Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jürgen Mistol, Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.07.2015 Polizeigewalt in Bad Kötzting Nach Medienberichten (siehe Taz.de vom 04.07.2015, „Knochensplitter und Idylle“, http://www.taz.de/!5208075/, oder www.mittelbayerische.de vom 01.06.2015, „Prügelei: Schreiben beschuldigt Polizei”) soll Ende Mai in Bad Kötzting ein gewalttätiger Übergriff von Polizeieinsatzkräften stattgefunden haben. Drei der von der Gewalt betroffenen Personen seien anschließend im Krankenhaus behandelt worden. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu diesem Vorfall? 2. Wie kam es dazu, dass Polizeieinsatzkräfte in zivil in Bad Kötzing Einsatz hatten und von welcher Polizeiinspektion kamen diese Kräfte? 2.1 Weshalb und auf welcher rechtlichen Grundlage führten die Polizeieinsatzkräfte in zivil eine Personenkontrolle durch? 2.2 Haben sich die Polizeieinsatzkräfte bei dieser Personenkontrolle als Polizeibeamte ausgewiesen? 3. Weshalb kam es bei dieser Personenkontrolle zum Einsatz von Pfefferspray durch die Polizeibeamten gegen den Kontrollierten? 4. Wieso kam es anschließend zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit weiteren Personen? 4.1 Welchen Verlauf nahm diese Auseinandersetzung und wie viele Personen waren daran beteiligt? 4.2 Wie viele Personen (Polizisten und Bürger) wurden bei dieser gewalttätigen Auseinandersetzung wie schwer verletzt? 5. Gibt es unbeteiligte Zeugen des Vorfalls und welche Beobachtungen haben diese gemacht? 6. Wie bewertet die Staatsregierung die Aussage der Betroffenen , dass sie ihrem am Boden liegenden Freund nach dem Pfeffersprayeinsatz zu Hilfe eilen wollten und nicht erkannt hätten, dass es sich bei den in zivil gekleideten Personen, die das Pfefferspray eingesetzt hatten, um Polizeieinsatzkräfte gehandelt habe (Putativnotwehrlage )? 7. Welche rechtlichen Konsequenzen zieht der Vorfall nach sich (bitte unter Nennung aller getätigten Anzeigen , eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten und gegen die Bürger und eröffneten dienstrechtlichen Verfahren)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.08.2015 Vorbemerkung: Der angefragte Sachverhalt ist Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens, das derzeit bei beim Bayerischen Landeskriminalamt anhängig ist. Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens sind derzeit ins Einzelne gehende Auskünfte im Interesse des Ermittlungszwecks nicht möglich . Zu 1.: Siehe Vorbemerkung. Zu 2.: Nach Darstellung des Polizeipräsidiums Oberpfalz wurde der PI Bad Kötzting am Samstag, 30.05.2015, gegen 02.20 Uhr telefonisch mitgeteilt, dass sich auf dem Veitsplatz in Bad Kötzting vor dem dortigen Lokal „Horsetown Club (HTC)“ eine Schlägerei zwischen zwei Personengruppen anbahne. Zur Aufklärung der Lage und Unterbindung einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Personengruppen wurden Einsatzfahrzeuge der Polizeiinspektion (PI) Bad Kötzting zum Einsatzort beordert. Eine Zivilstreife der Polizeiinspektion Cham, die sich in der Nähe befand und mit zwei zivilen Polizeibeamten besetzt war, fuhr zur Unterstützung der PI Bad Kötzting ebenfalls zum Ereignisort und traf gegen 02.29 Uhr am Veitsplatz ein. Zu 2.1–6.: Siehe Vorbemerkung. Zu 7.: Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) wurde mit der Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beiden in zivil eingesetzten Polizeibeamten der PI Cham beauftragt. Eine Anzeige gegen die eingesetzten Polizeibeamten liegt bislang nicht vor. Soweit die Aufklärung des Sachverhalts Anhaltspunkte für etwaige Dienstpflichtverletzungen ergibt, wird durch den zuständigen Dienstvorgesetzten eine dienstaufsichtliche Bewertung erfolgen. Gegen vier Personen aus der Personengruppe werden derzeit Ermittlungen durch die PI Bad Kötzting geführt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.10.2015 17/7899 Bayerischer Landtag