Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 17.07.2015 Kombi-Klassenbildung an der Grundschule Mallersdorf -Pfaffenberg Der Bürgermeister und der Elternbeirat der Grundschule St. Martin in Mallersdorf-Pfaffenberg haben mich unterrichtet, dass an der Grundschule für das Schuljahr 2015/16 eine Kombiklasse 1/2 eingeführt werden soll, obwohl in der ersten wie auch in der zweiten Jahrgangsstufe genügend Schüler und Schülerinnen zur Bildung von jeweils drei Klassen vorhanden sind. Verärgerte Anfragen und eine Unterschriftenliste des Elternbeirats dokumentieren den Unmut der Eltern für diese Maßnahmen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Seit wann gibt es an der Grundschule MallersdorfPfaffenberg Kombiklassen? b) Warum? 2. a) Wie viele Schüler besuchen voraussichtlich im Schuljahr 15/16 die Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg (aufgeschlüsselt nach Klassen)? b) Mit wie vielen weiteren Zugängen ist aufgrund von Zuwanderung /Asylbewerberunterbringung für das Schuljahr 15/16 an der Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg zu rechnen (aufgeschlüsselt nach Klassen)? c) Wie viele Zugänge gab es während des Schuljahres 14/15 (aufgeschlüsselt nach Klassen)? 3. a) Warum soll es im Schuljahr 15/16 an der Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg eine Kombiklasse 1/2 geben, obwohl aufgrund der grundlegenden Richtlinie zur Klassenbildung (am 30.04.15 vom BLLV veröffentlicht) und unter Berücksichtigung des vom Kultusministerium veröffentlichten mittleren Wertes von 21 Schülern pro Klasse an bayerischen Grundschulen schon mit den bisher sicheren Schülerzahlen erkennbar wird, dass die angedachte Klassenbildung für zwei der Klassen weit vom bayerischen Mittel abweicht, die Richtlinien maximal ausgereizt und bei weiteren Zugängen überreizt werden? b) Kann bei der maximalen Auslastung bereits zum Schuljahresbeginn, sowie der zu erwartenden steigenden Schülerzahl, das Lehrerpersonal unterjährig aufgestockt (somit die Klassen geteilt) und so der gefährdete Bildungserfolg für die betroffenen Schülerinnen und Schüler vermieden werden? c) Wie will die Staatsregierung verhindern, dass die damit einhergehende maximale Auslastung der betroffenen Lehrkräfte, ebenfalls von Anbeginn des Schuljahres an, die Unterrichtsversorgung, gemäß den vom Kultusministerium erhobenen Ursachen für Unterrichtsausfälle , den Bildungserfolg gefährdet? 4. a) Welche Erfahrungen hat die Staatsregierung für den Raum Straubing-Bogen mit dem Einsatz der mobilen Lehrerreserve in den vergangenen 5 Jahren? b) Wie viele Lehrkräfte standen wirklich als Reserve zur Verfügung? 5. a) Wie viele Unterrichtstunden sind trotzdem in Mallersdorf -Pfaffenberg b) und im Landkreis Straubing-Bogen ausgefallen? 6. a) Wie viele Stunden konnten durch die mobile Reserve in Mallersdorf-Pfaffenberg b) und im Landkreis Straubing-Bogen aufgefangen werden ? 7. a) Wie schätzt die Staatsregierung die besondere Situation der GS/MS Mallersdorf-Pfaffenberg bezüglich der vielen Asylbewerberkinder bzw. Kinder mit Migrationshintergrund in Hinsicht auf einen geregelten und erfolgreichen Unterricht ein? b) Ist die GS/MS Mallersdorf-Pfaffenberg grundsätzlich, entsprechend der Schülerzahlen, ausreichend mit Lehrkräften versorgt? c) Was würde es kosten, der Grundschule MallersdorfPfaffenberg für das Schuljahr 2015/16 eine weitere Lehrkraft zuzuteilen, damit jeweils drei reine erste und zweite Klassen gebildet werden könnten? 8. a) Beabsichtigt die Staatsregierung, an der GS/MS Mallersdorf -Pfaffenberg aufgrund des hohen Anteils an Asylbewerberkindern weitere Übergangsklassen zu bilden? b) Wenn nein, warum nicht? