Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.05.2015 Beschulung von Flüchtlingskindern oder zugezogenen Kindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse Die Beschulung der Kinder von zugezogenen Asylsuchenden , zugezogenen EU-Bürger(inne)n oder anderen Zuwanderergruppen stellen zu Beginn ihrer Schullaufbahn eine besondere Herausforderung dar. Der weitere Schulweg hängt oft davon ab, wie der Anfang gelingt. Aus diesem Anlass frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Forschungsergebnisse gibt es zum Thema „Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund , die in Regelklassen integriert sind“? 1.2 Wie viele zugezogene Kinder wurden pro Schuljahr in den vergangenen vier Jahren in die erste Klasse ohne Deutschkenntnisse eingeschult? 1.3 Wie viele Kinder davon hatten zuvor ein Kita-Angebot nutzen können? 2.1 Wie viele Flüchtlingskinder beziehungsweise zugezogene Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse wurden im Schuljahr 2014/2015 in Bayern in welchen Jahrgangsstufen eingeschult? 2.2 Mit wie vielen zuziehenden Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse wird für das Schuljahr 2014/2015 gerechnet? 3.1 Wie viele Übergangsklassen gibt es derzeit in Bayern (inklusive der Angabe von Kindern, die in Übergangsklassen sind)? 3.2 Wie viele Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse werden in Regelklassen eingeschult? 3.3 Wie lange bleiben Kinder (minimal, maximal und im Durchschnitt) in den Übergangsklassen? 4.1 Gibt es Fälle von „Rückstufungen“, wenn bereits in Regelklassen integrierte Kinder wieder an Übergangsklassen beschult werden? 4.2 Gibt es ein Budget für den Einsatz von Dolmetscherinnen / Dolmetschern zum Beispiel in der Elternarbeit? 5.1 Welche und wie viele Übergangsklassen haben eine besondere, zusätzliche (sonder-)pädagogische und schulpsychologische Unterstützung (bitte jeweils einzeln aufgezählt)? 5.2 Wie viele Übergangsklassen sind jahrgangsübergreifend (inklusive der Klassen mit (sonder-)pädagogischer Unterstützung)? 6.1 Welche und wie viele Übergangsklassen verfügen über ein Ganztagsangebot? 6.2 Wie vielen Kindern (prozentual und absolut) steht somit ein Ganztagsangebot zur Verfügung? 6.3 Haben Kinder, die während des Schuljahres kommen , noch die Möglichkeit, in eine Übergangsklasse zu kommen, deren Schule ein Ganztagsangebot vorweist ? 7.1 Wie viele Kinder aus Übergangsklassen wechselten in den vergangenen 4 Jahren an die Realschule oder an ein Gymnasium? 7.2 An welchen Gymnasien und Realschulen gibt es derzeit Übergangsklassen? 7.3 Welche Abschlüsse können durch spezielle Bildungsangebote von Flüchtlingen und Asylbewerber(inne)n an den Berufsschulen gemacht werden? 8.1 Haben alle aktuellen Übergangsklassen eine Lehrkraft mit entsprechender Qualifikation? 8.2 Welche Weiterbildungsmöglichkeiten haben die Lehrkräfte , die die Flüchtlinge und Asylbewerber(inne)n unterrichten? 8.3 Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Mitarbeiter(inne)n der Schulverwaltung, an deren Schulen viele Kinder von Asylsuchenden oder jugendliche Flüchtlinge unterrichtet werden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 20.08.2015 1.1 Welche Forschungsergebnisse gibt es zum Thema „Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in Regelklassen integriert sind“? Bei Schulleistungsstudien erzielen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nach wie vor schlechtere Ergebnisse als solche ohne Migrationshintergrund. Dies gilt nicht nur für Deutschland; vergleichbare Befunde gibt es in allen Staaten. Auch wenn sich ausweislich der PISA-Studie 2012 zur Entwicklung der Leistungsfähigkeit der fünfzehnjährigen Schülerinnen und Schüler in den mathematischen Kompetenzen seit 2003 auch die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund deutlich verbessert haben (signifikante Steigerung bei Migranten der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7954 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7954 zweiten Generation um 45 Punkte, d. h. um mehr als ein Schuljahr) und das auf die vielfältigen eingeleiteten Maßnahmen zurückgeführt werden kann, ist der Abstand zu