Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathi Petersen SPD vom 16.07.2015 Auswirkungen von CETA, TTIP und TiSA auf das deutsche Gesundheitswesen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Auswirkungen erwartet die Staatsregierung durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP für das deutsche Gesundheitssystem? b) Welcher Handlungsbedarf ergibt sich dadurch nach Meinung der Staatsregierung? c) Wie bewertet die Staatsregierung CETA und TTIP im Hinblick auf die Markteinführung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, den hohen Patientenschutz oder die ausgezeichnete medizinische Qualität im deut schen Gesundheitswesen? 2. Führen nach Meinung der Staatsregierung die Frei handelsabkommen zu einer noch stärkeren Ökonomi sierung des Gesundheitsbereichs? 3. a) Welche Auswirkungen sind nach Meinung der Staats regierung von TiSA für unser Gesundheitssystem zu erwarten? b) Welche Folgen hat TiSA nach Einschätzung der Staatsregierung auf die Ökonomisierung in der Medi zin? c) Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung da raus? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 14.08.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Auswirkungen erwartet die Staatsregierung durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP für das deutsche Gesundheitssystem? b) Welcher Handlungsbedarf ergibt sich dadurch nach Meinung der Staatsregierung? Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fra gen 1 a und 1 b zusammen beantwortet. Weder CETA noch TTIP werden nach Einschätzung der Staatsregierung negative Auswirkungen auf das Gesund heits oder das Sozialwesen in Deutschland haben. Für CETA ist festzuhalten: • CETA berührt nicht das Nebeneinander von privaten und öffentlichen Krankenkassen in Deutschland. • Am Zulassungssystem für Kassenärzte ändert CETA nichts, ebenso wenig an den Beschränkungen für die Zu lassung von Apotheken. • CETA enthält keine Bestimmungen, die dazu führen, dass private Unternehmen staatliche Subventionen, die einem anderen Dienstleistungserbringer gewährt werden, an fechten oder gleichermaßen beanspruchen können. • CETA enthält für Deutschland im Gesundheits und So zialbereich keine Marktöffnungsverpflichtungen, die über die bereits im Rahmen des WTODienstleistungsabkom mens (General Agreement on Trade in ServicesGATS) von 1995 übernommenen Verpflichtungen hinausge hen. Diese völkerrechtlich verbindlichen Verpflichtungen Deutschlands gelten seit 20 Jahren gegenüber allen WTOMitgliedern, also insbesondere auch gegenüber Kanada und den USA, und haben seither nicht zu Pro blemen geführt. Hinter das völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungsniveau im GATS kann Deutschland nicht zurückfallen. • Unabhängig hiervon bleiben für ausländische Dienstleis ter und Investoren, ebenso wie für inländische Anbieter, weiterhin und unabhängig von CETA die in den Mitglied staaten (bzw. in Deutschland den einzelnen Ländern) im nationalen Recht vorgesehenen nichtdiskriminierenden Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Qualifikati onsniveaus ebenso wie Genehmigungserfordernisse und Krankenhausbedarfsplanungen anwendbar. Diese Absicherungen im CETAAbkommen streben die Staatsregierung sowie die Bundesregierung auch für die TTIP an. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.10.2015 17/7926 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7926 c) Wie bewertet die Staatsregierung CETA und TTIP im Hinblick auf die Markteinführung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, den hohen Patientenschutz oder die ausgezeichnete medizinische Qualität im deutschen Gesundheitswesen? Weder CETA noch TTIP werden die in der EU geltenden Schutzniveaus für die Zulassung und Markteinführung von Arzneimitteln und Medizinprodukten ändern. Die geltenden Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene für die Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten werden weiterhin Anwendung finden, auch hindern die Abkommen weder die EU noch die Mitgliedstaaten, zukünftig Regu lierungen zur Markteinführung von Arzneimitteln und Me dizinprodukten vorzunehmen und Maßnahmen zum Pa tientenschutz oder zur Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen zu treffen. 2. Führen nach Meinung der Staatsregierung die Freihandelsabkommen zu einer noch stärkeren Ökonomisierung des Gesundheitsbereichs? Es ist unklar, was mit dem Begriff „Ökonomisierung“ gemeint sein soll. Falls damit gemeint sein sollte, dass im Gesund heitssektor nach Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit gearbei tet wird, so ist dazu festzuhalten, dass Handelsabkommen der EU insofern keine Vorgaben machen. Falls damit ge meint sein sollte, dass es im Gesundheitssektor ein Neben einander von hoheitlichen und privaten Leistungserbringern gibt, so ist dazu festzuhalten, dass Handelsabkommen wie CETA oder TTIP öffentliche Träger nicht daran hindern, be stehende Angebote im Gesundheitsbereich beizubehalten und dort neue öffentliche Angebote bereitzustellen, wo pri vate Anbieter bereits tätig sind. Die Trägervielfalt entspricht der geltenden Rechtslage in Deutschland und den völker rechtlichen Öffnungsverpflichtungen, die seit 20 Jahren gel ten. Neue Marktöffnungsverpflichtungen im Gesundheitsbe reich sind weder in CETA enthalten noch in TTIP geplant. Auf die Antwort auf die Fragen 1 a und b wird verwiesen. 3. a) Welche Auswirkungen sind nach Meinung der Staatsregierung von TiSA für unser Gesundheitssystem zu erwarten? Auch TiSA wird nach Einschätzung der Staatsregierung kei ne Auswirkungen auf das Gesundheits und Sozialwesen haben. Es wird insoweit auf die Antwort zu den Fragen 1 a und 1 b verwiesen. Auch in TiSA wird sich die Staatsregie rung für entsprechende Absicherungen einsetzen. b) Welche Folgen hat TiSA nach Einschätzung der Staatsregierung auf die Ökonomisierung in der Medizin? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. c) Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.