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7955 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7955 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.08.2015 1. a) Seit wann gibt es an der Grundschule MallersdorfPfaffenberg Kombiklassen? Bislang gab es an der Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg keine Kombiklassen. Zum Schuljahr 2015/2016 wird erstmalig eine jahrgangskombinierte Klasse in der Kombination 1/2 eingerichtet. b) Warum? Die Klassenbildung erfolgt durch die Staatlichen Schulämter auf der Grundlage der vom Kultusministerium erlassenen Richtlinien. Diese sehen gemäß Artikel 32 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die Möglichkeit vor, jahrgangskombinierte Klassen neben jahrgangsreinen Klassen zu bilden. Jahrgangskombinierte und jahrgangsreine Klassen sind gleichwertige Organisationsformen, die unabhängig von der Schülerzahl gewählt werden können. Die Frage, welche Organisationsform an einer Schule gewählt werden kann, muss vor Ort entschieden werden und liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Schulleitung und des zuständigen Schulamts. Die Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen tragen die Gesamtverantwortung für eine ausgewogene Klassenbildung im Schulamtsbezirk mit dem Ziel, vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Unter dieser Prämisse wurde am Staatlichen Schulamt ein Planungskonzept mit Blick auf alle Grundschulen im Schulamt erstellt, das die Bildung von jahrgangskombinierten Klassen an mehreren Standorten vorsieht. 2. a) Wie viele Schüler besuchen voraussichtlich im Schuljahr 15/16 die Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg (aufgeschlüsselt nach Klassen)? Nach derzeitigem Planungsstand stellt sich die Klassenbildung an der Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg wie folgt dar: Klasse 1/2 1b 1c 2a 2b 3a 3b 4a 4b 4c Schüler 23 27 27 28 28 25 24 20 21 22 Weitere Verschiebungen der Schülerzahlen zugunsten der jahrgangskombinierten Klasse sind möglich. b) Mit wie vielen weiteren Zugängen ist aufgrund von Zuwanderung/Asylbewerberunterbringung für das Schuljahr 15/16 an der Grundschule MallersdorfPfaffenberg zu rechnen (aufgeschlüsselt nach Klassen)? Da nicht vorhersehbar ist, wie stark sich der Zuzug in den Landkreis Straubing-Bogen entwickeln wird und wie sich die Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulsprengel und unterschiedlichen Jahrgangsstufen verteilen werden, kann zu dieser Frage derzeit noch keine konkrete Aussage getroffen werden. c) Wie viele Zugänge gab es während des Schuljahres 14/15 (aufgeschlüsselt nach Klassen)? Im Verlaufe des Schuljahres 2014/2015 wurden an der Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg insgesamt 12 Zugänge gemeldet, davon jeweils vier Schüler in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie jeweils zwei Schüler in den Jahrgangsstufen 3 und 4. 3. a) Warum soll es im Schuljahr 15/16 an der Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg eine Kombiklasse 1/2 geben, obwohl aufgrund der grundlegenden Richtlinie zur Klassenbildung (am 30.04.15 vom BLLV veröffentlicht) und unter Berücksichtigung des vom Kultusministerium veröffentlichten mittleren Wertes von 21 Schülern pro Klasse an bayerischen Grundschulen schon mit den bisher sicheren Schülerzahlen erkennbar wird, dass die angedachte Klassenbildung für zwei der Klassen weit vom bayerischen Mittel abweicht, die Richtlinien maximal ausgereizt und bei weiteren Zugängen überreizt werden? Der genannte Durchschnittswert von ca. 21 Schülerinnen und Schülern ist ein statistischer Wert, der besagt, dass im Falle einer gleichmäßigen Verteilung aller Schülerinnen und Schüler alle Grundschulklassen mit einer Schülerzahl von 21 bis 22 Schülern errichtet werden könnten. In einem Flächenstaat wie Bayern ist eine derart gleichmäßige Verteilung aufgrund der unterschiedlichen Schulstrukturen in den einzelnen Landkreisen nicht umsetzbar. Die Klassenstärken bewegen sich den Richtlinien entsprechend zwischen 13 und 28 Schülern. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass die Klassengrößen an Grundschulen insgesamt kontinuierlich abnehmen. Im Schuljahr 2014/2015 wiesen ca. 90 % der Klassen weniger als 25 Schülerinnen und Schüler aus. Für diese vergleichsweise geringe Anzahl größerer Klassen werden in der Regel zusätzliche Stunden zur Differenzierung und besonderen Förderung zugewiesen. b) Kann bei der maximalen Auslastung bereits zum Schuljahresbeginn, sowie der zu erwartenden steigenden Schülerzahl, das Lehrerpersonal unterjährig aufgestockt (somit die Klassen geteilt) und so der gefährdete Bildungserfolg für die betroffenen Schülerinnen und Schüler vermieden werden? Gemäß den Klassenbildungsrichtlinien vom 27. April 2015 werden nach Unterrichtsbeginn bei Überschreiten der Höchstzahl keine weiteren Klassen mehr errichtet. Vorliegend ist eine Überschreitung der Höchstschülerzahlen in den jahrgangsreinen Klassen nicht zu erwarten, da weitere Zuzüge von Schülerinnen und Schülern während des Schuljahres auch in die jahrgangskombinierte Klasse aufgenommen werden können. Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache , die dem Unterricht in einer deutschsprachigen Klasse nicht zu folgen vermögen, können auch während des Schuljahres Übergangsklassen eingerichtet werden (siehe auch Antwort zu Frage 8 a). In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Schülerzahl pro Klasse weder ein Garant noch ein Maßstab für eine gute Schule ist. Eine Vielzahl nationaler und internationaler Studien belegen, dass die Klassengröße für die Leistungsentwicklung von Schülern eine untergeordnete Rolle spielt. c) Wie will die Staatsregierung verhindern, dass die damit einhergehende maximale Auslastung der betroffenen Lehrkräfte, ebenfalls von Anbeginn des Schuljahres an, die Unterrichtsversorgung, Drucksache 17/7955 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 gemäß den vom Kultusministerium erhobenen Ursachen für Unterrichtsausfälle, den Bildungserfolg gefährdet? Es gibt keine Belege dafür, dass Lehrkräfte, die größere Klassen unterrichten, häufiger längerfristig ausfallen als Lehrkräfte, die mit der Leitung kleiner Klassen betraut wurden . Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Lehrkräfte im Verlauf ihres Berufslebens in der Regel sowohl größere als auch kleinere Klassen unterrichten. Insgesamt sind die Klassenbildungsrichtlinien so gestaltet , dass der Bildungserfolg in jeder Klasse gewährleistet ist. Unabhängig davon ist eine bestmögliche unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler generell ein großes Anliegen der Staatsregierung. Für die Sicherstellung des Unterrichts im weiteren Verlauf des Schuljahres 2015/2016 sind daher erneut bayernweit 1.900 Vollzeitkapazitäten sowie Fachlehrerstunden im Umfang von 212 Vollzeitkontingenten von Schuljahresbeginn an für die Mobile Reserve eingeplant. Die Aufstockungen im November, Januar und Februar erfolgen jeweils bedarfsorientiert auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt. 4. a) Welche Erfahrungen hat die Staatsregierung für den Raum Straubing-Bogen mit dem Einsatz der mobilen Lehrerreserve in den vergangenen 5 Jahren ? b) Wie viele Lehrkräfte standen wirklich als Reserve zur Verfügung? Die zuständigen Staatlichen Schulämter, hier die Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen, teilten mit, dass die Mobile Reserve während der letzten fünf Schuljahre in vollem Umfang gebildet werden konnte. Der Umfang ist dabei grundsätzlich so bemessen , dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres abgedeckt werden können. Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve stehen grundsätzlich für einen Einsatz zur Verfügung. Es ist jedoch nicht vermeidbar , dass auch Lehrkräfte der Mobilen Reserve selbst erkranken . Im laufenden Schuljahr 2014/2015 wurden im Schulamtsbezirk Straubing/ Straubing-Bogen nach Auskunft der zuständigen Staatlichen Schulämter insgesamt 38 Lehrkräfte in der Mobilen Reserve eingesetzt. Für die Vorjahre können keine konkreten Angaben gemacht werden, da auf Basis der im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten jährlich zum Stichtag 1. Oktober an den Grund- und Mittelschulen erhobenen Lehrer- und Unterrichtsdaten aufgrund des Erhebungskonzepts eine vollständige , trennscharfe Differenzierung nach Stammlehrkräften und Lehrkräften der Mobilen Reserve nicht möglich ist. 5. a) Wie viele Unterrichtstunden sind trotzdem in Mallersdorf -Pfaffenberg b) und im Landkreis Straubing-Bogen ausgefallen? 6. a) Wie viele Stunden konnten durch die mobile Reserve in Mallersdorf-Pfaffenberg b) und im Landkreis Straubing-Bogen aufgefangen werden? Unterrichtsausfall stellt nur die letzte denkbare Maßnahme dar und kommt in vergleichsweise geringem Umfang vor, was eine repräsentative Untersuchung an ausgewählten Schulen Bayerns ergeben hat. Demnach lag der Prozentsatz der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden an Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2013/14 bei lediglich 1,1%. Die konkreten Daten zum Unterrichtsausfall sowie den Einsätzen der Mobilen Reserven an den angefragten Schulen müssten unmittelbar an den Einzelschulen abgefragt werden, worauf zur Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand für diese verzichtet wurde. 