Schriftliche Anfrage der/des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 13.05.2015 Personelle Überschneidungen bei Ermittlungen NSU, Oktoberfestattentat & Wehrsportgruppe Hoffmann In einer bemerkenswerten Übersicht beschäftigte sich der Bayerische Rundfunk mit Parallelen zwischen dem rechtsterroristischen Oktoberfestattentat und den Mordtaten des so genannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU; vgl. „Oktoberfestattentat und NSU: Der Rechte Terror, der keiner sein durfte“, Bayerischer Rundfunk vom 31. Januar 2015, www.br.de/nachrichten/rechtsextremismus/oktoberfestattentat -nsu-gemeinsamkeiten-100.html). Vor dem Hintergrund offenkundiger Parallelen, insbesondere in der Behandlung von Asservaten und Akten, verkürzten Ermittlungsansätzen , Verengung der Ermittlungen aufgrund der so genannten Einzeltätertheorie und unzureichenden Analysen in Bezug auf die ideologischen Hintergründe und die Praxis von neonazistischen Terrornetzwerken und -gruppen stellt sich die Frage nach personellen Überschneidungen in den zuständigen Ermittlungsbehörden und bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden. Ich frage daher die Staatsregierung 1. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) bzw. der Polizeibehörden Bayerns in verantwortlicher Stellung mit Analysen und/oder Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann befasst waren und später im Rahmen der Ermittlungen zu den damals so genannten Ceska-Morden in Nürnberg und München bzw. im LfV Bayern zum Thema Rechtsterror eingesetzt waren oder als Mitarbeiter/ innen des LfV mit der Bearbeitung von Anfragen der SOKO Bosporus betraut waren? b) Wenn ja, um welche Dienststellung in den Behörden handelt es sich jeweils, und welche Aufgaben fielen den Beamtinnen und Beamten jeweils zu? 2. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob ehemalige Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamts (LKA) Bayern, die mit Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann befasst waren, später im Thüringer LKA mit Ermittlungen zum Thüringer Heimatschutz beschäftigt waren? b) Wenn ja, um welche Dienststellung im LKA Bayern und LKA Thüringen handelte es sich jeweils, und welche Aufgaben fielen den Beamtinnen und Beamten in den jeweiligen Ermittlungen zu? 3. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob und welche Arbeitskontakte zwischen dem BfV sowie dem LfV Bayern und dem LfV Thüringen zur Person des Anführers der Wehrsportgruppe Hoffmann, Karl-Heinz Hoffmann, existierten? b) Falls ja: In welchen Jahren, unter wessen Federführung und mit welcher Zielstellung erfolgte die Zusammenarbeit des BfV mit dem LfV Thüringen und dem LfV Bayern? 4. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, ob Beamte, die beim LKA Bayern und/oder dem LfV Bayern bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann eingesetzt waren, später beim Bundeskriminalamt (BKA) oder BfV beschäftigt waren? 5. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, wieviele – über die in 2a genannten hinaus – Beamte, die beim LKA Bayern und/oder dem LfV Bayern bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann eingesetzt waren, später bei den Ermittlungen zur Ceska-Mordserie beteiligt waren oder hinzugezogen wurden (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde)? 6. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, ob Beamte, die beim LKA Bayern und/oder dem LfV Bayern bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann eingesetzt waren, ab Januar 1998 an den Ermittlungen bzw. der Suche zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe beteiligt waren (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde )? 7. Inwieweit sind nach Kenntnis der Staatsregierung Beamtinnen und Beamte bayerischer Behörden, die in den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann dahingehend in Medienberichten (vgl. Bayerischer Rundfunk vom 31. Januar 2015, Vorbemerkung der Fragesteller) charakterisiert werden, dass sie Einfluss auf das LKA Bayern genommen hätten, an der „Einzeltäterthese“ festzuhalten, später dienst- bzw. fachaufsichtlich dem LKA bei den Ermittlungen der Morde in München und Nürnberg im Rahmen der so genannten Ceska-Mordserie in Bayern vorgesetzt gewesen ? 