Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 10.07.2015 Finanzierung eines Modellversuchs zur praxisintegrierten Erzieherausbildung Ich frage die Staatsregierung: 1. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung für die Erarbeitung eines Konzepts zur Umsetzung eines Modellversuchs zur praxisintegrierten Erzieherausbildung an den einzelnen Schulstandorten (bitte differenziert nach Einzelposten und geschätzter Gesamtsumme)? 2. Mit welchen Kosten müssen die Wohlfahrtsverbände, Fachakademien und Einrichtungsverbünde für Werbeaufwendungen rechnen, um Interessierten die neuen Ausbildungsmöglichkeiten näherzubringen? 3. Mit wie vielen Personalstellen und damit verbundenen Kosten rechnet die Staatsregierung pro teilnehmendem Standort für die Koordinierung und Durchführung des Modellversuchs pro Jahr, in dem der Modellversuch durchgeführt werden soll? 4. Welche Kosten sind für die Evaluierung des Modellversuchs einzuplanen? 5. Wer hat nach den derzeitigen Überlegungen und Planungen der Staatsregierung die Kosten für die genannten Einzelbereiche und weitere Aspekte im Rahmen des Modellversuchs zu tragen? 6. Welche Überlegungen gibt es vonseiten der Staatsregierung , den Modellversuch zu unterstützen, indem diese Kosten gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und Fachakademien oder allein durch staatliche Gelder getragen werden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 06.08.2015 1. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung für die Erarbeitung eines Konzepts zur Umsetzung eines Modellversuchs zur praxisintegrierten Erzieherausbildung an den einzelnen Schulstandorten (bitte differenziert nach Einzelposten und geschätzter Gesamtsumme )? Der einzelnen teilnehmenden Fachakademie für Sozialpädagogik entsteht durch eine Beteiligung am Schulversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax ) grundsätzlich kein anderer Aufwand, als er für die reguläre Ausbildung nicht auch entstehen würde. Die systematische Planung von Unterricht durch eine didaktische Jahresplanung ist die Basis für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Lehrplans und muss auch in der regulären Form der Ausbildung für jedes Schuljahr und jede Klasse neu erstellt werden. Die Teilnahme an einem Schulversuch ist darüber hinaus freiwillig. 2. Mit welchen Kosten müssen die Wohlfahrtsverbände, Fachakademien und Einrichtungsverbünde für Werbeaufwendungen rechnen, um Interessierten die neuen Ausbildungsmöglichkeiten näherzubringen? Auf der Homepage des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sollen alle an OptiPrax beteiligten Fachakademien für Sozialpädagogik aufgelistet werden. Bereits jetzt ist eine Seite mit Informationen zu OptiPrax eingerichtet; abrufbar unter folgendem Link: http:// www.km.bayern.de/allgemein/meldung/3614/modellver such-oeffnet-neue-ausbildungswege-fuer-unterschiedlichezielgruppen .html Die einzelnen Fachakademien für Sozialpädagogik werben auch herkömmlich für die jeweils angebotenen Formen der Erzieherausbildung vor Ort. In der Regel werden dazu Flyer mit Informationen zur Ausbildung und zu Anmeldeterminen ausgegeben. Darüber hinaus werben die Fachakademien mittels eigener Homepage für ihr Bildungsangebot. Bei einer Teilnahme an OptiPrax ist davon auszugehen, dass die ohnehin zu erstellenden neuen Flyer für das Schuljahr 2016/2017 (mit dann aktuellen Anmeldeterminen) um die Variante OptiPrax ergänzt werden. Ebenso wird eine Überarbeitung der Schulhomepage erfolgen. Der dadurch zusätzlich entstehende finanzielle Aufwand lässt sich nicht beziffern – hält sich aus Sicht des Staatsministeriums aber in Grenzen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.09.2015 17/7888 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7888 3. Mit wie vielen Personalstellen und damit verbundenen Kosten rechnet die Staatsregierung pro teilnehmendem Standort für die Koordinierung und Durchführung des Modellversuchs pro Jahr, in dem der Modellversuch durchgeführt werden soll? Für die unterschiedlichen Varianten von OptiPrax werden seitens des Staatsministeriums zum Schuljahr 2016/2017 neue Formulare zur Berechnung des Lehrerbedarfs bereitgestellt . Ob, und wenn ja, in welcher Höhe, den teilnehmenden Fachakademien im Rahmen des Schulversuchs zusätzliche Anrechnungsstunden gewährt werden können, kann erst entschieden werden, wenn feststeht, wie viele Fachakademien teilnehmen werden. 4. Welche Kosten sind für die Evaluierung des Modellversuchs einzuplanen? Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Der Umfang der Evaluierung ist auch abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Schulen und der Anzahl der tatsächlich erprobten Varianten (s. Zwischenbericht zum Vollzug des Beschlusses des Bayerischen Landtags, Drs. 17/3453, vom 22. Juli 2015, VI.5-BS9202-8 – 7 a 90 928). Diese Frage kann daher erst abschließend verfolgt werden, wenn feststeht, wie viele Fachakademien teilnehmen werden . 5. Wer hat nach den derzeitigen Überlegungen und Planungen der Staatsregierung die Kosten für die genannten Einzelbereiche und weitere Aspekte im Rahmen des Modellversuchs zu tragen? 6. Welche Überlegungen gibt es vonseiten der Staatsregierung , den Modellversuch zu unterstützen, indem diese Kosten gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und Fachakademien oder allein durch staatliche Gelder getragen werden? Die evtl. für eine Evaluation anfallenden Kosten werden durch das Staatsministerium zu tragen sein. In den anderen Einzelbereichen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.