Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.06.2015 Förderung des Sportwesens in Bayern Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD des Bundeslands Sachsen haben sich bei ihren Beratungen des Doppelhaushaltes 2015/2016 darauf geeinigt, den Sport in Sachsen mit rund 86 Millionen Euro aus Landesmitteln zu fördern. Allein der Landessportbund Sachsen e.V. soll mit insgesamt 39,2 Millionen Euro für 2015 und 2016 jährlich eine Million Euro mehr als bisher erhalten. Für den Bau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten sollen jeweils 5 Millionen Euro mehr als ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen investiert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. In welchem Umfang wird im Doppelhaushalt 2015/2016 der Sport in Bayern finanziell unterstützt, aufgeschlüsselt nach kommunalem und Vereinssportstättenbau, Sport- und Sportleiterschulen, Breitensport sowie Hochleistungssport, jeweils olympisch und nicht-olympisch ? 2. In welchem Umfang wurde der Nachwuchsleistungssport in Bayern wie und in welcher Höhe in den Jahren 2013 und 2014 finanziell gefördert? 2.1 In welcher Höhe wird der Nachwuchsleistungssport in Bayern in den Jahren 2015 und 2016 gefördert? 3. Welche Aus- und Weiterbildungsangebote für den Nachwuchsleistungssport bestehen 2015 und werden 2016 ausgebaut und neu geschaffen? 4. Inwiefern wird Unterstützung und Stärkung gesundheitsbezogener Ressourcen im Nachwuchsleistungssport , etwa im Bezug auf Beratung und Betreuung, derzeit realisiert bzw. was ist hier für die Jahre 2016, 2017 und 2018 geplant? 5. Inwieweit sieht die Staatsregierung bei der Finanzierung der Eliteschulen des Sports, insbesondere im Vergleich zu den neuen Bundesländern, einen Standortnachteil ? 5.1 Falls ja, durch welche Maßnahmen soll dieser Nachteil ausgeglichen werden? 6. Beurteilt die Staatsregierung die Anzahl der staatlich geförderten Sportinternate (München, Nürnberg, Berchtesgaden und Oberstdorf) als flächendeckend und ausreichend? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.08.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie dem Staatsministerium für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. In welchem Umfang wird im Doppelhaushalt 2015/2016 der Sport in Bayern finanziell unterstützt , aufgeschlüsselt nach kommunalem und Vereinssportstättenbau, Sport- und Sportleiterschulen , Breitensport sowie Hochleistungssport, jeweils olympisch und nicht-olympisch? a) Veranschlagte Mittel im Doppelhaushalt 2015/16 für den Bereich der staatlichen Sportförderung: – Breitensport: • Mittel zur Förderung des Sportbetriebs der Vereine (Vereinspauschale): o 2015: 19,40 Mio. € o 2016: 19,40 Mio. € • Mittel zur Förderung des vereinseigenen Sport- und Schießstättenbaus: o 2015: 9,0775 Mio. € o 2016: 11,0775 Mio. € • Mittel für den allgemeinen Sportbetrieb der Sportverbände o 2015: rd. 816.000 € o 2016: rd. 816.000 € Da die Förderung in den genannten breitensportlichen Förderbereichen nicht sportart- bzw. disziplinbezogen erfolgt, ist eine Differenzierung zwischen olympischen und nichtolympischen Sportarten/Disziplinen nicht möglich. – Nachwuchsleistungssport: • Mittel für Investitionsmaßnahmen an leistungssportlichen Trainingsstätten, insbesondere Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren: o 2015: 1,4659 Mio. € (ausschließlich in olympischen Sportarten) o 2016: 1,4659 Mio. € (Anmeldung möglicher Maßnahmen durch die Verbände noch nicht abgeschlossen , Verteilung steht daher noch nicht fest) • Zur Anstellung von Trainern im Nachwuchsleistungssport werden den Sportfachverbänden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 5,42 Mio. € zur Verfügung gestellt . Diese werden wie folgt auf olympische und nichtolympische Disziplinen aufgeteilt: o olympische Disziplinen: 5,02 Mio. € o nicht-olympische Disziplinen: 400.000 € • Mittel