8. Ist der Staatsregierung bekannt, ob und in welchen Fällen es zu Ermittlungsverfahren bzw. Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeibehörden und Verfassungsschutzämter des Bundes wie der Länder kam, die sowohl dienstlich mit Ermittlungen und Analysen zum Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann und später zum NSU betraut waren (bitte nach Art der Behörde, dienstlicher Verwendung, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7878 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7878 Jahr und Art des Ermittlungsverfahrens bzw. Disziplinarverfahrens , Vorwürfen im Rahmen der Verfahren auflisten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.08.2015 Vorbemerkung In die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurden das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), das Polizeipräsidium Mittelfranken (PP MFR), das Polizeipräsidium München (PP M) sowie das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) eingebunden. Nach Auskunft des BLKA enthält der dort vorliegende Altaktenbestand der früheren „Soko Theresienwiese“ lediglich für den Zeitraum September bis November 1980 verschiedene Organisations- und Dienstpläne, aus denen das seinerzeit im Rahmen der Soko mit den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat betraute Personal namentlich (zumindest Dienstgrad und Nachname) erkennbar ist. Inwieweit diese Personallisten vollständig sind bzw. dass der aus diesen Listen hervorgehende Personalstand während der gesamten Dauer der Ermittlungen der „Soko Theresienwiese“ gleich geblieben ist, lässt sich nach Auskunft des BLKA nicht mehr feststellen. Außerdem ist davon auszugehen, dass neben den unmittelbaren Soko-Angehörigen auch eine nicht abschließend bestimmbare Zahl weiterer Beamter der „Polizeibehörden Bayerns“ im Sinne der Schriftlichen Anfrage mit Teilbereichen der Ermittlungen befasst war (z. B. Erkennungsdienstbeamte , Gutachter, etc.). Der im BLKA vorliegende Altaktenbestand zu verschiedenen Ermittlungen der Polizeibehörden Bayerns gegen die Wehrsportgruppe Hoffmann bzw. deren Mitglieder enthält, nach dem im BLKA aktuell bestehenden Kenntnisstand, keine Personallisten, aus denen sich das mit diesen Ermittlungen betraute Personal insgesamt erschließen würde. Die namentliche Feststellung der seinerzeit bei diesen Ermittlungen tätig gewesenen Beamtinnen und Beamten wäre somit voraussichtlich nur über eine gezielt auf die Anfrage bezogene, händische Auswertung des umfangreichen Gesamtaktenbestandes der früheren Ermittlungen gegen die Wehrsportgruppe Hoffmann zu bewerkstelligen. Auf diese Auswertung wurde aufgrund des damit verbundenen äußerst hohen Aufwandes und der Tatsache, dass diese Einzelfallauswertung kein abschließendes Ergebnis erzielen würde, verzichtet. Neben der angesprochenen Auswertung wäre zusätzlich eine Abfrage bei allen Präsidien der Bayerischen Polizei notwendig, auf die jedoch aus genannten Gründen ebenfalls verzichtet wurde. Vom PP MFR und PP M wurden dem BLKA Personallisten übersandt, welche die Namen aller Mitarbeiter enthalten, die im Rahmen der BAO „Bosporus“ und deren Vorläuferorganisationen eingesetzt waren. Anders als in der Schriftlichen Anfrage dargestellt, lag die Ermittlungsführung nicht beim BLKA, sondern beim PP MFR. Die Auswertung des BLKA stellt fest, dass aufgrund der aktuell zur Verfügung stehenden Unterlagen (Personallisten ) keine Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte sowohl im Rahmen der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann als auch bei den späteren Ermittlungen zu den sog. Ceska-Morden eingesetzt waren. Nach Aussage des BayLfV stehen diesem aufgrund entsprechender Datenlöschungs- und Aktenvernichtungsvorschriften zu den Komplexen des Oktoberfestattentats und der Wehrsportgruppe Hoffmann nur eingeschränkt Unterlagen zur Verfügung. Welche Informationen in den 1980erJahren über den Verlauf der Ermittlungen und daneben auch über organisatorische