt durchgeführt? 7.1 Wie viele Teilnehmerstunden waren es insgesamt? 7.2 Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben daran teilgenommen , aufgeschlüsselt nach Schularten? 8. Wie bewertet die Staatsregierung den finanziellen Eigenanteil von 10 % des entsprechenden Sportfachverbandes an den getätigten Investitionen, insbesondere im Bezug auf die Handlungsfähigkeit und Umsetzung von Inklusion im Sport? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.08.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI), dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) und dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) wie folgt beantwortet : Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7875 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7875 1. Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung, um Menschen mit Behinderung zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern? Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) fördert den Breiten- und Freizeitsport für Menschen mit Behinderung mit jährlich rd. 1,3 Mio. €. Hauptzuwendungsempfänger sind der Behinderten - und Rehabilitationssportverband Bayern (BVS Bayern e.V.) mit jährlich rd. 880.000 € und Special Olympics Bayern e.V. (SOBY) mit jährlich rd. 220.000 €. Daneben werden noch einige kleinere Landesverbände gefördert. Die Behindertensportverbände verwenden die Fördermittel wie folgt: – Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von körperlich oder geistig behinderten Personen – es finden jährlich rd. 82.000 Übungsveranstaltungen mit rd. 787.000 Teilnehmern statt (Fördersumme jährlich rd. 800.000 €). – Projekt „Inklusion von Menschen mit Behinderung im und durch Sport“ des BVS Bayern e.V. (Fördersumme jährlich rd. 140.000 €). – Projekt „Betriebliches Gesundheitsmanagement in Werkstätten für Menschen mit Behinderung – Fit für Inklusion im Job“ des BVS Bayern e.V. (Fördersumme jährlich rd. 70.000 €). – Projekt „Kompetenzzentrum Inklusionssport Bayern“ des BVS Bayern e.V. (Fördersumme jährlich rd. 70.000 €). – Gebärdensprachdolmetscherkosten für den Bayerischen Gehörlosensportverband (Fördersumme jährlich rd. 10.000 €). – Nationale und regionale Special Olympics Spiele inkl. drei Stellen in der Geschäftsstelle von Special Olympics Bayern e.V. (Fördersumme jährlich rd. 180.000 €). – Projekt „Auf- und Ausbau niederschwelliger, inklusiver Sportangebote“ von Special Olympics Bayern e.V. (Fördersumme jährlich rd. 70.000 €). 1.1 Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen , und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern? Gemäß den Grundsätzen zur Förderung des Behindertensports werden ausschließlich auf Landesebene tätige Verbände gefördert. Diese reichen die Fördermittel an die ihnen angeschlossenen Vereine weiter oder betreiben eigene Projekte. Mit der Förderung der unter 1. genannten Verbände und Projekte wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen. 1.2 Welche Maßnahmen gibt es bzw. plant die Regierung , um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben? Im Doppelhaushalt 2015/2016 steht für das Programm „Bayern barrierefrei 2023“ ein Investitionsvolumen von rd. 205 Mio. € zur Verfügung. Zur Verwirklichung des Ziels, Bayern bis zum Jahr 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten ÖPNV barrierefrei zu machen, hat die Staatsregierung zunächst die drei prioritären Handlungsfelder Mobilität , Bildung und öffentlich zugängliche staatliche Gebäude bestimmt. Flankierend werden Maßnahmen wie der Ausbau der Beratungsstellen „Barrierefreies Bauen“ der bayerischen Architektenkammer, der Ausbau eines zentralen Informationsportals zur Barrierefreiheit im Internet und die Entwicklung einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne zur Bewusstseinsbildung für Barrierefreiheit aus diesem Titel unterstützt. Im Kriterienkatalog, der den Ressorts bei der barrierefreien Zugänglichmachung eigener Liegenschaften von der Obersten Baubehörde an die Hand gegeben wurde, haben Besuchereinrichtungen und Gebäude mit