den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund immer noch zu hoch („PISA 2012“, Auswertung für Deutschland, Oktober 2013; S. 288 und 306). Das Staatsministerium hat daher mit einer Ausweitung der Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderem Sprachförderbedarf innerhalb eines umfassenden Gesamtkonzepts reagiert. Dieses Konzept sieht dabei für junge Asylbewerber bereits Unterrichtsangebote vor Einsetzen der Schulpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen vor. Im Vorschulbereich stehen Vorkurse in den Kindertagesstätten zur Verfügung. Dieser Vorkurs Deutsch wurde im Jahr 2013 auf Initiative des Staatsministeriums evaluiert. An den Grund- und Mittelschulen können Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in die Regelklassen aufgenommen und in ihrem Spracherwerb durch Sprachförderkurse oder -klassen zusätzlich gefördert werden. Bei ausreichender Schülerzahl und abhängig vom pädagogischen Konzept der Schule können für Kinder mit Sprachförderbedarf auch Übergangsklassen eingerichtet werden. An den Berufsschulen sind flächendeckend Berufsintegrationsklassen im zweijährigen Modell eingerichtet (Schwerpunkte: 1. Jahr: Sprach erwerb/ggf. Alphabetisierung und Berufsorientierung; 2. Jahr: Berufsvorbereitung mit besonderer sprachlicher Förderung). Bei entsprechendem sonderpädagogischen Förderbedarf stehen auch Angebote der Förder(berufs) schulen zur Verfügung. 1.2 Wie viele zugezogene Kinder wurden pro Schuljahr in den vergangenen vier Jahren in die erste Klasse ohne Deutschkenntnisse eingeschult? Eine Erhebung über Deutschkenntnisse der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Rahmen der Amtlichen Schuldaten nicht. Erfasst werden Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund , unabhängig von deren konkreten Sprachkenntnissen . Die Schule vor Ort entscheidet in genauer Kenntnis der individuellen sprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler über die Einrichtung von Sprachfördermaßnahmen. Diese werden jedoch auch jahrgangsstufenübergreifend angeboten, sodass eine Auswertung von Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse in Jahrgangsstufe 1 nicht erfolgen kann. 1.3 Wie viele Kinder davon hatten zuvor ein Kita-Angebot nutzen können? Zum Schuljahr 2013/14 nahmen insgesamt 24.010 Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache an der Schuleinschreibung teil. Davon haben 97,9 % eine Kindertagesstätte besucht . Lediglich 2,1 % haben dies nicht getan. 71,7 % der Kinder mit Migrationshintergrund, die eine Kindertagesstätte besucht haben, haben auch einen Vorkurs besucht. Neuere Erhebungen dazu liegen nicht vor. 2.1 Wie viele Flüchtlingskinder beziehungsweise zugezogene Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse wurden im Schuljahr 2014/2015 in Bayern in welchen Jahrgangsstufen eingeschult? Im Schuljahr 2014/2015 wurden bis zum Stichtag 31.05. an Grund- und Mittelschulen rund 10.500 Schülerinnen und Schüler in Übergangsklassen und weiteren Sprachfördermaßnahmen aufgenommen. Ein Teil der Schülerinnen und Schüler in Übergangsklassen wird jedoch bereits seit dem Schuljahr 2013/2014 in Bayern unterrichtet, da diese Konzeption zweijährig mit der Möglichkeit auf einen vorzeitigen Wechsel in die Regelklasse angelegt ist. Im Bereich der weiteren Sprachfördermaßnahmen wurden in der angegebenen Summe von 10.500 nur Schüler erfasst, die während des Schuljahres 2014/2015 neu in bayerische Grund- und Mittelschulen aufgenommen wurden. 2.2 Mit wie vielen zuziehenden Schülerinnen und Schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse wird für das Schuljahr 2014/2015 gerechnet? Bis zum Schuljahresende 2014/2015 rechnet das Staatsministerium mit ca. 34.000 schulpflichtigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Fluchthintergrund in Bayern (vollzeitschulpflichtig und im berufsschulpflichtigen Alter). Zu Beginn dieses Schuljahres wurden dem Staatsministerium rd. 15.250 junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren gemeldet. 3.1 Wie viele Übergangsklassen gibt es derzeit in Bayern (inklusive der Angabe von Kindern, die in Übergangsklassen sind)? Zum Stichtag 31.05.2015 wurden 6.542 Schüler in 375 Übergangsklassen unterrichtet. 