für die Sportverbände für Talentfördermaßnahmen : o 2015: 483.523 € o 2016: 483.523 € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.10.2015 17/7905 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7905 Die Verteilung der Mittel für Talentfördermaßnahmen erfolgt lediglich sportartbezogen an die Sportfachverbände, welche mitunter sowohl olympische als auch nicht-olympische Disziplinen innerhalb einer Sportart vertreten. Die Sportfachverbände entscheiden in ihrer verbandlichen Autonomie gemäß ihrer Prioritätensetzung über die Verwendung und Verteilung der ihnen zur Verfügung gestellten Talentfördermittel auf die unter ihrem Dach organisierten Disziplinen. Wie viele Talentfördermittel in olympische bzw. nicht-olympische Disziplinen fließen, ist daher nicht ermittelbar. b) Veranschlagte Mittel für den kommunalen Sportstättenbau Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs können grundsätzlich Baumaßnahmen an kommunalen Schulsportanlagen nach Art. 10 FAG gefördert werden. Bezuschusst werden insbesondere Baumaßnahmen an Schulsporthallen und Schulschwimmbädern (Hallenbädern). Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf den schulisch genutzten Anteil der Sporteinrichtung. Ein zusätzlicher Raumbedarf zur Nutzung außerhalb des Schulsports (Breitensport) ist nicht nach FAG förderfähig. Die Fördermittel für Schulsportanlagen sind im Gesamtansatz des Kap. 13 10 Tit. 883 11 ff. – Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für den Bau öffentlicher Schulen – enthalten. Der Mittelansatz 2015 hierfür beträgt 371,8 Mio. €. Dieser Ansatz soll (vorbehaltlich der Billigung durch den Landtag) in 2016 in gleicher Höhe fortgeschrieben werden. Ein gesonderter Haushaltsansatz von Fördermitteln für Schulsportanlagen besteht nicht und kann daher nicht beziffert werden. „Sportleiterschulen“ sind der Staatsregierung nicht bekannt . Sofern unter „Sportschulen“ Eliteschulen des Sports zu verstehen sind, wird auf die Förderung derselbigen unter Frage 5, 5.1 und 6 eingegangen. 2. In welchem Umfang wurde der Nachwuchsleistungssport in Bayern wie und in welcher Höhe in den Jahren 2013 und 2014 finanziell gefördert? Der Nachwuchsleistungssport in Bayern wurde in den Jahren 2013 und 2014 insbesondere durch die Förderung von Investitionsmaßnahmen an leistungssportlichen Trainingsstätten , die Bereitstellung von Trainermitteln sowie die Förderung von Talentfördermaßnahmen der Sportfachverbände aus Mitteln der staatlichen Sportfördermittel finanziell unterstützt. • Mittel für Investitionsmaßnahmen an leistungssportlichen Trainingsstätten, insbesondere Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren: o 2013: 1,688 Mio. € o 2014: 1,442 Mio. € • Mittel für die Sportverbände zur Anstellung von Trainern im Nachwuchsleistungssport: o 2013: 4,152 Mio. € o 2014: 5,3 Mio. € • Mittel für die Sportverbände für Talentfördermaßnahmen: o 2013: 839.810 € o 2014: 887.768 € In der Summe wurde der Nachwuchsleistungssport in Bayern im Jahr 2013 mit rd. 6,68 Mio. €, im Jahr 2014 mit rd. 7,63 Mio. € gefördert. 2.1 In welcher Höhe wird der Nachwuchsleistungssport in Bayern in den Jahren 2015 und 2016 gefördert ? • 2015: rd. 7,66 Mio. € • 2016: rd. 7,49 Mio. € + Projektfördermittel für leistungssportliche Projekte. In welcher Höhe Projektfördermittel für leistungssportliche Projekte von den Sportfachverbänden im Jahr 2016 beantragt werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 3. Welche Aus- und Weiterbildungsangebote für den Nachwuchsleistungssport bestehen 2015 und werden 2016 ausgebaut und neu geschaffen? Die Schaffung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsangeboten im sportlichen Bereich obliegt dem organisierten Sport in seiner verbandlichen Autonomie und ist originäre Aufgabe der jeweiligen Sportfachverbände. Hierzu gehört auch die Aus- und Weiterbildung im sportlichen Bereich , wobei die Sportfachverbände hierfür staatlicherseits finanzielle Unterstützung erhalten. So können gemäß den Sportförderrichtlinien Teil II, Abschnitt F, Nr. 3.2.1 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Sportfachverbände mit bis zu 80 % aus Mitteln der staatlichen Sportförderung finanziert werden, welche die Sportfachverbände für deren laufenden Sportbetrieb erhalten. Eine spezielle Ausrichtung auf Angebote für den Nachwuchsleistungssport lässt sich aber nicht feststellen. 