Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER vom 10.06.2015 Zugverbindungen ins Allgäu Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist das Pendleraufkommen (Anzahl der Pendler ) nach Augsburg und nach München ab Kempten bzw. südlich von Kempten? 2. Warum wird ab 2020 die umsteigefreie Verbindung nur nach Augsburg geführt und warum werden die Fahrzeuge nicht entsprechend eingesetzt, dass dies möglich ist? 3. Warum fällt bei der Deutschen Bahn für das Lösen eines Fahrscheins im Zug ein Zuschlag von zwei Euro an und warum wird dieser Zuschlag ab dem Jahr 2017 bei zwei Euro bleiben oder eventuell höher ausfallen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.08.2015 Zu 1.: Für die Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen , dass mit „Pendleraufkommen“ diejenigen Fahrgäste im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gemeint sind, die aus beruflichen Gründen mehrmals in der Woche ab Kempten bzw. südlich von Kempten nach Augsburg fahren. Auf dem Abschnitt südlich von Kempten (Immenstadt – Kempten) wurden, beide Fahrtrichtungen zusammengenommen , im Jahr 2014 für einen durchschnittlichen Werktag 4.100 Fahrgäste in den Zügen gezählt. Aus den regelmäßigen Fahrgastzählungen, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen durchführen, gehen jedoch nur die Ein- und Aussteiger an den Haltestellen sowie die Besetzung in den Zügen hervor. Informationen über Fahrtzweck und Quell-/ Zielbeziehungen werden nicht erhoben. Deshalb kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele der Reisenden aus beruflichen Gründen regelmäßig nach Augsburg bzw. München pendeln. Zu 2.: Auch nach 2020 werden täglich umsteigefreie Verbindungen zwischen München und Kempten angeboten. Zu 3.: Für das Lösen eines Fahrscheins im Zug fällt gemäß den geltenden Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn dann kein Zuschlag an, wenn der Fahrgast an seiner Einstiegsstation weder einen funktionierenden Fahrausweisautomaten noch eine personenbediente Verkaufsstelle vorgefunden hat. In diesem Fall muss sich der Fahrgast direkt nach dem Einsteigen an das Zugbegleitpersonal wenden. Wenn der Fahrscheinkauf an der Einstiegsstation möglich war, kann der Fahrgast im Zug einen Fahrschein beim Zugbegleiter zum Bordpreis kaufen. Der Bordpreis entspricht der Summe des Normalpreises des Fahrscheins, wobei Bahncard-Ermäßigungen berücksichtigt werden, und eines Aufschlags von 10 % auf diesen Normalpreis, mindestens 2 und höchstens 10 €. Sollte der Fahrgast keinen betriebsbereiten Fahrausweisautomaten und auch keinen personenbedienten Schalter an seiner Einstiegsstation vorfinden, so erhält er im Zug einen Fahrschein zum Normalpreis – ohne Bordzuschlag. Ein genereller aufschlagfreier Verkauf im Zug ohne Bordpreisregelung wird seitens der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Hinblick auf die Sicherung der Fahrgeldeinnahmen als problematisch gesehen. Da wegen des Nettovertragsprinzips das Risiko der Fahrgeldeinnahmen beim Eisenbahnverkehrsunternehmen liegt, wurde diese Regelung auch im Ausschreibungsnetz Dieselnetz Allgäu zugelassen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.10.2015 17/7897 Bayerischer Landtag