3.2 Wie viele Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse werden in Regelklassen eingeschult ? Bis zum Stichtag 31.05.2015 wurden 4.033 Schüler mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen während des Schuljahres 2014/2015 in eine Regelklasse an Grund- oder Mittelschulen aufgenommen. Sie werden dort in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen zusätzlich gefördert. 3.3 Wie lange bleiben Kinder (minimal, maximal und im Durchschnitt) in den Übergangsklassen? Übergangsklassen können bis zu zwei Schuljahre besucht werden. Für die konkrete Dauer der Förderung in der Übergangsklasse wird auf die Sprachkenntnisse und die Leistungsfähigkeit des Schülers/der Schülerin abgestellt. Gemäß § 29 Grundschulordnung und § 38 Mittelschulordnung entscheidet der Schulleiter über die Zuweisung zur Übergangsklasse. Ist eine Schülerin oder ein Schüler einer Übergangsklasse so weit gefördert, dass sie oder er dem Unterricht in einer deutschsprachigen Klasse folgen kann, nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Erziehungsberechtigten die Zuweisung in eine deutschsprachige Klasse vor. Erhebungen über den jeweiligen Zeitpunkt eines Wechsels werden nicht vorgenommen. 4.1 Gibt es Fälle von „Rückstufungen“, wenn bereits in Regelklassen integrierte Kinder wieder an Übergangsklassen beschult werden? Erhebungen dazu werden nicht vorgenommen, aber erfahrungsgemäß erfolgt keine Rückstufung von bereits in Regelklassen integrierten Schülerinnen und Schülern. Diese können in der Regelklasse weiterhin mit Deutschförderkursen unterstützt werden. 4.2 Gibt es ein Budget für den Einsatz von Dolmetscher(inne)n zum Beispiel in der Elternarbeit ? Drucksache 17/7954 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Für eine Finanzierung von Dolmetschern in der Elternarbeit existiert im Epl. 05 kein Haushaltstitel. Jedoch wird die Kommunikation an den Schulen u. a. durch die Fachberater Migration und die Lehrkräfte mit Migrationshintergrund (LeMi), die auch über die Homepage des ISB eine Vernetzungsmöglichkeit anbieten, qualitätvoll unterstützt. Staatliche Schulämter bieten auch Informationsblätter für Eltern in mehreren Sprachen an. Für Individualgespräche werden vor Ort bedarfsorientierte Möglichkeiten entwickelt. 5.1 Welche und wie viele Übergangsklassen haben eine besondere, zusätzliche (sonder-)pädagogische und schulpsychologische Unterstützung (bitte jeweils einzeln aufgezählt)? Übergangsklassen im gebundenen Ganztag erhalten eine zusätzliche (sozial-)pädagogische Unterstützung im Umfang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten je Schulwoche , welche durch ESF-Mittel gefördert werden. Bei Übergangsklassen außerhalb des gebundenen Ganztags werden Unterstützungsmaßnahmen gemäß den auch für die Förderung von Schülerinnen und Schülern ohne Migrationshintergrund maßgeblichen Richtlinien individualbezogen zugewiesen. Eine eigene Erhebung über MSDFörderung oder über den schulpsychologischen Einsatz in Übergangsklassen liegt daher nicht vor. Die psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern – somit auch der Flüchtlingskinder und jungen Asylbewerber sowie deren Erziehungsberechtigten – an den Schulen ist Aufgabe der jeweiligen Schule und der für diese Schule zuständigen Schulpsychologin bzw. des zuständigen Schulpsychologen. Der Schulleitung obliegt es dabei, bei Bedarf entsprechende Schwerpunkte in der Beratungstätigkeit zu setzen. In besonders gelagerten Fällen besteht die Möglichkeit, dass sich Schulen hierbei zusätzliche fachliche Hilfe durch die staatlichen Schulberatungsstellen (je eine pro Regierungsbezirk ; drei in Oberbayern) holen bzw. Mitglieder des Kriseninterventions- und Bewältigungsteams Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) beiziehen, die über besondere Expertise in der Thematik Traumatisierung verfügen. In diesem Schuljahr konnte die Anzahl der Mitglieder von KIBBS auf insgesamt 90 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verdoppelt werden. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich die Aufgabe der Schule bei dem Eingehen auf traumatische Erlebnisse der Kinder und Jugendlichen auf die Maßnahmen der schulpsychologischen Beratung und Unterstützung, dabei ggf. auch Hilfen bei der Vermittlung einer Traumatherapie, beschränken muss. Eine Therapie kann in der Schule nicht stattfinden. Eine besondere Rolle kommt auch der sozialpädagogischen Betreuung zu. Diese wird z. B. über das Programm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) gewährleistet. 5.2 Wie viele Übergangsklassen sind jahrgangsübergreifend (inklusive der Klassen mit (sonder-)pädagogischer Unterstützung)? 266 der 375 Übergangsklassen waren im Schuljahr 2014/2015 jahrgangsübergreifend gebildet. 6.1 Welche und wie viele Übergangsklassen verfügen über ein Ganztagsangebot? Im Schuljahr 2014/2015 waren 30 gebundene Ganztagsklassen im Bereich von Übergangsklassen eingerichtet, welche mit Mitteln des ESF gefördert werden. Zudem konnten bei Bedarf auch noch während des Schuljahres offene Ganztagsgruppen oder Gruppen der Mittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler aus Übergangsklassen nachträglich genehmigt und eingerichtet werden. Zum Schuljahr 2015/2016 kann im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014– 2020 ein Ausbau auf insgesamt 50 Übergangsklassen mit gebundenem Ganztagsangebot erfolgen. 6.2 Wie vielen Kindern (prozentual und absolut) steht somit ein Ganztagsangebot zur Verfügung? Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die in Regelklassen eingeschult wurden, können grundsätzlich alle an der jeweiligen Schule eingerichteten Ganztagsangebote (z. B. Gruppen der Mittagsbetreuung, offene bzw. gebundene Ganztagsschule) nutzen. Derzeit ist an rund 80 % der allgemeinbildenden Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 ein Ganztagsangebot eingerichtet . Eine Auswertung zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund liegt dem Staatsministerium nicht vor. 6.3 Haben Kinder, die während des Schuljahres kommen , noch die Möglichkeit, in eine Übergangsklasse zu kommen, deren Schule ein Ganztagsangebot vorweist? Die Teilnahme am gebundenen Ganztagsangebot einer Übergangsklasse ist im Rahmen des ESF-Projekts gebundene Ganztagsklassen im Bereich von Übergangsklassen nur für Schülerinnen und Schüler der derzeit 30 eingerichteten Klassen möglich. Falls Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres diesen Klassen zugewiesen werden, können sie das Ganztagsangebot entsprechend nutzen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auch während des Schuljahres im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze an den offenen Ganztagsangeboten des jeweiligen Schulstandortes teilzunehmen. 7.1 Wie viele Kinder aus Übergangsklassen wechselten in den vergangenen 4 Jahren an die Realschule oder an ein Gymnasium? Nach § 25 der Grundschulordnung gilt, dass bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung für den Übertritt festgestellt werden kann, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann. Damit erfolgt der Übertritt von Schülern mit Migrationshintergrund an eine Realschule oder ein Gymnasium von der Regelklasse aus. Es wird nicht erfasst, wie viele der Schülerinnen und Schüler vorher eine Übergangsklasse besucht haben. 7.2 An welchen Gymnasien und Realschulen gibt es derzeit Übergangsklassen? Ab dem kommenden Schuljahr wird an zwei Realschulen (Staatliche Realschule München II und Staatliche Realschule Nürnberg III) ein besonderes Förderprogramm für jugendliche Asylbewerber und Schüler mit Migrationshintergrund mit geringen Sprachkenntnissen im Deutschen unter dem Titel „SPRINT“ (= Sprachförderung intensiv) angeboten. Die Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7954 Schüler werden als Gastschüler in reguläre Klassen aufgenommen und nach einer intensiven Deutschförderung sukzessive in den Regelunterricht integriert. An zwei bayerischen Gymnasien (Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg und Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München) startet ebenfalls ab dem Schuljahr 2015/2016 das Pilotprojekt „Sammelkurs zur Deutschförderung von aus dem Ausland zugezogenen Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache“. 