Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 10.07.2015 Fördergelder für Maßnahmen und Einrichtungen für ältere Menschen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welcher Anteil der im Doppelhaushalt 2015/16 veranschlagten Mittel für die Titelgruppe 10 07/70 „Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen für ältere Menschen“ wurde bislang abgerufen? 2. Welche Projekte wurden mit den Geldern bislang im Rahmen dieses Haushaltsplans gefördert? 3. a) Wie viele Projekte wurden beantragt, aber noch nicht bewilligt? b) Welche Gründe gibt es dafür? 4. a) Wie viele Projekte wurden abgelehnt? b) Welche Gründe gab es für die Ablehnung? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 11.08.2015 Zu 1.: Von den im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wurden bisher rd. 34 % ausgezahlt. Bewilligt wurden von den im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bisher rd. 60 % (Stand 1. August 2015). Zu 2.: Es werden im Rahmen der zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Richtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ Konzepte, wie „Betreutes Wohnen zu Hause“, „bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen“ sowie „alternative Wohn- und Betreuungsformen“ gefördert. Darüber hinaus werden sogenannte Einzelfördermaßnahmen gefördert . Dazu zählen die Landesseniorenvertretung Bayern, die Seniorenakademie Bayern, die Koordinationsstelle Wohnen im Alter, die Bayerische Architektenkammer sowie einzelne Modellprojekte, wie z.B. „Präventive Hausbesuche in Rödental “ oder „Vernetzte Bürgerkommune im Rahmen einer älter werdenden Stadt“ in Mindelheim sowie eine Evaluation der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte, Fachpublikationen und Fachveranstaltungen. Des Weiteren werden bereits laufende Projekte aus den Vorjahren abfinanziert. Zu 3. a): Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Förderung im Rahmen des Richtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ und Einzelfördermaßnahmen. 1. Im Rahmen der Richtlinie „SeLA“ wurden seit 1. Januar 2015 insgesamt 22 Anträge gestellt. Bei 11 Anträgen erfolgte bisher noch keine Bewilligung (Stand 1. August 2015). 2. Die Einzelfördermaßnahmen wie unter Nr. 2 aufgeführt wurden alle bewilligt. Zu 3. b): Laut Abschnitt II Nr. 6.2 der Richtlinie „SeLA“ wird über die eingegangenen Anträge jeweils zum Quartalsende im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden. Zwei Anträge sind inzwischen entscheidungsreif und werden deshalb – zum 30. September 2015 – zur haushaltsrechtlichen Abwicklung an das Zentrum Bayern Familie und Soziales delegiert. Bei den restlichen neun Anträgen sind noch inhaltliche Abstimmungen und Ergänzungen notwendig, um die eingereichten Konzepte fachlich fundiert beurteilen zu können. Zu 4. a): Es wurden zwei Projekte im Rahmen der Förderrichtlinie „SeLA“ abgelehnt. Zu 4. b): 1. Bei einem Projekt wurde bereits vor Antragstellung mit dem Projekt begonnen. Nach Haushaltsrecht ist dadurch eine Förderung ausgeschlossen. 2. Bei einem zweiten Projekt entsprach die vorgelegte Projektbeschreibung nicht den fachlichen Kriterien eines Quartierskonzepts. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.09.2015 17/7890 Bayerischer Landtag