Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 01.07.2015 Kombi-Klassenbildung an der Grundschule Hunderdorf Nachdem an der Grundschule Hunderdorf im Schuljahr 14/15 bereits eine Kombiklasse 2/3 eingerichtet wurde, soll nun auch im kommenden Schuljahr 15/16 eine Kombiklasse 1/2 eingerichtet werden. Verärgerte Anfragen und eine Unterschriftenliste des Elternbeirats dokumentieren den Unmut der Eltern für diese Maßnahmen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Seit wann gibt es an der Grundschule Hunderdorf Kombiklassen und warum? 2. a) Wie viele Schüler besuchen voraussichtlich im Schuljahr 15/16 die Grundschule Hunderdorf (aufgeschlüsselt nach Klassen)? b) Mit wie vielen Zugängen aufgrund von Zuwanderung/ Asylbewerberunterbringung ist für das Schuljahr 15/16 an der Grundschule Hunderdorf zu rechnen (aufgeschlüsselt nach Klassen)? c) Wie viele Zugänge gab es während des Schuljahres 14/15 (aufgeschlüsselt nach Klassen)? 3. Warum soll es im Schuljahr 15/16 an der Grundschule Hunderdorf eine Kombiklasse 1/2 geben, obwohl aufgrund der grundlegenden Richtlinie zur Klassenbildung (am 30.04.15 vom BLLV veröffentlicht) und unter Berücksichtigung des vom Kultusministerium veröffentlichten mittleren Wertes von 21 Schülern pro Klasse an bayerischen Grundschulen schon mit den bisher sicheren Schülerzahlen erkennbar wird, dass die angedachte Klassenbildung für zwei der Klassen weit vom bayerischen Mittel abweicht, die Richtlinien maximal ausgereizt und bei weiteren Zugängen überreizt werden? 4. a) Kann bei der maximalen Auslastung bereits zum Schuljahresbeginn, sowie der zu erwartenden steigenden Schülerzahl, das Lehrerpersonal unterjährig aufgestockt (somit die Klassen geteilt) und so der gefährdete Bildungserfolg für die betroffenen Schülerinnen und Schuler vermieden werden? b) Wie will die Staatsregierung verhindern, dass die damit einhergehende maximale Auslastung der betroffenen Lehrkräfte, ebenfalls von Anbeginn des Schuljahres an, die Unterrichtsversorgung, gemäß den vom Kultusministerium erhobenen Ursachen für Unterrichtsausfälle , den Bildungserfolg gefährdet? 5. a) Welche Erfahrungen hat die Staatsregierung für den Raum Straubing-Bogen mit dem Einsatz der Mobilen Lehrerreserve in den vergangenen 5 Jahren? b) Wie viele Lehrkräfte standen wirklich als Reserve zur Verfügung? 6. a) Wie viele Unterrichtstunden sind trotzdem in Hunderdorf und im Landkreis Straubing-Bogen ausgefallen? 7. a) Wie viele Stunden konnten durch die Mobile Reserve in Hunderdorf und im Landkreis Straubing-Bogen aufgefangen werden? 8. a) Wie schätzt die Staatsregierung die Zukunft der GS/ MS Hunderdorf für die kommenden 10 Jahre ein, bezogen auf die Geburtenzahlen sowie die hohen Investitionskosten , die die Gemeinde bisher zur Sanierung aufwenden musste? b) Was würde es kosten, der Grundschule Hunderdorf für das Schuljahr 2015/16 eine weitere Lehrkraft zuzuteilen , damit jeweils zwei reine erste und zweite Klassen gebildet werden könnten? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 12.08.2015 1. a) Seit wann gibt es an der Grundschule Hunderdorf Kombiklassen und warum? An der Grundschule Hunderdorf gibt es seit dem Schuljahr 2012/2013 Kombiklassen. Die Klassenbildung erfolgt durch die Staatlichen Schulämter auf der Grundlage der vom Kultusministerium erlassenen Richtlinien. Diese sehen gemäß Artikel 32 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die Möglichkeit vor, jahrgangskombinierte Klassen neben jahrgangsreinen Klassen zu bilden. Jahrgangskombinierte und jahrgangsreine Klassen sind gleichwertige Organisationsformen, die unabhängig von der Schülerzahl gewählt werden können. Die Frage, welche Organisationsform an einer Schule gewählt werden kann, muss vor Ort entschieden werden und liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Schulleitung und des zuständigen Schulamts. Die Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen tragen die Gesamtverantwortung für eine ausgewogene Klassenbildung im Schulamtsbezirk mit dem Ziel, vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Unter dieser Prämisse wurde am Staatlichen Schulamt ein Planungskonzept mit Blick auf alle GrundschuDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.10.2015 17/7929 Bayerischer Landtag