Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 28.04.2015 Vergabe von ECTS-Punkten an Hochschulen Hochschulen wie z. B. die Universität Augsburg haben im Rahmen der Initiative „Bildung durch Verantwortung“ Studierenden die Möglichkeit eröffnet, sich ihr bürgerschaftliches Engagement in Form von ECTS-Punkten anrechnen zu lassen. An bestimmten Universitäten erhalten Studierende ECTS-Punkte für die Durchführung einer Bibliotheksführung . Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. Wie autonom sind die Universitäten bezüglich der Möglichkeit , für inner- und außeruniversitäre Tätigkeiten und Lehrveranstaltungen ECTS-Punkte zu vergeben? 2. Welche Richtlinien oder Vorgaben müssen von Universitäten bei der Vergabe von ECTS-Punkten an eine Lehrveranstaltung oder Tätigkeit beachtet werden? 3. Für welche Art bürgerschaftlichen Engagements können Studierende an den Hochschulen der Initiative „Bildung durch Verantwortung“ ECTS-Punkte bekommen? 4. In welchen Studiengängen besteht die Möglichkeit, ECTS-Punkte zu erwerben? 5. Wie bewertet die Staatsregierung grundsätzlich die Vergabe von ECTS-Punkten für ein politisches oder bürgerschaftliches Engagement in allen Studiengängen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 18.08.2015 1. Wie autonom sind die Universitäten bezüglich der Möglichkeit, für inner- und außeruniversitäre Tätigkeiten und Lehrveranstaltungen ECTS-Punkte zu vergeben ? Nach den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010) müssen Bachelor- und Masterstudiengänge modularisiert und mit einem Leistungspunktesystem ausgestattet sein. Nach der Anlage „Rahmenvorgaben“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben setzt die Vergabe von Leistungspunkten den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Moduls im jeweiligen Studiengang voraus. Die Voraussetzungen für die Vergaben von Leistungspunkten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen und den Akkreditierungsunterlagen präzise und nachvollziehbar zu definieren. Dabei ist zu beachten, dass Leistungspunkte ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung der Studierenden darstellen . Sie umfassen sowohl den unmittelbaren Unterricht als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitungen einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten, sowie gegebenenfalls Praktika. Für einen Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung des Studierenden von 25 bis max. 30 Stunden angenommen. Diese Vorgaben sind nach Art. 61 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) in den Prüfungsordnungen von Bachelor- und Masterstudiengängen zwingend zu beachten. Gleiches gilt nach Art. 61 Abs. 4 BayHSchG, soweit Studiengänge im Übrigen modularisiert sind (z. B. Lehramtsstudiengänge). In nicht modularisierten Studiengängen können keine Leistungspunkte vergeben werden. Auf Grundlage dieser Vorgaben haben die Hochschulen folgende Gestaltungsmöglichkeiten, um Leistungspunkte für bürgerschaftliches Engagement zu vergeben: – Festlegung von Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen mit einem entsprechenden Qualifikationsziel in einem Studiengang , etwa in Gestalt von Praktika, Projekten oder Übungen. In diesem Fall müssen alle Studierenden, die das betreffende Modul absolvieren, eine einschlägige Leistung erbringen, um Leistungspunkte zu erhalten. – Anrechnung bürgerschaftlichen Engagements auf ein Modul eines Studiengangs nach Art. 63 Abs. 2 BayHSchG. Danach können Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden (d. h. nicht im Rahmen eines Studiengangs oder sonstiger Studien nach Art. 56 Abs. 6 Nrn. 1 und 2 BayHSchG an einer staatlichen oder nicht-staatlichen in- oder ausländischen Hochschule), angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen dürfen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen in einem Studiengang ersetzen. Dabei gelten jegliche Tätigkeiten, d. h. auch „inner- und außeruniversitäre “ Tätigkeiten, die nicht im Rahmen der Anforderungen zum erfolgreichen Abschluss eines konkreten Moduls im Studiengang selbst erbracht werden, als außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen. Über die Anrechnung entscheidet die jeweilige Hochschule in eigener Verantwortung. Ob Hochschulen von den o. g. Möglichkeiten Gebrauch machen und wie sie diese inhaltlich konkret ausgestalten, liegt in der Entscheidung der einzelnen Hochschule. 