Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 08.07.2015 Auffangstationen für Wildtiere und Exoten Im Raubtier- und Exotenasyl in Ansbach finden Raubkatzen und exotische Tiere aus illegaler oder schlechter Haltung ein neues Zuhause. Diese Auffangstation arbeitet mit verschiedenen Wildtierexperten und Tierärzten, Förstern usw. zusammen. Illegale Einfuhr von exotischen Tieren, Abgaben von Tieren aus nicht artgerechter Haltung erfordern ein hohes Maß an Kenntnis der Tiere. Eine hohe finanzielle Belastung erschwert die Arbeit der Tierauffangstationen oft erheblich. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Tierauffangstationen für wilde und exotische Tiere gibt es in Bayern? 2. Wie viele und welche exotischen Wildtiere wurden in den letzten zwei Jahren von Zollbeamten bzw. Polizeibeamten beschlagnahmt und in Tierauffangstationen gebracht ? 3. Sind der Staatsregierung die Herkunftsländer dieser Tiere bekannt, und wenn ja, aus welchen Ländern stammen diese Tiere? 4. Welcher Investitionsbedarf entsteht den Gemeinden, Bezirksregierungen , dem Freistaat jährlich für den Unterhalt der Tiere und die Instandhaltung der Tierasylheime? 5. Was passiert mit abgewiesenen Tieren, die in keiner Auffangstation Asyl finden? 6. Welche künftigen Hilfen plant die Staatsregierung zur Unterstützung von Tierauffangstationen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.08.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Tierauffangstationen für wilde und exotische Tiere gibt es in Bayern? Eine zentrale Erfassung von Tierauffangstationen, Tierheimen oder vergleichbaren Einrichtungen sowie deren Unterbringungsmöglichkeiten für Wildtiere und nicht heimische Tierarten, die nicht traditionell als Haustiere gehalten werden (exotische Tiere), erfolgt nicht. Eine Beantwortung der Frage ist aufgrund des hohen Erhebungsaufwands in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie viele und welche exotischen Wildtiere wurden in den letzten zwei Jahren von Zollbeamten bzw. Polizeibeamten beschlagnahmt und in Tierauffangstationen gebracht? Dazu erfolgt keine statistische Erfassung. Die Antwort basiert auf einer Abfrage an alle Verbände der Bayerischen Polizei. Der in der Anfrage verwendete Begriff der Beschlagnahme wurde auf Sicherstellungen ausgedehnt. Nachdem der Begriff „exotische Wildtiere“ nicht eindeutig definiert ist, wurde die Auswertung auf Schlangen, sonstige Reptilien, Insekten und nicht europäische Wirbeltiere begrenzt. Im Ergebnis wurden in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 165 Tiere nach Maßgabe der Anfrage durch die Bayerische Polizei sichergestellt bzw. beschlagnahmt. 100 Tiere wurden in Auffangstationen verbracht. 57 Tiere wurden an örtliche Tierheime und 8 Tiere an einen Reptilienverein abgegeben . Zu Beschlagnahmen oder Sicherstellungen durch Zollbehörden liegen keine Zahlen vor. 3. Sind der Staatsregierung die Herkunftsländer dieser Tiere bekannt, und wenn ja, aus welchen Ländern stammen diese Tiere? Zu den Herkunftsländern der durch die Verbände der Bayerischen Polizei beschlagnahmten und sichergestellten Tiere sind keine belastbaren Aussagen möglich. 4. Welcher Investitionsbedarf entsteht den Gemeinden, Bezirksregierungen, dem Freistaat jährlich für den Unterhalt der Tiere und die Instandhaltung der Tierasylheime ? Zum jährlichen Investitionsbedarf von Gemeinden und Bezirksregierungen für den Unterhalt von Tieren und die Instandhaltung der aufnehmenden Einrichtungen liegen keine Informationen vor. Eine Verpflichtung zur Unterstützung von Einrichtungen, die Tiere – hier Wildtiere und exotische Tiere – aufnehmen, besteht für den Freistaat Bayern nicht. Dessen ungeachtet wendet der Freistaat Bayern jährlich erhebDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.10.2015 17/7885 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7885 liche Mittel für die Auffangstation für Reptilien, München e.V. auf, die neben der Unterbringung unter tierschutzrechtlichen Aspekten auch die dauerhafte Unterbringung gefährlicher Tiere nach Artikel 37 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes ermöglicht. 5. Was passiert mit abgewiesenen Tieren, die in keiner Auffangstation Asyl finden? Wenn Tiere, die nicht vermittlungsfähig sind, nicht in einer bayerischen Einrichtung dauerhaft aufgenommen werden können, werden sie soweit möglich in anerkannte, geeignete Einrichtungen anderer Bundesländer oder Staaten (z. B. Österreich) vermittelt. 6. Welche künftigen Hilfen plant die Staatsregierung zur Unterstützung von Tierauffangstationen? Eine institutionalisierte Unterstützung von Tierauffangstationen und vergleichbaren Einrichtungen ist nicht geplant.