großem Publikumsverkehr oberste Priorität. Bis auf den Bildungsschwerpunkt kommen alle diese Maßnahmen unmittelbar auch der barrierefreien Erreichbarkeit und der Zugänglichkeit von Tourismusstätten in Bayern zugute. Das StMI fördert im Rahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus auch alle Maßnahmen im Rahmen des Neubaus , der Erweiterung, des Umbaus oder der Sanierung von Sportstätten bayerischer Sportvereine, die der Herstellung der Barrierefreiheit dienen oder für den spezifischen Bedarf von Menschen mit Behinderung sportfachlich notwendig sind. Darüber hinaus beteiligt sich Bayern ab 2015 am deutschlandweiten Projekt „Reisen für Alle“. Dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen mit dem Deutschen Seminar für Tourismus e.V. (DSFT) und dem Tourismus für Alle Deutschland e.V. (NatKo) initiierte, bundesweit einheitliche Kennzeichnungssystem dient der Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen der gesamten Servicekette im Tourismus. Nach der Auftaktveranstaltung am 15. Juli 2015 werden mittels einer Anschubfinanzierung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Schulungskosten für Erheber übernommen, touristische Leistungsträger für die Zertifizierung sensibilisiert sowie Anreize für eine sukzessive Anschließung der Tourismusbetriebe gesetzt. Zusätzlich werden 10 Pilotregionen (Destinationen) besonders unterstützt, um bespielhaft geschlossene barrierefreie themenbezogene Angebote (z. B. Naturerlebnis, Stadt- oder Kultururlaub) aufzuzeigen. 2. Gibt es im Freistaat einen Aktionsplan für den Bereich Sport, um den Weg in eine inklusive Gesellschaft zu ermöglichen? Es gibt in Bayern den Aktionsplan „Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention“. Hierin findet sich für den Behindertenbreitensport folgender Eintrag: „3.9.5 Behindertensport (Art. 30 – StMAS) Bestandsaufnahme Sport ist ein hervorragendes Mittel, Menschen mit und ohne Behinderung zusammenzubringen, was durch vielfältige Sportangebote der Behindertensportverbände ermöglicht wird. Der Behindertenbreitensport wird seit Jahrzehnten vom StMAS gefördert. Hauptzuwendungsempfänger ist der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Bayern e. V. Drucksache 17/7875 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 (BVS Bayern). Hervorzuheben ist das BVS-Breitensportkonzept EISs (Erlebte integrative Sportschule) mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche, das den Aufbau von integrativen Sportangeboten fördert. EISs ist ein voller Erfolg und hat schon vielen Kindern mit einem Handicap den Weg in einen Sportverein geöffnet und geholfen, Barrieren gegenüber Menschen mit Behinderung in den Köpfen der Erwachsenen abzubauen und bei den Kindern erst gar nicht entstehen zu lassen. Daneben wird seit Jahren Special Olympics Bayern gefördert . Special Olympics International ist die weltweit größte – durch das IOC offiziell anerkannte – Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die 1968 in den USA von der Familie Kennedy gegründet wurde . Special Olympics Deutschland e. V. existiert seit 1991, Special Olympics Bayern e.V. seit dem 23.04.2004. Dank Special Olympics kommen vermehrt auch geistig und mehrfach behinderte Menschen in den Genuss, das mittlerweile breit gefächerte Angebot der Behindertensportvereine und deren Förderung in Anspruch nehmen zu können. Zuvor war dies vorwiegend körperlich behinderten Menschen vorbehalten . Zielsetzung Die Integration von Menschen mit Behinderung soll mit den Mitteln des Sports weiter vorangetrieben werden, um damit einen positiven Beitrag auf dem Weg zur Inklusion gemäß der UN-BRK zu leisten. Sport fördert das Gefühl von Zugehörigkeit und gleichberechtigter Teilhabe und ist daher ein wichtiges Instrument für die Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft. Ziel ist das volle Einbezogensein der Menschen mit Behinderung in die Gemeinschaft. Maßnahmen Weitere Unterstützung des BVS-Breitensportkonzepts, um Kindern mit einem Handicap den Weg in einen Sportverein zu öffnen und zu helfen, Barrieren gegenüber Menschen mit Handicap abzubauen. Fortlaufende Unterstützung der Special Olympics, insbesondere der regelmäßig stattfindenden Sommer- und Winterspiele .