Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 17.07.2015 Sicherheitsbestimmungen für Neubauten im Bezug auf Einbruchskriminalität Die zunehmende Einbruchskriminalität verunsichert Bürgerinnen und Bürger. Viele Einbrüche scheitern allerdings bereits beim Versuch, wenn die Einbrecher auf Widerstand stoßen. Einfache bauliche Maßnahmen sind bereits sehr effektiv . Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche baulichen Sicherheitsstandards für Neubauten in Bezug auf Einbruchskriminalität gelten derzeit in Bayern? 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Forderung, die Sicherheitsstandards für Neubauten in Bezug auf Einbruchskriminalität in Bayern zu erhöhen? 1. Welche finanziellen Unterstützungen erhalten Eigentümer oder Mieter, die Ihre Häuser und Wohnungen nachträglich sichern wollen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.08.2015 Zu 1. : Bauordnungsrechtlich sind keine Sicherheitsstandards in Bezug auf Einbruchskriminalität vorgeschrieben. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) – wie auch die Bauordnungen der anderen Bundesländer – beschränkt sich auf spezifisch baurechtliche Anforderungen, wie etwa den baulichen Brandschutz, die Standsicherheit oder auch den energetischen Standard von Gebäuden. Das Zurückfahren des Prüfungsumfangs im Baugenehmigungsverfahren einerseits und die Stärkung der Eigenverantwortung von Bauherrn und Entwurfsverfasser andererseits sind kein Selbstzweck: Mit den vom Bayerischen Landtag beschlossenen Bauordnungsnovellen der Jahre 1994, 1998 und 2008 wurde in allererster Linie das Ziel verfolgt, unnötige und auch kostenintensive Verfahren zu straffen und so eine bürgerfreundliche Regelung zu schaffen. Die Bauordnung verfolgt insbesondere das Ziel, einen aus baurechtlichen Gründen zwingend erforderlichen Mindeststandard vorzuschreiben. Es ist den Bürgern selbstverständlich unbenommen, über diesen baurechtlichen Mindeststandard hinaus bei der Realisierung von Bauvorhaben Maßnahmen zu verwirklichen, die der in der Anfrage angesprochenen Einbruchssicherheit in hohem Maße dienen. Die Notwendigkeit für zwingende staatliche Vorgaben in diesem Zusammenhang besteht nicht. In diesem Zusammenhang ist nach Auffassung der Staatsregierung auch der Beschluss des Bayer. Landtags vom 8. Juli 2015 (LT-Drs. 17/7427) zu sehen, in dem der Landtag die Pläne der Bundesregierung begrüßt hat, den Schutz gegen Wohnungseinbrüche durch finanzielle Anreize bei Kauf und Einbau von einbruchshemmenden Fenstern und Türen voranzutreiben. Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Um einen Anreiz für sicherungstechnische Investitionen zu schaffen, wurden im Auftrag der Bundesregierung bereits bestehende Fördermöglichkeiten über die KfW-Bankengruppe erweitert. Mit den Förderprogrammen „Altersgerechtes Umbauen“ und „Energieeffizient sanieren“ kann seit 1. Oktober 2014 auch in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energetischer Sanierung stehen. Dafür bietet die KfW Eigentümern oder Mietern zinsgünstige Förderkredite und/oder Zuschüsse, die der Bund mit Haushaltsmitteln unterstützt . Der Bund hat hierfür 54 Mio. Euro bis zum Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Am 20. Mai 2015 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages eine weitere Förderung für sichere Fenster und Türen sowohl für Eigentümer als auch für Mieter beschlossen . Für das Programm stehen bereits im laufenden Jahr 10 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 20 Mio. Euro können in den Folgejahren abgerufen werden. Erkenntnisse zur genauen Ausgestaltung und den Antragsvoraussetzungen liegen noch nicht vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7967 Bayerischer Landtag