4. Inwiefern wird Unterstützung und Stärkung gesundheitsbezogener Ressourcen im Nachwuchsleistungssport , etwa im Bezug auf Beratung und Betreuung, derzeit realisiert bzw. was ist hier für die Jahre 2016, 2017 und 2018 geplant? Der Erhalt der Gesundheit und damit auch der körperlichen und sportlichen Leistungsfähigkeit liegt im ureigenen Interesse und der Verantwortung der Athletinnen und Athleten sowie ihrer Verbände. Auch in diesem Bereich obliegt es den Sportfachverbänden in ihrer verbandlichen Autonomie , für eine bestmögliche sportmedizinische Beratung und Versorgung zu sorgen und gesundheitsbezogene Ressourcen im Nachwuchsleistungssport zu stärken. Auch hierbei erfahren sie staatlicherseits finanzielle Unterstützung. So können gemäß den Sportförderrichtlinien Teil II, Abschnitt F, Nr. 2.1.5 Maßnahmen zur sportmedizinischen Betreuung (u. a. Aufwendungen für sportmedizinische Untersuchungen und Behandlungen von Mitgliedern der Leistungssportkader und Leistungstalente auf Landesebene, ärztliche Klassifizierungsmaßnahmen im Sport für Menschen mit Behinderung, physiotherapeutische Behandlungen am Olympiastützpunkt Bayern für Landeskader an anerkannten Partnerschulen des Leistungssports) mit bis zu 90 % aus den staatlichen Fördermitteln für den laufenden Sportbetrieb der Sportfachverbände finanziert werden. 5. Inwieweit sieht die Staatsregierung bei der Finanzierung der Eliteschulen des Sports, insbesondere im Vergleich zu den neuen Bundesländern, einen Standortnachteil? Die Staatsregierung sieht bei der Finanzierung der Eliteschulen des Sports, insbesondere im Vergleich zu den neuen Bundesländern, keinen Standortnachteil. Die Wirksamkeit , die bayerische Schule-Leistungssport-Verbundsysteme Drucksache 17/7905 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 entfalten können, belegt beispielhaft das Abschneiden der deutschen Olympiamannschaft bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotchi. Nach Angaben des Olympiastützpunkts (OSP) Bayern hatte Bayern einen Anteil von rd. 60 % am Gesamtergebnis der deutschen Mannschaft bei den olympischen Winterspielen 2014 in Sotchi. 100 % der bayerischen Medaillengewinner waren nach Aussage des OSP Bayern auf einer Eliteschule des Sports. 5.1 Falls ja, durch welche Maßnahmen soll dieser Nachteil ausgeglichen werden? Entfällt. 6. Beurteilt die Staatsregierung die Anzahl der staatlich geförderten Sportinternate (München, Nürnberg , Berchtesgaden und Oberstdorf) als flächendeckend und ausreichend? Der Freistaat Bayern fördert die Unterbringung herausragender Talente des Nachwuchsleistungssports in sog. Häusern der Athleten (Sportinternate). Entsprechend den Leitlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes sind Häuser der Athleten unmittelbar an die Eliteschulen des Sports angebunden und deren strukturbildender Bestandteil. Wie im parteiübergreifend vom Bayerischen Landessportbeirat einstimmig verabschiedeten Konzept des bayerischen Sports zur Verbesserung des Nachwuchsleistungssports als ausreichend erachtet, existieren im Freistaat Bayern insgesamt vier Eliteschulen des Sports: in Nürnberg, München , Berchtesgaden und Oberstdorf. Die Staatsregierung beurteilt insoweit auch die Anzahl der staatlich geförderten Häuser der Athleten (Sportinternate) in Nürnberg, München, Berchtesgaden und Oberstdorf als flächendeckend und ausreichend .