“ 2.1 Wie viele Sportvereine in Bayern haben spezielle Angebote für Menschen mit Behinderung? Nach aktuellem Stand sind rund 480 Vereine mit rund 34.000 Mitgliedern im BVS Bayern e.V. organisiert. Eine genaue Analyse des jeweiligen Sportangebotes ist nach Auskunft des BVS Bayern e. V. systembedingt nicht möglich. Dort wird davon ausgegangen, dass ca. 1/3 der Personen im Reha-Sport und 2/3 im Behindertensport aktiv sind. Wie viele Vereine es außerhalb des BVS gibt, die Sport für Menschen mit Behinderung anbieten, ist der Staatsregierung nicht bekannt. 3. Welche Fördergelder werden dem Behindertensport zur Verfügung gestellt bzw. sind zukünftig dafür eingeplant, aufgeschlüsselt nach Bereichen/ Sportarten? Für den Behindertenbreitensport werden jährlich rd. 1,3 Mio. € Fördermittel des StMAS ausgereicht (sh. Frage 1). Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung nach Bereichen/ Sportarten ist nicht möglich. Das Projekt „Erlebte Inklusive Sportschule – EISs“, das im Rahmen des Projekts „Inklusion von Menschen mit Behinderung im und durch Sport“ des BVS Bayern e.V. gefördert wird, soll nach dem Willen aller Beteiligten erweitert werden. Zielsetzung dieses zukünftigen Förderkonzepts soll insbesondere sein, nachhaltigere Strukturen für den Behinderten - und Inklusionssport aufzubauen und diesen stärker in die Fläche zu tragen, damit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in ganz Bayern noch mehr wohnortnahe inklusive Sportangebote unterbreitet werden können. Das StMI stellt für den Behindertensport jährlich 355.000 € zur Verfügung. Hiervon erhält der BVS Bayern e.V. 340.000 € und der Bayerische Gehörlosensportverband 15.000 €. Die Aufteilung dieses Betrags auf Sportarten kann nach dem bestehenden System des Verwendungsnachweises nicht erfolgen , da dieser zwar nach dem Mitteleinsatz für unterschiedliche Arten von Maßnahmen (Trainer, Lehrgangsmaßnahmen, Veranstaltungen etc.) differenziert, dabei aber keine Unterscheidung der Maßnahmen nach Sportarten trifft. Die Förderung des Schulsports für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Fachlehrpläne Sport. Ergänzend hatte das StMBW in den 80er-Jahren eine Förderung aufgenommen, um die speziell im Bereich der Förderschulen bestehenden Schwierigkeiten , den Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ein schulsportliches Angebot zu ermöglichen, auf andere Weise auszugleichen. Die Förderung wird an den BVS Bayern e.V. ausgereicht, der über einige seiner Vereine Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zur Ergänzung des Sportunterrichts Angebote auf freiwilliger Basis auf Grundlage dieses Förderprogramms eröffnete. Aus Mitteln des StMBW erhält der BVS Bayern e.V. bislang jährlich 152.000 € zur Förderung von Übungsveranstaltungen und Lehrgängen für behinderte Schülerinnen und Schüler in Schulsportarten als Ersatz oder Ergänzung des verbindlichen Sportunterrichts der Schulen in Bayern, die der BVS Bayern e.V. bzw. die ihm angeschlossenen Mitgliedsvereine durchführen. Darüber hinaus können Behindertensportvereine auch Angebote im Rahmen des Kooperationsmodells „Sport nach 1 in Schule und Verein“ und der Ganztagsschule unterbreiten . Derzeit wird vom BVS Bayern e.V. in Zusammenarbeit mit dem StMAS, StMI und StMBW ein Konzept zur Stärkung des Inklusionssports bzw. des Sports für Kinder und Jugendliche mit Behinderung erarbeitet, das als Grundlage für eine zukünftige Förderung durch das StMAS und StMI in diesem Bereich dienen soll, wodurch die derzeitige Förderung des StMBW zwar nicht inhaltsgleich ersetzt, wohl aber im Gesamtvolumen aufgefangen werden soll. 3.1 Welche Fördergelder werden dem Behindertenleistungssport zur Verfügung gestellt bzw. sind zukünftig dafür eingeplant, aufgeschlüsselt nach Bereichen/Sportarten? Das StMI stellt dem BVS Bayern e.V. jährlich 340.000 € zur Verfügung, von denen 240.000 € speziell zur Umsetzung seines Leistungssportkonzepts zweckgebunden bereitgestellt werden. Eine Aufschlüsselung nach Sportarten ist aus den zu Frage 3 genannten Gründen auch hier nicht möglich. 