Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 09.06.2015 Behördenverlagerung: Autobahndirektion Südbayern In der Regierungserklärung „Heimat Bayern 2020“ vom 27.11.14 wurde von einer intensiven Einbeziehung der Personalvertretungen in den Verlagerungsprozess gesprochen. Diese Darstellung deckt sich nicht mit der des Münchner Personalrats der Autobahndirektion Südbayern. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Ausmaß und welcher Form wurde die örtliche Personalvertretung der Autobahndirektion Südbayern , gewerkschaftlich organisierte Betriebsgruppen und andere Interessenvertretungen eingebunden? 2. Wie bewertet die Staatsregierung die Behauptung des örtlichen Personalrates der Dienststelle München, dass „das Konzept ohne vorherige Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen öffentlichkeitswirksam in Szene gesetzt und der Bevölkerung somit als bereits feststehend präsentiert wurde“ und sie damit die Öffentlichkeit diesbezüglich getäuscht habe, dass es sich „lediglich um einen Beschluss des Ministerrats handelt“? 3. Wie hat der Personalrat der Autobahndirektion Südbayern an der „Auflösung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen“ mitgewirkt? 4. Wie wird die Effizienz der Autobahndirektion insbesondere unter Berücksichtigung großer für Mitarbeiter zu reisender Distanzen gewahrt? 5. a) Welche Gebäude mietet die Staatsregierung zur Unterbringung der Dienststellen der Autobahndirektion Süd an? b) Wann Enden diese Mietverträge? c) Wird die Staatsregierung die Fortsetzung dieser Mietverträge anstreben? 6. a) Welcher strukturpolitische Handlungsbedarf besteht in Deggendorf? b) Inwieweit ist Maisach weniger strukturpolitisch handlungsbedürftig als Deggendorf? c) Wie soll die Autobahndirektion innerhalb der tarifvertraglichen Grenzen als konkurrenzfähiger Arbeitgeber in der Region Deggendorf wahrgenommen werden? 7. a) Welche Gründe liegen für die Verlagerung der Autobahndirektion Südbayern im Detail (nach Standort aufgeschlüsselt ) vor? b) Nach welcher Systematik wurden die neuen Standorte vorgeschlagen? c) Wie sieht die Folgenabschätzung positiver und negativer Effekte aus? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.07.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. In welchem Ausmaß und welcher Form wurde die örtliche Personalvertretung der Autobahndirektion Südbayern, gewerkschaftlich organisierte Betriebsgruppen und andere Interessenvertretungen eingebunden? 2. Wie bewertet die Staatsregierung die Behauptung des örtlichen Personalrates der Dienststelle München, dass „das Konzept ohne vorherige Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen öffentlichkeitswirksam in Szene gesetzt und der Bevölkerung somit als bereits feststehend präsentiert wurde“ und sie damit die Öffentlichkeit diesbezüglich getäuscht habe, dass es sich „lediglich um einen Beschluss des Ministerrats handelt“? Mit Beschluss des Ministerrats vom 4. März 2015 wurde das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beauftragt, die förmlichen Beteiligungsverfahren für das Personalrahmenkonzept mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände durchzuführen. Die ressortübergreifende Beteiligung der Personal- und Schwerbehindertenvertretung sowie die Einbindung der Beauftragten der Staatsregierung für das Konzept Behördenverlagerungen 2015 und den Entwurf des Personalrahmenkonzepts wurden veranlasst. Die Beteiligungsverfahren wurden unverzüglich nach Beauftragung durch den Ministerrat durchgeführt. Der Hauptpersonalrat der Obersten Baubehörde, die Hauptschwerbehindertenvertretung der Obersten Baubehörde und die betroffenen Behördenleiter wurden am 4. März 2015 in einem Gespräch mit Herrn Staatssekretär Gerhard Eck und dem Leiter der Obersten Baubehörde Helmut Schütz über die Beschlüsse informiert, mit der Bitte um Information der örtlichen Personalräte. Die Oberste Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7953 