7. a) Wie schätzt die Staatsregierung die besondere Situation der GS/MS Mallersdorf-Pfaffenberg bezüglich der vielen Asylbewerberkinder bzw. Kinder mit Migrationshintergrund in Hinsicht auf einen geregelten und erfolgreichen Unterricht ein? An Grund- und Mittelschulen in Bayern werden in den meisten Fällen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zusammen mit deutschen Schulkindern in einer Klasse unterrichtet. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an der Grund- und Mittelschule Mallersdorf-Pfaffenberg liegt dabei deutlich unter dem bayernweiten Durchschnitt. Differenzieren und Arbeiten in heterogenen Klassen ist Teil der Lehrerausbildung und Kerngeschäft der Lehrkräfte. Unabhängig davon haben die Lehrkräfte auch bereits im Rahmen der ersten und zweiten Ausbildungsphase zahlreiche Möglichkeiten der Differenzierung kennengelernt, so dass sie für die Arbeit in diesen Klassen qualifiziert sind. Darüber hinaus steht ergänzend ein umfangreiches Fortbildungsangebot auf regionaler, lokaler und schulinterner Ebene zur Verfügung. Im Schwerpunktprogramm für die Lehrerfortbildung, das die wesentliche Grundlage für die Planung der staatlichen Lehrerfortbildung darstellt, sind beispielsweise für die beiden kommenden Jahre 2015 und 2016 explizit die Themenfelder „Umgang mit Heterogenität, insbesondere Migration“ sowie „Interkulturelles und interreligiöses Lernen“ aufgeführt. Des Weiteren richtet die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Online-Fortbildung zur Thematik Migration ein, die Lehrkräften aus allen Schularten zur Verfügung stehen wird. Lehrerkollegien, die erstmals mit der Thematik Asyl in Berührung kommen, erhalten verlässlich an zwei Nachmittagen eine schulhausinterne Fortbildung. Hierbei werden Fachberater für Migration und Schulpsychologen als Fortbildner intensiv eingebunden. Ein Basiswissen für Fragen der Sprachförderung und der interkulturellen Erziehung wird damit bei allen Lehrkräften an Grund- bzw. Mittelschulen erreicht. b) Ist die GS/MS Mallersdorf-Pfaffenberg grundsätzlich , entsprechend der Schülerzahlen, ausreichend mit Lehrkräften versorgt? Die Unterrichtsversorgung der Grund- und Mittelschule Mallersdorf-Pfaffenberg ist auch im Schuljahr 2015/2016 sichergestellt. Mit den zur Verfügung stehenden Stunden können der Pflichtunterricht abgedeckt und die notwendige Gruppenbildung vorgenommen sowie ein angemessenes Angebot an Fördermaßnahmen und Arbeitsgemeinschaften ermöglicht werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7955 c) Was würde es kosten, der Grundschule Mallersdorf -Pfaffenberg für das Schuljahr 2015/16 eine weitere Lehrkraft zuzuteilen, damit jeweils drei reine erste und zweite Klassen gebildet werden könnten ? Die Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 legt für die Bewirtschaftung einer Planstelle für eine Lehrkraft in der Besoldungsgruppe A12 ein durchschnittliches Stellengehalt im Umfang von 52.800,- € zugrunde. 8. a) Beabsichtigt die Staatsregierung, an der GS/MS Mallersdorf-Pfaffenberg aufgrund des hohen Anteils an Asylbewerberkindern weitere Übergangsklassen zu bilden? b) Wenn nein, warum nicht? Übergangsklassen stellen neben den Deutschförderklassen , Deutschförderkursen und Migrationsteilungen eine mögliche Form der Förderung von vollzeitschulpflichtigen Schülern mit Migrationshintergrund dar. Gerade für die Schülerinnen und Schüler, die als Quereinsteiger in das bayerische Schulsystem eintreten und nur rudimentäre oder gar keine Deutschkenntnisse aufweisen, können sog. Übergangsklassen auch während des laufenden Schuljahres eingerichtet werden. Die Zuständigkeit für die Organisation und Koordinierung dieser Fördermaßnahme liegt bei den Staatlichen Schulämtern. Die Planungen der zuständigen Schulämter sehen die Errichtung einer Übergangsklasse an der Grund- und Mittelschule Mallersdorf-Pfaffenberg vor, wenn die Schülerzahlen durch erneute Zugänge von Flüchtlingen und Asylbewerbern weiter ansteigen.