2. Welche Richtlinien oder Vorgaben müssen von Universitäten bei der Vergabe von ECTS-Punkten an eine Lehrveranstaltung oder Tätigkeit beachtet werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.10.2015 17/7946 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7946 Auf die vorstehende Antwort zu Frage 1 darf Bezug genommen werden. 3. Für welche Art bürgerschaftlichen Engagements können Studierende an den Hochschulen der Initiative „Bildung durch Verantwortung“ ECTS-Punkte bekommen? Die Hochschulen vergeben auf Grundlage der zu Frage 1 dargestellten Rahmenbedingungen insbesondere für die folgenden Arten bürgerschaftlichen Engagements Leistungspunkte : Praktika in gemeinnützigen, kirchlichen oder karitativsozialen Einrichtungen, Umsetzung sozialer Projekte mit Non-Profit-Partnern, Kooperationen mit Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche bzw. mit Betreuungseinrichtungen für Senioren. Einzelheiten können der anliegenden Tabelle entnommen werden. 4. In welchen Studiengängen besteht die Möglichkeit, ECTS-Punkte zu erwerben? Für bürgerschaftliches Engagement können u. a. in den folgenden Studiengängen/Studienfeldern Leistungspunkte erworben werden (Aufzählung exemplarisch, genauere Auflistung siehe ebenfalls die beiliegende Tabelle): Studiengänge in Medien und Kommunikation, in Erziehungswissenschaften , „Studium Generale“, Soziale Arbeit, Integrative Gesundheitsförderung und im Bereich der Lehramtsstudiengänge im Freien Bereich. 5. Wie bewertet die Staatsregierung grundsätzlich die Vergabe von ECTS-Punkten für ein politisches oder bürgerschaftliches Engagement in allen Studiengängen ? Nach Art. 55 Abs. 1 BayHSchG sollen Lehre und Studium die Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit und zu verantwortungsvollem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden. Entsprechend sehen auch die „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Beschluss des Akkreditierungsrats vom 08.12.2009 i. d. F. vom 20.02.2013) als ein Kriterium bei der Programmakkreditierung vor, dass bei Überprüfung der Qualifikationsziele des Studiengangskonzepts sichergestellt sein muss, dass diese fachliche und überfachliche Aspekte umfassen und insbesondere auch die Bereiche „Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement“ und „Persönlichkeitsentwicklung“ einbeziehen. Bei der Systemakkreditierung ist ebenfalls gefordert , dass das Steuerungssystem der Hochschule sicherstellen muss, dass die Qualifikationsziele der Studiengänge fachliche und überfachliche Aspekte, insbesondere wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, die Befähigung, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen, und die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung umfassen müssen. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Hochschulen , orientiert am jeweiligen Qualifikationsziel des von der Hochschule in Eigenverantwortung zu konzipierenden , konkreten Studiengangs, festzulegen, in welcher Weise und welche Formen bürgerschaftlichen Engagements unmittelbar oder mittelbar über den Weg der Anrechnung Eingang in Studiengänge finden und zu Leistungspunkten führen. Eine generelle Verpflichtung zur Einbeziehung bestimmter Formen bürgerschaftlichen Engagements in allen Studiengängen ist angesichts der vielfältigen Ausprägungen bürgerschaftlichen Engagements und der Unterschiedlichkeit der Qualifikationsziele der einzelnen Studiengänge nicht zielführend. Dies gilt auch für eine Verpflichtung zur Vergabe von Leistungspunkten für ein politisches Engagement. 