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7953 Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat mit Schreiben vom 4. März 2015 die Beteiligung der betroffenen Behörden Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern, Autobahndirektion Südbayern und Staatliches Bauamt Passau mit ihren Dienststellen durchgeführt. Dabei wurde die Beteiligung der Personal- und Schwerbehindertenvertretungen nach den gesetzlichen Vorgaben und der Modernisierungsvereinbarung durchgeführt. Mit einem weiteren Schreiben vom 4. März 2015 wurden der Hauptpersonalrat der Obersten Baubehörde sowie die Hauptvertrauensperson der Menschen mit Behinderung beteiligt. Um einen Gleichlauf aller Beteiligungsverfahren sicherzustellen , wurde die Beteiligungsfrist unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben auf einheitlich sechs Wochen angehoben . Alle Beschäftigten, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen sowie die Spitzenorganisationen der zuständigen Berufsverbände und Gewerkschaften hatten daher die Möglichkeit , im Dialog beide Konzepte zu diskutieren und eine Stellungnahme gegenüber dem Fachressort abzugeben. Am 24. Juni 2015 fand im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ein Gespräch von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann und Herrn Staatssekretär Gerhard Eck mit dem Hauptpersonalrat der Obersten Baubehörde und den Personalratsvorsitzenden der betroffenen Behörden der Staatsbauverwaltung statt. Ein nächstes Gespräch ist für Herbst 2015 geplant. 3. Wie hat der Personalrat der Autobahndirektion Südbayern an der „Auflösung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen“ mitgewirkt? Der Hauptpersonalrat der Obersten Baubehörde, die Hauptschwerbehindertenvertretung der Obersten Baubehörde und die betroffenen Behördenleiter wurden am 4. März 2015 in einem Gespräch über die Beschlüsse informiert, mit der Bitte um Information der örtlichen Personalräte. Die Oberste Baubehörde hat für die Ausgestaltung der Verlagerungskonzepte eine Projektgruppe „Autobahndirektion Südbayern“ gegründet und die Autobahndirektion Südbayern gebeten, eine interne Projektgruppe zu gründen. Die Personalvertretungen der Autobahndirektion Südbayern und der betroffenen Dienststellen sind in beiden Gremien beteiligt und werden in die Gestaltung des Verlagerungskonzeptes eingebunden . 4. Wie wird die Effizienz der Autobahndirektion insbesondere unter Berücksichtigung großer für Mitarbeiter zu reisender Distanzen gewahrt? Der Standort Deggendorf ist gut über die A 3 und die A 92 angebunden. Für den Dienstbetrieb der künftigen Dienststelle hat der Standort Deggendorf daher den Vorteil, dass das zu betreuende Autobahnnetz von dort über das Autobahnkreuz Deggendorf gut erreichbar ist. 5. a) Welche Gebäude mietet die Staatsregierung zur Unterbringung der Dienststellen der Autobahndirektion Süd an? Das Gebäude in Maisach, in dem die Dienststelle München der Autobahndirektion Südbayern untergebracht ist, ist angemietet . Alle anderen Gebäude befinden sich im Eigentum des Freistaats Bayern. b) Wann Enden diese Mietverträge? Der Mietvertrag für das Gebäude in Maisach endet zum 30. November 2016. c) Wird die Staatsregierung die Fortsetzung dieser Mietverträge anstreben? Es wird derzeit geprüft ob der Mietvertrag über den Zeitraum 30. November 2016 hinaus verlängert werden kann und inwieweit dies erforderlich ist. 6. a) Welcher strukturpolitische Handlungsbedarf besteht in Deggendorf? Deggendorf ist das „Tor zum Bayerischen Wald“ und somit für die Anwohner der Landkreise entlang der tschechischen Grenze ein gut erreichbarer Arbeitsplatz. Arbeitsplätze in Deggendorf stärken damit die gesamte Region. b) Inwieweit ist Maisach weniger strukturpolitisch handlungsbedürftig als Deggendorf? Die Strukturschwäche wird in Anlehnung an das Landesentwicklungsprogramm (LEP) anhand eines Strukturindikators gemessen. Bezogen auf den jeweiligen Strukturindikator ist