Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 01.07.2015 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Region 10 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge halten sich zurzeit in den Landkreisen Eichstätt, NeuburgSchrobenhausen , Pfaffenhofen/Ilm und der Stadt Ingolstadt auf (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/ Stadt IN und Gemeinden)? 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in welchen Altersgruppen leben zurzeit in der Region 10 (bitte aufgliedern nach Art der Jugendhilfeeinrichtung und nach Landkreisen/Stadt IN und den Altersgruppen 0–5 Jahre, 6–10 Jahre, 11–15 Jahre und 16–18 Jahre )? 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden seit 2012 in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht (bitte jeweils aufschlüsseln nach Landkreisen /Stadt IN.)? a) Im stationär betreuten Wohnen? b) Im ambulant betreuten Wohnen? c) In sonstigen Einrichtungen? 4. Welche Jugendhilfeeinrichtungen sind aktuell voll besetzt /überfüllt und können niemanden mehr aufnehmen ? 5. Wie viele der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gehen zur Schule bzw. befinden sich in Ausbildung (bitte aufschlüsseln nach Art der Ausbildung und nach Landkreisen/Stadt IN)? 6. Wer unterstützt die Kinder und Jugendlichen bei der Trauma-Bewältigung? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.08.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Eva Gottstein wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Die in der Anfrage angesprochenen jungen Menschen werden bundesweit meist als unbegleitete Minderjährige (uM) bezeichnet, da der Flüchtlingsstatus erst im Laufe des Asylverfahrens geklärt wird. In der Folge wird daher die Abkürzung „uM“ verwendet. 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge halten sich zurzeit in den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen/Ilm und der Stadt Ingolstadt auf (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/Stadt IN und Gemeinden)? Unbegleitete Minderjährige Junge Volljährige Landkreis Eichstätt 32 15 Landkreis NeuburgSchrobenhausen 21 7 Landkreis Pfaffenhofen/Ilm 4 3 Stadt Ingolstadt 27 8 Stand 30.06.2015 Bei den oben genannten Zahlen handelt es sich um absolute Zahlen, die zum Stichtag 30.06.2015 erhoben wurden und die Zuständigkeiten in der Jugendhilfe abbilden. Hierzu zählen auch die jungen Volljährigen (ehemalige uM), die im Rahmen der Jugendhilfe betreut werden. Es ist davon auszugehen, dass sich derzeit mehr uM in den genannten Landkreisen und der Stadt Ingolstadt befinden. 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in welchen Altersgruppen leben zurzeit in der Region 10 (bitte aufgliedern nach Art der Jugendhilfeeinrichtung und nach Landkreisen/Stadt IN und den Altersgruppen 0–5 Jahre, 6–10 Jahre, 11–15 Jahre und 16–18 Jahre)? Daten über die Art der Jugendhilfeeinrichtung, in der die einzelnen uM jeweils untergebracht sind, liegen der Staatsregierung nicht vor. unter 16 Jahre 16–17 Jahre Junge Volljährige Landkreis Eichstätt 0 32 15 Landkreis NeuburgSchrobenhausen 5 16 7 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7876 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7876 unter 16 Jahre 16–17 Jahre Junge Volljährige Landkreis Pfaffenhofen/Ilm 2 2 3 Stadt Ingolstadt 3 24 8 Stand 30.06.2015 Bei den oben genannten Zahlen handelt es sich um absolute Zahlen, die zum Stichtag 30.06.2015 erhoben wurden und die Zuständigkeiten in der Jugendhilfe abbilden. Hierzu zählen auch die jungen Volljährigen (ehemalige uM), die im Rahmen der Jugendhilfe betreut werden. Es ist davon auszugehen, dass sich derzeit mehr uM in den genannten Landkreisen und der Stadt Ingolstadt befinden. 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden seit 2012 in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht (bitte jeweils aufschlüsseln nach Landkreisen/Stadt IN.)