Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 17.07.2015 Modellflugplatz Geiselbach I Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist die Frequentierung des Modellflugplatzes ; wie viele Modellflugzeuge starteten hier 2013 und 2014 (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt)? 2. Wie hoch ist die Auslastung des Modellflugplatzes Geiselbach? 3. Gibt es eine Kapazitätsgrenze für den Modellflugplatz? a) Wenn ja, wie hoch ist diese angesetzt? b) Wer legt sie fest? 4. Wie hoch ist die Lärmbelastung durch die Modellflugzeuge ? 5. Wurden die Lärmbelastungen für den Aussiedlerhof 1 (ca. 600 m entfernt) schon einmal gemessen, und wenn ja, wie hoch waren die entsprechenden Werte? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.08.2015 Vorbemerkungen: Die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – hat dem Flugmodellsportclub Kahlgrund e. V. mit Bescheid vom 26. Juni 2009 die luftrechtliche Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen auf einem Gelände ca. 1.300 m nordöstlich von Geiselbach (Flurnummern 641, 642 und 643 der Gemarkung Geiselbach) gemäß § 16 Abs. 1 Luftverkehrsordnung erteilt. Die folgenden Antworten beziehen sich ausschließlich auf den luftrechtlich erlaubnispflichtigen Betrieb von Flugmodellen auf diesem Gelände in Geiselbach. Im Übrigen sind luftrechtlich erlaubnisfreie Aufstiege von Flugmodellen grundsätzlich überall zulässig. Zu 1.: Der Staatsregierung liegen keine Daten über die Frequentierung des Modellfluggeländes Geiselbach vor. Der Flugmodellsportclub Kahlgrund e. V. ist als Inhaber der luftrechtlichen Erlaubnis nicht verpflichtet, die Anzahl der Starts von Flugmodellen zu erfassen. Zu 2.: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über die Auslastung des Modellfluggeländes Geiselbach vor. Zu 3. a)–b): Die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – hat in der luftrechtlichen Erlaubnis die Auflage festgesetzt, dass maximal drei Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden dürfen. Der Umfang der luftrechtlichen Erlaubnis erstreckt sich auf den 1. Aufstieg von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotoren bis maximal 20 kg Gesamtmasse. 2. Aufstieg von Flugmodellen mit Kolbenverbrennungsmotoren bis maximal 20 kg Gesamtmasse, die einen Schallpegel von 73 dB(A)/25 m (in 25 m Entfernung) nicht überschreiten . Diese Flugmodelle dürfen täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, jedoch Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren innerhalb dieses Zeitrahmens nur während folgender Zeiten, aufgelassen werden: Werktags nicht vor 08.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Zu 4.: Die maximalen Schallpegel von Flugmodellen mit Kolbenverbrennungsmotoren , die am Modellfluggelände Geiselbach aufgelassen werden dürfen, sind auf 73 dB(A)/25 m begrenzt. Die durch die Flugmodelle verursachte Lärmbelastung ist insbesondere abhängig vom Abstand zwischen dem betrachteten Immissionsort und der Lärmquelle. Zu 5.: Die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – hat keine Lärmmessung an dem Gebäude Aussiedlerhof 1 durchgeführt. Der Abstand zwischen dem Gebäude Aussiedlerhof 1 und dem Modellfluggelände Geiselbach (Bezugspunkt Mitte der Start- und Landebahn) beträgt ca. 1.025 m. Der Abstand zwischen dem Gebäude Aussiedlerhof 1 und der westlichen Begrenzung des im Erlaubnisbescheid festgelegten Flugraumes beträgt ca. 735 m. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2015 17/7964 Bayerischer Landtag