Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 13.07.2015 Notarztdienst im Landkreis Oberallgäu Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wer stellt im Landkreis Oberallgäu im Einzelnen die notärztliche Versorgung sicher? b) Wie läuft dies im Einzelnen ab? 2. a) Welche Rettungswachen bzw. Rettungswagenstandorte befinden sich im Landkreis Oberallgäu? b) Mit wie vielen Personen / Einsatzwagen sind sie zu c) welchen Zeiten besetzt? 3. a) Gab es im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2014 Tage, an denen der Notarztdienst nicht besetzt war? b) Wenn ja, welche Tage waren dies? 4. a) Was waren die Gründe für die nicht besetzten Dienstplanzeiten ? b) Welche Auswirkungen hatten diese Ausfälle für die Notfälle in diesen Zeiten? 5. Welches Konzept verfolgt die Staatsregierung, um vorhandene Besetzungsschwierigkeiten an Notarztstandorten im Oberallgäu zu beheben? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.08.2015 Zu 1. a): Die örtlich zuständigen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) haben mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einen gemeinsamen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notarztversorgung . Zuständig für den Landkreis Oberallgäu ist der ZRF Allgäu. Zu 1. b): Im Landkreis Oberallgäu sind insgesamt zwei Notarztstandorte eingerichtet – in Immenstadt/Sonthofen sowie in Oberstdorf. Zu 2. a): Im Landkreis Oberallgäu bestehen derzeit insgesamt fünf Rettungswachen (RW): Altusried, Immenstadt, Oberstaufen, Oberstdorf und Sonthofen. Zu 2. b): Die Besetzung der RTW richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften – in der Notfallrettung ist mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten einzusetzen. Die konkrete Anzahl der eingesetzten Personen wird von den Durchführenden im Rettungsdienst (Hilfsorganisationen sowie private Unternehmen ) bestimmt und entzieht sich der Kenntnis des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Zu 2. c): RW Altusried: 1 Rettungswagen (RTW) an 365 Tagen im Jahr/24 Stunden am Tag. RW Immenstadt: 1 RTW an 365 Tagen im Jahr/24 Stunden am Tag, 1 Krankentransportwagen (KTW) Montag bis Freitag von 10:00 bis 19:00 Uhr, samstags von 10:00 bis 15:00 Uhr. RW Oberstaufen: 1 RTW an 365 Tagen im Jahr/24 Stunden am Tag. RW Oberstdorf: 1 RTW an 365 Tagen im Jahr/24 Stunden am Tag. RW Sonthofen: 1 RTW an 365 Tagen im Jahr/24 Stunden am Tag, 2 KTW Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie von 09:00 bis 17:00 Uhr, sonntags 1 KTW 10:00 bis 15:00 Uhr. Zu 3. a): An den Standorten Immenstadt/Sonthofen und Oberstdorf gab es gemäß den Dienstplänen im genannten Zeitraum keine Dienstausfälle. Zu 3. b): Entfällt. Zu 4. a): Entfällt. Zu 4. b): Entfällt. Zu 5.: Entfällt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.10.2015 17/7901 Bayerischer Landtag