? a) Im stationär betreuten Wohnen? b) Im ambulant betreuten Wohnen? c) In sonstigen Einrichtungen? Zu den Jahren 2012 und 2013 liegen der Staatsregierung keine detaillierten Erkenntnisse über die in der Jugendhilfe in der Region 10 untergebrachten uM vor. Zugangszahlen unbegleiteter Minderjähriger 2010 bis Ende 2014 in Gesamtbayern: 2010: 702 2011: 458 2012: 558 2013: 574 2014: 3.415 Die uM sind bis Ende 2013 vor allem in der Landeshauptstadt München und dem Landkreis Fürth angekommen und auch dort überwiegend in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht worden. Im Rahmen der bayernweiten Verteilung ab 2014 kam es vermehrt auch zu Aufnahmen von uM in der Region 10. Zum 30.06.2015 waren bereits über 9.200 uM und junge Volljährige (ehemalige uM) bayernweit im System der Jugendhilfe untergebracht (im Juni 2014 waren es noch rd. 2.800). Im Jahr 2014 wurden folgende Einrichtungen in der Region 10 geschaffen: – Landkreis Eichstätt: eine stationäre Einrichtung, drei Einrichtungen des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens (§ 13 Abs. 3 SGB VIII), – Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: sechs stationäre Einrichtungen, eine Einrichtung des Betreuten Wohnens, – Landkreis Pfaffenhofen: zwei stationäre Einrichtungen, zwei Einrichtungen des Betreuten Wohnens und – Stadt Ingolstadt: acht stationäre Einrichtungen sowie zwei Not- oder Übergangseinrichtungen. 4. Welche Jugendhilfeeinrichtungen sind aktuell voll besetzt/überfüllt und können niemanden mehr aufnehmen ? In den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen/Ilm sowie in der Stadt Ingolstadt werden aktuell immer neue Jugendhilfeplätze geschaffen, um den Anforderungen der Aufnahme von uM, auch im Rahmen der bayernweiten Verteilung, gerecht zu werden. Aufgrund der aktuellen Zugangszahlen ist davon auszugehen, dass keine Plätze leer stehen und eventuelle Überbelegungen immer mit der zuständigen Heimaufsicht abgesprochen sind. 5. Wie viele der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gehen zur Schule bzw. befinden sich in Ausbildung (bitte aufschlüsseln nach Art der Ausbildung und nach Landkreisen/Stadt IN)? Im Rahmen des Verfahrens zur Erhebung der amtlichen Schuldaten wird aus Datenschutzgründen weder ein Schülermerkmal im Hinblick auf einen gegebenenfalls vorlie-genden Asyl- bzw. Fluchthintergrund noch auf eine mögliche Jugendhilfeberechtigung erhoben. Alle gemeldeten vollzeitschulpflichtigen Kinder und Jugendlichen wurden an den jeweiligen Schulen aufgenommen. Für Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter sind in der Region 10 zum Ende des Schuljahres 2014/2015 folgende Angebote im Rahmen der Berufsintegrationsklassen („zweijähriges Modell“) eingerichtet: – Staatliche Berufsschule Eichstätt: 5 Klassen – Staatliche Berufsschule I Ingolstadt: 2 Klassen – Staatliche Berufsschule II Ingolstadt: 3 Klassen – Staatliche Berufsschule Neuburg an der Donau: 5 Klassen – Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen an der Ilm: 3 Klassen In diesen insgesamt 18 Klassen stehen rund 310 Plätze für Asylbewerber und Flüchtlinge im berufsschulpflichtigen Alter zur Verfügung. Die Schulen waren gehalten, bei der Aufnahme in diese Klassen bevorzugt unbegleitete Minderjährige zu berücksichtigen. 6. Wer unterstützt die Kinder und Jugendlichen bei der Trauma-Bewältigung? Unbegleitete Minderjährige sind in der Kinder- und Jugendhilfe in Obhut zu nehmen und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu betreuen. Für diese Kinder und Jugendlichen gelten die üblichen Regelungen der Jugendhilfe wie für alle anderen Kinder und Jugendlichen auch. Diese Kinder und Jugendlichen erhalten bei Bedarf alle Leistungen entspre - chend dem Leistungskatalog der Krankenkassen und können das dazu vorhandene Angebot des Gesundheitssystems nutzen. In manchen Fällen weisen uM erhebliche Störungen aufgrund erlittener Traumata auf. Für diese uM sind pädagogisch -therapeutische Maßnahmen mit dem Ziel der Verarbeitung belastender Lebensereignisse und der Entwicklung eines altersgemäßen Erlebens und Handelns erforderlich. In diesen Fällen erfolgt in der Regel eine Betreuung gemäß § 34 SGB VIII in Form von heilpädagogischen Gruppen mit Zuschaltung von ambulanten therapeutischen Maßnahmen oder in therapeutischen Gruppen. Als weitere Maßnahme kann eine Betreuung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig sein. Die letztliche Entscheidung, welche Hilfemaßnahme im Rahmen der Trauma-Bewältigung die richtige für einen uM ist, obliegt der Entscheidung des zuständigen Jugendamtes im Rahmen der Hilfeplanung.