Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 23.06.2015 Straftaten durch Täter aus Georgien Die Zahl der Straftaten durch Täter aus Georgien soll in Bayern deutlich zugenommen haben. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die Zahlen der begangenen Straftaten (exklusive Delikte im Ausländerrecht und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz) von Tätern aus Georgien seit 2010 entwickelt und um welche Straftaten handelt es sich? 2. a) Gibt es Anzeichen dafür, dass organisierte Banden aus Georgien das Asylverfahren in Bayern dafür benutzen , um Bandenmitglieder nach Bayern zu bringen mit dem Ziel Straftaten, insbesondere Einbrüche und Diebstähle, zu verüben? b) Wenn ja, wie hoch ist der prozentuale Anteil Straffälliger oder Tatverdächtigter (exklusive Delikte im Ausländerrecht und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz) Asylbewerber aus Georgien seit 2010? c) Gibt es eine Zusammenarbeit mit georgischen Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.07.2015 Zu 1.: Die Daten hierzu (Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik ) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden : Straftaten 2014 2013 2012 2011 2010 Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße insgesamt, darunter 2090 1159 306 294 312 Rohheitsdelikte 73 54 35 26 32 Diebstahl insgesamt 1378 778 137 148 159 Vermögens- und Fälschungsdelikte 452 213 93 73 77 Rauschgiftdelikte 71 50 18 9 18 Zu 2. a): Das Bayerische Landeskriminalamt hat aktuell (Stand 31. Mai 2015) einen Auswertebericht zur Eigentumskriminalität georgischer Tatverdächtiger in Bayern vorgelegt. Daraus ergibt sich, dass eine deutliche Steigerung der Asylanträge von georgischen Staatsangehörigen in Deutschland in den letzten Jahren zu verzeichnen ist. Gründe für die starke Zunahme der Asylanträge in den letzten Jahren sind polizeilicherseits nicht erkennbar. Es ist nicht auszuschließen, dass georgische Staatsangehörige Asylanträge auch stellen, um während der Dauer des Asylverfahrens Eigentumsdelikte begehen zu können. Im Ergebnis ist jedenfalls bei georgischen Tatverdächtigen anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik ein Zusammenhang zwischen dem Status als Asylbewerber und der Begehung von Straftaten, vor allem im Bereich von Diebstahlsdelikten, erkennbar. In der Gesamtschau des vorgenannten Auswerteberichts liegen jedoch keine beweiskräftigen verifizierten bzw. belastbaren Erkenntnisse dafür vor, dass organisierte Banden aus Georgien das Asylverfahren in Bayern dafür nutzen, um Bandenmitglieder nach Bayern zu bringen mit dem Ziel, Straftaten, insbesondere Einbrüche und Diebstähle, zu verüben . Zu 2. b): Die Daten hierzu können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Anzahl der Tatverdächtigen aus Georgien insgesamt bei Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße davon Asylbewerber Anteil in Prozent 2014 916 539 58,8 % 2013 533 284 53,3 % 2012 253 60 23,7 % 2011 259 13 5,0 % 2010 204 10 4,9 % Zu 2. c): Am 9. Juli 2014 unterzeichneten Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziére und sein georgischer Amtskollege Alexander Chikaidze in Berlin einen Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität und des Terrorismus. Ziel des Abkommens ist es, die Wirksamkeit der deutsch-georgischen Kooperation bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität sowie des internationalen Terrorismus zu steigern. Das Abkommen enthält im Wesentlichen Regelungen zu den Formen, Rahmenbedingungen und Grenzen der Zusammenarbeit und nennt die zuständigen Behörden. Die einzelnen vertraglichen Regelungen entsprechen den bereits mit anderen Staaten abgeschlossenen Sicherheitsabkommen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.10.2015 17/7934 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7934 Das Bayerische Landeskriminalamt ist als bayerischer Vertreter am Projekt „Jason“ beteiligt, bei dem seit November 2014 unter Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) versucht wird, übergeordnete Strukturen organisierter Kriminalität georgischer Straftätergruppierungen zu identifizieren. Durch das BKA wurde dabei mehrfach mitgeteilt, dass inzwischen eine sehr gute Kooperation mit den georgischen Sicherheitsbehörden erreicht wurde. Es kam zu wechselseitigen Besuchen auf Leitungsebene (u. a. georgisches Innenministerium , Polizeiführung – BKA-Präsident, Vertreter des BMI) sowie auf Ebene der Sachbearbeitung bis hin zu einer dreiwöchigen Hospitation eines BKA-Beamten in Georgien. Der Leiter der georgischen Kriminalpolizei und die designierte Verbindungsbeamtin waren zu Gast auf der „JasonSitzung “ im April 2014 in Wiesbaden-Naurod, stellten die dortigen Polizeidienststellen vor und boten ebenfalls eine enge Zusammenarbeit an. Ferner bestehen beim Polizeipräsidium Mittelfranken Kontakte zu den georgischen Sicherheitsbehörden. Sie beruhen im Wesentlichen auf einem CEPOL-Austauschprogramm (Europäische Polizeiakademie), in dessen Verlauf ein Beamter des Polizeipräsidiums Mittelfranken – im Sommer 2014 – eine Woche in Tiflis/Georgien bei der dortigen, dem Innenministerium angegliederten, OK-Dienststelle hospitierte . Zuvor hatte ein hochrangiger georgischer Polizeibeamter eine Woche lang beim PP Mittelfranken hospitiert. Diese persönlichen Kontakte wurden im Zusammenhang mit den Kontakten und der Zusammenarbeit innerhalb der Projektgruppe „Jason“ des Bundeskriminalamts ausgebaut und vertieft.