1 Vergabe von ECTS-Punkten an Hochschulen – Anfrage der Frau Abgeordneten Isabell Zacharias UNIVERSITÄTEN Mitglied des Hochschulnetzwerks Bildung durch Verantwortung ? Beitritt zum Netzwerk geplant? Ggf. wann? Für welche Art bürgerschaftlichen Engagements können Studierende ECTS-Punkte bekommen ? In welchen Studiengängen besteht die Möglichkeit ECTS-Punkte zu erwerben? 1 Universität Augsburg Ja z.B. Umsetzung sozialer Projekte mit Non-Profit Partnern, Medienprojekte in Zusammenarbeit mit Schulen, Internationale Projekte BA/MA Medien und Kommunikation BA Erziehungswissenschaften BA Geographie MA Nordamerikanistik 2 Otto-FriedrichUniversität Bamberg Nein Beitritt wohl für 2015 geplant Bislang für alles, was sich passend zum Studiengang als Praktikum verstehen lässt. In allen Studiengängen, in denen es ein „Studium Generale“ gibt, soll die Anerkennung eines „Service Learning“ systematisch ermöglicht werden (unabhängig vom genannten Netzwerk). 3 Universität Bayreuth Nein wird derzeit geprüft 4 Friedrich-AlexanderUniversität ErlangenNürnberg Nein kein Beitritt geplant 5 Ludwig-MaximiliansUniversität München Nein 6 Technische Universität München Nein kein Beitritt geplant 7 Universität Passau Nein kein Beitritt geplant 8 Universität Regensburg Nein noch nicht entschieden z.B. für Praktika in gemeinnützigen, kirchlichen oder caritativ-sozialen Einrichtungen (Telefonseelsorge, Europäischer Freiwilligendienst…) 9 Julius-MaximiliansUniversität Würzburg Ja Für bürgerschaftliches Engagement können Studierende in einzelnen Modulen des Allgemeinen Schlüsselqualifikationsbereiches der Bachelorstudiengänge und im Freien Bereich der Lehramtsstudiengänge in Form von Praktika, Übungen und Seminaren bis zu fünf ECTS-Punkte erwerben. Z.B. vielfältige praktische Erfahrungen in der teilIn den Bachelorstudiengängen über den Allgemeinen Schlüsselqualifikationsbereich, im Bereich der Lehramtsstudiengänge über den Freien Bereich 2 weise schwierigen und anspruchsvollen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus einem sozialen Brennpunkt im Rahmen des Projekts Spielraum e.V. KUNSTHOCHSCHULEN Mitglied des Hochschulnetzwerks Bildung durch Verantwortung ? Beitritt zum Netzwerk geplant? Ggf. wann? Für welche Art bürgerschaftlichen Engagements können Studierende ECTS-Punkte bekommen ? In welchen Studiengängen besteht die Möglichkeit ECTS-Punkte zu erwerben? 1 Akademie der Bildenden Künste München Nein offen BA/MA Innenarchitektur Diplom Kunstpädagogik MA Architektur und Städteplanung Zertifikat Therapie und Künstlerisches Gestalten 2 Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Nein kein Beitritt geplant für die in dem jeweiligen Modulplan des Studienganges vorgesehenen Leistungen. Studiengänge „Lehramt an Gymnasien – Kunst als Doppelfach“ MA Architektur und Stadtforschung (auslaufend ). 3 Hochschule für Musik und Theater München 4 Hochschule für Musik Würzburg Nein kein Beitritt geplant 5 Hochschule für Musik Nürnberg Nein kein Beitritt geplant 6 Hochschule für Fernsehen und Film München Nein kein Beitritt geplant HOCHSCHULEN FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN Mitglied des Hochschulnetzwerks Bildung durch Verantwortung ? Beitritt zum Netzwerk geplant? Ggf. wann? Für welche Art bürgerschaftlichen Engagements können Studierende ECTS-Punkte bekommen ? In welchen Studiengängen besteht die Möglichkeit ECTS-Punkte zu erwerben? 1 Ostbayerische Technische Hochschule Amberg -Weiden Nein kein Beitritt geplant Erstellung von Studienleistungen mit sozialem Hintergrund (bspw. Erstellung eines Kurzfilms zu Suchtprävention u.