Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 17.06.2015 Entwicklung der Schulverbandsumlage in Bayern Aufgrund der demografischen Entwicklung, aber auch der aktuellen Bildungspolitik der Staatsregierung sind immer mehr Mittel- und Grundschulen in Bayern von der Schließung bedroht. Infolgedessen müssen sich immer mehr Gemeinden zu Schulverbänden zusammenschließen. Keine Schule mehr direkt vor Ort zu haben, bedeutet für die betroffenen Gemeinden jedoch nicht nur einen Verlust an Lebensqualität oder einen enormen Standortnachteil, sondern auch im Hinblick auf die Schulverbandsumlage hohe Kosten. Im Falle einer Schulauflösung werden die Schulwege immer länger, wodurch auch die Kosten für die Schülerbeförderung ansteigen. So ist beispielsweise im Schulverband Burgebrach die Verbandsumlage innerhalb von nur sieben Jahren von 979,63 Euro (im Jahr 2008) auf 3.483,28 Euro (im Jahr 2015) pro Schüler gestiegen. In Anbetracht dieses explosionsartigen Anstieges im Schulverband Burgebrach frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch beläuft sich aktuell die Schulverbandsumlage in den betroffenen Gemeinden in Bayern durchschnittlich (in Euro pro Kind)? b) Wie hat sich die Schulverbandsumlage in den bayerischen Gemeinden über die letzten zehn Jahren entwickelt (pro Jahr, in Euro pro Kind)? 2. Falls es zu starken Anstiegen bei den Schulverbandsumlagen gekommen ist, a) Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die betroffen Kommunen bei der Bewältigung der finanziellen Belastung (konkrete Maßnahmen)? b) Wie gedenkt die Staatsregierung dieser Entwicklung bzw. einem weiteren Anstieg entgegenzuwirken (konkrete Maßnahmen)? c) Inwiefern wird die Staatsregierung die betroffenen Kommunen bei einem weiteren Anstieg unterstützen (konkrete Maßnahmen)? 3. a) Wie hoch beläuft sich aktuell die Schulverbandsumlage in städtischen Kommunen durchschnittlich (in Euro pro Kind)? b) Wie hoch beläuft sich aktuell die Schulverbandsumlage in ländlichen Kommunen durchschnittlich (in Euro pro Kind)? 4. a) Wie hat sich die Schulverbandsumlage in den städtischen Kommunen über die letzten zehn Jahren entwickelt (pro Jahr, in Euro pro Kind)? b) Wie hat sich die Schulverbandsumlage in den ländlichen Kommunen über die letzten zehn Jahre entwickelt (pro Jahr, in Euro pro Kind)? 5. Falls große Differenzen bei der Schulverbandsumlage zwischen städtischen und ländlichen Kommunen auftreten : a) Worauf ist dies zurückzuführen? b) Wie gedenkt die Staatsregierung dieser unterschiedlichen Belastung entgegenzuwirken (konkrete Maßnahmen )? 6. Wie haben sich die Zuschüsse zur Schülerbeförderung an die bayerischen Kommunen in den letzten zehn Jahren entwickelt (pro Jahr, in Euro pro Kind)? 7. a) Wie erklärt sich die Staatsregierung den extrem hohen Anstieg der Schulverbandsumlage im Schulverband Burgebrach? b) Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung dieser finanziellen Belastung der Kommunen im Schulverband Burgebrach, die durch die bayerische Schulpolitik verursacht wurde, Abhilfe zu leisten? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.08.2015 Die oben genannte Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) wie folgt beantwortet : Antwort zu den Fragen 1 a bis 5 b: Schulverbände werden nach Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) für Grundschulen, Mittelschulen , Förderzentren und Schulen für Kranke gebildet. Der Schulverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Träger des Schulaufwands für die in seinem Gebiet errichteten öffentlichen Schulen (Verbandsschulen). Schulverbände gelten als kommunale Zweckverbände, für die die Bestimmungen für Zweckverbände des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit anzuwenden sind, soweit das BaySchFG keine abweichenden Regelungen enthält. Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, um seinen Finanzbedarf zu decken Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.10.2015 17/7925 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7925 (Schulverbandsumlage). Die Umlage wird nach der Zahl der Verbandsschüler bemessen. Stichtag für die Feststellung der Zahl der Verbandsschüler ist der 1. Oktober eines jeden Jahres für das darauffolgende Jahr. Die Schulverbandsversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder eine hiervon abweichende Regelung beschließen. Die Beantwortung der Fragen 1 a bis 5 ist mit Blick auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse ohne eine Abfrage bei den über 600 Schulverbänden nicht möglich. Von einer solchen Abfrage wurde wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands für diese kommunalen Körperschaften abgesehen . 6. Wie haben sich die Zuschüsse zur Schülerbeförderung an die bayerischen Kommunen in den letzten zehn Jahren entwickelt (pro Jahr, in Euro pro Kind)? Für diese Frage wird auf die Schülerinnen und Schüler mit Beförderungsanspruch abgestellt. Deren Anzahl wird von den jeweiligen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung jährlich zum Zweck der Berechnung der pauschalen Zuweisungen nach Art. 10 a des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) an das Landesamt für Statistik gemeldet. Nicht in dieser Meldung enthalten sind Schülerinnen und Schüler, die zwar keinen Beförderungsanspruch, aber einen Kostenerstattungsanspruch wegen Überschreitung der Familienbelastungsgrenze nach Art. 3 des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes haben. Für diese liegen keine Zahlen vor. Dies vorangestellt, ergeben sich für die Jahre 2005 bis 2014 die nachfolgend dargestellten Ergebnisse. Zuweisungen nach Art. 10 a FAG in Mio. € Zuweisungen in € je Schüler im Jahr 2005 240,3 356 2006 245,8 368 2007 259,1 392 2008 267,3 413 2009 275,4 428 2010 282,4 446 2011 293,6 470 2012 304,6 498 2013 308,3 518 2014 317,2 546 7. a) Wie erklärt sich die Staatsregierung den extrem hohen Anstieg der Schulverbandsumlage im Schulverband Burgebrach? b) Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung dieser finanziellen Belastung der Kommunen im Schulverband Burgebrach, die durch die bayerische Schulpolitik verursacht wurde , Abhilfe zu leisten? Der Freistaat Bayern gewährt den kommunalen Schulaufwandsträgern öffentlicher Grundschulen und Mittelschulen in den Bereichen Schulbau und Schülerbeförderung Finanzhilfen nach Maßgabe des FAG (vgl. Art. 5 BaySchFG). Wie bereits ausgeführt, erhebt der Schulverband für seinen durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf von seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage, um seinen Finanzbedarf zu decken (Schulverbandsumlage) (vgl. Art. 9 Abs. 7 Satz 1 BaySchFG). Für die Höhe der Umlage sind die jeweiligen Verhältnisse vor Ort ausschlaggebend. Im Mittelschulbereich gehören hierzu auch die Regelungen, die die Schulaufwandsträger in ihrem Vertrag über die Einrichtung eines Mittelschulverbunds vereinbaren. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule kam es nach Auskunft der Regierung von Oberfranken zu schulorganisatorischen Veränderungen , die auch den Schulverband Burgebrach berührten. Zum einen wurde der Mittelschulverbund Aurachtal mit den Schulstandorten Burgebrach (Schulverband, bestehend aus den Gemeinden Burgebrach, Burgwindheim, Ebrach und Schönbrunn), Frensdorf-Pettstadt (Schulverband), Priesendorf -Lisberg-Walsdorf (Schulverband), Schlüsselfeld (Stadt) und Stegaurach (Gemeinde) gegründet. Zum anderen wurde die Volksschule Burgebrach in die Grundschule Burgebrach und die Mittelschule Burgebrach getrennt. Neuer Schulaufwandsträger der Grundschule Burgebrach wurde der Markt Burgebrach. Die Schulverbandsumlage des Schulverbands Burgebrach ist von 979,63 € im Jahr 2008 auf 3.483,28 €/Schüler im Jahr 2015 angestiegen. Die Gemeinde Burgebrach weist zur Begründung dieser Entwicklung insbesondere auf z. T. organisatorisch bedingte Veränderungen der Schülerzahlen im Grund- und Mittelschulbereich und steigende Kosten im Bereich des Schulaufwands wie z. B. der Schülerbeförderung hin. Die Mittelschule Burgebrach wird nach Angaben der Regierung von Oberfranken derzeit von 320 Schülerinnen und Schülern besucht, wovon nur 140 aus dem Schulverband Burgebrach seien, der derzeit die entstehenden Kosten trägt. Die Schulverbände und Kommunen, aus denen die anderen 180 Schülerinnen und Schüler kämen, seien bisher an der Finanzierung nicht beteiligt. Allerdings hätten sich die beteiligten Bürgermeister inzwischen auf eine finanzielle Regelung geeinigt.