4. Welche Möglichkeiten (Internetplattformen etc.) bietet die Landesregierung Menschen mit Behinderung bzw. der Öffentlichkeit an, um sich über regionale und kommunale Sportangebote zu informieren ? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7875 Die Information über Sportangebote obliegt den Vereinen und Verbänden als Angebotsträger. Der BVS Bayern e.V. verfügt über eine Homepage (www. bvs-bayern.com). Über diese Plattform können mittels verschiedener Unterpunkte (z .B. Veranstaltungskalender, Vereinsfinder nach PLZ und Sportart inkl. Ansprechpartner etc.) weitreichende Informationen zum Sportangebot in ganz Bayern abgerufen werden. Des Weiteren kommuniziert der BVS Bayern e.V. via Social Media (Facebook, Twitter), verteilt Flyer und Plakate und informiert über seine Bezirksstrukturen die jeweils ansässigen Vereine und ihr Umfeld über die Verbands- und Vereinsangebote . Nicht unerheblich sind auch die bestehenden Kommunikationswege über seine weiteren Netzwerkpartner, wie Institutionen , Verbände und Kooperationspartner. Dieses Netzwerk ird durch das im Aufbau befindliche, beim BVS Bayern e.V. angelagerte und vom StMAS geförderte „Kompetenzzentrum Inklusionssport Bayern“ in den kommenden Jahren ausgebaut. Die Staatsregierung selbst bietet Menschen mit Behinderung hierzu keine Informationsmöglichkeiten. 5. Wie plant die Staatsregierung inklusive Angebote im Zusammenhang mit dem Breitensportprogramm zu fördern, insbesondere im Bezug auf aktive Teilnahme und Wahrnehmung von Funktionen , wie z. B. Schiedsrichterin und Schiedsrichter oder Zeitnehmerin und Zeitnehmer? Es wäre zunächst Aufgabe der Verbände, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und ggf. zur Förderung vorzulegen . Die oben genannten Vorschläge sind bisher aus den Sportverbänden nicht an die Staatsregierung herangetragen worden. 5.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die bedarfsgemäße Situation von Helferinnen und Helfern (beispielsweise Blindenführerinnen und Blindenführer etc.) für den inklusiven Sportbetrieb? Im Behindertensport muss die Frage nach dem Bedarf an Helfern sehr differenziert betrachtet werden. Abhängig von der Sportart und v. a. der individuellen Beeinträchtigung des Sportlers kann es sein, dass der Sportler kaum Hilfe benötigt bis hin zur notwendigen Einzelbetreuung. Generell sind Helfer im inklusiven Sportbetrieb unerlässlich und entscheidender Bestandteil. Die Helfer im Behindertensport sind u. a. notwendig für die An- und Abreise des Sportlers, für den Materialtransport (z. B. Boote, Rollstuhl), zur Ausübung der Sportart (z. B. Guides beim Blindensport), zur Gewährleistung der Sicherheitsbestimmungen (z. B. Begleitboote beim Wassersport) und vieles mehr. Aktuell können für die Veranstaltungen und Lehrgänge des BVS Bayern e.V. ausreichend Helfer gewonnen und eingesetzt werden. 6. Wie bewertet die Staatsregierung die Aufteilung der Zuständigkeiten auf die Ministerien im Inklusionsprozess und in welchem Ministerium sieht die Staatsregierung den Schwerpunkt? Die Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Staatsregierung ist sachgerecht und entspricht dem fachlichen Schwerpunkt der Ressorts. Das StMAS fördert den Breiten- und Freizeitsport für Menschen mit Behinderung insbesondere unter dem Aspekt der Teilhabe. Es werden viele Projekte gefördert, bei denen der Inklusionsgedanke im Vordergrund steht (sh. hierzu auch Antwort zu Frage 1). Insofern liegt der Schwerpunkt beim StMAS. Das StMI ist für die Förderung des Sports außerhalb von Schulen und Hochschulen zuständig. Der Grundsatz der Autonomie des freien organisierten Sports führt dazu, dass sich die staatliche Kompetenz ausschließlich auf finanzielle Unterstützungsleistungen beschränkt, während der Sport seine Inhalte und Angebote selbst gestaltet und verantwortet . Die Förderkompetenz des StMI bezieht sich auf die Schaffung und den Erhalt der notwendigen Strukturen, die der organisierte Sport für seine Aktivitäten benötigt. Die Zuständigkeit beim StMBW besteht für Fragen des Schulsports. Da dies nur einen spezifischen Ausschnitt der sportlichen Betätigung darstellt, sieht das StMBW für sich keine Federführung oder Schwerpunkt bei der allgemeinen Frage der Inklusion im Sport. 