7.3 Welche Abschlüsse können durch spezielle Bildungsangebote von Flüchtlingen und Asylbewerber(inne)n an den Berufsschulen gemacht werden? Im Rahmen der Berufsintegrationsklassen („zweijähriges Modell“) erwerben die jungen Menschen bei erfolgreichem Besuch die Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 der Berufsschulordnung . Zudem haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, als externe Prüflinge an weiteren Prüfungen teilzunehmen (v. a. Prüfung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule). Im Anschluss an die Berufsintegrationsklassen können an den beruflichen Schulen im Rahmen der Durchlässigkeit weitere allgemeinbildende Abschlüsse vom erfolgreichen Abschluss der Mittelschule bis hin zur Allgemeinen Hochschulreife erworben werden. 8.1 Haben alle aktuellen Übergangsklassen eine Lehrkraft mit entsprechender Qualifikation? Mit der Neufassung der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 wurde für Studierende des Lehramts an Grundschulen und des Lehramts an Mittelschulen die Möglichkeit eröffnet, das Fach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache nicht nur als Erweiterung des Studiums, sondern auch als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach im Rahmen des regulären Studiums zu belegen. Im Schuljahr 2013/2014 konnten bereits 420 Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen die Qualifikation für das Fach „Deutsch als Zweitsprache“ vorweisen. Neben Lehrkräften mit dem Lehramt für Grund- bzw. Mittelschule werden auch die 1.600 Förderlehrkräfte in der Deutschförderung eingesetzt. Auch sie belegen bereits in ihrer Ausbildung am Staatsinstitut das Fach „Deutsch als Zweitsprache“ und legen hier zwei Staatsprüfungen ab. Darüber hinaus kann das Fach „Deutsch als Zweitsprache “ auch berufsbegleitend an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung gewählt und ebenfalls mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden. Die Kurse wenden sich an bereits verbeamtete oder unbefristet angestellte Lehrkräfte. Sie erstrecken sich über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren, in denen insgesamt zehn Wochenlehrgänge zu besuchen sind. Eine Freistellung von Unterrichtsverpflichtungen wird für die Dauer der Kurse in Dillingen gewährt. Zusätzlich erweitern die Lehrkräfte und Förderlehrer, die in Übergangsklassen eingesetzt sind, im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ in entsprechenden Fortbildungen für dieses Unterrichtskonzept ihre fachlichen Kompetenzen. Das Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ist seit 2009 verpflichtend in der zweijährigen Lehramtsanwärterzeit in Form eines verbindlichen Ausbildungstages integriert. Alle Seminarleiterinnen und Seminarleiter für die Seminare der Lehrämter an Grund- bzw. Mittelschulen wurden im Jahr 2009 verpflichtend flächendeckend fortgebildet. Auf dieser Basis werden Fortbildungseinheiten für „Deutsch als Zweitsprache“ weitergeführt. Damit – und durch zahlreiche Fortbildungsangebote – ist sichergestellt, dass Lehrkräfte in Übergangsklassen entweder das Staatsexamen im Fach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache oder intensive Fortbildungsveranstaltungen in diesem Bereich vorweisen können. 8.2 Welche Weiterbildungsmöglichkeiten haben die Lehrkräfte, die die Flüchtlinge und Asylbewerber(inne)n unterrichten? Hierzu wird auf den Zwischenbericht des Staatsministeriums vom 18.07.2015 zum Vollzug der Landtagsbeschlüsse vom 07. Mai 2015 „BEschulung von minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern I und II, Drs. 17/6479 und 6480, verwiesen. 8.3 Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Mitarbeiter(inne)n der Schulverwaltung, an deren Schulen viele Kinder von Asylsuchenden oder jugendliche Flüchtlinge unterrichtet werden? Für Verwaltungskräfte sind regionale Fortbildungen eingerichtet . Bei der Themenplanung ist der regionale Fortbildungsbedarf zu berücksichtigen, d. h. die Fortbildungsthemen können grundsätzlich eigenverantwortlich gestaltet werden. Geeignete Referentinnen und Referenten können z. B. durch die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen vermittelt werden.