ä.) Studiengang Medientechnik und Medienproduktion 2 Hochschule für angewandte Wissenschaften Nein wird derzeit geprüft 3 Ansbach 3 Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Aschaffenburg Nein 4 Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg Nein - War Mitglied bis es zur kostenpflichtigen Vereinsgründung im Frühjahr 2015 gekommen ist. kein Beitritt geplant - Ist aktives Mitglied im bayerischen Verbundprojekt „Dialogforum - Zivilgesellschaft - licher Transfer und bürgerschaftli - ches Engagement “ Für bürgerschaftliches Engagement außerhalb der Hochschule werden bisher keine ECTS-Punkte vergeben. 5 Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg Ja Seit dem Sommersemester 2012 fördert die Hochschule Coburg Service Learning im Rahmen des vom Bundesministerium geförderten Qualitätspakt Lehre-Projekts „Der Coburger Weg“. Zudem gibt es einige Kurse aus dem breiten Angebot des Studium Generale (Wissenschafts- und Kulturzentrum), deren Inhalte als bürgerschaftliches Engagements gewertet werden können, z.B. zu folgenden Themenclustern: Kooperation mit Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche Kooperation mit Betreuungseinrichtungen Senioren oder Altenheimen Gesundheitsförderung Wissensvermittlung Wissenstransfer Sprach- und/oder Integrationsförderung Im derzeitigen Studienjahr nehmen Studierende aus vier Fakultäten aus folgenden neun Studiengängen am Modul Interdisziplinäres Projekt teil und erwerben ECTS-Punkte im Rahmen des Service Learning: Betriebswirtschaft (B) Versicherungswirtschaft (B) Industriewirtschaft (B) Soziale Arbeit (B) Internationale Soziale Arbeit und Entwicklung (B) Integrative Gesundheitsförderung (B) Innenarchitektur (B) Bauingenieurwesen (B) Bioanalytik (B) Im Rahmen des Studium Generale können darüber hinaus noch folgende Studiengänge ECTS-Punkte im Rahmen des Service Learning erwerben: 4 Maschinenbau (B) Technische Physik (B) 6 Technische Hochschule Deggendorf Nein kein Beitritt geplant Im Bereich der Allgemeinen Wahlpflichtfächer können ECTS-Punkte für extracurriculares Engagement erworben werden. 7 Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof Nein keine In allen Studiengängen an der Hochschule Hof 8 Technische Hochschule Ingolstadt Nein kein Beitritt geplant Durchführung der Lehrveranstaltung „Soziales Engagement“ in der Fakultät THI Business School Initiierung eines ehrenamtlichen, gemeinnützigen Projekts, welches die Studierenden alleine oder im Team eigenverantwortlich und selbstständig durchführen Selbständige Initiierung des Projekts durch die Studierenden, Abschluss einer Projektvereinbarung , eigenständige Durchführung des Projekts Ergebnispräsentation und Evaluation nach Projektabschluss Wahlpflichtmodul im Studiengang Betriebswirtschaft freiwilliges anrechenbares Wahlfach für alle anderen Studiengänge der Fakultät THI Business School (Übersicht: http://www.thi.de/hochschule/thi-businessschool /studiengaenge.html) 9 Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Nein kein Beitritt geplant Für bürgerschaftliches Engagement werden keine ECTS-Punkte vergeben. Prinzipiell können in allen Studiengängen ECTS-Punkte erworben werden, aber eben nicht für bürgerschaftliches Engagement. 10 Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Nein kein Beitritt geplant 11 Hochschule für angewandte Wissenschaften München Nein eventueller Beitritt wird demnächst geprüft. Ist bereits u.a. im Verein BenE München aktiv. Im Fokus steht in erster Linie studentisches Engagement in Gremien, der Fachschaft, Studierendengruppen , etc. an der Hochschule München selbst. Im weiteren Sinne können auf Basis des Art. 63 BayHSchG jegliche Arten von außerhochschulischen Kompetenzen auf Prüfung der Prüfungskommissionen hin auf passende Studienleistungen angerechnet werden, wie z.B. Vereinsmitgliedschaften und –tätigkeiten. Die Hochschule München arbeitet derzeit an einem übergreifenden Angebot, das es z.B. im Rahmen eines Zertifikats ermöglichen soll, studentisches (ggfs. auch weiter gefasst bürgerliches ) Engagement zusätzlich während des Studiums in ECTS-Kreditpunkte zu übersetzen . Hierzu wurde eine Projektgruppe eingerichtet , welche im Laufe der nächsten 12-14 Monate ein Angebot platzieren möchte. 