6.1 In welchem Ausmaß plant die Staatsregierung die wissenschaftliche Forschung zum Thema Inklusion im Sport zu fördern? Bei dem Projekt „Betriebliches Gesundheitsmanagement in Werkstätten für Menschen mit Behinderung – Fit für Inklusion im Job“ des BVS Bayern e.V. (gefördert vom StMAS) handelt es sich um ein Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Ziel des Forschungsprojekts ist es, mithilfe des Sports einen Beitrag zur Inklusion von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Werkstätten für Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu leisten. Durch regelmäßige zusätzliche Sporteinheiten in den Werkstätten, die ein qualifizierter Übungsleiter aus dem nahegelegenen Sportverein abhält, sollen die Freude, der Spaß sowie die motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Sport vermittelt werden. Dadurch soll der Einstieg in das reguläre Sportvereinsprogramm erleichtert werden. Eine Förderung der wissenschaftlichen Forschung zum Thema Inklusion im Sport durch das StMBW und StMI erfolgt nicht und ist auch nicht geplant. 7. Welche Angebote der Lehrerfort- und Weiterbildung zum Themenbereich Inklusion wurden vom zuständigen Staatsministerium für Bildung und Kultus im Jahr 2014 direkt durchgeführt? Im Jahr 2014 wurden im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht folgende Fortbildungsangebote durchgeführt: 1. Zehn eintägige regionale sog. Reihenlehrgänge: „Laufen mit Köpfchen – Orientierungslauf als Integrationsprojekt “ 2. Ein zentraler Wochenlehrgang „Führerschein für den Inklusionssport“ 3. Ein zentraler Zwei-Tages-Lehrgang: „Badminton im Basissport – unter dem Aspekt Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sozial-emotionalem Förderschwerpunkt “ 7.1 Wie viele Teilnehmerstunden waren es insgesamt? Die zum Themenbereich Inklusion genannten Fortbildungslehrgänge der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht hatten einen Gesamtumfang von 3.540 Teilnehmerstunden . Drucksache 17/7875 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 7.2 Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben daran teilgenommen , aufgeschlüsselt nach Schularten? An den Fortbildungslehrgängen der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht haben insgesamt 225 Lehrkräfte teilgenommen. Auf die Schularten schlüsseln sich die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer wie folgt auf: Förderschule 15, Grund- und Mittelschule 95, Realschule 45, Gymnasium 63 und Berufsschule 7. 8. Wie bewertet die Staatsregierung den finanziellen Eigenanteil von 10 % des entsprechenden Sportfachverbandes an den getätigten Investitionen, insbesondere im Bezug auf die Handlungsfähigkeit und Umsetzung von Inklusion im Sport? In VV Nr. 2.4 zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ist bestimmt, dass bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Staatsmittel sowohl das Eigeninteresse und die Leistungskraft des Zuwendungsempfängers („angemessene Eigenmittel“) als auch die Finanzierungsbeteiligungen Dritter angemessen zu berücksichtigen sind. Zur Frage der Angemessenheit von Eigenmitteln gibt das Schreiben des Finanzministeriums vom 22.05.1985 einen Eigenanteil des Zuwendungsempfängers von mindestens 10 % vor. Das Eigenmittelerfordernis ist eine Folge des Subsidiaritätsprinzips , nach dem der Zuwendungsempfänger gehalten ist, grundsätzlich zuerst und vor allem seine Eigenmittel (sowie alle verfügbaren Drittmittel) einzusetzen, um den Zuwendungszweck zu erreichen. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen bei besonders finanzschwachen Zuwendungsempfängern abgesehen werden, bei denen es gilt, besondere Härten zu vermeiden.