Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 22.07.2015 Straßenausbaubeitragssatz Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele förderfähige Kosten fielen in den letzten 5 Jahren in Bayern für den Straßenausbau an (bitte aufgegliedert nach Bezirken und Landkreisen)? 2. Welcher Anteil davon (siehe Frage 1) war von den Bürgern zu erbringen (bitte in % und in absoluten Zahlen angeben )? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.08.2015 Zu 1.: Die Frage wurde auf Nachfrage dahingehend konkretisiert, dass es um solche kommunale Straßenausbauten geht, für die grundsätzlich die Straßenanlieger mit Ausbaubeiträgen herangezogen werden können. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sollen die Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen Beiträge erheben, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind. Die Gemeinden handeln hier innerhalb ihres verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltungsrechts in eigener Verantwortung. Der Staatsregierung ist daher nicht bekannt, welche Gemeinden in den letzten fünf Jahren beitragsfähige Verbesserungs- oder Erneuerungsmaßnahmen an ihren Ortsstraßen oder beschränkt-öffentlichen Wegen durchgeführt haben. Aus einer aktuellen Umfrage zum Stichtag 01.03.2015 ist bekannt, dass zu diesem Zeitpunkt 1.492 bayerische Gemeinden über eine Straßenausbaubeitragssatzung verfügten. Ob und in welchem Umfang die Gemeinden in den letzten fünf Jahren beitragsfähige Ausbaumaßnahmen durchgeführt haben, war nicht Gegenstand der Abfrage. Von der Durchführung einer aufwändigen weiteren Abfrage bei den 2056 bayerischen Gemeinden wurde abgesehen . Da die beitragsfähigen Maßnahmen nicht bekannt sind, können auch Angaben zu den beitragsfähigen Kosten nicht gemacht werden. Zu 2.: Aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen ist es der Staatsregierung nicht möglich, die Frage konkret zu beantworten. Allgemein kann Folgendes ausgeführt werden: Die Gemeinden bestimmen in ihren besonderen Abgabesatzungen nach Art. 2 Abs. 1 KAG die für die Beitragserhebung maßgeblichen Parameter. Sie tragen darin u.a. der Bestimmung des Art. 5 Abs. 3 KAG und damit dem jedem Beitrag immanenten Vorteilsgedanken Rechnung, wonach in der Abgabesatzung eine Eigenbeteiligung (der Gemeinde ) vorzusehen ist, wenn die Einrichtung neben den Beitragspflichtigen nicht nur unbedeutend auch der Allgemeinheit zugutekommt. Straßenausbaubeitragssatzungen haben eine vorteilsgerecht abgestufte Eigenbeteiligung einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet vorzusehen (Art. 5 Abs. 3 Satz 3 KAG). Das bedeutet, dass die Gemeinden in ihren Satzungen jeweils gemeindliche Eigenanteile gestuft nach der Verkehrsbedeutung der Straße und nach den einzelnen Teileinrichtungen der Straße (z.B. Beleuchtung, Fahrbahn, Gehweg ) festlegen, welche den jeweiligen Vorteil der Anlieger in typisierter Form abbilden. Die Gemeinden orientieren sich dabei in der Regel an einer vom Bayerischen Gemeindetag zur Verfügung gestellten Mustersatzung. Diese ist allerdings nicht verbindlich, so dass die gemeindlichen Satzungen durchaus unterschiedliche Regelungen aufweisen. Aufgrund der oben erwähnten Umfrage ist lediglich bekannt , dass den bayerischen Gemeinden in den Jahren 2010 bis 2014 Straßenausbaubeiträge in folgender Höhe zugeflossen sind: Jahr Summe der den Gemeinden zugeflossenen Straßenausbaubeiträge in Euro 2010 62.031.263 2011 59.512.678 2012 64.417.566 2013 65.591.532 2014 62.445.435 Eine detaillierte Aufstellung hat Herr Staatsminister Herrmann dem Bayerischen Landtag im Rahmen der vom Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport am 15.07.2015 durchgeführten Expertenanhörung zu Artikel 5 KAG gemeinsam mit einer umfangreichen Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.06.2015 übermittelt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7966 Bayerischer Landtag