die Stadt Deggendorf niedriger eingeordnet als die Gemeinde Maisach. Die Gemeinde Maisach liegt zudem im Verdichtungsraum München. c) Wie soll die Autobahndirektion innerhalb der tarifvertraglichen Grenzen als konkurrenzfähiger Arbeitgeber in der Region Deggendorf wahrgenommen werden? Die staatliche Verwaltung ist bezogen auf den Tarifbereich (TV-L) ein attraktiver Arbeitgeber. Der Freistaat bietet einen dauerhaft sicheren Arbeitsplatz, ein attraktives Gehaltsgefüge , gute Rahmenbedingungen und eine verlässliche tarifliche Altersversorgung. Es ist davon auszugehen, dass die tarifvertraglich, also mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinbarten Arbeitsbedingungen im Raum Deggendorf auch als konkurrenzfähig wahrgenommen werden. 7. a) Welche Gründe liegen für die Verlagerung der Autobahndirektion Südbayern im Detail (nach Standort aufgeschlüsselt) vor? Ziel des Konzepts Regionalisierung von Verwaltung ist die Stärkung strukturschwacher Räume. Folgende Kriterien sind ausschlaggebend für die Entscheidung zur Aufstockung der Dienststelle Kempten der Autobahndirektion Südbayern: Der Bundeswehrstandort Kempten wird faktisch aufgelöst. Die Stadt Kempten konnte bislang noch nicht von Behördenverlagerungen profitieren. Der o. g. Strukturindikator liegt für Kempten unter dem bayerischen Durchschnitt. Der bereits bestehende Behördenstandort in Kempten bietet sich auch aus verwaltungsökonomischen Gründen für eine Aufstockung an. Die Schaffung einer Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern in Deggendorf lässt aufgrund ihres Umfangs strukturelle Effekte weit über den Landkreis Deggendorf hinaus erwarten. Die Arbeitsplätze stärken somit auch den Bereich des Bayerischen Waldes, insbesondere die angrenzenden Landkreise Regen und Freyung-Grafenau. Mit der Ansiedlung am nächstgelegenen Anknüpfungspunkt – dem Oberzentrum Deggendorf – wird auch den fachspezifischen Anforderungen einer Autobahndirektion, insbesondere der schnellen Erreichbarkeit des Autobahnnetzes, Rechnung getragen. Drucksache 17/7953 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Nach welcher Systematik wurden die neuen Standorte vorgeschlagen Die Gleichwertigkeit der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat in Bayern Verfassungsrang. Neben dem Breitbandausbau und der Hochschulinitiative ist deshalb die Behördenverlagerung ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Daher werden ab 2015 mit der Regionalisierung von staatlichen Behörden über 50 Behörden und staatliche Einrichtungen verlagert. Jedes Ressort steht dabei in der Verantwortung einen Beitrag zu leisten. Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wurden seit 2010 mehr als 2.300 Stellen aus München heraus verlagert. Die Allgemeine Innere Verwaltung und die Polizei haben dazu den Großteil beigetragen, so dass im Zuge der Heimatstrategie ein Großteil der Verlagerungen aus der Staatsbauverwaltung erbracht wird. Da die 22 Staatlichen Bauämter in Bayern bereits heute dezentral verteilt und aufgrund der Aufgabenstellung ortsgebunden sind, kam im Bereich der Staatsbauverwaltung nur eine Verlagerung der Mittelbehörden in Frage. Im Bereich der Autobahndirektionen entschied man sich für Verlagerungen im Bereich der Autobahndirektion Südbayern. Dort wird am Standort Deggendorf eine neue Dienststelle mit 160 Mitarbeitern entstehen. Zudem wird die Dienststelle Kempten um 20 Mitarbeiter gestärkt. c) Wie sieht die Folgenabschätzung positiver und negativer Effekte aus? Die Verlagerung einer Behörde unter größtmöglicher Berücksichtigung der Mitarbeiterinteressen ist eine anspruchsvolle organisatorische Aufgabe. Etwaige Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs können durch ein gutes Verlagerungskonzept minimiert werden. Die Verlagerung der beiden Dienststellen der Autobahndirektion Südbayern nach Deggendorf lässt hohe strukturpolitische Effekte weit über den Landkreis Deggendorf hinaus erwarten.