Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 27.07.2015 Jakobskreuzkraut in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen bayerischen Regionen sich das Jakobskreuzkraut und verwandte Arten, die für Nutztiere gefährlich sind, seit 2010 ausgebreitet haben? Kann die Staatsregierung den Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche je Regierungsbezirk angeben, der von Jakobskreuzkraut bzw. verwandter Arten befallen ist (wenn möglich, Ausbreitung pro Jahr seit 2010)? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen mittelfränkischen Gemeinden sich das Jakobskreuzkraut bzw. verwandte Arten, die für Nutztiere gefährlich sind, in den Jahren seit 2010 ausgebreitet haben, aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren, einzelnen Landkreisen und einzelnen Gemeinden? 3. Welche Maßnahmen existieren, um das Jakobskreuzkraut und verwandte giftige Arten zu bekämpfen? Wie häufig kommen diese Maßnahmen zum Einsatz? Wie hoch sind die Kosten dieser Maßnahmen? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie hoch die Schäden bzw. die Gesamtkosten für die Bekämpfung von Jakobskreuzkraut in Bayern sind (wenn möglich, je Regierungsbezirk)? 5. Existiert ein bayerisches Programm, das Grundstückseigentümer bei der Bekämpfung von Jakobskreuzkraut und verwandter Arten fördert? Wie unterstützt die Staatsregierung auf andere Weise Grundstückseigentümer bei der Bekämpfung von Jakobskreuzkraut? Sind Maßnahmen geplant, wie Grundstückseigentümer bei einer weiteren Ausbreitung der Pflanze unterstützt werden können? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 19.08.2015 Zu 1. und 2.: Flächendeckende Erhebungen zum Auftreten und zur Ausbreitung von Jakobskreuzkraut in Bayern seit dem Jahr 2010 liegen nicht vor. Im Rahmen des Grünlandmonitorings Bayern 2002–2008 wurde Jakobskreuzkraut mit einer Häufigkeit von 0,4 % und einem mittleren Ertragsanteil von < 0,1 % im Grünlandaufwuchs festgestellt (Wasser-Kreuzkraut : 0,8 %/< 0,1 %; Raukenblättriges Kreuzkraut: 0,2 %/ < 0,1 %; Alpen-Kreuzkraut: 0,1 %/< 0,1 %; Hain-Kr./SumpfKr ./Gewöhnliches Kreuzkraut jeweils: < 0,1 %/< 0,1 %). Der sehr geringe Verbreitungsgrad auf dem Wirtschaftsgrünland lässt keine Aussagen zur regionalspezifischen Verbreitung oder Ausbreitung zu. Zu 3.: Die Regulierung von Jakobskreuzkraut und anderer Kreuzkraut -Arten ist von der Intensität des Befalls und von den im Einzelfall gegebenen Möglichkeiten und vertrags- oder fachrechtlichen Einschränkungen für die jeweilige Befallsfläche abhängig. Daneben gibt es noch artspezifische Einschränkungen für die Effektivität einzelner Regulierungsmaßnahmen . Bei einem Anfangsbefall mit Jakobskreuzkraut können Einzelpflanzen durch eine mechanische Bekämpfung gezielt beseitigt werden. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist bei einem stärkeren oder großflächigen Befall zudem der gezielte Herbizid-Einsatz eine effektive und rasch wirksame Bekämpfungsmaßnahme zur Beseitigung der Giftpflanzen. Zur nachhaltigen Absicherung von direkten Bekämpfungsmaßnahmen ist eine regelmäßige Nachsaat und eine standortgerechte Düngungs- und Nutzungsintensität unverzichtbar. Aufgrund der sehr langen Lebensfähigkeit von Kreuzkrautsamen im Boden sind langfristig regelmäßige Kontrollen und bei Bedarf weitere Bekämpfungsmaßnahmen auf ehemaligen Befallsflächen zwingend erforderlich. Eine exakte Kalkulation der Kosten für die Bekämpfung von Jakobskreuzkraut ist nur im konkreten Einzelfall möglich . Die Spanne der Bekämpfungskosten geht von wenigen Euro (Beseitigung erster Einzelpflanzen) bis hin zu mehreren Tausend Euro für die langjährige Sanierung durch mechanische Bekämpfung von vertragsrechtlich extensivierten oder naturschutzrechtlich reglementierten Flächen. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass bei einem regional stärkeren Auftreten der Giftpflanze sanierte Flächen durch den Zuflug von Kreuzkrautsamen aus umliegenden Befallsflächen dauerhaft gefährdet sind. Zu 4.: Statistische Erhebungen zum Schadensumfang und zu angefallenen Bekämpfungskosten liegen nicht vor. Zu 5.: Ein bayerisches Förderprogramm für Grundstückseigentümer zur Bekämpfung von Jakobskreuzkraut existiert nicht. Vom Pflanzenschutzdienst werden Informationen zur sachgerechten und effektiven Regulierung von Kreuzkräutern online bereitgestellt (http://www.lfl.bayern.de/ips/ unkraut/032238/index.php). Diese Beratungsunterlagen stehen allen Betroffenen und den verschiedenen Beratungsinstitutionen zur Verfügung. Insbesondere werden die notwendigen Maßnahmen auch in Feldbegehungen vor Ort aufgezeigt. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht vorgesehen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.10.2015 17/7933 Bayerischer Landtag