12 Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm Ja Studierende erhalten ECTS-Punkte im Rahmen von Service-Learning-Fächern, die als Wahlpflichtfach (WPF) angeboten werden. Hier engagieren sich Die Service-Learning-Wahlpflichtfächer können von Studierenden aller Studiengänge, die in ihrem Curriculum WPF vorsehen, besucht 5 z.B. derzeit Studierende im Rahmen des WPF „Service Learning: Integrationsmentoring“ für die bedarfsorientierte Unterstützung und Integration der Flüchtlinge in Kooperation mit den örtlichen Flüchtlingsheimen . Die HNU fördert das ehrenamtliche Engagement der Studierenden u.a. durch ihre Kooperation mit den Freiwilligen-Agenturen in Ulm (engagiert-inulm .de) und in Neu-Ulm (Hand in Hand). werden. Sie werden hochschulübergreifend vom Zentrum für internationales, interdisziplinäres und engagiertes Lernen (ZiieL) angeboten . 13 Technische Hochschule Nürnberg Georg – Simon – Ohm Ja Für Service Learning eingebettet in eine Lehrveranstaltung (Pflichtfach oder Wahlpflichtfach bzw. Bachelor- oder Masterarbeit) a) entweder in der fachlich zuständigen Fakultät oder bei einem Lehrangebot in den jeweiligen Fakultäten ("fachintegriertes Service Learning) oder b) als fakultätsübergreifendes Lehrangebot der Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften ("fakultätsübergreifendes Service Learning") In 2014 waren dies: Master Software Engineering und Informationstechnologie Master Wirtschaftsinformatik Master International Marketing Master International Finance and Economics Master Informatik Master Elektronische und Mechatronische Systeme Master Betriebswirtschaft Master Applied Research in Engineering Science Bachelor Wirtschaftsinformatik Bachelor Technikjournalismus Bachelor Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf Bachelor Soziale Arbeit Bachelor Medizintechnik Bachelor Media Engineering Bachelor Internationale Betriebswirtschaft Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik Bachelor Design Bachelor Betriebswirtschaft Bachelor International Business and Technology 14 Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Nein kein Beitritt geplant 6 15 Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Rosenheim Nein wird derzeit geprüft 16 Hochschule für angewandte Wissenschaften WeihenstephanTriesdorf Nein kein Beitritt geplant 17 Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt Nein kein Beitritt geplant Die Vergabe von ECTS-Punkten erfolgt ausschließlich über die Belegung und das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung eines Moduls im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnungen der FHWS. Bestandteil eines Moduls kann zum Zwecke der Wissensvermittlung und Kompetenzerlangung bürgerschaftliches Engagement und/ oder Ehrenamt sein. Entsprechende Module nach Ziff. 2 sind im Masterstudiengang Informationssysteme vorhanden sowie studiengangsübergreifend im Rahmen des Katalogs der Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer der Hochschule. Zusammenfassung: Von den 9 staatlichen Universitäten sind zwei Universitäten Mitglieder des Hochschulnetzwerks Bildung durch Verantwortung, von den 17 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind drei Mitglieder des Hochschulnetzwerks Bildung durch Verantwortung. Von den 6 Kunsthochschulen ist derzeit keine Mitglied des Netzwerks, wobei von der Hochschule für Musik und Theater München keine Rückmeldung vorliegt.