Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 24.06.2015 Zeugnis über die Prüfungsunfähigkeit bei den Juristischen Staatsprüfungen Verhinderungen an der Juristischen Staatsprüfung im Falle einer Krankheit sind gemäß § 10 Abs. 2 der Ausbildungsund Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) unverzüglich beim Landesjustizprüfungsamt geltend zu machen und durch ein Zeugnis eines Landgerichtsarztes oder eines Gesundheitsamtes nachzuweisen. Die Prüfungskandidaten haben also offensichtlich ein Wahlrecht hinsichtlich der zuständigen Stellen für die Begutachtung. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Anzahl an Begutachtungen für die Juristischen Staatsprüfungen pro Jahr wird bei der Personalberechnung für die Landgerichtsärzte und die Gesundheitsämter jeweils zugrunde gelegt? a) Wie wird diese berechnet? b) Zu welchem Anteil ist diese Aufgabenzuweisung bei den Landgerichtsärzten und den Gesundheitsämtern jeweils konkret berücksichtigt? 2. Wie viele Gutachten für die Juristischen Staatsprüfungen haben die bayerischen Landgerichtsärzte in den Jahren 2009 bis 2014 tatsächlich angefertigt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr)? 3. Wie viele Gutachten für die Juristischen Staatsprüfungen wurden in demselben Zeitraum von den Gesundheitsämtern tatsächlich angefertigt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr)? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.08.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justitz (StMJ) wie folgt beantwortet: Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Bayern erstellt im Auftrag der juristischen Prüfungsämter medizinische Fachgutachten zu Fragen der Prüfungsfähigkeit bei den Juristischen Staatsprüfungen. Herr des Verfahrens sind hierbei die Prüfungsämter im Geschäftsbereich des StMJ. Zu 1. a)–b): Gutachten zur Frage der Prüfungsfähigkeit bei den Juristischen Staatsprüfungen sind mengenmäßig und in ihrer Komplexität gegenüber anderen Gutachtensfragen des gerichtsärztlichen Dienstes (u. a. Prozessfähigkeit, Testierfähigkeit ) oder der Gesundheitsämter (insbesondere Einstellungsgutachten , Dienstfähigkeit) zu gering, als dass diese in der Berechnung des Personalbedarfs rechnerisch signifikanten Niederschlag finden könnten. Bislang sind keine Hinweise bekannt geworden, die auf grundsätzliche Schwierigkeiten bei dieser Aufgabenerfüllung hindeuten würden. Grundlage der Daten zu den Fragen 2 und 3 ist eine aktuelle Erhebung der Regierungen. Zu 2.: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 66 82 96 96 114 87 Zu 3.: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 153 159 169 184 202 239 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.10.2015 17/7938 Bayerischer Landtag