Maßnahmen und personelle Zuständigkeiten vorlagen, ist zuverlässig nicht mehr feststellbar . Insbesondere ist auch nicht mehr nachvollziehbar, welche Personen mit welchem Aufgabenzuschnitt in welchem Umfang mit den Themenkomplexen betraut waren. Wurden Unterlagen oder Daten aus den 1980er-Jahren gemäß der Rechtslage vernichtet bzw. gelöscht, kann, unabhängig von der fehlenden tatsächlichen Möglichkeit, auch rechtlich keine Rekonstruktion erfolgen. Für die in der Schriftlichen Anfrage begehrten Auskünfte hätten ferner seit den 1980erJahren kontinuierlich statistische Erhebungen durchgeführt werden müssen, für die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufgabenzuweisung des BayLfV weder eine rechtliche Grundlage noch ein organisatorisches Bedürfnis bestand oder besteht. Anders als bei der Polizei erfolgte die Bearbeitung der Themenkomplexe im Rahmen der allgemeinen Linienorganisation und nicht im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation. Es bleibt festzuhalten, dass deshalb keine abschließenden Aussagen zu den in der SANFR aufgezeigten Fragestellungen getroffen werden können. 1. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) bzw. der Polizeibehörden Bayerns in verantwortlicher Stellung mit Analysen und/oder Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann befasst waren und später im Rahmen der Ermittlungen zu den damals sogenannten Ceska -Morden in Nürnberg und München bzw. im LfV Bayern zum Thema Rechtsterror eingesetzt waren oder als Mitarbeiter/-innen des LfV mit der Bearbeitung von Anfragen der SOKO Bosporus betraut waren? Für den Bereich der Polizei und des BayLfV darf auf die Vorbemerkung verwiesen werden. Dem BayLfV liegen zur Fragestellung keine Informationen vor. b) Wenn ja, um welche Dienststellung in den Behörden handelt es sich jeweils, und welche Aufgaben fielen den Beamtinnen und Beamten jeweils zu? Entfällt. 2. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob ehemalige Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamts (LKA) Bayern, die mit Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann befasst waren, später im Thüringer LKA mit Ermittlungen zum Thüringer Heimatschutz beschäftigt waren? Hierzu liegen beim BLKA keinerlei Erkenntnisse vor. Durch das Personalsachgebiet der Polizeiabteilung des Drucksache 17/7878 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wurde im Datenbestand der Registratur ein Abgleich mit den in den Personallisten der „Soko Theresienwiese“ aufgeführten Beamtinnen und Beamten durchgeführt. Dies erbrachte keine Treffer. Eine komplette manuelle Sichtung der Personalakten aller damals eingesetzten Beamten wurde nicht vorgenommen. Ergänzend darf auf die Vorbemerkung verwiesen werden. b) Wenn ja, um welche Dienststellung im LKA Bayern und LKA Thüringen handelte es sich jeweils, und welche Aufgaben fielen den Beamtinnen und Beamten in den jeweiligen Ermittlungen zu? Entfällt. 3. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob und welche Arbeitskontakte zwischen dem BfV sowie dem LfV Bayern und dem LfV Thüringen zur Person des Anführers der Wehrsportgruppe Hoffmann, KarlHeinz Hoffmann, existierten? b) Falls ja: In welchen Jahren, unter wessen Federführung und mit welcher Zielstellung erfolgte die Zusammenarbeit des BfV mit dem LfV Thüringen und dem LfV Bayern? Die Fragen 3 a und 3 b werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Beobachtung der rechtsextremistischen Aktivitäten von Karl-Heinz HOFFMANN arbeiten die Landesämter für Verfassungsschutz mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammen. Diese Zusammenarbeit umfasst insbesondere den gegenseitigen anlassbezogenen Erkenntnisaustausch. Die gemeinsame Bearbeitung der rechtsextremistischen Aktivitäten von Karl-Heinz HOFFMANN durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder startete Ende der 1960er-Jahre. Die Arbeitskontakte dienten insbesondere der Aufklärung der Aktivitäten der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ sowie der Bearbeitung von möglichen Zusammenhängen mit mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Mord- und Sprengstoffanschlägen. Eine Federführung einer bestimmten Behörde bei den Arbeitskontakten war nicht gegeben. 4. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, ob Beamte , die beim LKA Bayern und/oder dem LfV Bayern bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/ oder der Wehrsportgruppe Hoffmann eingesetzt waren, später beim Bundeskriminalamt (BKA) oder BfV beschäftigt waren? Hierzu liegen beim BLKA keinerlei Erkenntnisse vor. Dem BayLfV liegen zur Fragestellung keine Informationen vor. Durch das Personalsachgebiet des StMI wurde auch zu dieser Fragestellung eine elektronische Suche mit den in den Personallisten der „Soko Theresienwiese“ aufgeführten Beamtinnen und Beamten durchgeführt. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass nach vorhandenem Kenntnisstand keine Beamtinnen oder Beamten zum BKA wechselten. Ergänzend darf auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 2 a verwiesen werden. 5. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, wie viele – über die in 2 a genannten hinaus – Beamte, die beim LKA Bayern und/oder dem LfV Bayern bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/ oder der Wehrsportgruppe Hoffmann eingesetzt waren, später bei den Ermittlungen zur CeskaMordserie beteiligt waren oder hinzugezogen wurden (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde)? Hierzu liegen beim BLKA keinerlei Erkenntnisse vor. Dem BayLfV liegen zur Fragestellung keine Informationen vor. Ergänzend darf auf die Vorbemerkung verwiesen werden. 6. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, ob Beamte , die beim LKA Bayern und/oder dem LfV Bayern bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat und/ oder der Wehrsportgruppe Hoffmann eingesetzt waren, ab Januar 1998 an den Ermittlungen bzw. der Suche zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe beteiligt waren (bitte unter Angabe der jeweiligen Behörde)? Hierzu liegen beim BLKA keinerlei Erkenntnisse vor. Dem BayLfV liegen zur Fragestellung keine Informationen vor. Ergänzend darf auf die Vorbemerkung verwiesen werden. 7. Inwieweit sind nach Kenntnis der Staatsregierung Beamtinnen und Beamte bayerischer Behörden, die in den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat und/oder der Wehrsportgruppe Hoffmann dahingehend in Medienberichten (vgl. Bayerischer Rundfunk vom 31. Januar 2015, Vorbemerkung der Fragesteller) charakterisiert werden, dass sie Einfluss auf das LKA Bayern genommen hätten, an der „Einzeltäterthese“ festzuhalten , später dienst- bzw. fachaufsichtlich dem LKA bei den Ermittlungen der Morde in München und Nürnberg im Rahmen der sogenannten CeskaMordserie in Bayern vorgesetzt gewesen? In der zitierten Homepage des Bayerischen Rundfunks www-br.de/nachrichten/rechtsextremismus/Oktoberfestattentat -nsu-gemeinsamkeiten-100.html“ werden keine Personen charakterisiert, die in Bezug auf die „Einzeltäterthese “ hinsichtlich der Person Gundolf Köhler auf das BLKA Einfluss genommen haben sollten. Dem BLKA und dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz liegen keine Informationen vor. Darüber hinaus darf darauf hingewiesen (siehe Vorbemerkung ) werden, dass die Ermittlungen im Rahmen der sogenannten Ceska-Mordserie nicht durch das BLKA, sondern durch das PP MFR vorgenommen wurden. 8. Ist der Staatsregierung bekannt, ob und in welchen Fällen es zu Ermittlungsverfahren bzw. Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeibehörden und Verfassungsschutzämter des Bundes wie der Länder kam, die sowohl dienstlich mit Ermittlungen und Analysen zum Oktoberfestattentat und/ oder der Wehrsportgruppe Hoffmann und später zum NSU betraut waren (bitte nach Art der Behörde , dienstlicher Verwendung, Jahr und Art des Ermittlungsverfahrens bzw. Disziplinarverfahrens, Vorwürfen im Rahmen der Verfahren auflisten)? Dem BLKA und dem BayLfV liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gemäß Art. 17 Abs. 3 BayDG sind Disziplinarvorgänge nach Eintritt des Verwertungsverbots nach Art. 17 Abs. 1 BayDG aus der Personalakte zu löschen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7878