Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 24.06.2015 Notrufe 110 und 112 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Notrufe wurden in Bayern in den Jahren 2013 und 2014, getrennt nach den Nummern 110 und 112, abgesetzt ? 2. Wie viele dieser Notrufe führten tatsächlich zu Einsätzen durch Polizei, Feuerwehr oder Rettungskräfte (bitte getrennt aufführen)? 3. Bei wie vielen Notrufen musste eine Ortung durchgeführt werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.08.2015 Zu 1.: Für den Bereich der Bayerischen Polizei wurden in den Einsatzzentralen über die Notrufnummer 110: – im Jahr 2013 1.720.629 Notrufe angenommen. – im Jahr 2014 1.719.573 Notrufe angenommen. Für den Bereich der Feuerwehr und der Rettungsdienste gingen über die Nummer 112 und 19222: – im Jahr 2013 2.620.000 Notrufe ein. – im Jahr 2014 2.330.000 Notrufe ein. Hinsichtlich der Datenerhebung zur Notrufnummer 112 ist zu berücksichtigen, dass die Integrierte Leitstelle (ILS) Amberg erst im November 2013 den Betrieb aufgenommen hat, davor liegende Sachverhalte sind näherungsweise in den Daten enthalten. Die Notrufe betreffend werden die Zahlen der eingehenden Anrufe in den Integrierten Leitstellen über die Nummern 112 und 19222 dargestellt. Eine Differenzierung in der Erhebung zwischen eingehenden Notrufen (Gesamtheit aller registrierten, eingehenden Notrufe; hierzu zählen auch Notrufe, bei denen der Anrufer auflegt, bevor der Notruf angenommen werden kann) und tatsächlich durch die ILS angenommenen Notrufen ist nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu leisten, der sich innerhalb der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht bewerkstelligen lässt. Aufgrund unterschiedlicher Methodik bei den Erhebungen in den Integrierten Leitstellen können die Anteile der Notrufe , die nicht über die Notrufnummer 112, sondern die 19222 eingingen, nicht beziffert werden. Zu 2.: Einsätze der Polizei werden stets im Einsatzleitsystem (ELS) erfasst und angelegt. Wird über Notruf ein Ereignis mitgeteilt, das zu einem Polizeieinsatz führt, werden die Daten des Notrufs in das ELS übernommen, wodurch der Einsatz generiert wird. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit , elektronisch die Anzahl der auf diese Weise angelegten Einsätze festzustellen. Ein statistisch valides Ergebnis kann jedoch nicht erzielt werden. Da zu einem Ereignis oftmals mehrere Notrufe eingehen, wäre eine manuelle Auswertung hinsichtlich der Zahl der polizeilichen Einsätze erforderlich, die in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit jedoch nicht möglich ist. Für den Bereich des Rettungsdienstes kam es – im Jahr 2013 zu 1.510.000 Einsätzen. – im Jahr 2014 zu 1.560.000 Einsätzen. Für den Bereich der Feuerwehr kam es – im Jahr 2013 zu 150.000 Einsätzen. – im Jahr 2014 zu 133.000 Einsätzen. Die genannten Einsatzzahlen der Rettungsdienste und Feuerwehren generieren sich durch Notruf 112, Hilfeersuchen durch die Nummer 19222 oder durch sonstige Benachrichtigungen . Im Bereich des Rettungsdienstes handelt es sich um verrechnungsfähige Einsätze (Notfallrettung und Krankentransport), die Einsätze der Feuerwehren enthalten teilweise auch Sicherheitswacht- und Firs-ResponderEinsätze . Zu 3.: Die Einsatzzentralen der Bayer. Polizeipräsidien führen in ihrer Statistik nicht gesondert auf, ob eine Standortfeststellung aufgrund eines Notrufs erfolgt ist. Hierfür müssten sämtliche Einsätze manuell ausgewertet werden, was im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Seitens der Integrierten Leitstellen werden Maßnahmen zur Standortfeststellung von Notrufenden nicht statistisch auswertbar erfasst, weshalb hierzu ebenfalls keine Aussage getroffen werden kann. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.10.2015 17/7903 Bayerischer Landtag